Mittwoch, 26. April 2017
Thema: Grüne
Man würde sie ja gerne wählen, die Grünen, aber wofür?

Da stellen die Landesgrünen aktuell fest, dass die Wahlprognosen für die Grünen verheerend sind, Man nähert sich stramm der 5-Prozent-Grenze.
Dabei, so der grüne Tenor, war die grüne Regierungsarbeit in NRW frei von Skandalen.Die schlechten Prognosewerte seien irgendwie der grünen Bundespolitik bzw. dem Schulz-Effekt geschuldet.
Das Schwarze-Peter-Spiel hat schon begonnen.

Das ist eine Erklärung. Aber nicht zwingend eine hinreichende.

Die Frage, die es zu beantworten gikt ist doch: warum soll man die Grünen wählen?
Wenn es hierzu eine positive Story gäbe, dann hätten die bundespolitischen Querschüsse und der Schulz nicht diesen Einfluss auf die Wahlintentionen.

Hier nun ein sehr subjektiver Blick auf das grüne Wahlprogramm und die Regierungsarbeit der vergangenen Jahre:

Soll man die Grünen wählen für die Forderung eines „Kohle-Ausstiegs für Abbau und Verstromung“ bis spätestens 2037?
Eindeutig zu spät. Die Kraftwerke sind die größten Emittenten von CO2 und Arsen und die Grünen trauen sich nicht, mehr zu fordern als 2037? Lächerlich.

Soll man die Grünen wählen für das Scheitern der schulischen Inklusion?
Ein schönes Gesetz, aber eine Umsetzung die sich zur Katastrophe auswuchs. Alleine der Ansatz: wir nehmen alle mit …. Wenn behinderte Kinder beim Thema schulische Inklusion darauf warten sollen, bis alle Widerstände vor Ort und in den Köpfen aller Beteiligten überwunden sind, dann dürfte deren Schulzeit längst vorüber sein.
Und dann die leidige Geldfrage: schulische Inklusion hat mehrere Facetten: ich benötige Schulgebäude, die inklusionstauglich sind, ich brauche entsprechend geschulte Lehrkräfte und ich brauche möglichst aufgeschlossene Eltern und MitschülerInnen.

Das Inklusionsgesetz hätte ein Begleitprogramm Schulsanierung benötigt, um die maroden Schulgebäude im Lande inklusionsfähig zu machen. Bei der Vielzahl der bankrotten / fast bankrotten Kommunen hätte das Land da tief in den Säckel greifen müssen.
Man hätte eine beschleunigte Schließung von Förderschulen dekretieren müssen, um beschleunigt fachkundige Lehrkräfte aus dem Förderschulsystem in das Regelschulsystem umsetzen zu können.
Und klar, begleitend eine Kampagne, um den Ängsten von Eltern, Lehrkräften und allen, die unbedingt mitreden wollen entgegenwirken zu können.
All das ist nicht / nicht ausreichend geschehen. Stattdessen wurde mit den Kommunen über Finanzierungsfragen gestritten …

Soll man die Grünen wählen für die Idee eines einfachen Tickets für Bus und Bahn in NRW?
Eine schöne Idee, aber notwendig wären massive Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr, Leitlinien und Geld für die Umstrukturierung des öffentlichen Verkehrsraums zugunsten von Rad und Fußgängern. Dazu ist nichts passiert. Das hätte man schon in den vergangenen 5 Jahren angehen müssen.

Soll man die Grünen wählen, weil sie, ich schaue auf den Großraum Köln, zwischenzeitlich so viele schwarz-grünen / schwarz-grün-gelben Koalitionen rund um Köln und in Köln eingehen konnten?
Wieviel grüne Politik wurde in den Kommunen seit dem umgesetzt? Maßnahmen mit öffentlicher Außenwirkung? Es ist wenig bis nichts erkennbar.

• Neuausweisung von Gewerbe- und Wohngebieten – keine Änderungen erkennbar.
• Rückbau von Parkflächen für PKWs im öffentlichen Raum? Nada.
• Neue Radwege? Fehlanzeige.
• Lokale Maßnahmen zur Umsetzung der schulischen Inklusion? Keine.

Das, was die Grünen als Erfolge gefeiert haben, nämlich die Möglichkeiten, auf lokaler Ebene mit CDU und FDP eine politische Verbindung einzugehen, hat sich bis heute nicht in grüne Ergebnisse übersetzt.
Vielmehr wird deutlich, dass die bisher herrschenden Kräfte auf lokaler Ebene weiter agieren wie zuvor auch. Die Grünen sind ein politisches Feigenblatt.Aber manch ein Grüner findet ein neues Auskommen als Angestellter in einer kommunalen Verwaltung, beim Kreis oder bei einer von Kommune oder Kreis beherrschten GmbH.

Das grüne Projekt, die Welt für die nachkommenden Generationen in einen besseren Ort zu verwandeln wurde in den vergangenen Jahren massiv in Mitleidenschaft gezogen und zwar nicht nur durch die Kretschmänner und Özdemirs in Stuttgart und Berlin, sondern durch eine Vielzahl von in die Jahre gekommene Grüne an der kommunalen Basis, die die ganz konkreten Maßnahmen vor Ort zugunsten einer Teilhabe an Entscheidungsprozessen geopfert haben. Teilhabe an Entscheidungsprozessen bedeutet halt noch lange nicht, dass Entscheidungen mit "grünen" Inhalten gefällt werden.

Die grüne Schwäche, sie muss nicht in Berlin gesucht werden, sie ist vor Ort zu finden.

Die Gründe, grün zu wählen, sind aber wesentlich weniger zahlreich, als die Grünen glauben.

Schade drum.




Montag, 10. April 2017
Thema: RWE
So hat der Verband der europäischen Stromerzeuger vor wenigen Tagen beschlossen, „ab 2020 nicht mehr in den Neubau von Kohlekraftwerken zu investieren“.

Das heißt ja wohl, dass ab 2020 keine neuen Kohlekraftwerke mehr ans Netz. gehen werden. Hiervon betroffen in Deutschland: ein Kraftwerk in Stade und BoAplus in Niederaußem. Die Unternehmen wurden von der TAZ auf diesen Beschluss angesprochen, haben aber nicht reagiert.

Aber wenn die regenerativen Energien sich in den kommenden Jahren weiter verbilligen, dann werden wir noch ganz andere Absetzbewegungen erleben. Das war nur der Anfang.




Dienstag, 4. April 2017
Manchmal ist man sich ja sogar mit der Stadtverwaltung einig, so etwa heute bei der Lektüre des Kölner Stadtanzeigers, der darüber berichtete, dass die Stadt Frechen an der Ausschreibung der Neuvergabe der Trinkwasserlieferverträge arbeite.

Einige mögen sich noch erinnern, die FDP hat sich aufgeschwungen, dem Frechener Wutbürger eine Stimme zu verleihen indem sie als den Ärger über den Kalkgehalt im Frechener Trinkwasser organisierte und anleitete.
Das Ganze kumulierte in dem nachfolgenden „Forderungskatalog“:

• minimaler Nitratgehalt
• minimale Wasserhärte, möglichst Härtebereich „Mittel“ gemäß Wasch-
und Reinigungsmittelgesetz (WRMG)

Hier im Blog wurde schon darauf hingewiesen, dass es eine Trinkwasserverordnung gibt, die Mindeststandards des zu liefernden Wassers festschreibt und dass diese Verordnung wohl auch den rechtlichen Rahmen definieren dürfte, der Ausschreibung und anschließender Vergabe zu Grunde liegen muss:
Man kann über die Qualität des Frechener Trinkwassers denken was man will, es entspricht der deutschen Trinkwasserverordnung. Inwieweit die Stadt Frechen bei der Trinkwasserqualität im Rahmen der 2020 anstehenden Neuausschreibung der Wasserversorgung die von der FDP geforderten nachfolgenden Punkte überhaupt als eigenständige Qualitätskriterien einfordern kann und darf, das steht in den Sternen.
Heute nun fand sich diese Einschätzung grundsätzlich bestätigt, denn die Stadtverwaltung ließ verlauten:
Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass die Stadt Frechen das Verfahren für einen Vertragsabschluss transparent und diskriminierungsfrei zu gestalten hat. … Auf kritische Nachfragen und Hinweise aus der Bevölkerung hatte die Stadtverwaltung in der Bürgerversammlung darauf hingewiesen, dass der aktuelle Wasserlieferant seiner bestehenden Vertragsverpflichtung folge und die Bereitstellung des Trinkwassers ordnungsgemäß erfolge. Bei der Versammlung machte die Stadt auch darauf aufmerksam, dass es nach aktueller Rechtsprechung grundsätzlich unzulässig sei, ein bestimmtes Unternehmen vom vorgeschriebenen Verfahren auszuschließen. Bei der Gestaltung des neuen Liefervertrages hat die Stadtverwaltung Frechen nach EU-Recht zwingend darauf zu achten, dass sich jedes passende Unternehmen für die Wasserlieferung bewerben kann.
Mit anderen Worten: die Rheinenergie kann sich ebenso um den Trinkwasserliefervertrag bewerben, wie andere Anbieter auch und das Verfahren muss entsprechend transparent und diskriminierungsfrei ablaufen so dass sich jedes passende Unternehmen für die Wasserlieferung bewerben kann.

Passend kann dann bedeuten: das Unternehmen kann seiner Lieferverpflichtung in der durch die Trinkwasserverordnung vorgegebenen Qualität nachkommen.
Werden weitere, die Trinkwasserverordnung übersteigenden Qualitätsmerkmale gefordert, so wäre eine Klage eines unterlegenen Unternehmens wegen Diskriminierung nicht ausgeschlossen.