Jetzt ist er gebrochen, Man nennt es auch einen Rückzug auf Raten, aber Rückzug bleibt Rückzug. Was an dieser Stelle schon mehrfach angemahnt wurde:
Die Frechener Bürger_innen müssten mit einer deutlich höheren Wasserrechnung leben, wobei wir hier über Preissteigerungen von bis zu 50% reden, das bisherige Wasser der Rheinenergie hat Trinkwasserqualität und alle negativen Dinge, die dem Wasser nachgesagt wurden, lassen sich wissenschaftlich nicht belegen. Wem also ist durch einen Wechsel der Trinkwasserbezugsquelle gedient? Uns Bürgerinnen und Bürgern, die wir die Rechnung zu zahlen haben, sicherlich nicht. Warum wurde diese FDP-Kampagne inzwischen nicht öffentlich beerdigt - nachdem es sich um ein Luxusproblemchen handelt, das wohl mehrheitlich nur FDP-Wähler_innen umtreibt?
Nun scheint auch die FDP die Zeichen der Zeit erkannt zu haben:
Derartige Preiserhöhungen sind den Frechener Bürgern nicht zuzumuten. Um ihnen dennoch wieder Wasser in der ihnen bekannten und von ihnen gewünschten Qualität bereitzustellen, soll die Trinkwasserversorgung von Frechen mit Auslaufen des aktuellen Vertrages neu ausgeschrieben werden.
Man kann über die Qualität des Frechener Trinkwassers denken was man will, es entspricht der deutschen Trinkwasserverordnung.
Inwieweit die Stadt Frechen bei der Trinkwasserqualität im Rahmen der 2020 anstehenden Neuausschreibung der Wasserversorgung die von der FDP geforderten nachfolgenden Punkte überhaupt als eigenständige Qualitätskriterien einfordern kann und darf, das steht in den Sternen:
• minimaler Nitratgehalt
• minimale Wasserhärte, möglichst Härtebereich „Mittel“ gemäß Wasch-
und Reinigungsmittelgesetz (WRMG)
Was, liebe FDP ist ein „minimaler Nitratgehalt“?
Und ob die Härtegradeinteilung des für die Trinkwasserqualität als wenig zielführende „Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln“ wirklich die richtige Quelle ist, um über die Trinkwasserqualität zu urteilen, das zumindest sei einmal als noch zu beantwortende Frage in den Raum gestellt.

Denn, in dem von der FDP zitierten Gesetz handelt es sich um die bloße Mitteilungspflicht der Wasserversorgungsunternehmen über den Härtebereich des von ihnen abgegebenen Trinkwassers.
Ein Kriterium bzgl. der Qualität des Trinkwassers sollte man in diesem Gesetz weder suchen, noch sollte man hoffen, fündig zu werden.