Thema: Inklusion
Der UN-Fachausschuss zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat im März und April 2014 den in Deutschland erreichten Stand der Umsetzung der UN-BRK überprüft.
Zwischenzeitlich wurde der entsprechende Staatenbericht veröffentlicht.

In seinem Bericht übte der Fachausschuss scharfe Kritik am mangelhaften Stand der Umsetzung in Deutschland.

Im Bildungsbereich empfiehlt der UN-Ausschuss unverzüglich Strategien, Aktionspläne und Ziele zu entwickeln, um einen Zugang zu einem qualitativ hochwertigen inklusiven Bildungssystem in allen Bundesländern zu gewährleisten. Hierzu sind entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen bereit zu stellen. Ebenso sollen Förderschulen abgebaut werden, um Inklusion zu ermöglichen. Des weiteren sollen Regelschulen verpflichtet werden SchülerInnen mit Behinderung aufzunehmen. Der Ausschuss fordert auch, dass inklusive Bildung muss Teil der LehrerInnenausbildung werden.
Bildung (Artikel 24)
45. Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass der Großteil der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in dem Bildungssystem des Vertragsstaats segregierte Förderschulen besucht.

46. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat,
(a) umgehend eine Strategie, einen Aktionsplan, einen Zeitplan und Zielvorgaben zu entwickeln, um in allen Bundesländern den Zugang zu einem qualitativ hochwertigen, inklusiven Bildungssystem herzustellen, einschließlich der notwendigen Finanzmittel und des erforderlichen Personals auf allen Ebenen;
(b) im Interesse der Inklusion das segregierte Schulwesen zurückzubauen, und empfiehlt, dass Regelschulen mit sofortiger Wirkung Kinder mit Behinderungen aufnehmen, sofern dies deren Willensentscheidung ist;
(c) dafür Sorge zu tragen, dass auf allen Bildungsebenen angemessene Vorkehrungen bereitgestellt werden und vor Gericht rechtlich durchsetzbar und einklagbar sind;
(d) die Schulung aller Lehrkräfte auf dem Gebiet der inklusiven Bildung sowie die erhöhte Barrierefreiheit des schulischen Umfelds, der Schulmaterialien und der Lehrpläne und die Bereitstellung von Gebärdensprache in den regulären Bildungseinrichtungen, einschließlich für Postdoktoranden, sicherzustellen

Man sollte dazu die Forsa-Studie "Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer– Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen" parallel lesen.

So halten nur 53% der befragten GymnasiallehrerInnen den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern für sinnvoll. Bei den Grundschulen sind es dann immerhin schon 73%, aber dort wird gemeinsamer Unterricht auch schon seit vielen Jahren praktiziert.

Einzig die SonderschullehrerInnen sind in ihrer Mehrheit gegen den gemeinsamen Unterricht ... wen wundert's, denn eine Abschaffung der Sonderschulen bedeutet den Abschied von einem kompletten Arbeitsmodell.



Wir dürfen also gespannt sein, zu welchen Ausflüchten hier in der Region gegriffen wird, um den klaren Forderungen des UN-Fachausschusses nicht zu entsprechen sondern die Pfründe der SonderschullehrerInnen zu sichern.





travelfox42, Samstag, 23. Mai 2015, 23:54
Nun, man kennt ja des Bloggers Meinung zur Inklusion, aber jetzt reicht es langsam! "Pfründe der Sonderschullehrerinnen" Geht's noch? Ein funktionierendes System von Förderschulen wird ohne Not zerschlagen, bevor die Inklusion an allen Schulen richtig umgesetzt wurde. Es wird immer schön mit der Behindertenrechtskonvention argumentiert, aber eigentlich will die Landesregierung nur Geld sparen... Die vom werten Blogger so geschmähten Sonderschullehrerinnen wären eigentlich sehr sinnvoll, um an den Regelschulen als zusätzliche Lehrkräfte zu arbeiten. Aber dafür ist ja wohl auch kein Geld da.

Ich empfehle folgende Links: http://www.rundschau-online.de/politik/zu-wenig-sonderpaedagogen-inklusion-ueberfordert-schulen-in-nrw,15184890,30730822.html und http://www.rundschau-online.de/politik/vor-schulstart-viele-zweifeln-am-inklusionskonzept,15184890,28090162.html.

Im übrigen bleibe ich dabei: Inklusion funktioniert prima für schulfähige Kinder mit z. b. Körperlicher Behinderung. Inklusion funktioniert nicht für nicht-schulfähige Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, Lernbehinderungen usw. Das fördert nur Klassen mit zwei Lern-Geschwindigkeiten. Also nicht-inklusive, denn außer im gleichen Raum zu sitzen haben beide Seiten nichts davon. Für wen das gut sein soll, bleibt im Dunkel. Das haben auch die Eltern erkannt und die müssen nun ihre Kinder auf die wenigen verbliebenen Förderschulen auf weite Reise schicken.

Inklusion mit der Brechstange sozusagen.

Dass ich nicht der einzige bin, der das so sieht, bestätigen diverse Leserkommentare eines taz-Artikels: http://www.taz.de/!156173/

Und auch nach mehrmaligem Studium von Artikel 24 ist in BRK nichts zu finden, dass alle Kinder auf eine Regelschule gehen müssen und Förderschulen abgeschafft werden müssen. Wie auch andere bereits erkannt haben:

"Es ist vollkommen sachwidrig, "Inklusion" als Schlüsselbegriff und dazu einzigen Schlüsselbegriff der UN-BRK zu behaupten. Das Wort kommt im englischen Original eine Hand voll mal vor und meint umgangssprachlich "Einbeziehung", und zwar in selbstgewählte Gemeinschaft. Die UN-BRK beschreibt eine Vielzahl von miteinander in Beziehung stehenden (= unteilbaren) Menschenrechten. In Artikel 24 geht es ausdrücklich um das Recht auf BILDUNG. Zu den Menschenrechten gehört z.B. auch grundsätzlich die autonome Entscheidungsfähigkeit, wo und mit wem mal als Mensch leben, arbeiten, zur Schule gehen will usw.

Aus diesem differenziert konstruierten Rechtsdokument ableiten zu wollen, dass bestimmte Strukturen wie etwa Förderschulen abzuschaffen oder zu benachteiligen oder als minderwertig zu betrachten seien, ist eine absurde Frechheit, wo es nicht aus Unkenntnis geschieht."


antoine favier, Dienstag, 26. Mai 2015, 10:26
Der Kritiker übersieht einige Aspekte:

1. die Förderschulen sind auch heute noch "Armenschulen" - je ärmer und je bildungsferner die Eltern, desto höher der relative Anteil dieser Kinder an der Gruppe der Förderschulkinder - um landläufige Behinderungen handelt es sich hierbei aber sicherlich nicht - hier lebt das alte Modell der Hilfsschule (19. Jhd.) wieder auf.
2. Die Förderschule ist ein selbstbezogenes System - die Chance auf eine Rückkehr in die Regelschule ist gering.
3. Förderschulen gelingt es in einem sehr geringen Umfang, die ihnen anvertrauten Kinder für einem anerkannten Schulabschluss zu qualifizieren.
4. Selbst wenn wir nur die Inklusion der oben genannten "schulfähigen" Kinder (wer definiert denn, was "schulfähig" ist? ) verhandeln würden, so müssten die hierfür vorgesehenen Schulen zwingend abgeschafft werden, um alle Regelschulen dazu zu zwingen, ihren Job auch zu machen: eben diese Kinder aufzunehmen.
Solange es eine Doppelstruktur gibt, wird Inklusion scheitern, da wir immer erleben werden, dass "Schwellen" definiert werden - Schwellen, ab denen gutmeinende Eltern, Pädagogen, Schulverwalter u.a. darüber befinden werden, dass ab dieser Schwelle ein Kind an einer Regelschule nichts mehr zu suchen hat.
5.... und nein, ich schmähe nicht die SonderschullehrerInnen. Ihr Wissen und ihre Erfahrung sind wichtig - im Regelschulbetrieb.
Bei den Pfründen handelt es sich um ein realtiv gut alimentiertes Sondersystem neben dem Regelsystem, mit kleineren Klassen, kleinen Schulen, geringem Leistungsdruck - ein Arbeitssystem, das sich zu verteidigen lohnt, wenn man den Äußerungen vieler SonderschulpädagogInnen glauben darf.