Dienstag, 4. April 2017
Manchmal ist man sich ja sogar mit der Stadtverwaltung einig, so etwa heute bei der Lektüre des Kölner Stadtanzeigers, der darüber berichtete, dass die Stadt Frechen an der Ausschreibung der Neuvergabe der Trinkwasserlieferverträge arbeite.

Einige mögen sich noch erinnern, die FDP hat sich aufgeschwungen, dem Frechener Wutbürger eine Stimme zu verleihen indem sie als den Ärger über den Kalkgehalt im Frechener Trinkwasser organisierte und anleitete.
Das Ganze kumulierte in dem nachfolgenden „Forderungskatalog“:

• minimaler Nitratgehalt
• minimale Wasserhärte, möglichst Härtebereich „Mittel“ gemäß Wasch-
und Reinigungsmittelgesetz (WRMG)

Hier im Blog wurde schon darauf hingewiesen, dass es eine Trinkwasserverordnung gibt, die Mindeststandards des zu liefernden Wassers festschreibt und dass diese Verordnung wohl auch den rechtlichen Rahmen definieren dürfte, der Ausschreibung und anschließender Vergabe zu Grunde liegen muss:
Man kann über die Qualität des Frechener Trinkwassers denken was man will, es entspricht der deutschen Trinkwasserverordnung. Inwieweit die Stadt Frechen bei der Trinkwasserqualität im Rahmen der 2020 anstehenden Neuausschreibung der Wasserversorgung die von der FDP geforderten nachfolgenden Punkte überhaupt als eigenständige Qualitätskriterien einfordern kann und darf, das steht in den Sternen.
Heute nun fand sich diese Einschätzung grundsätzlich bestätigt, denn die Stadtverwaltung ließ verlauten:
Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass die Stadt Frechen das Verfahren für einen Vertragsabschluss transparent und diskriminierungsfrei zu gestalten hat. … Auf kritische Nachfragen und Hinweise aus der Bevölkerung hatte die Stadtverwaltung in der Bürgerversammlung darauf hingewiesen, dass der aktuelle Wasserlieferant seiner bestehenden Vertragsverpflichtung folge und die Bereitstellung des Trinkwassers ordnungsgemäß erfolge. Bei der Versammlung machte die Stadt auch darauf aufmerksam, dass es nach aktueller Rechtsprechung grundsätzlich unzulässig sei, ein bestimmtes Unternehmen vom vorgeschriebenen Verfahren auszuschließen. Bei der Gestaltung des neuen Liefervertrages hat die Stadtverwaltung Frechen nach EU-Recht zwingend darauf zu achten, dass sich jedes passende Unternehmen für die Wasserlieferung bewerben kann.
Mit anderen Worten: die Rheinenergie kann sich ebenso um den Trinkwasserliefervertrag bewerben, wie andere Anbieter auch und das Verfahren muss entsprechend transparent und diskriminierungsfrei ablaufen so dass sich jedes passende Unternehmen für die Wasserlieferung bewerben kann.

Passend kann dann bedeuten: das Unternehmen kann seiner Lieferverpflichtung in der durch die Trinkwasserverordnung vorgegebenen Qualität nachkommen.
Werden weitere, die Trinkwasserverordnung übersteigenden Qualitätsmerkmale gefordert, so wäre eine Klage eines unterlegenen Unternehmens wegen Diskriminierung nicht ausgeschlossen.