Thema: Benzelrath
Jetzt haben wir es offiziell: Die Art der Bebauung des Grundstücks Sandtraße 7-9 und das gesamte Procedere folgte laut Aussagen der Stadtverwaltung den Regeln des Baugesetzes.
Vermutlich ist das auch richtig. Als die AnwohnerInnen einer Bebauung zustimmten, hatten sie bereits verloren, denn diese Zustimmung beschränkte sich eben nicht auf die damals vorgeschlagenen 8 Reihenhäuser sondern diese Zustimmung hatte auch Rechtsgültigkeit für den nachfolgenden Investor, der an die Planungen des Vorsbesitzers nicht gebunden war. Wenn seine neue Bebauung den Regeln des Baugesetzes folgt, so ist den Anwohnern jeglicher Einfluss auf die Bebauung versagt.

Die politische Ebene bleibt davon jedoch unberührt. Das Bauwerk hätte nie diese Ausmaße annehmen können, wenn die Stadt sich die Rechte am Zugang zum Rosmarpark gesichert hätte. Es ist anzunehmen, dass dazu genügend Zeit gewesen wäre. Die Stadtverwaltung hatte daran kein Interesse. Und hinterher dürfen wir in der Verwaltungsvorlage lesen, dass
Im Hinblick auf die grundgesetzlich verankerte Eigentumsgarantie Bauleitplanung mit teilweiser enteignender Wirkung zur Sicherung des Weges nicht möglich (ist)
.
Nein, damit hat ehrlicherweise auch niemand gerechnet.

Die FDP forderte vor drei Monaten,
die Fläche des bestehenden Fußweges … zu erwerben bzw. durch ein Wegerecht zugunsten der Öffentlichkeit zu sichern.
Der Vorschlag kam im September 2012 natürlich zu spät und ging damals bereits an den Realitäten vorbei. Grundsätzlich aber wäre dies das richtige Vorgehen gewesen. Und wie wir den Ratsunterlagen aus dem Jahr 2011 entnehmen konnten, war der Verbindungsweg im Rahmen der Bauplanung ein Thema. Es hätte der Verwaltung also offen gestanden, hier regulierend einzugreifen.

Nun aber teilt uns die Verwaltung mit, dass eine Enteignung nicht möglich sei. Wer würde da widersprechen wollen? Nur, was will uns die Verwaltung damit sagen? Dass sie ernsthaft über eine Enteignung nachgedacht hätte? Für einen Fußweg? Für Straßen wird man in Frechen enteignet, nicht aber für einen Fußweg!
Nein, mit dieser Aussage wird der Öffentlichkeit bestenfalls der Eindruck eines ernsthaften Bemühens vermittelt, glaubhaft ist das zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr. Die Frage, was die Stadt denn eigentlich getan hat, um den Fußweg für die Öffentlichkeit zu sichern, dieser Frage ist sie mit Verweis auf die Unmöglichkeit einer Enteignung aus dem Weg gegangen.
Die Stadt hat, dies ist eindeutig, berechtigte Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner durch konsequentes Nichthandeln missachtet. Den Interessen des Investors war damit gedient. Des einen Schaden ist des anderen Nutzen. Warum hier in der Stadt dieses Spiel immer zuungunsten der eigenen BürgerInnen ausgeht, darauf werden wir aber sicherlich keine Antwort erhalten.

Zum Nachlesen: KStA v. 30.11.2012