Freitag, 23. November 2012
Thema: Benzelrath
Ich greife auf einen Artikel zurück, der an dieser Stelle vor einem Monat veröffentlich worden ist.

Der Artikel fragte danach, ob der Ausschuss für Bau- und Vergabeangelegenheiten in Sachen Verbindungsweg zwischen Sandstraße und Rosmarpark angelogen worden ist.

Im Rahmen der umstrittenen Baumaßnahme auf dem Grundstück Sandstr. 7 war am 01.12.2011 im Ausschuss erklärt worden, beim Bau der beiden Wohnsilos bleibe der Verbindungsweg erhalten.
Vor wenigen Wochen dann, als klar wurde, dass der Weg verschwindet, erklärte unser aller Bürgermeister:
Die Stadt Frechen war bisher davon ausgegangen, dass der Weg ihr gehört …
Und nun wird dem Umweltausschuss am 15. November 2012 folgender Sachverhalt zur Kenntnis gegeben:
Die Auswirkungen bezüglich des Fußweges zwischen Sandstraße und Rosmarpark sind im Baugenehmigungsverfahren mit in die Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens eingeflossen. Der vorhandene Weg ist Teil des Baugrundstücks um damit im Eigentum des Grundstückseigentümers. Im Hinblick auf die grundgesetzlich verankerte Eigentumsgarantie ist Bauleitplanung mit teilweiser enteignender Wirkung zur Sicherung des Weges nicht möglich, zumal eine weitere Querverbindung zum Rosmarpark über den Heinz-Köhler-Weg vorhanden ist.
Also: Im Dezember 2011 wurde behauptet, der Weg bleibe erhalten. Ein Jahr später, der Weg ist inzwischen unwiderruflich weg, bequemt sich die Verwaltung dazu, aber erst auf ausdrückliche Nachfrage, einzugestehen, dass der Weg Eigentum des Grundstückseigentümers sei und nicht enteignet werden könne.
Und über dieses Wissen will die Stadtverwaltung vor einem Jahr noch nicht verfügt haben?