Freitag, 9. November 2012
Thema: Burgschule
Aus gegebenem Anlass habe ich mich auf die Suche gemacht nach einer Definition des Begriffs „geringe Abweichungen“.
Anscheinend gibt es keine allgemeingültige Festlegung, was mit einer „geringen Abweichung“ gemeint sein könnte. Als Abweichungen weden generell Differenzen zwischen einer Plan- und einer Istgröße bezeichnet.
„Gering“ wiederum wird bspw. in der Mathematik als nicht eindeutiger Begriff gekennzeichnet.
Auffällig aber ist, dass bei der Verwendung des Begriffs „geringe Abweichungen“ eine große „Nähe“ zwischen Plan- und Ist-Zustand behaupten wird. Aber auch dem Begriff „Nähe“ ist eine Unschärfe eigen. Trotzdem lässt der allgemeine Sprachgebrauch vermuten, dass bei der Verwendung „geringe Abweichungen“ beim Leser / Hörer der Eindruck erweckt wird, Ist und Plan seien fast deckungsgleich, die Differenz sei aufs Ganze gesehen von sehr geringer Bedeutung. (Für die des Schwäbischen Kundigen unter den LeserInnen: wir sprechen von einem "Muggeseggele".)
Der Begriff ist aber auf alle Fälle auslegungsbedürftig.

Die Frechener Auslegung ist nun, vorsichtig formuliert, sehr speziell:

Unser Bau- und Vergabeausschuss wurde vom Bauamt schriftlich darauf hingewiesen, dass es bei den Baumaßnahmen an der Johannes- und der Burgschule zu „geringen Abweichungen“ bei den projektierten Baumaßnahmen komme. Man könnte nun annehmen, wir redeten über zeitliche Verzögerungen von, na sagen wir mal, 6 Wochen. Das ist nach Frechener Verhältnissen etwas mehr als fast nichts – mit „geringen Abweichungen“ sollte dieser Zustand korrekt beschrieben sein.
Nähere Nachfragen haben dann aber ergeben, dass die Maßnahmen an der Burg- und der Johannesschule sich um ein ganzes Jahr verzögern. Da schluckt man dann und fragt sich leis’ welches grundsätzliche Zeitverständnis in der städtischen Verwaltung vorherrscht.
Die Bauverwaltung kennt im übrigen genau drei Einteilungsstufen, um den Stand von Baumaßnahmen zu beschreiben: „im Plan“ – „geringe Abweichungen“ – „gefährdet“.

Es wäre spannend zu wissen, wie groß die Differenz zwischen Plan- und Istgröße sein muss, damit eine städtische Baumaßnahme als „gefährdet“ gilt.
5Jahre? – 10 Jahre??

Wer es nachlesen will:

KR v. 07.11.2012
KStA v. 09.11.2012