Thema: Inklusion
21. November 12 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Dieser Satz fiel in der gestrigen Schulausschusssitzung (20.11.2012) aus dem Munde des Frechenen Beigeordneten Uttecht.
Er bezog sich dabei auf die geplante Richtlinie zur Mindestgröße der Förderschulen. Die Frechener Anne-Frank-Förderschule wird die in der Richtlinie geforderte Mindestgröße nicht erreichen und wird auslaufen.
Herr Uttecht will daran noch nicht so recht glauben, denn das flankierende Gesetz, das sogenannte 9.Schulrechtsänderungsgesetz ist umstritten. Mit diesem Gesetz sollen Teile der UN-Behindertenrechtskonvention in Landesrecht übersetzt werden. Das Gesetz wird kommen, denn in der von Bund und Land unterzeichneten Konvention sind einige Dinge formuliert, die für die Unterzeichner als Handlungsauftrag zu verstehen sind.
In Bezug auf unser Schulsystem hat die Konvention ein Recht des Kindes auf Beschulung in der Regelschule definiert. Aktuell wird dies leicht missverstanden, denn in der öffentlichen Debatte wird oft abgeleitet, dass damit ein Elternwahlrecht bezüglich des Bildungsortes des Kindes gemeint sei. Genau so hat es auch Herr Uttecht in der Sitzung formuliert: was aus den Kindern werden solle, die die Eltern auf eine Förderschule schicken wollten, wenn denn die Förderschule geschlossen sei?
Wenn man den Satz korrekt auflöst, so sagte Herr Uttecht eigentlich: was sollen die Eltern machen, die ihre Kinder auf eine Förderschule schicken wollen?
Er spricht also von einem Elternwahlrecht, das aus der Konvention aber nicht ableitbar ist. Die Konvention erklärt eindeutig ein individuelles und einklagbares Recht eines behinderten Kindes auf eine Beschulung im Regelschulsystem.
Wenn man es logisch zu Ende denkt, so hat das Kind ein eigenständiges Recht eine ganz normale Schule zu besuchen, selbst wenn die Eltern das Kind auf eine Förderschule schicken wollen.
Die Erläuterung dieses Zusammenhangs ist wichtig, um zu verstehen, warum Herr Uttecht sich mit dem Ende der Förderschule anfreunden sollte. Die Landesregierung ist verpflichtet, unsere Regelschulen bis hinauf zu den Gymnasien auf den inklusiven Unterricht umzustellen, denn die Kinder werden kommen, unsere Grundschulen können davon bereits berichten, ebenso die Frechener Hauptschule. Insgesamt wird es seine Zeit brauchen, bis alle Schulen davon betroffen sein werden, aber es wird nicht aufzuhalten sein. Um aber die Regelschulen auf die Inklusion vorzubereiten, benötigt die Landesregierung fachkundiges Personal. Fachkundig sind Sonderpädagogen. Da aber die wenigsten Sonderpädagogen arbeitslos sind, muss die Landesregierung diese Fachleute aus bestehenden Schulen herauslösen, um sie in den Regelschulen einsetzen zu können. Und deshalb wird die Landesregierung in einem ersten Schritt kleine Förderschulen schließen, denn anders kann sie ihrer Pflicht, die Inklusion im Regelschulssystem umzusetzen, nicht nachkommen.
Und so werden in einem ersten Schritt die kleinen Förderschulen geschlossen werden – vielleicht wird die Landesregierung noch Übergangsfristen verlängert, vielleicht werden Mindestkinderzahlen leicht verändert. Dann wird die eine oder andere Förderschule langsamer sterben. Am Grundsätzlichen aber wird sich nichts ändern. Am langen Ende wird die Mehrzahl der Förderschulen wegfallen.
Insofern ist es unverständlich, warum der Schulausschuss ein weiteres Mal dafür gestimmt hat, das Thema Inklusion auf die lange Bank zu schieben. Anscheinend muss in Frechen die Hütte brennen, bevor man nach vernünftigen Lösungen sucht. Das Thema Inklusion jedenfalls brennt der Frechener Verwaltung nicht auf den Nägeln.
Er bezog sich dabei auf die geplante Richtlinie zur Mindestgröße der Förderschulen. Die Frechener Anne-Frank-Förderschule wird die in der Richtlinie geforderte Mindestgröße nicht erreichen und wird auslaufen.
Herr Uttecht will daran noch nicht so recht glauben, denn das flankierende Gesetz, das sogenannte 9.Schulrechtsänderungsgesetz ist umstritten. Mit diesem Gesetz sollen Teile der UN-Behindertenrechtskonvention in Landesrecht übersetzt werden. Das Gesetz wird kommen, denn in der von Bund und Land unterzeichneten Konvention sind einige Dinge formuliert, die für die Unterzeichner als Handlungsauftrag zu verstehen sind.
In Bezug auf unser Schulsystem hat die Konvention ein Recht des Kindes auf Beschulung in der Regelschule definiert. Aktuell wird dies leicht missverstanden, denn in der öffentlichen Debatte wird oft abgeleitet, dass damit ein Elternwahlrecht bezüglich des Bildungsortes des Kindes gemeint sei. Genau so hat es auch Herr Uttecht in der Sitzung formuliert: was aus den Kindern werden solle, die die Eltern auf eine Förderschule schicken wollten, wenn denn die Förderschule geschlossen sei?
Wenn man den Satz korrekt auflöst, so sagte Herr Uttecht eigentlich: was sollen die Eltern machen, die ihre Kinder auf eine Förderschule schicken wollen?
Er spricht also von einem Elternwahlrecht, das aus der Konvention aber nicht ableitbar ist. Die Konvention erklärt eindeutig ein individuelles und einklagbares Recht eines behinderten Kindes auf eine Beschulung im Regelschulsystem.
Wenn man es logisch zu Ende denkt, so hat das Kind ein eigenständiges Recht eine ganz normale Schule zu besuchen, selbst wenn die Eltern das Kind auf eine Förderschule schicken wollen.
Die Erläuterung dieses Zusammenhangs ist wichtig, um zu verstehen, warum Herr Uttecht sich mit dem Ende der Förderschule anfreunden sollte. Die Landesregierung ist verpflichtet, unsere Regelschulen bis hinauf zu den Gymnasien auf den inklusiven Unterricht umzustellen, denn die Kinder werden kommen, unsere Grundschulen können davon bereits berichten, ebenso die Frechener Hauptschule. Insgesamt wird es seine Zeit brauchen, bis alle Schulen davon betroffen sein werden, aber es wird nicht aufzuhalten sein. Um aber die Regelschulen auf die Inklusion vorzubereiten, benötigt die Landesregierung fachkundiges Personal. Fachkundig sind Sonderpädagogen. Da aber die wenigsten Sonderpädagogen arbeitslos sind, muss die Landesregierung diese Fachleute aus bestehenden Schulen herauslösen, um sie in den Regelschulen einsetzen zu können. Und deshalb wird die Landesregierung in einem ersten Schritt kleine Förderschulen schließen, denn anders kann sie ihrer Pflicht, die Inklusion im Regelschulssystem umzusetzen, nicht nachkommen.
Und so werden in einem ersten Schritt die kleinen Förderschulen geschlossen werden – vielleicht wird die Landesregierung noch Übergangsfristen verlängert, vielleicht werden Mindestkinderzahlen leicht verändert. Dann wird die eine oder andere Förderschule langsamer sterben. Am Grundsätzlichen aber wird sich nichts ändern. Am langen Ende wird die Mehrzahl der Förderschulen wegfallen.
Insofern ist es unverständlich, warum der Schulausschuss ein weiteres Mal dafür gestimmt hat, das Thema Inklusion auf die lange Bank zu schieben. Anscheinend muss in Frechen die Hütte brennen, bevor man nach vernünftigen Lösungen sucht. Das Thema Inklusion jedenfalls brennt der Frechener Verwaltung nicht auf den Nägeln.