Thema: Gesamtschule
22. Januar 15 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
An diesem Ort war schon Ende vergangenen Jahres die These vertreten worden, dass eine Elternbefragung für die Einrichtung einer Gesamtschule in Frechen, entgegen den Aussagen im Schulausschuss, nicht zwingend ist.
In der Verwaltung ist diese Erkenntnis nun auch angekommen. In der Beschlussvorlage zur Errichtung einer Gesamtschule erklärt die Verwaltung, dass der Wille der Eltern bei der „Feststellung des Bedürfnisses“, soll heißen, braucht Frechen eine Gesamtschule, zu berücksichtigen ist. „Somit wird seitens der Bezirksregierung dringend eine entsprechende Elternbefragung angeraten. Dies ist zwar rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben (…)“. Mit anderen Worten, es handelt sich um eine Empfehlung, ein Zwang verbirgt sich dahinter jedoch nicht.
Nun gibt es aus Sicht der Stadt gute Gründe, eine Elternbefragung abzuhalten. Die Stadt erhält Auskunft über den Elternwillen und damit eine Bestätigung der Prognosen des neuesten Schulentwicklungsplans. Das helfe bei der Akzeptanz der Entscheidung, so die Vorlage. Da würde man ja gerne wissen, wessen fehlender Akzeptanz mittels einer Elternbefragung nachgeholfen werden soll, aber sei’s drum, die Widerstände in CDU und FDP sind ja stadtbekannt. Wenn es diesen beiden Parteien bei der Entscheidungsfindung hilft, so stehen die Eltern der Dritt- und Viertklässler sicher gerne bereit.
Spannend dagegen ist jedoch der letzte Punkt, denn die Stadt erhofft sich von der Elternbefragung auch Auskunft über „die Frage der Zügigkeit einer neuen Gesamtschule und der anderen Schulformen.“
Bedeutet das, dass mit Hilfe der Elternbefragung entschieden werden soll, ob die Gesamtschule vier-, fünf- oder gar sechszügig geplant werden soll?
Der Gutachter erklärte in der Schulausschusssitzung vom 11.12.2014, dass seine Planungen auf einer vierzügigen Gesamtschule beruhten. Demgegenüber hat das "Aktionsbündnis für eine Gesamtschule" in seiner Erklärung vom 16.10.2014 eine Sechszügigkeit gefordert, da nur eine Sechszügigkeit die Gewähr biete, den Raumnöten von Realschule und Gymnasium abzuhelfen und die steigenden SchülerInnenzahlen an Frechener Schulen in den kommenden Jahre aufzufangen.
Sowohl Gutachter als auch "Aktionsbündnis" sind der Meinung, die Gesamtschule solle in das Gebäude der auslaufenden Hauptschule einziehen.
Für die kommenden Planungen aber ist es schon ein Unterschied, ob die Schule mit 4 oder 6 Zügen an den Start gehen soll. Sollen jedes Jahr rund 100 Kinder auf der Gesamtschule eingeschult werden oder gegen 150 Kinder? Alleine bis zum Ende der 10. Klasse benötigt eine 4-zügige Schule 24, eine sechszügige Schule dagegen 36 Klassenräume. Je höher die Zügigkeit, desto größer die Schule – und bezogen auf das existierende Schulgebäude – desto mehr Klassen- und Ergänzungsräume müssen zugebaut werden.
Die Begründung der Verwaltung für die Elternbefragung erweckt den Eindruck, dass die Verwaltung eben auch die Zügigkeit der neuen Gesamtschule auf Basis der Elternbefragung entscheiden will.
Ein vernünftiges, ein großzügiges Angebot.
Bleibt die Frage:
war dieser Eindruck gewollt, ist dies wirklich der Plan der Verwaltung?
Sollte verwaltungsintern jedoch bereits die Vorentscheidung gefallen sein, dem Vorschlag des Gutachters zu folgen, was bedeutet, die Gesamtschule auf vier Züge zu beschränken, dann kann vor einer Elternbefragung nur gewarnt werden, die falsche Erwartungen bezüglich einer möglichen Zügigkeit der Gesamtschule weckt.
Was, wenn eine Befragung den Bedarf einer 6-Zügigkeit nachweist, die Stadt aber schon alle Weichen für eine Vierzügigkeit gestellt hat?
In diesem Falle gilt: es wurde mit Zitronen gehandelt. Dafür handelt man sich aber viele frustrierte und zu recht verärgerte Eltern ein.
In der Verwaltung ist diese Erkenntnis nun auch angekommen. In der Beschlussvorlage zur Errichtung einer Gesamtschule erklärt die Verwaltung, dass der Wille der Eltern bei der „Feststellung des Bedürfnisses“, soll heißen, braucht Frechen eine Gesamtschule, zu berücksichtigen ist. „Somit wird seitens der Bezirksregierung dringend eine entsprechende Elternbefragung angeraten. Dies ist zwar rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben (…)“. Mit anderen Worten, es handelt sich um eine Empfehlung, ein Zwang verbirgt sich dahinter jedoch nicht.
Nun gibt es aus Sicht der Stadt gute Gründe, eine Elternbefragung abzuhalten. Die Stadt erhält Auskunft über den Elternwillen und damit eine Bestätigung der Prognosen des neuesten Schulentwicklungsplans. Das helfe bei der Akzeptanz der Entscheidung, so die Vorlage. Da würde man ja gerne wissen, wessen fehlender Akzeptanz mittels einer Elternbefragung nachgeholfen werden soll, aber sei’s drum, die Widerstände in CDU und FDP sind ja stadtbekannt. Wenn es diesen beiden Parteien bei der Entscheidungsfindung hilft, so stehen die Eltern der Dritt- und Viertklässler sicher gerne bereit.
Spannend dagegen ist jedoch der letzte Punkt, denn die Stadt erhofft sich von der Elternbefragung auch Auskunft über „die Frage der Zügigkeit einer neuen Gesamtschule und der anderen Schulformen.“
Bedeutet das, dass mit Hilfe der Elternbefragung entschieden werden soll, ob die Gesamtschule vier-, fünf- oder gar sechszügig geplant werden soll?
Der Gutachter erklärte in der Schulausschusssitzung vom 11.12.2014, dass seine Planungen auf einer vierzügigen Gesamtschule beruhten. Demgegenüber hat das "Aktionsbündnis für eine Gesamtschule" in seiner Erklärung vom 16.10.2014 eine Sechszügigkeit gefordert, da nur eine Sechszügigkeit die Gewähr biete, den Raumnöten von Realschule und Gymnasium abzuhelfen und die steigenden SchülerInnenzahlen an Frechener Schulen in den kommenden Jahre aufzufangen.
Sowohl Gutachter als auch "Aktionsbündnis" sind der Meinung, die Gesamtschule solle in das Gebäude der auslaufenden Hauptschule einziehen.
Für die kommenden Planungen aber ist es schon ein Unterschied, ob die Schule mit 4 oder 6 Zügen an den Start gehen soll. Sollen jedes Jahr rund 100 Kinder auf der Gesamtschule eingeschult werden oder gegen 150 Kinder? Alleine bis zum Ende der 10. Klasse benötigt eine 4-zügige Schule 24, eine sechszügige Schule dagegen 36 Klassenräume. Je höher die Zügigkeit, desto größer die Schule – und bezogen auf das existierende Schulgebäude – desto mehr Klassen- und Ergänzungsräume müssen zugebaut werden.
Die Begründung der Verwaltung für die Elternbefragung erweckt den Eindruck, dass die Verwaltung eben auch die Zügigkeit der neuen Gesamtschule auf Basis der Elternbefragung entscheiden will.
Ein vernünftiges, ein großzügiges Angebot.
Bleibt die Frage:
war dieser Eindruck gewollt, ist dies wirklich der Plan der Verwaltung?
Sollte verwaltungsintern jedoch bereits die Vorentscheidung gefallen sein, dem Vorschlag des Gutachters zu folgen, was bedeutet, die Gesamtschule auf vier Züge zu beschränken, dann kann vor einer Elternbefragung nur gewarnt werden, die falsche Erwartungen bezüglich einer möglichen Zügigkeit der Gesamtschule weckt.
Was, wenn eine Befragung den Bedarf einer 6-Zügigkeit nachweist, die Stadt aber schon alle Weichen für eine Vierzügigkeit gestellt hat?
In diesem Falle gilt: es wurde mit Zitronen gehandelt. Dafür handelt man sich aber viele frustrierte und zu recht verärgerte Eltern ein.