Thema: Gesamtschule
18. Dezember 14 | Autor: antoine favier | 1 Kommentar | Kommentieren
Immer wieder für eine Überraschung gut sind unsere Grünen, denn wie schreiben sie heute so schön auf ihrer Homepage zum Thema Gesamtschule:
In der Debatte wurde immer wieder auf die Elternbefragung abgestellt. Auch der Schuldezernent hat in der letzten Ratssitzung erklärt, die Bezirksregierung fordere bei Auflösung einer Schule eine Elternbefragung.
Eine Elternbefragung ist jedoch nur eine Indikation, die laut Durchführungsverordnung des Landes NRW nicht zwingend vorgeschrieben ist. Im Leitfaden der Bezirksregierung Düsseldorf bspw. wird bei der Auflösung einer Schule nicht ein einziges Mal auf die Notwendigkeit einer Elternbefragung verwiesen. Auch bei Neugründung einer Schule ist eine Elternbefragung nicht zwingend, vielmehr erklärt der Leitfaden:
Wir reden in Frechen bei der Gesamtschule von der Neuerrichtung einer Schule, für die es laut Schulentwicklungsplan einen entsprechenden Bedarf gibt. Der Bedarf für diese Schulform besteht laut Gutachter unabhängig von der Entwicklung der Hauptschule, alleine aus demographischen Gründen.
Für die Einrichtung einer Gesamtschule reicht daher der Beschluss des Rates der Stadt Frechen, so wie es die SPD gefordert hatte. Aber einfach war der Jamaika-Koalition wohl zu wenig. Es muss denn doch ausreichend kompliziert gemacht werden.
Aber weiter im Text: Hat der Rat den Beschluss zu Errichtung einer Gesamtschule getätigt und hat die Bezirksregierung die Errichtung genehmigt, erst dann beginnt die eigentliche „Elternbefragung“ zu laufen – mindestens 100 Frechener Kinder müssen an der neuen Gesamtschule angemeldet werden, um die Schule eröffnen zu dürfen. Das ist die entscheidende Hürde, die bei einer neuen Schule zu nehmen ist. Ohne Kinder keine Schule. Und da eine möglicherweise vorangegangene Elternbefragung keinerlei Bindewirkung hat, entscheidet sich das Schicksal der Schule eben nicht bei der Elternbefragung sondern am Anmeldetag.
Die Einführung einer Gesamtschule wird dabei – eine sozusagen natürliche Konsequenz in Frechen- das Ende der Frechener Hauptschule besiegeln. Kommt die Gesamtschule so sinken die Anmeldezahlen an der Hauptschule. Kann die Hauptschule ihre Zweizügigkeit nicht mehr bewahren (das ist in den kommenden Jahren schon ohne die Konkurrenz einer Gesamtschule zweifelhaft) so ist diese Schule qua Amt zu schließen.
Es passiert also das, was dieses Jahr mit der Anne-Frank-Schule geschehen ist. Sang- und klanglos hat der Rat entschieden, dass die Schule geschlossen werden muss, da zu wenige Kinder angemeldet wurden.
Der Schulträger könnte also das Verfahren Errichtung einer Gesamtschule und das Verfahren Auflösung der Hauptschule zeitlich trennen.
Festzuhalten bleibt: bei beiden Verfahren jedoch ist eine Elternbefragung nicht zwingend vorgesehen. Warum in Frechen weiterhin dem Thema Elternbefragung diese Wichtigkeit beigemessen wird, ist nicht nachvollziehbar. Hier wird so getan, als ob Eltern im Rahmen einer Elternbefragung mitentscheiden müssten oder dürften. Schlussendlich aber haben Eltern nur im Rahmen der Anmeldung selber ein Mitspracherecht. Bei der Anmeldung entscheiden sie, welche Schulen ihr Vertrauen genießen und welche nicht. Alles andere ist Humbug.
Im Rahmen eines Gedankenspiels lässt sich das belegen. Man stelle sich vor, unter den Frechener Eltern der Dritt- und Viertklässler fänden sich je Jahrgang 50 Eltern, die im Rahmen einer unverbindlichen Elternbefragung erklären, ihr Kind an der Hauptschule anmelden zu wollen. Unrealistisch zwar, aber es ist ja nur ein Spiel.
Nach der Anmeldung im Januar aber stellt die Verwaltung zu ihrem Schrecken fest, dass nur 14 Eltern ihr Kind wirklich an der Hauptschule angemeldet haben. Was bedeutet das für die Hauptschule? Richtig – die Auflösung.
(So ist das den Elsdörfern ergangen. Die es dafür geschafft haben, eine Gesamtschule innerhalb weniger als eines Jahres zu errichten.)
Ein Blick über den Tellerrand, hier nach Pulheim sollte noch nachdenklicher stimmen. Dort wurde eine voll funktionsfähige und ausreichend mit SchülerInnen ausgestattete Realschule zugunsten einer neugegründeten Gesamtschule ohne vorausgehende Elternbefragung aufgelöst. Hat Pulheim eine andere Bezirksregierung?
Mit anderen Worten: der Leitfaden der Bezirksregierung kennt die Pflicht zu einer Elternbefragung nicht und andernorts wurde der Prozess von gleichzeitiger Schulauflösung und Errichtung einer Schule ohne entsprechende Elternbefragung vollzogen. Auch ein demokratisches Defizit lässt sich durch den Wegfall einer unverbindlichen Elternbefragung nicht konstruieren.
Auf den ersten Blick scheint es sich also um nicht mehr als ein Potemkinsches Dorf zu handeln. Aber wenn die Bezirksregierung eine Elternbefragung erwartet, so wird die Bezirksregierung diese Erwartung sicherlich schriftlich formulieren und dieses Schriftstück kann die Verwaltung ja dann auch den zuständigen politischen Gremien vorgelegen.
Wer bei dieser juristischen Spiegelfechterei mitdiskutieren will, dem sei der Leitfaden Schulorganisation der Bezirksregierung Düsseldorf zur Lektüre empfohlen.
Eine wichtige Rolle bei dem weiteren Prozess spielt nun der Elternwille. Eine Gesamtschule gegen den Willen der Eltern halten wir nicht für seriös und ist mit uns nicht zu machen. Allerdings sind wir sicher, dass auch die Eltern eine Gesamtschule favorisieren werden.Nur, um die Sachverhalte mal etwas weiter auszuleuchten:
In der Debatte wurde immer wieder auf die Elternbefragung abgestellt. Auch der Schuldezernent hat in der letzten Ratssitzung erklärt, die Bezirksregierung fordere bei Auflösung einer Schule eine Elternbefragung.
Eine Elternbefragung ist jedoch nur eine Indikation, die laut Durchführungsverordnung des Landes NRW nicht zwingend vorgeschrieben ist. Im Leitfaden der Bezirksregierung Düsseldorf bspw. wird bei der Auflösung einer Schule nicht ein einziges Mal auf die Notwendigkeit einer Elternbefragung verwiesen. Auch bei Neugründung einer Schule ist eine Elternbefragung nicht zwingend, vielmehr erklärt der Leitfaden:
Gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW bedarf es für die Rechtskraft beschlossener schulorganisatorischer Maßnahmen der Genehmigung der Bezirksregierung als oberer Schulaufsichtsbehörde.Der Schulentwicklungsplan, der die Errichtung einer Gesamtschule hinreichend begründet, wurde dem Schulausschuss vor wenigen Tagen mündlich präsentiert.
Zentral für die Entscheidung über den entsprechenden Antrag ist neben einem formal ordnungsgemäßen Beschluss dessen Begründung unter Darlegung einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung (§ 80 Abs. 6 SchulG NRW).
Wir reden in Frechen bei der Gesamtschule von der Neuerrichtung einer Schule, für die es laut Schulentwicklungsplan einen entsprechenden Bedarf gibt. Der Bedarf für diese Schulform besteht laut Gutachter unabhängig von der Entwicklung der Hauptschule, alleine aus demographischen Gründen.
Für die Einrichtung einer Gesamtschule reicht daher der Beschluss des Rates der Stadt Frechen, so wie es die SPD gefordert hatte. Aber einfach war der Jamaika-Koalition wohl zu wenig. Es muss denn doch ausreichend kompliziert gemacht werden.
Aber weiter im Text: Hat der Rat den Beschluss zu Errichtung einer Gesamtschule getätigt und hat die Bezirksregierung die Errichtung genehmigt, erst dann beginnt die eigentliche „Elternbefragung“ zu laufen – mindestens 100 Frechener Kinder müssen an der neuen Gesamtschule angemeldet werden, um die Schule eröffnen zu dürfen. Das ist die entscheidende Hürde, die bei einer neuen Schule zu nehmen ist. Ohne Kinder keine Schule. Und da eine möglicherweise vorangegangene Elternbefragung keinerlei Bindewirkung hat, entscheidet sich das Schicksal der Schule eben nicht bei der Elternbefragung sondern am Anmeldetag.
Die Einführung einer Gesamtschule wird dabei – eine sozusagen natürliche Konsequenz in Frechen- das Ende der Frechener Hauptschule besiegeln. Kommt die Gesamtschule so sinken die Anmeldezahlen an der Hauptschule. Kann die Hauptschule ihre Zweizügigkeit nicht mehr bewahren (das ist in den kommenden Jahren schon ohne die Konkurrenz einer Gesamtschule zweifelhaft) so ist diese Schule qua Amt zu schließen.
Es passiert also das, was dieses Jahr mit der Anne-Frank-Schule geschehen ist. Sang- und klanglos hat der Rat entschieden, dass die Schule geschlossen werden muss, da zu wenige Kinder angemeldet wurden.
Der Schulträger könnte also das Verfahren Errichtung einer Gesamtschule und das Verfahren Auflösung der Hauptschule zeitlich trennen.
Festzuhalten bleibt: bei beiden Verfahren jedoch ist eine Elternbefragung nicht zwingend vorgesehen. Warum in Frechen weiterhin dem Thema Elternbefragung diese Wichtigkeit beigemessen wird, ist nicht nachvollziehbar. Hier wird so getan, als ob Eltern im Rahmen einer Elternbefragung mitentscheiden müssten oder dürften. Schlussendlich aber haben Eltern nur im Rahmen der Anmeldung selber ein Mitspracherecht. Bei der Anmeldung entscheiden sie, welche Schulen ihr Vertrauen genießen und welche nicht. Alles andere ist Humbug.
Im Rahmen eines Gedankenspiels lässt sich das belegen. Man stelle sich vor, unter den Frechener Eltern der Dritt- und Viertklässler fänden sich je Jahrgang 50 Eltern, die im Rahmen einer unverbindlichen Elternbefragung erklären, ihr Kind an der Hauptschule anmelden zu wollen. Unrealistisch zwar, aber es ist ja nur ein Spiel.
Nach der Anmeldung im Januar aber stellt die Verwaltung zu ihrem Schrecken fest, dass nur 14 Eltern ihr Kind wirklich an der Hauptschule angemeldet haben. Was bedeutet das für die Hauptschule? Richtig – die Auflösung.
(So ist das den Elsdörfern ergangen. Die es dafür geschafft haben, eine Gesamtschule innerhalb weniger als eines Jahres zu errichten.)
Ein Blick über den Tellerrand, hier nach Pulheim sollte noch nachdenklicher stimmen. Dort wurde eine voll funktionsfähige und ausreichend mit SchülerInnen ausgestattete Realschule zugunsten einer neugegründeten Gesamtschule ohne vorausgehende Elternbefragung aufgelöst. Hat Pulheim eine andere Bezirksregierung?
Mit anderen Worten: der Leitfaden der Bezirksregierung kennt die Pflicht zu einer Elternbefragung nicht und andernorts wurde der Prozess von gleichzeitiger Schulauflösung und Errichtung einer Schule ohne entsprechende Elternbefragung vollzogen. Auch ein demokratisches Defizit lässt sich durch den Wegfall einer unverbindlichen Elternbefragung nicht konstruieren.
Auf den ersten Blick scheint es sich also um nicht mehr als ein Potemkinsches Dorf zu handeln. Aber wenn die Bezirksregierung eine Elternbefragung erwartet, so wird die Bezirksregierung diese Erwartung sicherlich schriftlich formulieren und dieses Schriftstück kann die Verwaltung ja dann auch den zuständigen politischen Gremien vorgelegen.
Wer bei dieser juristischen Spiegelfechterei mitdiskutieren will, dem sei der Leitfaden Schulorganisation der Bezirksregierung Düsseldorf zur Lektüre empfohlen.
5 uhr-teefix,
Freitag, 19. Dezember 2014, 12:42
Klar, dass CDU und FDP sich hinter einer Elternbefragung verstecken, denn sonst stünden sie vor ihrer Wählerschaft als Umfaller da. Also muss die Elternbefragung vorgeschoben werden. Wenn die Grünen aber die gleichen Sprechblasen nachplappern wie CDU und FDP, dann zeugt das davon, dass sie mit den Koalitionsverhandlungen auch die Eigenständigkeit im Denken und Handeln aufgegeben haben. Schade, eigentlich standen die Grünen doch mal an der Spitze der Bewegung, aber die Zeiten ändern sich.