Freitag, 5. Dezember 2014
Thema: Grüne
Gewählt wurden die beiden über die Liste von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und nicht als Direktkandidaten. Wer dieses Mandat wie persönlichen Besitz behandelt, missachtet den Willen der Wählerinnen und Wähler“, so die Fraktionsvorsitzende Miriam Erbacher. „Deshalb fordern wir von Jürgen Weidemann und Susanne Neustadt die Rückgabe der Mandate und die Übergabe an die legitimen Vertreter von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN."
So tönt es von der Homepage der Grünen, die den Weggang der beiden Stadträte Jürgen Weidemann und Susanne Neuhaus wohl noch nicht wirklich verstanden, geschweige denn verschmerzt haben.

Grundsätzlich steht jedem gewählten Mandatsträger das Recht zu, aufgrund einer Gewissensentscheidung Fraktion und Partei zu verlassen, für die er in ein Gremium gewählt worden ist.

Hier nun wird behauptet, dass das Mandat kein persönlicher Besitz sei.
Stimmt, wer wollte widersprechen.
Es handelt sich um ein auf Zeit verliehenes Mandat.
Es gehört also weder dem gewählten Vertreter noch einer bestimmten Partei, für die eine Person in ein politisches Gremium gewählt worden ist.
Es gehört den Wählerinnen und Wählern.
Man kann also als Partei nur zurückfordern, was einem gehört.
Das Mandat jedenfalls gehört nicht in den Besitzstand einer bestimmten Partei.

Steht der Vorwurf im Raum, dass der Wille der Wählerinnen und Wähler missachtet worden sei.

Aber: wer definiert, was der Wähler / die Wählerin mir ihrer Stimme gewollt hat?
Der Parteivorstand?
Die Fraktionsvorsitzende?

Oder kann darüber nur der Wähler, die Wählerin selber entscheiden, ob er oder sie sich verraten fühlt davon, dass ein bestimmtes Mitglied einer Partei im Laufe einer Legislaturperiode Partei und Fraktion verlässt?

Man stelle sich vor, ich hätte bei der letzten Kommunalwahl die Grünen gewählt. Weswegen wohl hätte ich sie gewählt? Oder anders gefragt: weswegen wohl wollen die Grünen gewählt worden sein?

Genau in diesem Punkt treffen wir uns: ich könnte sie gewählt haben aufgrund ihres Wahlprogramms und die Grünen nun haben eben darum ein Wahlprogramm veröffentlicht, um gewählt zu werden.

Wenn nun aber der Vorwurf im Raum steht, die Grünen würden im Rahmen der Jamaika-Koalitionsverhandlungen ihr eigenes Wahlprogramm missachten, ja sogar Beschlüsse der eigenen Basis uminterpretieren, um ja Jamaikastromlinienförmig zu werden, so ist doch die Frage zu stellen, wer hier wen missachtet:

Missachten die Frechener Grünen ihre eigenen WählerInnen oder ist der Vorwurf der Grünen an die beiden Ausgetretenen zutreffend?

Was die beiden Ex-Grünen in ihrer Pressemitteilung veröffentlicht haben, lässt da wenig Interpretationsspielraum: die Grünen missachten den Willen ihrer WählerInnen.