Thema: Schulpolitik
07. Juni 13 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Der erste Beitrag hier Blog (Febr. 2011) hat sich mit den anstehenden Veränderungen der Frechener Schullandschaft beschäftigt. Er hatte „programmatischen Charakter“ da die lokale Schulpolitik einer der Schwerpunkte des Blogs sein sollte.
Aus diesem Artikel greife ich folgendes Zitat auf:
Es war vorgeschlagen worden, im lokalen Rahmen ein Konzept „Inklusion an Frechener Schulen“ zu entwickeln, bei denen alle in der Stadt tätigen Institutionen, die mit Bildung und Förderung zu tun haben, beteiligt werden sollten.
Die Stadtverwaltung jedoch fand die Rechtslage unübersichtlich und empfahl dem Schulausschuss das Abwarten.
Im November 2012, im NRW-Landtag gibt es eine rot-grüne Mehrheit, die Landesregierung hat das Thema Inklusion zu einem der wichtigsten Themen dieser Legislaturperiode erklärt, entsprechende Gesetze sind in Planung, wurde mittels eines Bürgerantrags erneut versucht, das Thema Inklusion zu platzieren. Im Bürgerantrag wurde insbesondere folgende Übergangsvorschrift zitiert:
„Eltern können die Rechte auf Gemeinsames Lernen … für ihre Kinder geltend machen, die ab dem Schuljahr 2013/14 … die Klassen 5 einer weiterführenden Schule … besuchen werden.“
Vor dem Hintergrund, dass es seit zwei Jahren keine verpflichtende Schulempfehlung für die weiterführenden Schulen gibt, bedeutet dies, dass förderungsbedürftige Kinder ab dem kommenden Schuljahr jede, aber auch jede weiterführende Schule besuchen dürfen. Die Stadt war also aufgerufen, sich des Themas anzunehmen, denn:
Nun haben wir Juni 2013 und die Stadt steht vor den Trümmern ihrer Politik und muss sich im Grunde eingestehen, dass sie ihrer Verantwortung für eben die schwächsten Mitglieder der Stadtgesellschaft nicht gerecht geworden ist.
Es ist geschehen, was geschehen musste. Schon zum kommenden Schuljahr wollen mehr Eltern ihre förderbedürftigen Kinder an einer Regelschule unterrichtet sehen, als wohl von der Stadtverwaltung angenommen. Da eine normale Klasse nicht unbegrenzt förderbedürftige Kinder aufnehmen kann, kommen nur wenige dieser Kinder an der Frechener Hauptschule unter. Den Rest hätte man früher zwangsweise auf die Förderschulen verfrachtet. Das geht ja nun nicht mehr. Also wurde entschieden, dass sowohl die lokale Realschule als auch das Gymnasium förderbedürftige Kinder aufnehmen müssen.
So schreibt das städtische Gymnasium aktuell die Eltern an, deren Kinder für die nun neu zu bildende integrative Klasse vorgesehen sind:
So schnell hat man in Frechen nicht damit gerechnet …
Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Man kann es auch anders formulieren: Stadtverwaltung und Politik wurden mehrfach – auch von der Fraktion Bündnis90/die Grünen - auf diese zu erwartenden Entwicklungen hingewiesen. Die Stadt hat jede, aber auch jede Beschäftigung mit diesem Thema verweigert, so wie sie auch noch im November 2012 von einem ungefährdeten Fortbestand der Hauptschule ausgegangen ist und wohl insgeheim glaubte und hoffte, „Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf“ auf der Hauptschule konzentrieren zu können, um Realschule und Gymnasium von den Anmutungen der Inklusion zu schützen.
Das war wohl nix.
Die Hautschule schrumpft sich zu Tode, die Inklusion kommt schneller als geglaubt, die Schulen sind nicht vorbereitet und wir können fest davon ausgehen, dass wir im Schulausschuss zu hören bekommen werden, dass daran alleine die Landesregierung schuld sei.
Deshalb nochmals ins Stammbuch von Politik und Stadtverwaltung:
„Behinderte und förderbedürftigte Kinder zählen zu den schwächsten Mitgliedern der Stadtgesellschaft. Ihnen gegenüber hat die Stadt eine besondere Verantwortung.“
Aus diesem Artikel greife ich folgendes Zitat auf:
InklusionDem vorausgehend war bereits im Juni 2010 mittels eines Bürgerantrags versucht worden, das Thema Inklusion in der politischen Debatte zu platzieren.
Auch hier wird es spannend werden. Die Landesregierung bastelt an einem Inklusionsplan für das ganze Land. Die Kommunen sollten das als Hinweis darauf verstehen, dass die Einbeziehung behinderter Menschen in den Alltag, ins ganz normale Leben, auf der politischen Agenda steht.
Bezogen auf unsere Schullandschaft bedeutet das:
eine wahrscheinlich sogar kurzfristige Ausdünnung der Förderschulen und damit zwingend der Verbleib von Kindern mit Behinderungen, Integrationsproblemen etc. in den Grundschulen vor Ort. Und nur wenige Jahre später werden diese Kinder, die bisher auf Förderschulen abgeschoben wurden, darauf pochen, an weiterführenden Schulen angemessen gefödert zu werden.
ein Recht behinderter Kinder auf eine Beschulung in einer wohnortnahen Schule und zwar in Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien.
Ohne hier über pädagogische Veränderungen reden zu wollen, bedeutet dies, dass unsere Frechener Schulen in einem überschaubaren Zeitraum behindertengerecht ausgebaut werden müssen. Es kann auch bedeuten, dass sich die Raumanforderungen verändern, weil Klassen mit behinderten Kindern vielleicht kleiner sein werden, weil andere Hygieneräume benötigt werden, weil Therapieräume erforderlich sein werden.
Es war vorgeschlagen worden, im lokalen Rahmen ein Konzept „Inklusion an Frechener Schulen“ zu entwickeln, bei denen alle in der Stadt tätigen Institutionen, die mit Bildung und Förderung zu tun haben, beteiligt werden sollten.
Die Stadtverwaltung jedoch fand die Rechtslage unübersichtlich und empfahl dem Schulausschuss das Abwarten.
Viel eher führt das von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Vorgehen dazu, dass die Diskriminierung behinderter Kinder durch Nichtstun fortgesetzt wird. Es stellt sich natürlich auch die Frage, ob die durch die Un-BRK geforderten "angemessenen Vorkehrungen" mit dem Einbau von Rampen und rollstuhlgerechter Toiletten Genüge getan ist, einen Eindruck jedoch den die Vorlage der Stadtverwaltung erweckt. In unserem Inklusionsantrag haben wir von Kindern mit besonderem Förderbedarf gesprochen, für die Räumlichkeiten und Hilfsmittel vorzuhalten sind.Dafür versprach die damalige Vorsitzende des Schulausschusses, dass der Schulausschuss sich in 2011 intensiv der Frage der Inklusion widmen werde. Es gab denn wohl in diesem Jahr auch einen Fachvortrag eines ausgewiesenen Inklusionsexperten, Prof. Dr. Wocken. Ob dessen Anregungen in der täglichen Arbeit der Verwaltung Eingang gefunden haben, läßt sich bisher jedoch nicht erkennen.
Im November 2012, im NRW-Landtag gibt es eine rot-grüne Mehrheit, die Landesregierung hat das Thema Inklusion zu einem der wichtigsten Themen dieser Legislaturperiode erklärt, entsprechende Gesetze sind in Planung, wurde mittels eines Bürgerantrags erneut versucht, das Thema Inklusion zu platzieren. Im Bürgerantrag wurde insbesondere folgende Übergangsvorschrift zitiert:
„Eltern können die Rechte auf Gemeinsames Lernen … für ihre Kinder geltend machen, die ab dem Schuljahr 2013/14 … die Klassen 5 einer weiterführenden Schule … besuchen werden.“
Vor dem Hintergrund, dass es seit zwei Jahren keine verpflichtende Schulempfehlung für die weiterführenden Schulen gibt, bedeutet dies, dass förderungsbedürftige Kinder ab dem kommenden Schuljahr jede, aber auch jede weiterführende Schule besuchen dürfen. Die Stadt war also aufgerufen, sich des Themas anzunehmen, denn:
„Die Stadt trägt die Verantwortung für alle ihre Bürgerinnen und Bürger. Behinderte und förderbedürftigte Kinder zählen zu den schwächsten Mitgliedern der Stadtgesellschaft. Ihnen gegenüber hat die Stadt eine besondere Verantwortung.“Die Stadtverwaltung lehnte auch diesen zweiten Vorstoß ab, da die in Diskussion befindlichen Gesetze noch nicht verabschiedet seien.
Nun haben wir Juni 2013 und die Stadt steht vor den Trümmern ihrer Politik und muss sich im Grunde eingestehen, dass sie ihrer Verantwortung für eben die schwächsten Mitglieder der Stadtgesellschaft nicht gerecht geworden ist.
Es ist geschehen, was geschehen musste. Schon zum kommenden Schuljahr wollen mehr Eltern ihre förderbedürftigen Kinder an einer Regelschule unterrichtet sehen, als wohl von der Stadtverwaltung angenommen. Da eine normale Klasse nicht unbegrenzt förderbedürftige Kinder aufnehmen kann, kommen nur wenige dieser Kinder an der Frechener Hauptschule unter. Den Rest hätte man früher zwangsweise auf die Förderschulen verfrachtet. Das geht ja nun nicht mehr. Also wurde entschieden, dass sowohl die lokale Realschule als auch das Gymnasium förderbedürftige Kinder aufnehmen müssen.
So schreibt das städtische Gymnasium aktuell die Eltern an, deren Kinder für die nun neu zu bildende integrative Klasse vorgesehen sind:
Die Klasse 5a wird eine ganz besondere Klasse sein. Zu ihr werden drei oder vier Kinder gehören, die einer besonderen Förderung bedürfen. Diese Kinder waren bisher im gemeinsamen Unterricht an der Grundschule, und ihre Eltern haben sie an der Hauptschule für das kommende Schuljahr angemeldet. Da die Anmeldezahlen an der Hauptschule aber niedriger sind als erwartet, können nicht alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Hauptschule aufgenommen werden.“
Wir wollen ihnen ganz offen sagen, dass uns diese Entwicklung überrascht. So schnell hat man in Frechen nicht damit gerechnet, dass Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf an der Realschule und dem Gymnasium aufgenommen werden.Ist es nicht herrlich?
So schnell hat man in Frechen nicht damit gerechnet …
Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Man kann es auch anders formulieren: Stadtverwaltung und Politik wurden mehrfach – auch von der Fraktion Bündnis90/die Grünen - auf diese zu erwartenden Entwicklungen hingewiesen. Die Stadt hat jede, aber auch jede Beschäftigung mit diesem Thema verweigert, so wie sie auch noch im November 2012 von einem ungefährdeten Fortbestand der Hauptschule ausgegangen ist und wohl insgeheim glaubte und hoffte, „Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf“ auf der Hauptschule konzentrieren zu können, um Realschule und Gymnasium von den Anmutungen der Inklusion zu schützen.
Das war wohl nix.
Die Hautschule schrumpft sich zu Tode, die Inklusion kommt schneller als geglaubt, die Schulen sind nicht vorbereitet und wir können fest davon ausgehen, dass wir im Schulausschuss zu hören bekommen werden, dass daran alleine die Landesregierung schuld sei.
Deshalb nochmals ins Stammbuch von Politik und Stadtverwaltung:
„Behinderte und förderbedürftigte Kinder zählen zu den schwächsten Mitgliedern der Stadtgesellschaft. Ihnen gegenüber hat die Stadt eine besondere Verantwortung.“
Thema: Zuckungen
23. Mai 13 | Autor: antoine favier | 2 Kommentare | Kommentieren
Es ist schon überraschend, wie sich in Frechen die Dinge so vermischen.
Zum 1. August 2013 greift der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz schon für die einjährigen Kinder. Wie der KStA am 16. Mai berichtet hat, darf Eltern ein Tagespflegeplatz bei einer Tagesmutter / ~vater nicht mehr kosten als ein Kitaplatz. Bisher war es so, dass ein Platz bei einer Tagesmutter mit rund 7 Euro je Stunde zu Buche schlug, die Stadt hat davon 4 Euro übernommen. Der Rest verblieb bei den Eltern und dies unabhängig vom Einkommen. Der Eigenanteil für einen Kitaplatz jedoch ist einkommensabhängig gestaffelt. Bei einer Betreuungszeit von 45 Stunden je Woche addierten sich die von den Eltern zu tragenden Mehrkosten für eine Tagesmutter auf 540 Euro im Monat.
Bis zum 1. August 2013 also war die Betreuung eines Kleinkindes bei einer Tagesmutter etwas, was sich nur gutverdienende Eltern leisten konnten, da 3 Euro Eigenanteil je Stunde zu zahlen waren, gleichgültig über welches Einkommen die Eltern verfügten. Das hat die Stadt bis heute nicht interessiert.
Nun aber gibt es Rechtsgutachten, die besagen, dass ab dem 1. August 2013 eben diese Zusatzkosten nicht mehr von den Eltern bezahlt werden müssen, sondern von der Kommune. In der Stadt gibt es ca. 150 Betreuungsplätze bei Tagesmüttern, auf die die Stadt angewiesen ist. Sie hat diese Plätze in ihren Bedarfsberechnungen fest einkalkuliert, da sie andernfalls den Rechtsanspruch nicht erfüllen kann. Mit anderen Worten, die Stadt ist auf die Tagesmütter und Tagesväter angewiesen.
Nun könnte die Stadt ja diese Personen anstellen, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllen zu können. Einfacher und flexibler jedoch fährt die Stadt, wenn sie dafür Freiberufler einspannt. Sie spart sich Lohnkosten, sie spart Arbeitgeberkosten, sie muss keine Kindergärten bauen und einrichten. Zudem verbleibt das wirschaftliche Risiko, dass weniger Kinder zu betreuen sind, als man Ressourcen zur Verfügung stellt, bei den freiberuflich tätigen Tagesmüttern und ~vätern.
Negativ an dieser ganzen Konstellation ist aber, dass die Tagesmütter und ~väter der Meinung sind, dass ihre Tätigkeit pro Kind und Stunde zumindest 7 Euro wert ist, was vor dem Hintergrund jeglicher fehlender sozialer Absicherung und des wirtschaftliche Risikos einer freiberuflichen Existenz nicht übermäßig üppig erscheint. Der Stadt jedoch ist es zu üppig. Deshalb sollen die Tagersmütter und ~väter auf Einnahmen verzichten. Die Stadt will pro Kind maximal 5 Euro zahlen, dafür darf den Eltern nichts mehr in Rechnung gestellt werden.
Die Stadt übt sich im „Lohndumping“.
Die Erfüllung des Rechtsanspruchs soll die Kommune möglichst wenig kosten und die Kommune scheint willens, die Kostenreduktion auf dem Rücken der Tagesmütter und ~väter auszutragen.
Und zu allem Überfluss erklärt der sozialdemokratische Beigeordnete Herr Uttecht laut KStA:
Die Einkommenskürzungen, die hier geplant sind, führen im Zweifelsfall dazu, dass die Tagersmütter und ~väter sich an die Arbeitsagentur wenden müssen, um ihr dann zu geringes Entgelt via Hartz IV aufstocken zu lassen.
Wer, um alles in der Welt, protestiert lauthals gegen diese Form der Subventionierung unzureichend bezahlter Arbeitsverhältnisse? Die FDP? Die CDU?

Zum 1. August 2013 greift der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz schon für die einjährigen Kinder. Wie der KStA am 16. Mai berichtet hat, darf Eltern ein Tagespflegeplatz bei einer Tagesmutter / ~vater nicht mehr kosten als ein Kitaplatz. Bisher war es so, dass ein Platz bei einer Tagesmutter mit rund 7 Euro je Stunde zu Buche schlug, die Stadt hat davon 4 Euro übernommen. Der Rest verblieb bei den Eltern und dies unabhängig vom Einkommen. Der Eigenanteil für einen Kitaplatz jedoch ist einkommensabhängig gestaffelt. Bei einer Betreuungszeit von 45 Stunden je Woche addierten sich die von den Eltern zu tragenden Mehrkosten für eine Tagesmutter auf 540 Euro im Monat.
Bis zum 1. August 2013 also war die Betreuung eines Kleinkindes bei einer Tagesmutter etwas, was sich nur gutverdienende Eltern leisten konnten, da 3 Euro Eigenanteil je Stunde zu zahlen waren, gleichgültig über welches Einkommen die Eltern verfügten. Das hat die Stadt bis heute nicht interessiert.
Nun aber gibt es Rechtsgutachten, die besagen, dass ab dem 1. August 2013 eben diese Zusatzkosten nicht mehr von den Eltern bezahlt werden müssen, sondern von der Kommune. In der Stadt gibt es ca. 150 Betreuungsplätze bei Tagesmüttern, auf die die Stadt angewiesen ist. Sie hat diese Plätze in ihren Bedarfsberechnungen fest einkalkuliert, da sie andernfalls den Rechtsanspruch nicht erfüllen kann. Mit anderen Worten, die Stadt ist auf die Tagesmütter und Tagesväter angewiesen.
Nun könnte die Stadt ja diese Personen anstellen, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllen zu können. Einfacher und flexibler jedoch fährt die Stadt, wenn sie dafür Freiberufler einspannt. Sie spart sich Lohnkosten, sie spart Arbeitgeberkosten, sie muss keine Kindergärten bauen und einrichten. Zudem verbleibt das wirschaftliche Risiko, dass weniger Kinder zu betreuen sind, als man Ressourcen zur Verfügung stellt, bei den freiberuflich tätigen Tagesmüttern und ~vätern.
Negativ an dieser ganzen Konstellation ist aber, dass die Tagesmütter und ~väter der Meinung sind, dass ihre Tätigkeit pro Kind und Stunde zumindest 7 Euro wert ist, was vor dem Hintergrund jeglicher fehlender sozialer Absicherung und des wirtschaftliche Risikos einer freiberuflichen Existenz nicht übermäßig üppig erscheint. Der Stadt jedoch ist es zu üppig. Deshalb sollen die Tagersmütter und ~väter auf Einnahmen verzichten. Die Stadt will pro Kind maximal 5 Euro zahlen, dafür darf den Eltern nichts mehr in Rechnung gestellt werden.
Die Stadt übt sich im „Lohndumping“.
Die Erfüllung des Rechtsanspruchs soll die Kommune möglichst wenig kosten und die Kommune scheint willens, die Kostenreduktion auf dem Rücken der Tagesmütter und ~väter auszutragen.
Und zu allem Überfluss erklärt der sozialdemokratische Beigeordnete Herr Uttecht laut KStA:
„Als Teil des Betreuungsangebotes der Stadt dürfe sich die Tagespflege nicht dahin entwickeln, dass sich nur gut verdienende Eltern eine Tagesmutter leisten könnten, sagt Uttecht.“Nein, Herr Uttecht, bisher war die Tagespflege ein Angebot für gut verdienende Eltern, erst jetzt wird sie „demokratisiert“ und damit allen zugänglich. Im Gegenzug jedoch den Tagesmüttern das Entgelt um 30% zu kürzen, das ist mit sozialdemokratischen Grundsätzen kaum vereinbar. Wer, um alles in der Welt, kämpft denn für einen fairen Mindestlohn? Die FDP? Die CDU?

Wer, um alles in der Welt, protestiert lauthals gegen diese Form der Subventionierung unzureichend bezahlter Arbeitsverhältnisse? Die FDP? Die CDU?

Thema: Inklusion
21. Mai 13 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Der Pionier der Euthanasieforschung ist tot. Er starb am 18.05.2013 in Frankfurt an einer schweren Krebserkrankung.
1983 veröffentlichte Ernst Klee das Standardwerk zum nationalsozialistischen Krankenmord: „Euthanasie im NS-Staat. Die Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Auch 30 Jahre nach dem ersten Erscheinen ist es, regelmäßig erweitert und ergänzt, das Standardwerk zu diesem Thema.

Noch 1964 schrieb die ZEIT über ein Büchlein* eine kurze Notiz die folgendermaßen eingeleitet wurde:
Was wir heute zu diesem Thema wissen, verdankt die deutsche Gesellschaft ihm, auch dadurch, dass er die nachfolgende akademische Forschung angeregt hat.
Und er hat, aller Wissenschaftlichkeit zum Trotz, niemals die Subjekte seines Interesses aus den Augen verloren: die behinderten Menschen und ihr Recht auf ihre Eigenarten, die in ihrer Andersartigkeit die Vielfalt menschlicher Entwicklungsmöglichkeiten repräsentieren.
Nie wieder, so kann man Ernst Klee verstehen, wollte er ein solches Zitat hören:
* (Hans Christoph von Hase (Hg.): Evangelische Dokumente zur Ermordung der „unheilbar Kranken“ unter der nationalsozialistischen Herrschaft in den Jahren 1939–1945.)
1983 veröffentlichte Ernst Klee das Standardwerk zum nationalsozialistischen Krankenmord: „Euthanasie im NS-Staat. Die Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Auch 30 Jahre nach dem ersten Erscheinen ist es, regelmäßig erweitert und ergänzt, das Standardwerk zu diesem Thema.

Noch 1964 schrieb die ZEIT über ein Büchlein* eine kurze Notiz die folgendermaßen eingeleitet wurde:
Es gibt noch keine auf eingehender Forschung beruhende geschichtliche Gesamtdarstellung der sogenannten Euthanasie. Bis diese Geschichte geschrieben werden kann, wird noch einige Zeit vergehen (…)Es bedurfte weiterer 20 Jahre und eines Ernst Klee, bis diese Lücke erstmalig gefüllt wurde.
Was wir heute zu diesem Thema wissen, verdankt die deutsche Gesellschaft ihm, auch dadurch, dass er die nachfolgende akademische Forschung angeregt hat.
Und er hat, aller Wissenschaftlichkeit zum Trotz, niemals die Subjekte seines Interesses aus den Augen verloren: die behinderten Menschen und ihr Recht auf ihre Eigenarten, die in ihrer Andersartigkeit die Vielfalt menschlicher Entwicklungsmöglichkeiten repräsentieren.
Nie wieder, so kann man Ernst Klee verstehen, wollte er ein solches Zitat hören:
Das Dilemma der Behindertenhilfe besteht hauptsächlich darin, daß eine bessere Behandlung und Betreuung der Behinderten die Lebenserwartung dieser Mitmenschen erhöht und so die Zahl der Behinderten ansteigen läßt.“So sprach der der Humangenetiker Ernst Wendt, Vorsitzende der „Stiftung für das behinderte Kind“ von 1974 bis 1979,
„treffender müßte es heißen: gegen das behinderte Kind„,der Begründer der modernen genetischen Beratung, der seine wissenschaftliche Karriere Medizinern verdankte, die alle tief in die Eutahnasiemorde verstrickt gewesen waren, die nach 1945 bruchlos ihre Karrieren fortsetzen und versehen mit allen akademischen und gesellschaftlichen Würden beenden konnten.
* (Hans Christoph von Hase (Hg.): Evangelische Dokumente zur Ermordung der „unheilbar Kranken“ unter der nationalsozialistischen Herrschaft in den Jahren 1939–1945.)
Gegenentwürfe