Thema: Gesamtschule
27. Januar 15 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Morgen, am 28. Januar 2015, tagt der Schulausschuss, der sich mit den weiteren Planungen und Entscheidungen für die Errichtung einer Gesamtschule auseinandersetzten soll.
In der Ratssitzung vom 16.12.2014 hat der Rat der Stadt einen klaren Auftrag erteilt:
Die zentrale Aufgabe für die kommende Sitzung lautet: „alle erforderlichen Schritte … auf einer Zeitschiene … darzustellen.“
In den Ausschussunterlagen jedoch sucht man diese Zeitschiene vergeblich.
Dafür findet sich dieses Zitat:
Warum also stellt die Verwaltung die vom Rat beschlossene Elternbefragung im Rahmen dieser Verwaltungsvorlage zur Disposition? Sie, die einige Absätze zuvor noch erklärt hat, dass die Bezirksregierung dringend zu einer Elternbefragung geraten habe und die Elternbefragung „Auskunft über den Elternwillen“ gebe, bei der „Akzeptanz der Entscheidung“ helfe und die „Frage der Zügigkeit einer neuen Gesamtschule und der anderen Schulformen“ kläre.
Ebenso verwirrend ist der Verweis auf das Raumprogramm. Das Raumprogramm orientiert sich an der Zügigkeit und an den Notwendigkeiten einer auf Inklusion ausgelegten Schule. Eine vierzügige Schule benötigt weniger Räume als eine sechszügige. So weit, so einfach.
Im Rahmen einer Planung, die mit gewissen Unwägbarkeiten verknüpft ist, sollte es Aufgabe der Stadtverwaltung sein, dem Schulausschuss die verschiedenen Varianten grob zu skizzieren. Es ist sicherlich keine Unmöglichkeit, Prämissen zu definieren und auf Basis der Prämissen Raumprogramme und baulichen Anforderungen an das zukünftige Schulgebäude bei einer Vier- Fünf- oder Sechszügigkeit zu benennen und mit finanziellen Größenordnungen zu unterlegen. Niemand wird annehmen, dass die Angaben schon alle in Stein gemeiselt sind, denn es handelt sich um Annahmen in einem frühen Planungsstand. Aber der Ausschuss hätte erste Anhaltspunkte. Aber die soll er wohl nicht bekommen.
Mit anderen Worten: nach dem Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2014 konnte man erwarten, dass der Schulausschuss ein klares Zeitkonzept vorgegeben bekommt, was bis zu welchem Termin erledigt sein muss, um zum Schuljahr 2016/17 in Frechen eine Gesamtschule zu errichten.
Erhalten hat der Schulausschuss eine längere Vorlage, die den Forderungen des Rates jedoch in wesentlichen Punkten nicht gerecht wird. Der Schulausschuss erfährt leider nicht, bis wann welche Entscheidungen zu treffen sind:
Wann sollen die Elterninformationsveranstaltungen stattfinden?
Wann und mit welchen konkreten Fragen bspw. soll die Elternbefragung konkret stattfinden?
Wann müssen die Gremien der von der Umgestaltung mitbetroffenen Frechener Schulen informiert werden?
Bis wann müssen die benachbarten Kommunen informiert werden? Bis wann sind in den städtischen Gremien bestimmte Beschlüsse zu fassen?
Und was der Entscheidungen mehr ist.
Was findet sich davon in der Vorlage? Nichts!
Es riecht nach Zeitspiel.
Die interessierte Öffentlichkeit wird sicherlich mit Argusaugen darüber wachen, wie sich die politischen Parteien dazu stellen. Wo steht die sogenannte Jamaika-Fraktion? Bei der Verzögerungsfraktion? Ist das auch der Wunsch der Bürgermeisterkandidatin der CDU? Und wie ist es mit der SPD? Folgt die Partei ihrem Kandidaten, der die Gesamtschule 2016 eröffnet sehen will?
In der Ratssitzung vom 16.12.2014 hat der Rat der Stadt einen klaren Auftrag erteilt:
„ Der Rat beschließt die Errichtung einer Gesamtschule und die sukzessive Auflösung der Hauptschule zum Schuljahr 2016/2017.Die Verwaltungsvorlage liegt vor, doch bei der Lektüre derselben kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass auf Zeit gespielt werden soll.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung der Planung zum Beginn der Gesamtschule am Standort Herbertskaul auf der Basis des Schulentwicklungsplans.
Der Rat beschließt dazu die Durchführung einer förmlichen Elternbefragung im ersten Halbjahr 2015 und beauftragt die Verwaltung mit deren Vorbereitung.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Schritte zur Einhaltung der Fristen zur Errichtung der Gesamtschule zum Schuljahr 2016/2017 einschließlich der damit verbundenen Kosten aufzuzeigen und diese auf einer Zeitschiene mit ihren Abhängigkeiten zur nächsten Schulausschusssitzung am 28.01.2015 darzustellen.“
Die zentrale Aufgabe für die kommende Sitzung lautet: „alle erforderlichen Schritte … auf einer Zeitschiene … darzustellen.“
In den Ausschussunterlagen jedoch sucht man diese Zeitschiene vergeblich.
Dafür findet sich dieses Zitat:
Eine Zeitschiene ist abhängig von den grundsätzlichen Beschlüssen ob die geplante Elternbefragung gewünscht ist und welches Raumprogramm zugrunde gelegt werden soll.“Da wird heiße Luft produziert, denn die Rollen werden still und heimlich vertauscht. Der Rat der Stadt hat der Verwaltung einen klaren Auftrag erteilt, im ersten Halbjahr 2015 eine Elternbefragung durchzuführen und alle notwendigen Schritte zur Errichtung einer Gesamtschule in den Gebäuden der bisherigen Hauptschule einzuleiten.
Warum also stellt die Verwaltung die vom Rat beschlossene Elternbefragung im Rahmen dieser Verwaltungsvorlage zur Disposition? Sie, die einige Absätze zuvor noch erklärt hat, dass die Bezirksregierung dringend zu einer Elternbefragung geraten habe und die Elternbefragung „Auskunft über den Elternwillen“ gebe, bei der „Akzeptanz der Entscheidung“ helfe und die „Frage der Zügigkeit einer neuen Gesamtschule und der anderen Schulformen“ kläre.
Ebenso verwirrend ist der Verweis auf das Raumprogramm. Das Raumprogramm orientiert sich an der Zügigkeit und an den Notwendigkeiten einer auf Inklusion ausgelegten Schule. Eine vierzügige Schule benötigt weniger Räume als eine sechszügige. So weit, so einfach.
Im Rahmen einer Planung, die mit gewissen Unwägbarkeiten verknüpft ist, sollte es Aufgabe der Stadtverwaltung sein, dem Schulausschuss die verschiedenen Varianten grob zu skizzieren. Es ist sicherlich keine Unmöglichkeit, Prämissen zu definieren und auf Basis der Prämissen Raumprogramme und baulichen Anforderungen an das zukünftige Schulgebäude bei einer Vier- Fünf- oder Sechszügigkeit zu benennen und mit finanziellen Größenordnungen zu unterlegen. Niemand wird annehmen, dass die Angaben schon alle in Stein gemeiselt sind, denn es handelt sich um Annahmen in einem frühen Planungsstand. Aber der Ausschuss hätte erste Anhaltspunkte. Aber die soll er wohl nicht bekommen.
Mit anderen Worten: nach dem Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2014 konnte man erwarten, dass der Schulausschuss ein klares Zeitkonzept vorgegeben bekommt, was bis zu welchem Termin erledigt sein muss, um zum Schuljahr 2016/17 in Frechen eine Gesamtschule zu errichten.
Erhalten hat der Schulausschuss eine längere Vorlage, die den Forderungen des Rates jedoch in wesentlichen Punkten nicht gerecht wird. Der Schulausschuss erfährt leider nicht, bis wann welche Entscheidungen zu treffen sind:
Wann sollen die Elterninformationsveranstaltungen stattfinden?
Wann und mit welchen konkreten Fragen bspw. soll die Elternbefragung konkret stattfinden?
Wann müssen die Gremien der von der Umgestaltung mitbetroffenen Frechener Schulen informiert werden?
Bis wann müssen die benachbarten Kommunen informiert werden? Bis wann sind in den städtischen Gremien bestimmte Beschlüsse zu fassen?
Und was der Entscheidungen mehr ist.
Was findet sich davon in der Vorlage? Nichts!
Es riecht nach Zeitspiel.
Die interessierte Öffentlichkeit wird sicherlich mit Argusaugen darüber wachen, wie sich die politischen Parteien dazu stellen. Wo steht die sogenannte Jamaika-Fraktion? Bei der Verzögerungsfraktion? Ist das auch der Wunsch der Bürgermeisterkandidatin der CDU? Und wie ist es mit der SPD? Folgt die Partei ihrem Kandidaten, der die Gesamtschule 2016 eröffnet sehen will?