Thema: SPD
18. März 13 | Autor: antoine favier | 3 Kommentare | Kommentieren
Vor einiger Zeit habe ich hier berichtet, dass die Stadtverwaltung den freiwilligen Fahrkostenzuschuss für Königsdorfer Kinder, die die weiterführenden Schulen in Frechen besuchen, zurücknehmen will. Die Stadt ist rechtlich verpflichtet, Fahrkostenzuschüsse zu zahlen, sobald Kinder mehr als 3,5 Kilometer von der Schule entfernt wohnen. Alleine die Königsdorfer Kinder erhalten seit gut 24 Jahren diese Förderung schon ab einer Distanz von 3 Kilometern.
Im letzten Haupt-, Personal- und Finanzausschuss wurde dieser Kürzungsvorschlag diskutiert. Die Grünen plädierten für eine generelle Gleichbehandlung aller Frechener Kinder: entweder bekommen alle Frechener Kinder, die 3 Kilometer von der weiterführenden Schule entfernt wohnen den Fahrkostenzuschuss, oder aber, die Stadt zahlt, wozu sie rechtlich verpflichtet ist, also ab einer Distanz von 3,5 Kilometern.
Vor dem Hintergrund eines drohenden Haushaltsicherungskonzepts war die Bereitschaft der Ausschussmehrheit Zusatzausgaben zu befürworten überschaubar gering, nämlich: nicht vorhanden. CDU, FDP, Perspektive und Grüne stellten sich daher hinter den Kürzungsvorschlag der Verwaltung.
So blieb es der SPD überlassen, die Sonderbehandlung der Königsdorfer Kinder zu verteidigen.
Wenn sie denn wenigstens den Vorschlag der Grünen aufgegriffen hätte! Aber anscheinend ist der Frechener SPD weniger an der Gleichbehandlung aller Frechener Kinder gelegen als an einer Sonderbehandlung der Köngisdorfer Eltern.
Die Partei scheint ihren sozialpolitischen Kompass komplett verloren zu haben.
Im letzten Haupt-, Personal- und Finanzausschuss wurde dieser Kürzungsvorschlag diskutiert. Die Grünen plädierten für eine generelle Gleichbehandlung aller Frechener Kinder: entweder bekommen alle Frechener Kinder, die 3 Kilometer von der weiterführenden Schule entfernt wohnen den Fahrkostenzuschuss, oder aber, die Stadt zahlt, wozu sie rechtlich verpflichtet ist, also ab einer Distanz von 3,5 Kilometern.
Vor dem Hintergrund eines drohenden Haushaltsicherungskonzepts war die Bereitschaft der Ausschussmehrheit Zusatzausgaben zu befürworten überschaubar gering, nämlich: nicht vorhanden. CDU, FDP, Perspektive und Grüne stellten sich daher hinter den Kürzungsvorschlag der Verwaltung.
So blieb es der SPD überlassen, die Sonderbehandlung der Königsdorfer Kinder zu verteidigen.
Wenn sie denn wenigstens den Vorschlag der Grünen aufgegriffen hätte! Aber anscheinend ist der Frechener SPD weniger an der Gleichbehandlung aller Frechener Kinder gelegen als an einer Sonderbehandlung der Köngisdorfer Eltern.
Die Partei scheint ihren sozialpolitischen Kompass komplett verloren zu haben.
Thema: Inklusion
18. März 13 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
In der kommenden Schulausschussitzung wird die Verwaltung einen Sachstandsbericht „Inklusion“ veröffentlichen. Darin steht, wenn man ehrlich ist, NICHTS!
Na ja, fast nichts, ausser, dass das bestätigt wird, was hier bereits früher thematisiert wurde, dass nämlich die kommunale Frechener Förderschule vor dem Aus steht:
Und darin können wir folgende zentralen Aussagen finden:
Wer aber wissen will, was in Frechen unternommen wurde, um den Postulaten der Behindertenrechtskonvention auch nur ansatzweise näher zu kommen, der liest diesen Bericht umsonst. Man fühlt sich wie in der Wüste Gobi. Da ist das große NICHTS. Vermutlich, weil im Bereich der Inklusion wirklich nichts Berichtenswertes geschehen ist. Was wiederum ermöglicht, den Stellenwert zu bestimmen, den das Thema Inklusion hier genießt.
Zwar war die Stadt 2010 und 2012 datzu aufgefordert worden, einen Inklusionsplan zu erstellen, doch beide Male verwies die Stadt auf die ungeklärte Rechtslage im Lande, weswegen eine kleine Kommune wie Frechen von sich aus natürlich nichts tun kann.
Man muss die Stadt mal wieder daran erinnern, dass die Behindertenrechtskonvention jeder Verwaltungsebene, also auch einer kleinen Kommune wie Frechen den Auftrag zur Umsetzung der Postulate der Inklusion ins Auftragsbuch geschrieben hat. Das Weiterreichen der Verantwortung an die nächst höhere Ebene kann nicht als vernünftiges Verwaltungshandeln verstanden werden sondern einzig als der Versuch, sich des Themas Inklusion durch Aussitzen zu entziehen.
Im Bürgerantrag aus dem Jahr 2012 findet sich diese Formulierung:
Na ja, fast nichts, ausser, dass das bestätigt wird, was hier bereits früher thematisiert wurde, dass nämlich die kommunale Frechener Förderschule vor dem Aus steht:
Die beabsichtigte Änderung der Mindestgröße von Schulen führt dazu, dass künftig keine kommunale Förderschule mehr betrieben werden kann und auch die interkommunale Kooperation fraglich ist.Zeiitgleich aber hat die Bertelsmannstiftung heute eine weitere Studie zum Thema Inklusion veröffentlicht: Inklusion in Deutschland – eine bildungsstatistische Analyse
Und darin können wir folgende zentralen Aussagen finden:
Solange das Doppelsystem aus Regel- und Förderschulen in der heutigen Form besteht, ist erfolgreiche Inklusion schwierig, weil die Förderschulen jene Ressourcen binden, die dringend für den gemeinsamen Unterricht benötigt werdenMit anderen Worten: das Ende der Förderschulen ist unabdingbar, um die Inklusion in den Regelschulen voran zu treiben. Das ist insbesondere in NRW notwendig, da die Inklusion hierzulande nur sehr zögerlich vorankommt. Die Studie belegt auch, dass die Inklusion von Bildungsstufe zu Bildungsstufe abnimmt:
In der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen zuzüglich öffentlich geförderter Kindertagespflege) liegt der Inklusionsanteil bei 67,1 Prozent (NRW: 71,0 Prozent), in den Grundschulen bei 39,2 Prozent (NRW: 36,2 Prozent) und in den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I bei nur noch 21,9 Prozent (NRW: 14,5 Prozent). Das bedeutet: Ein Teil der Kinder, die im Elementarbereich gemeinsam mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf betreut werden, erfährt beim Eintritt in die Schule, nicht zur großen Mehrheit aller Kinder zu gehören. Beim Übergang in die weiterführenden Schulen wird wiederum einem beachtlichen Teil deutlich gemacht, nicht länger zur großen Gruppe der übrigen Schülerinnen und Schuler zu gehören.Wenn man nun den Blick vom großen Ganzen auf das kleine Frechen wendet, so ist festzustellen, dass das Thema Inklusion weiträumig umschifft wird. Der Sachstandsbericht ist ein dafür bezeichnendes Dokument, denn die Verwaltung referiert den Stand des Gesetzgebungsverfahrens und den Konflikt zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden.
Wer aber wissen will, was in Frechen unternommen wurde, um den Postulaten der Behindertenrechtskonvention auch nur ansatzweise näher zu kommen, der liest diesen Bericht umsonst. Man fühlt sich wie in der Wüste Gobi. Da ist das große NICHTS. Vermutlich, weil im Bereich der Inklusion wirklich nichts Berichtenswertes geschehen ist. Was wiederum ermöglicht, den Stellenwert zu bestimmen, den das Thema Inklusion hier genießt.
Zwar war die Stadt 2010 und 2012 datzu aufgefordert worden, einen Inklusionsplan zu erstellen, doch beide Male verwies die Stadt auf die ungeklärte Rechtslage im Lande, weswegen eine kleine Kommune wie Frechen von sich aus natürlich nichts tun kann.
Man muss die Stadt mal wieder daran erinnern, dass die Behindertenrechtskonvention jeder Verwaltungsebene, also auch einer kleinen Kommune wie Frechen den Auftrag zur Umsetzung der Postulate der Inklusion ins Auftragsbuch geschrieben hat. Das Weiterreichen der Verantwortung an die nächst höhere Ebene kann nicht als vernünftiges Verwaltungshandeln verstanden werden sondern einzig als der Versuch, sich des Themas Inklusion durch Aussitzen zu entziehen.
Im Bürgerantrag aus dem Jahr 2012 findet sich diese Formulierung:
„Die Stadt trägt die Verantwortung für alle ihre Bürgerinnen und Bürger. Behinderte und förderbedürftige Kinder zählen zu den schwächsten Mitgleidernd der Stadtgesellschaft. Ihnen gegenüber hat die Stasdt eine besondere Verantwortung.“Der hier abgelieferte Sachstandsbericht belegt diese besondere Verantwortung der Stadt für die Schwächsten der Stadtgesellschaft nicht. Er ist ein Armutszeugnis.