Thema: Inklusion
Das ist der Grundsatz des NRW-Inklusionsplans mit dem Menschen mit Behinderungen als Betroffene und Experten in eigener Sache beteiligt werden sollen. Der NRW-Inklusionsplan dient der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Rahmen dieses Planes wurde ein NRW-Inklusionsbeirat gegründet:
NRW-Sozialminister Guntram Schneider hat erstmals den „Inklusionsbeirat NRW“ einberufen. Dieser berät die Landesregierung künftig bei ihren Vorhaben zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. „Damit bekommen die behinderten Menschen in unserem Land eine gewichtige Stimme – und ihre Beteiligung in allen sie betreffenden Fragen erhält ein solides Fundament“, sagte der Minister bei der Konstituierung. „Wir wollen mit den Betroffenen auf Augenhöhe reden. Dies sind zentrale Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, die wir in NRW sehr ernst nehmen“, so Schneider weiter.
Auch auf nationaler Ebene wurden entsprechende Fachgremien eingerichtet, denn die UN-Behindertenrechtskonvention fordert alle staatlichen Ebenen, also auch die Kommunen auf, den Umsetzungsprozess aktiv zu gestalten. Ein kommunaler Inklusionsbeirat dient dazu, Menschen mit Behinderung sowie die breite Zivilgesellschaft aktiv in den Umsetzungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention einzubinden. Eine kommunale Koordinierungsstelle ist somit die Schnittstelle zwischen Zivilgesellschaft und der kommunalen Ebene. 

In Frechen ist eine Gruppe von Betroffenen (SHG Handicap
e.V.) an den Bürgermeister herangetreten und hat darum gebeten, auch in Frechen einen Inklusionsbeirat einzurichten.
Bezugnehmend auf die UN-Behindertenrechtskonvention weisen wir darauf hin, dass die bisherigen Lösungen zur Ermittlung und Beseitigung von Barrieren als noch nicht ausreichend zu bezeichnen sind. Hilfreich wären hierbei die Erkenntnisse und Bedürfnisse behinderter Menschen in der Stadt Frechen mit einfließen zu lassen. Um diesen Zustand verbessern zu können, erscheint die Einrichtung einer Inklusions-Gesprächsrunde sehr sinnvoll. Über dieses Gremium werden alle diese Probleme besprochen und Lösungsvorschläge können nach den Bedürfnissen der betroffenen Bevölkerung und im Sinne der UN-BRK gefunden werden.
Mit anderen Worten: hier fordern Betroffene die Stadt auf, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aktiv anzugehen und die Betroffenen in diesen Prozess zu integrieren, mit ihnen auf Augenhöhe zu kommunizieren.
Und wie lautet der Antwortvorschlag der Verwaltung, über den der Rat in seiner kommenden Sitzung (16.12.2014) abstimmen soll:
Von Seiten der Stadt Frechen kann festgehalten werden, dass es bereits eine Vielzahl von Beteiligungsgremien gibt, die sich mit den unterschiedlichen Fragestellungen rund um das Thema Inklusion auseinandersetzen. Des Weiteren hält die Stadt Frechen eigene Personalressourcen vor, um einerseits die unterschiedlichen Bedarfslagen behinderter Menschen in die verschiedensten Planungsprozesse der Stadt Frechen einzubeziehen sowie diese regelmäßig zu evaluieren.
Evaluation und Fortschreibung findet ebenfalls regelmäßig und in Form einer umfangreichen Jugendhilfe-und Sozialplanung statt.
Des Weiteren ist grundsätzliches Ziel der Stadt Frechen, eben nicht einzelne Bedürfnisse von Bürgern - gleich ob mit oder ohne Behinderung - in übergreifenden Gremien zu diskutieren, sondern möglichst schnell und am individuellen Bedarf orientiert, Lösungen zu schaffen. Dies gelingt aus Sicht der Verwaltung in erster Linie unmittelbar in den jeweils betroffenen Fachdiensten.
Der Einrichtung eines Inklusionsbeirates wird also eine Absage erteilt.

Man hätte sich gefreut, wenn die „Vielzahl der Beteiligungsgremien“ dargestellt worden wäre.
Man hätte sich gefreut, zu erfahren, welche „unterschiedlichen Fragestellungen rund um das Thema Inklusion“ von den Fachbereichen angegangen worden sind und mit welchem Ergebnis.
Man hätte sich auch gefreut, zu hören, in welcher Form Betroffene in diesem Prozess integriert sind.

Wir stellen aber fest: genau das scheint nicht erwünscht zu sein. Lieber redet die Verwaltung über behinderte Menschen und vermittelt den Glauben, dass die Probleme der Inklusion individuelle Probleme sind, die individuell durch die kommunalen Fachdienste gelöst werden können.

Inklusion ist ein gesamtgesellschaftliches Thema. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert den Übergang zu einer inklusive Gesellschaft, es handelt sich also nicht um individuelle Notlagen sondern um einen gesellschaftliche Veränderung, zu der sich der deutsche Staat auf allen Ebenen, also auch auf der kommunalen Ebene der Stadt Frechen verpflichtet hat. Die Stadt verweigert sich dieser Einsicht.