Donnerstag, 21. August 2014
Thema: Benzelrath
Es war Januar, Januar 2013, genauer: der 29. Januar 2013 als der Rat der Stadt Frechen folgenden Beschluss fasste:
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich alle Anstrengungen zur Erhaltung des Fußweges zum Rosmarpark zu unternehmen und entsprechende Verhandlungen mit dem Investor aufzunehmen.
Die weitere Behandlung erfolgt - unter Darstellung der zu erwartenden Kosten - im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauleitplanung.“
Diesem wurde einstimmig bei 42 Ja-Stimmen gefolgt.
Der Weg über den hier geredet wird, ist der Fußweg, der den Rosmarpark vor der Bebauung des Grundstückes Sandstraße 7-9 mit eben besagter Sandstraße verbunden hat. Dieser Weg sollte, trotz der Bebauung den StadtteilbewohnerInnen wieder zur Verfügung stehen.

Nun befinden wir uns im Jahre 2014 – genauer: im August 2014. Die Gebäude Sandstraße 7-9 sind alle komplett bezogen, die Bautrupps sind abgezogen. Man könnte also meinen, der Verbindungsweg könnte längst wieder geöffnet sein.



Doch alle Versuche, den Rosmarpark von der Sandtraße aus zu betreten, sind bisher daran gescheitert:



Das Tor ist verschlossen.

Wäre doch interessant, zu erfahren, was die Verwaltung unternommen hat, um dem Willen des gesamten Stadtrates zu entsprechen, denn eine weitere Behandlung des Themas im oben genannten Ausschuss konnte nicht nachvollzogen werden.

Ob man den Weg wohl mal einfach vergessen hat?

Wäre ja nicht das erste Mal, dass diese kleinen, aber für die stadtteilinterne Mobilität doch oft sehr wichtigen, Wege einfach vergessen werden.




Mittwoch, 27. März 2013
Thema: Benzelrath
Frisch von Radio Erft auf den Tisch:

Baustopp in Frechen.
Weil sich eine Anwohnerin gestört fühlt, muss eine Immobiliengesellschaft in Frechen den Bau zweier Mehrfamilienhäuser stoppen. Das Verwaltungsgericht Köln hat erklärt, dass der Bau der Häuser rücksichtslos ist.
Rund 40 Wohnungen sollten auf dem unbebauten Grundstück entstehen. Und zwar direkt neben dem Grundstück der Klägerin. Sie befürchtet, dass die Gebäude zu groß sind und ihrem Grundstück das Licht nehmen. Auch die Ruhe in ihrem Garten werde gestört. Außerdem sei die anliegende Straße für die zusätzliche Anzahl an Autos zu klein.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Neubau der Nachbarin nicht zuzumuten ist. Die Einschränkungen seien zu massiv und es entstehe der Eindruck, dass ihr Grundstück nicht mehr eigenständig, sondern Teil des Baugrundstückes sei.

© Radio Erft

Und hier berichtet der Stadtanzeiger

Ausführlicher und informativer der Bericht der Rundschau




Donnerstag, 14. Februar 2013
Thema: Benzelrath
Am 29. Januar 2013 hat der Rat der Stadt Frechen, mit dem Ziel der Herstellung des Rechtsfriedens eine von der CDU-Fraktion auf Basis des Antrags der SPD-Fraktion modifizierten Beschlussvorschlag eingereicht, der mit 36 Ja-Stimmen verabschiedet wurde.

Der Beschluss hatte diese beiden zentralen Inhalte:
„Der Rat beauftragt die Verwaltung, die beim OVG Münster eingelegten Rechtsmittel zurück zu nehmen und auf weitere Rechtsmittel zu verzichten.
Der Rat beauftragt die Verwaltung zudem sicherzustellen, dass das Bauvorhaben tatsächlich lediglich in der Form des durch den Investor vorgelegten Nachtrags einer reduzierten Bauweise ausgeführt wird.
Der erste Punkt, also der Verzicht der Stadt Frechen, Rechtsmittel einzulegen, folgt der Logik der Idee des Rechtsfriedens, denn damit steigt die Stadt aus der Konfrontation mit der klagenden Anwohnerin aus.
Noch fehlt ein Stockwerk und das Satteldach

Der zweite Beschluss jeodch ist rätselhaft. Der Leiter des Rechtsamtes hat in dieser Sitzung erklärt, dass sowohl die Stadtverwaltung als auch der Investor von der Korrektheit der erteilten Baugenehmigung ausgehen. Wird diese Position des Investors durch das OVG bestätigt, so verfügt er über die ursprüngliche Baugenehmigung. Er darf bauen, wie bisher geplant. Schlimmer noch: er muss bauen wie geplant, denn nur hierfür hat er eine Baugenehmigung. Will er anders bauen, so muss seine jetzige Baugenehmigung zurückgezogen werden und durch eine neue ersetzt werden.
Der Rat hat diese Ausführungen wohl nicht richtig zur Kenntnis genommen.

Es ist kaum zu erwarten, dass der Investor diesen Weg gehen wird, sollte das OVG seine bisherige Baugenehmigung bestätigen. Das Grundstück Sandtraße 7 bis 9 ist im Flächennutzungsplan der Stadt Frechen als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan wurde nicht geändert.Ein aus dem Flächennutzungsplan abgeleiteter Bebauungsplan existiert nicht, gebaut wird nach §34 Baugesetzbuch. Logisch, denn die Verabschiedung eines Bebauungsplans erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Wohnbunker des Investors wären in dieser Form vermutlich nicht durch gekommen.
Bei Erteilung einer neuen Baugenehmigung, genau dies verlangt der Rat von der Verwaltung, können die AnwohnerInnen wieder gegen diese Baugenehmigung klagen. Rechtsfrieden sieht anders aus.
Der Abstand zwischen den Gebäuden beträgt weniger als fünf Meter. Noch fehlen die Balkone

Zudem greift der Rat in Baugenehmigungsverfahren ein, in dem er fordert, gegen bestehendes Recht (die Verwaltung ist ja davon überzeugt, dass die erteilte Baugenehmigung korrekt nach Recht und Gesetz erfolgt ist) „sicherzustellen, dass das Bauvorhaben tatsächlich lediglich in der Form des durch den Investor vorgelegten Nachtrags einer reduzierten Bauweise ausgeführt wird“.

Hat der Rat die Verwaltung wirklich zum Rechtsbruch aufgefordert?




Donnerstag, 31. Januar 2013
Thema: Benzelrath
In diesem Falle, wir reden über die Ratssitzung vom vergangenen Dienstag (29.01.2013), gilt dies für den Vertreter der juristischen Fakultät, den Leiter des Frechener Rechtsamtes. Er hatte die Aufgabe, zu erläutern, warum die Stadt Frechen gegen die gerichtlich verfügte Unwirksamkeit der Baugenehmigung für die Sandstraße in die Berufung gegangen ist.
Es wurde zu einem Rundumschlag, der mit dem grundgesetzlich verbrieften Eigentumsrecht begann (auffällig war jedoch das Fehlen der naturrechtlichen Begründung des Instituts Privateigentum, aber diese Lektion wird sicherlich in der kommenden Sitzung folgen) und via Baurecht fortgeführt wurde, um bei den Grundlagen des Rechtsstaat zu enden.

Der Argumentationsgang war insoweit erhellend, als er ob seiner Ausführlichkeit bald schon dem Gedanken Nahrung gab, hier werde mehr vernebelt als erhellt.

Aber, in medias res, was blieb hängen von den Ausführungen:

1. Laut Grundgesetz darf jeder frei über sein Eigentum verfügen.
2. Dazu zählt auch das Recht zu bauen. Das Recht zu Bauen wird (im Blick auf die Sandstraße) nur eingeschränkt durch die Regelungen des Baurechts.
3. Hält sich der Investor an die im Baurecht gesetzten Rahmenbedingungen, dann muss die Stadt den gestellten Bauantrag genehmigen. Sie sei, so die Ausführungen, nicht berechtigt, in so einem Falle regulierend (im Sinne von: Veränderungen erzwingend) einzugreifen.
4. Das Baurecht kenne in diesem Falle auch keine darüber hinausgehend zu berücksichtigenden Rechte der AnwohnerInnen, auf die Rücksicht zu nehmen sei.

Da nun die Stadtverwaltung zu dem Schluss gekommen sei, dass der Antrag des Investors den Regeln des Baurechts folge, habe sie gar nicht anders gekonnt, als den Antrag zu genehmigen.

So weit so schlecht, aber was sich dem Laien dann nicht erschließt, und diese Frage wurde leider im Rat nicht gestellt:
Warum erklärte das Fachreferat B der Stadt Frechen am 25. Januar 2010 gegenüber dem früheren Eigentümer des Grundstückes, dass
Eine Bebaubarkeit mit 2 Vollgeschossen … entlang der Straße gegeben (ist), allerdings nicht im Hinterland.
Folgen wir der oben dargelegten Rechtsmeinung der Stadt, so wäre diese Intervention gegenüber dem Privateigentümer Quarzwerke unzulässig gewesen und hätte diesen Privateigentümer dazu veranlassen können, die Baugenehmigung gegen die Stadt einzuklagen.
Dem Folgeinvestor genehmigte die Stadt, sie konnte sich ja, so ihre Darstellung, nicht wehren, war selber Opfer des Baurechts, Baukörper, die die ursprünglich geplante Bebauung um ein Vielfaches überstieg.

So also kann der aktuelle Investor direkt am Rande des Rosmarparkes vierstöckig bauen.

Aber damit nicht genug: warum nur meint die Stadt in Berufung gegen die erzwungene Rücknahme der Baugenehmigung gehen zu müssen?

Und auch hier wurde das Problem ganz oben, sozusagen im Grundsätzlichen aufgehängt. Folgen wir dem Rechtsamt, so handelt es sich darum, dass die Stadt von der Richtigkeit der erteilten Baugenehmigung überzeugt ist. Es sei daher rechtsstaatlich gehandelt, wenn man, ausgehend von dieser Überzeugung, auch vor Gericht dafür einstehe. Die von der Stadt eingelegte Berufung sei somit in sich schlüssig, ja geradezu zwingend.
Nun ja, vom Recht haben zum Rechthaber ist es manchmal nur ein kleiner Schritt …
Aber weiter: Für den weiteren juristischen Fortgang ist es nun aber irrelevant, ob die Stadt an ihrer Berufung festhält, da der Investor auch in die Berufung gegangen ist. Nachvollziehbar, denn da ist ja zwischenzeitlich richtig viel Geld verbaut. Und wer bleibt schon gerne auf einer Ruine sitzen?
Die Stadt hätte also ihre Hände in den Schoss legen können. Wollte sie aber nicht weil, wir wissen ja, der Rechtsstaat zwingt die Stadt dazu ...

Es gibt aber, und hier liegt vermutlich der Hund begraben, einen ganz materiellen, sozusagen einen ganz einfachen Grund, warum die Stadt an der Berufung festhalten will:
Gegen falsche Entscheidungen, die jeder Verwaltung unterlaufen können, hat die Stadt eine Versicherung abgeschlossen. Die aber wird mögliche Schäden nur begleichen, wenn die Stadt von sich aus alles tut, um den Schaden zu minimieren. In diesem Falle hat sie nur wenige Handlungsoptionen. Sie muss, so argumentiert das Rechtsamt, alle Mittel ausschöpfen, um die erteilte Baugenehmigung zu retten. Also musste sie in die Berufung.

Über welchen Schaden wird dabei nun geredet? Geredet wird über den Schaden, den der Investor erleidet, wenn er nicht mehr weiterbauen darf, falls das Gericht die durch die Stadt erteilte Baugenehmigung weiterhin als rechtswidrig betrachtet.

Die Stadt argumentierte aber, dass der Investor die Stadt vermutlich nicht in Regress nehme könne, da er ja auf eigene Rechnung baue, nachdem die Baugenehmigung kurz vor Weihnachten für rechtswidrig erklärt worden sei.

Man kann sich dann jedoch die Frage stellen, unter welchen rechtlichen Bedingungen der Investor bis zu diesem Zeitpunkt gebaut hat. Doch wahrscheinlich im Glauben an eine rechtsgültig erteilte Baugenehmigung. Das aber bedeutet, dass Großteile des aktuell stehenden Bauvolumens, sollte die Baugenehmigung rechtswidrig ergangen sein, eben doch zu Regressforderungen gegen die Stadt führen können.

Und mal ganz irdisch und bodenständig und ganz ohne den philosophischen Überbau gedacht: das würde doch erklären, warum der Stadt so an der Berufung gegen das Urteil gelegen ist.
Tja, manchmal sind die einfachen Erklärungen irgendwie die schlüssigsten.

Bleibt die Frage, ob die Verwaltung den Rat ausreichend und richtig informiert hat und ob die Ausführungen des Rechtsamtes nicht kürzer aber prägnanter hätten ausfallen können. Aber man hätte dann vermutlich darauf hinweisen müssen:
dass die Baugenehmigung wohl angreifbarer ist als die gesamten letzten Sitzungen behauptet,
dass man mögliche Regressansprüche fürchtet,
und dass man um die Risiken schon des längeren wusste.

So aber hat der Stadtrat beschlossen, dass die Stadt ihre Berufung zurückziehen soll. Bleibt den Verantwortlichen nur, zu hoffen, dass der Investor „seine“ Baugenehmigung zurückerhält. Andernfalls werden viele Fragen zu beantworten sein.

Zum Weiterlesen: KStA v. 31.01.2013




Dienstag, 29. Januar 2013
Thema: Benzelrath
Die SPD geht in die Offensive und beantragt für die heutige Sitzung, dass die Stadt ihre Revision beim Oberverwaltungsgericht zurückzieht. Eine Revision, die aus städtischer Sicht notwendig ist, da die von ihr erteilte Baugenehmigung von der Vorinstanz zurückgenommen worden ist.
In erster Linie ist davon der Investor betroffen, der auf Basis dieser Genehmigung seine beiden Wohnbunker errichten will. Aber natürlich trifft die erzwungene Rücknahme der Baugenehmigung auch die Stadt, denn hat die Stadt im Genehmigungsprozess einen Fehler gemacht, so ist damit zu rechnen, dass der Investor sie in Regress nehmen wird.
Aus Sicht der Stadt galt es wohl Farbe zu bekennen und offensiv nach außen zu vertreten, dass man weiterhin der Meinung ist, entsprechend den Regeln des Baurechts eine ordnungsgemäße Baugenehmigung erteilt zu haben.

Das ist die sachlich-fachliche Seite dieses lokalen Skandalons und dieser Teil wird wohl zu Recht vor Gericht ausgetragen. Denn es geht zwischenzeitlich sicherlich um eine ganze Menge Geld und es ist zweifelhaft, ob die Stadt Rückstellungen gebildet hat, sollten die kommenden Prozesse zu ihren Ungunsten ausgehen. Da ist es besser, an der Seite des Investors zu kämpfen, der, so erklärte wohl unser Bürgermeister gegenüber einer Bürgerin der Stadt, eh die besten Anwälte habe.

Nun aber zum zweiten Teil, und hier wird das Skandalon zum Skandal, wenn wir bereit sind uns von der Illusion zu verabschieden, Kommunalpolitik sei ein unpolitische Veranstaltung, hier gehe es um die Lösung fachlicher Probleme auf kommunaler Ebene zum gemeinen Besten.

Nein, am Beispiel der Sandstraße erleben wir, wie hochpolitisch diese ach so sachlichen Probleme sind. Da gibt es einen Bürgermeister, der in Bezug auf die Überbauung des Verbindungswegchens zwischen Rosmarpark und Sandstraße sowohl den Hauptausschuss als auch die komplette Öffentlichkeit belogen hat. Warum hielt er das für nötig? Die Stadtverwaltung hat schon sehr frühzeitig entschieden, dass der Weg überflüssig ist und hat Angebote des Investors, die auf die Erhaltung des Wegchens zielten, bereits im Vorfeld abgelehnt. Diesen Sachverhalt hätte er zugeben können. Er hat es vorgezogen eine Lüge zu erzählen. Warum? Und erweiternd:

Darf ein Bürgermeister das ... so generell?

Oder nur ein Frechener Bürgermeister?

So steht immer noch die Aussage einer Anwohnerin im Raum, laut der der Investors „freundschaftliche Beziehungen zu Herrn Meier zu pflegen“ behauptet.

Die SPD ist mit ihrem Antrag daher leider noch nicht up to date, denn sie will wohl bis jetzt die politischen Implikationen nicht erkennen. Ihr heute zu behandelnder Antrag verbleibt noch auf der Sachebene. Wir wollen hoffen, dass der Stadtrat sein politisches Mandat Ernst nimmt und endlich zum politischen Kern der Sache vorstößt.




Freitag, 18. Januar 2013
Thema: Benzelrath
Dank einer Veröffentlichung der Perspektive für Frechen, die kurzfristig wieder aus dem Netz genommen wurde, kommt etwas Licht ins Dunkel der Abläufe um die Genehmigung der Baumaßnahmen in der Sandstraße. (1)

Es ist kein schönes Licht.

Dafür lohnt es sich, in einem ersten Schritt den Verlauf der Ereignisse zu rekonstruieren:

Am 02. August 2011 fand ein Gespräch zwischen den Anwälten des Investors und der Stadtverwaltung statt. In diesem Gespräch muss bereits allen Beteiligten bereits ein geändertes Bauvorhaben (gegenüber der ursprünglichen Reihenhausbebauung) bekannt gewesen sein, denn die Anwälte formulierten im Schreiben vom 22. August 2011
„… dass ein Anspruch auf die Genehmigung des Bauvorhabens gegeben ist.“
Unerklärlich bleibt dann aber, warum die Stadtverwaltung noch in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauleitplanung vom 29. September 2011 die, wie ihr bekannt sein musste, gestoppten Planungen der Quartzwerke bekannt gab. Der Stadtverwaltung war zu diesem Zeitpunkt der neue Planungsstand bekannt.

Am 21. November 2011 dann wurden die AnwohnerInnen über die geänderten Planungen in Kenntnis gesetzt. Wobei, und dies erinnert an den ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus, unterbreiteten die Investoren der Stadt einen „Vorschlag“, wie mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren sei:
„Dabei soll allerdings die Auffassung der Stadt Frechen ganz klar zum Ausdruck kommen, dass ein Anspruch auf die Genehmigung des Bauvorhabens gegeben ist. Es handelt sich also um eine sog. gebundene Entscheidung“.
Mit anderen Worten: Investor und Stadtverwaltung waren sich bereits im August 2011 einig, wie es mit dem Grundstück Sandsttraße weitergehen sollte. Die Interessen der AnwohnerInnen hatten in diesem Spiel nichts verloren.

Und nun zum zweiten Teil des Problems, dem Zugang zum Rosmarpark, der durch das neue Gebäude entgültig verbaut ist:

Da hat der Bürgermeister laut KStA v. 19. September 2012 erklärt:
„Die Stadt Frechen war bisher davon ausgegangen, dass der Weg ihr gehört, wie Bürgermeister Hans-Willi Meier im Hauptausschuss einräumte.
Diese Aussage ist nachweislich falsch, denn in dem oben zitierten Schreiben der Anwälte findet sich folgende Passage:
„Des Weiteren wurde erörtert, wie die Durchwegung des Grundstücks zu den dahinter liegenden Grünflächen auch in Zukunft erfolgen kann. Faktisch wird der Weg wie ein öffentlicher genutzt.
Also: der Weg war Thema. Es war bekannt, dass er auf dem privaten Grundstück liegt und dass er aber wie ein öffentlicher Weg genutzt wird.

Im gleichen Zeitungsartikel erklärte Bürgermeister Meier im Fortgang:
„Wir haben leider keine Möglichkeit, den Weg zu erhalten“, so Meier.
Auch diese Aussage ist nachweislich falsch, denn zumindest im August 2011 bestand von Seiten des Investors anscheinend noch die Bereitschaft, auf diese Flächen zu verzichten:
Hier sind Sie durchaus bereit, jene Fläche an die Stadt abzutreten, wobei dann die Stadt auch die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht übernehmen muss
Aber, die Stadt wollte gar nicht!

Am 19. Oktober 2011 wurde durch die Stadtverwaltung ein Aktenvermerk über ein Gespräch zwischen dem Investor und der Stadtverwaltung erstellt, in dem der Sachverhalt zurecht gerückt wird:
Da in der Nähe weitere Zugangsmöglichkeiten zum Rosmarpark vorhanden sind, wird für den Erhalt des Weges keine zwingende Notwendigkeit gesehen. Folglich soll der Weg nach Beendigung der Baumaßnahme nicht wieder geöffnet werden.
Damit war der Weg frei für die heutige Bebauung. Womit der Fußweg unwiderruflich weg ist.

Es bestätigt sich also, dass die Stadtverwaltung keinerlei Interesse an der Wahrung der Interessen der Bevölkerung hatte. Um diesen Sachverhalt zu verschleiern wurden sowohl die Stadträte als auch die Öffentlichkeit bewußt falsch informiert.
Dies erlaubt es, auf den oben hergestellten Mappus-Vegleich zurückzukommen. Stefan Mappus wurde abgewählt. Mit Pauken und Trompeten. Davon hat aber nicht die andere große Volkspartei profitiert, der es in Baden-Württemberg wohl an der notwendigen Glaubwürdigkeit mangelte.
Das könnte hier anders sein, wenn die hiesige SPD sich als „Kümmerer-Partei“ (Hannelore Kraft) verstehen würde. Das war ja mal kurzfrisitg Programm unter dem ehemaligen Ortsvereinsvorsitzenden Carsten Peters („Kümmerer-Projekt“).
Aber inzwischen „kümmert“ sich die hiesige SPD vorrangig um die Folgen für den städtischen Haushalt:
Die SPD-Fraktion Frechen registriert mit Sorge die Nachricht von der Aufhebung der Baugenehmigung an der Sandstraße.
Es wäre schön gewesen, die hiesige SPD hätte sich mit eben dieser Sorge für die Nöte der BewohnerInnen der Sandstraße interessiert.


____________
(1) Inzwischen hat die Perspektive ihren Antrag wieder auf der Homepage eingestellt




Dienstag, 8. Januar 2013
Thema: Benzelrath
Investoren kaufen einen Baugrund oder ein altes Gebäude, investieren in die Liegenschaft und verkaufen es nach ein paar Jahren um ein Vielfaches des Kaufpreises wieder. Die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und der Summe aus Kaufpreis und Investitionskosten ergibt den Profit für den Investor. Das Ziel des Immobilieninvestments ist deshalb nicht, die Wohn-, Lebens- und Arbeitsqualität oder die infrastrukturelle Versorgung der Umgebung zu verbessern. Investments orientieren sich vorwiegend an der Maxime des größtmöglichen Profits.
Was hier beschrieben wird ist ein schon lange laufender Prozess, durch den Immobilien zunehmend nur mehr als Ware, Investitonsmöglichkeit und Geldvermehrungsmaschine betrachtet werden.
Die Investitionen von Immobilien“entwicklern“ orientieren sich nicht an den realen Bedürfnissen der BewohnerInnen, ihre Investitionen orientieren sich nicht an sozialen und kulturellen Kriterien. Investionen werden stringent daran ausgerichtet, ob die Ware, also die Immobilien (bzw. die Wohnungen der Immobilie) gut verkäuflich sind. Negative Entwicklungen im Umfeld werden geleugnet, denn es handelt sich um zu vernachlässigende Störgeräusche. Öffentliche Räume werden privatisiert. Sehr beliebt auch sind Lagen, die Weitblicke ermöglichen. Solche Grundstücke gelten als Sahnestücke. Die dort errichteten Immobilien ermöglichen es deutlich höher Preise zu erzielen, insbesondere, wenn ein „unverbaubarer Blick“ versprochen wird.
Oft genug zerstört der „unverbaubare Blick“ der teuer zu bezahlen ist, bestehende Aussichten, öffentlicher Raum. Zum öffentlichen Raum und zum Recht aller StadtbewohnerInnen zählen aber auch entsprechende Frei- und Sichträume neumodisch auch als Sichtachsen bezeichnet. Die Aussicht, die vor Beginn der Baumaßnahme allen gehört wird privatisiert und gewinnmaximierend veräußert.
Auch dies ist eine Form der Privatisierung der öffentlichen Räumen.

Erschreckend ist immer wieder, dass sich noch jedes Mal genügend Politiker finden, die den Immobilien“entwicklern“ gerne zur Hand gehen, und schöne Worte finden, wenn die von den Immobilien“entwicklern“ geschaffenen Objekte zu weitreichenden, oft schwerwiegenden Folgen für die BewohnerInnen führen. Die Gestaltungshoheit geht von der Kommune auf Immobilien“entwicklern“ über.

Zu besichtigen ist dies in Frechen beispielsweise in der Sandstraße.




Donnerstag, 20. Dezember 2012
Thema: Benzelrath
Am 18. Dezember hat die klagende Anwohnerin Recht bekommen. Womit niemand mehr gerechnet hatte, nachdem Stadt und Investor versucht haben, der Öffentlichkeit ihr fehlerhaftes Verhalten als korrekt in allen Details zu verkaufen.
Das Gericht hat es anders gesehen und die durch die Stadt erteilte Baugenehmigung aufgehoben.
Der Investor hat seit diesem Tag ein größeres Problem. So wie er die Gebäude angefangen hat zu bauen, darf er nicht weiterbauen. Da er sich aber lange Zeit seiner Sache sicher sehr war, hat er - husch, husch - zwischenzeitlich bereits das zweite Obergeschoss erreicht. Ein Umplanen beim Stand des jetzt erreichten Baufortschrittes dürfte sich daher zu einem größeren Problem auswachsen. Vermutlich wäre Abreißen und Neuanfangen sogar die preiswertere Variante. Aber für echte Macher ist das ja ein Gesichtsverlust. Und vermutlich fühlen sich Investor und Bürgermeister als echte Macher.

Aber, dem Investor scheint das Risiko zu groß zu werden. Jeden Stein, den er jetzt verbaut, verbaut er auf eigenes Risiko. Kommt es zu einer Abrißverfügung, dann geht der Abriß dieses Teils des Baus auf seine Kosten.
Wer für die Kosten des Abriß des Teils aufzukommen hat, der errichtet wurde, als der Investor im Glauben handelte, im Besitz einer rechtsgültigen Baugenehmigung zu sein, das wissen die Götter. Und vermutlich selbst die noch nicht, denn auch diese Frage muss im Zweifelsfalle juristisch geklärt werden.

Und hier nun wird es ganz spannend - an dieser Auseinandersetzung werden weder Stadt noch Investor ein Interesse haben - ob aber ein weiteres Mal die AnwohnerInnen zum Opfertisch geführt werden können, das scheint nach dem Ausgang dieses Prozesses nicht mehr so eindeutig.

Seit heute 13:15 Uhr jedenfalls ruhen die Bauarbeiten.

Zum Nachlesen: KR v. 20.12.2012




Freitag, 30. November 2012
Thema: Benzelrath
Jetzt haben wir es offiziell: Die Art der Bebauung des Grundstücks Sandtraße 7-9 und das gesamte Procedere folgte laut Aussagen der Stadtverwaltung den Regeln des Baugesetzes.
Vermutlich ist das auch richtig. Als die AnwohnerInnen einer Bebauung zustimmten, hatten sie bereits verloren, denn diese Zustimmung beschränkte sich eben nicht auf die damals vorgeschlagenen 8 Reihenhäuser sondern diese Zustimmung hatte auch Rechtsgültigkeit für den nachfolgenden Investor, der an die Planungen des Vorsbesitzers nicht gebunden war. Wenn seine neue Bebauung den Regeln des Baugesetzes folgt, so ist den Anwohnern jeglicher Einfluss auf die Bebauung versagt.

Die politische Ebene bleibt davon jedoch unberührt. Das Bauwerk hätte nie diese Ausmaße annehmen können, wenn die Stadt sich die Rechte am Zugang zum Rosmarpark gesichert hätte. Es ist anzunehmen, dass dazu genügend Zeit gewesen wäre. Die Stadtverwaltung hatte daran kein Interesse. Und hinterher dürfen wir in der Verwaltungsvorlage lesen, dass
Im Hinblick auf die grundgesetzlich verankerte Eigentumsgarantie Bauleitplanung mit teilweiser enteignender Wirkung zur Sicherung des Weges nicht möglich (ist)
.
Nein, damit hat ehrlicherweise auch niemand gerechnet.

Die FDP forderte vor drei Monaten,
die Fläche des bestehenden Fußweges … zu erwerben bzw. durch ein Wegerecht zugunsten der Öffentlichkeit zu sichern.
Der Vorschlag kam im September 2012 natürlich zu spät und ging damals bereits an den Realitäten vorbei. Grundsätzlich aber wäre dies das richtige Vorgehen gewesen. Und wie wir den Ratsunterlagen aus dem Jahr 2011 entnehmen konnten, war der Verbindungsweg im Rahmen der Bauplanung ein Thema. Es hätte der Verwaltung also offen gestanden, hier regulierend einzugreifen.

Nun aber teilt uns die Verwaltung mit, dass eine Enteignung nicht möglich sei. Wer würde da widersprechen wollen? Nur, was will uns die Verwaltung damit sagen? Dass sie ernsthaft über eine Enteignung nachgedacht hätte? Für einen Fußweg? Für Straßen wird man in Frechen enteignet, nicht aber für einen Fußweg!
Nein, mit dieser Aussage wird der Öffentlichkeit bestenfalls der Eindruck eines ernsthaften Bemühens vermittelt, glaubhaft ist das zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr. Die Frage, was die Stadt denn eigentlich getan hat, um den Fußweg für die Öffentlichkeit zu sichern, dieser Frage ist sie mit Verweis auf die Unmöglichkeit einer Enteignung aus dem Weg gegangen.
Die Stadt hat, dies ist eindeutig, berechtigte Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner durch konsequentes Nichthandeln missachtet. Den Interessen des Investors war damit gedient. Des einen Schaden ist des anderen Nutzen. Warum hier in der Stadt dieses Spiel immer zuungunsten der eigenen BürgerInnen ausgeht, darauf werden wir aber sicherlich keine Antwort erhalten.

Zum Nachlesen: KStA v. 30.11.2012




Freitag, 23. November 2012
Thema: Benzelrath
Ich greife auf einen Artikel zurück, der an dieser Stelle vor einem Monat veröffentlich worden ist.

Der Artikel fragte danach, ob der Ausschuss für Bau- und Vergabeangelegenheiten in Sachen Verbindungsweg zwischen Sandstraße und Rosmarpark angelogen worden ist.

Im Rahmen der umstrittenen Baumaßnahme auf dem Grundstück Sandstr. 7 war am 01.12.2011 im Ausschuss erklärt worden, beim Bau der beiden Wohnsilos bleibe der Verbindungsweg erhalten.
Vor wenigen Wochen dann, als klar wurde, dass der Weg verschwindet, erklärte unser aller Bürgermeister:
Die Stadt Frechen war bisher davon ausgegangen, dass der Weg ihr gehört …
Und nun wird dem Umweltausschuss am 15. November 2012 folgender Sachverhalt zur Kenntnis gegeben:
Die Auswirkungen bezüglich des Fußweges zwischen Sandstraße und Rosmarpark sind im Baugenehmigungsverfahren mit in die Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens eingeflossen. Der vorhandene Weg ist Teil des Baugrundstücks um damit im Eigentum des Grundstückseigentümers. Im Hinblick auf die grundgesetzlich verankerte Eigentumsgarantie ist Bauleitplanung mit teilweiser enteignender Wirkung zur Sicherung des Weges nicht möglich, zumal eine weitere Querverbindung zum Rosmarpark über den Heinz-Köhler-Weg vorhanden ist.
Also: Im Dezember 2011 wurde behauptet, der Weg bleibe erhalten. Ein Jahr später, der Weg ist inzwischen unwiderruflich weg, bequemt sich die Verwaltung dazu, aber erst auf ausdrückliche Nachfrage, einzugestehen, dass der Weg Eigentum des Grundstückseigentümers sei und nicht enteignet werden könne.
Und über dieses Wissen will die Stadtverwaltung vor einem Jahr noch nicht verfügt haben?