Freitag, 2. November 2012
Thema: Benzelrath
Wie hier schon berichtet, gab es für das Grundstück Sandtraße 7 eine frühere Planung, die auch von den direkten Nachbarn begrüßt worden war: eine Bebauung des Grundstücks mit 8 Reihenhäusern. Hinter diesem Bauprojekt standen die ursprünglichen Grundstückseigentümer, die Quarzwerke.
Ein erste Bauvoranfrage der Quarzwerke beantwortete das Fachreferat B der Stadt Frechen am 25. Januar 2010 folgendermaßen:
hiermit wird bestätigt, dass Teile der o.g. Flurstücke bezüglich ihrer Bebaubarkeit nach §34 BauGB einzustufen sind. Das eingeleitete Bebauungsplanverfahren ruht seit einigen Jahren wegen mangelnder Realisierungsaussichten. Eine Bebaubarkeit mit 2 Vollgeschossen ist entlang der Straße gegeben, allerdings nicht im Hinterland.
Mit anderen Worten, die Stadtverwaltung war der Meinung, dass im direkten Anschluss an den Rosmarpark kein Gebäude errichten werden solle, das geschätzte 8 Meter Höhe haben dürfe. (2 Vollgeschosse plus geneigtes Dach).

Noch Ende September 2011 unterrichtete die Verwaltung den zuständigen Ausschuss des Rates über die daraufhin reduzierten Planungen (nur noch 6 Reihenhäuser) der Quarzwerke. Innerhalb der darauffolgenden Wochen jedoch müssen sich die Entwicklungen überschlagen haben. Am 21.11.2011 lud die Stadtverwaltung die AnwohnerInnen zum Gespräch:
Sie gaben Ihre Zustimmung für eine Reihenhausbebauung, der Investor hat jedoch eine geänderte Planung eingereicht, über die wir Sie in Kenntnis setzen möchten …
Der Planungsstand war dabei bereits soweit fortgeschritten, dass dem Ausschuss nur wenige Tage später, am 1. Dezember 2011, Gebäudehöhen, Wohnungsanzahl und die Beibehaltung des Zugangs zum Rosmarpark zugesagt wurde.

Alleine der zeitliche Ablauf läßt darauf schließen, dass hier im Hintergrund Entscheidungen getroffen wurden, Planungen forciert und die direkten AnwohnerInnen bewußt vor vollendete Tatsachen gestellt worden sind. Als am 21.11.2011 die AnwohnerInnen "informiert" wurden lief der Genehmigungsprozess bereits auf vollen Touren. Eine Berücksichtigung möglicher Bedenken und Einsprüche der AnwohnerInnen war, so scheint es, gar nicht beabsichtigt.
Man vermutet sicherlich nicht falsch, wenn man hinter diesem Ablauf die Absicht erkennt, den AnwohnerInnen alle Möglichkeiten des Widerstands zu nehmen.
Noch viel erstaunlicher jedoch ist die Tatsache, dass die Stadt zur ersten Bauplanung der Quarzwerke erklärte, eine
"Bebaubarkeit mit 2 Vollgeschossen ist allerdings (...) nicht im Hinterland [nicht gegeben]."
Dem neuen Investor wurde nun einen Wohnsilo genehmigt der fast doppet so hoch (knapp 15 Meter) ist wie die ursprünglich geplanten Reihenhäuser und der zur Grundstücksgrenze Rosmarpark einen Abstand von gerade mal noch 3 Metern hat.
Eine „lichte Bebauung“, wie sie die Stadt von einem unmittelbaren Nachbarn gefordert, sieht m.E. auch anders aus.

So stellt sich mir die Frage: Warum wurde dieser Bau genehmigt?

Ein offener Brief einer Anwohnerin fasst die Entwicklung aus ihrer Sicht nochmals zusammen:
Bürgerinitiative Sandstraße sowie Hunderte von Frechener Bürger und Bürgerinnen sagen: Nein zu Klein-Manhattan in Frechen Benzelrath

Für 8 Einfamilienhäuser wurde 2010 von den Quarzwerken eine Bauvorabfrage für das Grundstück Sandstraße 7-9 gestellt. Wie den Bauakten zu entnehmen ist, versah Herr Bühl, der Leiter des Bauamtes, seinerzeit diese Bauvoranfrage handschriftlich mit Kommentaren, die besagen, dass eine Reduktion auf 7 Einfamilienhäuser erforderlich sei und die hinteren Häuser nicht voll zweigeschossig errichtet werden dürften.
Auch der Besitzer des Grundstückes Sandstraße 13-17, der auf seinem Eigentum ein Bauprojekt plante, erhielt die Auskunft, dass er von seinen 8800qm im Hinblick auf eine dringlich nötige lichte Bebauung nur 4500qm bebauen könne.
Die beiden nun auf dem Grundstück Sandstraße 7-9 entstehenden Massivblocks entsprechen dieser Forderung nach lichter Bebauung in keiner Weise. Vielmehr wird das Vorderhaus 17m über das Straßenniveau hinausragen und sich über 28,5m Breite und 21,2m Tiefe erstrecken. Der zweite Bau gleicher Breite und Tiefe, der sich von Balkon zu Balkon gemessen nur etwa 12m an das Vorderhaus anschließt, komplettiert die völlige Bebauung der Fläche.
Wie dicht das Gelände bebaut werden soll, kann jeder, der der Baustelle nur einen Moment seiner Aufmerksamkeit schenkt, bereits jetzt sehen: Für Bau- und Abfallcontainer, Wassertank, Baumaterialien jeglicher Art, sowie Betonmischer und Kieslaster ist nur noch Platz auf dem ehemaligen Zuweg zum Rosmarpark, unmittelbar neben Hauswand und Gartenzaun des Einfamilienhauses Sandstraße 5.
Man muss sich fragen, wie von der Stadt ein solches Großprojekt genehmigt werden konnte (...)
Auch die Tatsache, dass bereits wenige Wochen nach Bauvoranfrage die Baugenehmigung für das geplante Projekt, das andernorts Ausschüsse, Ratsversammlungen, Gutachter und Sachverständige für geraume Zeit beschäftigt hätte, erteilt wurde, gibt zu bedenken.
Wie wichtig insbesondere die Überprüfung der Bauvoranfrage durch Sachverständige und Experten gewesen wäre, machen die vielen ungeklärten Fragen im Zusammenhang mit dem Riesenprojekt deutlich.
Wie will man der zu erwartenden Verschärfung der Parkplatz-und Verkehrssituation begegnen? Warum wurden auf dem Grundstück lediglich 39 Stellplätze und nur eine einspurige Zufahrt zu diesen Stellplätzen, aber keine Warteplätze auf dem Grundstück eingerichtet? Wo sollen eventuelle Zweitwagen oder PKWs von Besuchern abgestellt werden?
Welche Lösungen strebt man an, um sicher zu stellen, dass es im unteren Bereich der unteren Sandstraße nicht zu erheblichen Schäden kommt, da die Kanalisation überhaupt nicht auf ein zusätzliches Doppelbauvorhaben mit 39 Wohneinheiten ausgerichtet ist? Wer zahlt im Schadensfall?
Oder plant man gar die Kosten für einen Ausbau des Kanalsystems den Anwohnern aufzubürden, die gerade erst die Kosten für eine neue Straße bezahlen mussten?
Wem will man zumuten, in den Ein-/Zweiraumwohnungen zu leben, deren Fenster entgegen geltendem Baurecht alle nach Norden ausgerichtet sind?
Warum wurde nicht thematisiert, dass der seit 28 Jahren bestehende Zuweg in den Rosmarpark und zum Biotop für die Öffentlichkeit nicht mehr vorgesehen ist und welche Auswirkungen das Großprojekt auf Flora und Fauna haben werden?
Mittlerweile haben 160 Bürger und Bürgerinnen eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der oberen Bauaufsicht in Bergheim sowie bei der Bezirksregierung in Köln eingelegt und den Petitionsausschuss des Landes NRW eingeschaltet. Die Überprüfung der Bauakten kann mehrere Monate dauern, sodass sich eine Bürgerinitiative Sandstraße formiert hat, um zwischenzeitlich, den Druck auf die Verantwortlichen bei der Stadt zu erhöhen und die Öffentlichkeit auf ihr Begehren aufmerksam zu machen. Leserbriefe wurden verfasst, der Naturschutzbund NABU um Mithilfe gebeten, der Kontakt zur Presse intensiviert, Fernsehsender informiert, Vertreter der Parteien angesprochen und um Rederecht auf den nächsten Sitzungen von Umwelt-, Bau- und Stadtplanungsausschuss gebeten. Dort planen zwei Mitglieder, 10 Fakten und 10 Fragen zum Bauprojekt Sandstraße 7-9 vorzutragen und gleichzeitig Hunderte von Beschwerdebriefen Frechener Bürger und Bürgerinnen vorzulegen, die alle ihr „Nein zu Klein-Manhattan“ bekundet haben.




Samstag, 20. Oktober 2012
Thema: Benzelrath
Ein Blick in die Unterlagen des Ausschusses für Bau- und Vergabeangelegenheiten offenbart Seltsamkeiten ungeahnten Ausmaßes und führt zu der Frage, ob die Frechener Parteien bewußt hinter's Licht geführt wurden.

In der Sitzung dieses Ausschusses vom 29. September 2011 wurde dem Ausschuss ein Bauvorbescheid der Quarzwerke für die Sandstraße 7 zur Kenntnis gebracht. Gebaut werden sollten 6 Einfamilienhäuser.
In der Folgesitzung vom 01. Dezember 2011 gab die Verwaltung bekannt, dass auf dem Grundstück Sandstraße 7 2 Mehrfamilienhäuser mit 22 und 16 Wohnungen gebaut werden sollten (mit Tiefgarage). Es wurde erklärt, dass das Bauvorhaben sich in die Umgebung einpasse und dass der Weg zum Park erhalten bleibe.

Mit diesen Informationen winkte der Ausschuss den Bauvorbescheid durch.

Als der Investor zu bauen begann, wurde deutlich, dass der Weg zum Rosmarpark nicht mehr existiert. Daraufhin erklärte unser aller Bürgermeister:
Die Stadt Frechen war bisher davon ausgegangen, dass der Weg ihr gehört, wie Bürgermeister Hans-Willi Meier im Hauptausschuss einräumte.
Diese Aussage ist bei dieser Vorgeschichte nun mal überhaupt nicht glaubwürdig. Die Verwaltung wußte von dem Weg, die Fortexistenz des Weges wurde bei der Prüfung der Bauvoranfrage positiv beschieden.

Nun ist er weg, der Weg ... und es ist zu vermuten, dass dieser Verlust den massigen Baukörpern der Bauklötze zu verdanken ist, die der Investor aktuell baut. Vermutlich benötigte er den Streifen Land, um den Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Andernfalls hätte der Baukörper kleiner ausfallen müssen.

Das kann dem Bauamt nicht entgangen sein.

So stellt sich nun die Frage, ob die Verwaltung Auschuss und Rat angelogen hat.

Dies ist insbesondere dann zu hinterfragen, wenn man weiß, dass der Investor einer Anwohnerin gegenüber geäußert haben soll, dass er "freundschaftliche Beziehungen zu Herrn Meier pflege" und diese Aussage eher wie eine Drohung klang.




Freitag, 19. Oktober 2012
Thema: Benzelrath
10 Fakten und 10 Fragen zum Bauprojekt Sandstraße 7-9

Ein Riesenbauprojekt wurde in der Sandstraße (Frechen Benzelrath) innerhalb weniger Wochen nach Beantragung genehmigt.

Wir fragen erstens:
Wie konnte ein Projekt, das anderenorts Ausschüsse, Ratsversammlungen, Gutachter und Sachverständige für geraume Zeit beschäftigt hätte, so rasch positiv beschieden werden?

Auf der Sandstraße, einer ansteigenden Bergstraße, wird sich die zukünftige Zufahrt zur Tiefgarage mit 34 Stellplätzen der geplanten Massivblöcke befinden. Die einspurige Zufahrt, die gleichzeitig auch als Ausfahrt dienen wird, soll 25 m lang werden und verläuft rechtwinklig 12.5m + 12.5m. Eine Ampelsteuerung wird notwendig, da auf dem Baugrundstück selbst kein Halteplatz vorgesehen ist, sondern nur auf der Straße.

Wir fragen zweitens:
Warum hat das Bauamt nicht die Errichtung von Warteplätzen auf dem Grundstück gefordert, um so Verkehrsproblemen, die durch die auf der Straße wartenden PKWs entstehen und die sich selbstredend im Winter verstärken werden, entgegenzuwirken?

Die Einrichtung von Warteplätzen auf dem Grundstück 7-9 hätte auch eine einfache Lösung für den völlig unakzeptablen Bauabstand zum Nachbargrundstück Sandstraße 5 beinhaltet. Auf diesem Grundstück befindet sich ein Einfamilienhaus, neben dem nun in nur 4.9m Abstand ein 16m, bzw. durch Geländeunterschied bedingt ein über 17m hohes Haus entsteht.

Wir fragen drittens:
Wie konnten die Minderung der Lebensqualität von unmittelbaren Anwohnern und die Verschattung angrenzender Grundstücke bei der Erteilung der Baugenehmigung völlig außer Acht gelassen werden?

Vor Gericht wird nun gestritten, ob der zulässige Bauabstand nicht um 3m unterschritten wird, da das Einfamilienhaus auf der Grundstücksgrenze steht und ganz offensichtlich 1956 bei Genehmigung und Eintragung keine Last auf dem damaligen Ackergrundstück eingetragen wurde. Ein Versäumnis der Stadt, das aber de facto keine Bewandtnis hätte haben dürfte, da der Bauabstand nach Rechtslage 2012 ohnehin um 3 m hätte größer sein müssen, um den vorschriftsmäßigen Abstand einzuhalten. Das Verwaltungsgericht hatte diesen Punkt explizit mit als Begründung für den Baustopp angegeben, das Oberverwaltungsgericht hat diesen Baustopp leider wieder aufgehoben. Bis zur endgültigen Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht wird das Bauvorhaben wahrscheinlich angesichts der rasant fortschreitenden Bauarbeiten verwirklicht sein.

Wir fragen viertens:
Warum wurde die Rechtsgrundlage hinsichtlich des Bauabstandes nicht vorab von entsprechenden Sachverständigen grundsätzlich geklärt, um gerichtlichen Streitigkeiten und mögliche Ungesetzlichkeiten vorzubeugen?

Die Massivität des Bauvorhabens mit zwei Baukörpern von 28,5m! Breite und 21,2m! Tiefe, die sich im Abstand von 11,2m (Balkon zu Balkon) gegenüber stehen, ist erschreckend. Durch das fast nur noch in NRW angewendete Schmalseitenprivileg werden diese Klötze mit 1/2 Bauabstand zum Grundstück Sandstraße 5 und zum Grundstück Sandstraße 13-17 nur mit gut 1/3 Bauabstand gemäß Bundesbaugesetz hochgezogen. Diese übergroße Massivität der Bauten ist hinsichtlich der Tiefe der Bauten (21,2m!) nur möglich, weil mindestens 14 Wohnungen nur nach einer Himmelsrichtung (NNW) ausgerichtet sind, und das entgegen den geltenden Bauvorschriften, in denen diese Gesetzesgeltung besonders für Klein- und Einzimmerwohnungen hervorgehoben und betont wird. Bei den 14 Wohnungen, die ausschließlich Fensteröffnungen nach Norden haben, handelt es sich um 7 Ein- und 7 Zweiraumwohnungen.

Wir fragen fünftens:
Wie konnte man übersehen, dass sich diese Massivbauten weder in das Straßenbild einfügen, noch den geltenden Bauvorschriften Rechnung tragen?

Die Stadt Frechen hätte besondere Einflussmöglichkeiten gehabt. Am 7.12.2004 fasste der Rat der Stadt Frechen auf ausdrückliche Anregung des damaligen und jetzigen Amtsleiters, Herrn Bühl, den Beschluss, für das betreffende Grundstück und Umgebung einen Bebauungsplan aufzustellen. Allein durch diesen Beschluss hatte sich die Stadt Frechen gemäß §33 Baugesetz weitergehende Einflussmöglichkeiten auf die Ausgestaltung von Bauanfragen gemäß §34 verschafft.

Wir fragen sechstens:
Warum wurden die Einflussmöglichkeiten auf die Ausgestaltung des Bauvorhabens Sandstraße 7-9 nicht wahrgenommen und Bauhöhe sowie Massivität, aber auch das Wegerecht für die Bürger und Bürgerinnen in den Rosmarpark nicht ausgehandelt?

Der Nachbar des Grundstückes Sandstraße 13-17, Herr Wolfgang Teichert, führte in jüngster Vergangenheit nachweislich mehrere Gespräche mit Herrn Bühl vom Bauamt und seinem Architekten (Stadtplaner). Immer bestand Herr Bühl auf einer lichten Bebauung (seinerzeit auch noch unter der Bedingung für ca. € 200.000,- einen Bebauungsplan aufzustellen), z.B. ca 5.200 qm Wohnfläche auf 8800 qm Grundstück, wobei die geplanten 5.200 qm eher in Richtung 4.500 qm tendierten. Ein solcher Bebauungsplan hätte mindestens 1,5 Jahre benötigt, um durch Ausschüsse, öffentliche Anhörungen, Gutachten (Lärm, Umweltverträglichkeit etc.) zu laufen (siehe auch Bebauungsplan für gegenüberliegende Bebauung, Frechen 86.1 F).
Die Bebauung für das Bauprojekt Sandstraße 7-9 ist doppelt so dicht. Zudem sind 14 der 39 Wohnungen ausschließlich nach Norden ausgerichtet. Das Vorderhaus ragt über 17 m über das Straßenniveau hinaus und die Nordwohnungen/-zimmer im hinteren Vorderhaus haben kaum 12 m Abstand zu den Nachbarn des hinteren Hauses. Sie werden also nicht nur wenig Licht aufgrund der Nordausrichtung haben, sondern eine zusätzliche Lichtreduktion erfahren, weil das hintere Haus auch noch Licht wegnimmt.

Wir fragen siebtens:
Warum gelten für nebeneinanderliegende Grundstücke in der gleichen Straße nicht die gleichen Bedingungen, nämlich lichte Bebauung, um für die bereits hier lebenden, aber auch für die zukünftig hier wohnenden Menschen eine angemessene Wohnqualität sicher zu stellen?

Wir haben bereits jetzt zu wenige Parkplätze auf der Straße. Wenn 39 Wohneinheiten auch noch Besuch bekommen, mehr als einen PKW besitzen oder die Park-Tiefgaragenplätze möglicherweise anderweitig vermietet werden, um die Einraumwohnungen billiger zu machen, dann bedeutet auch das eine Verschärfung der Park- und Verkehrssituation.

Wir fragen achtens:
Wurden keine Verkehrsexperten zu Rate gezogen, weil diese für das Grundstück 7-9 mit Sicherheit höchstens die Hälfte des Bauvolumens genehmigt hätten?

Bereits im September 2011, als das Bauprojekt vom Investor im Rathaus vorgestellt wurde, äußerten die geladenen Anwohner empört ihren Unmut, da diese Projekt in keiner Weise die versprochenen 8 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Sandstraße 7-9 umsetzte, und verlangten eine sofortige Änderung der Baupläne.

Wir fragen neuntens:
Warum wurden die Klagen der Anwohner nicht ernst genommen und keine stadtteil-homogene Bauweise anvisiert, und das auf dem Hintergrund, dass Herr Bühl auf die Bauanfrage der Quarzwerke (für die 8 Einfamilienhäuser) mit der Auflage reagierte, nur 7 Einfamilienhäuser auf dem Grundstück Sandstraße 7-9 zuzulassen und die hinteren Häuser nicht voll zweigeschossig zu errichten?

Wir, die Bürger und Bürgerinnen, sind enttäuscht und entsetzt über die vielen Unterlassungen seitens der Stadt im Zusammenhang mit dem Bauprojekt Sandstraße 7-9, die sich leider auch während der Bauphase deutlich machen. Auf Beschwerden über Lärm, Gefährdung der Fußgänger und hier insbesondere der Kinder, Staus, blockierte Ausfahrten, aber auch Beschädigungen wird von den zuständigen Stellen nur zögerlich, oberflächlich oder gar nicht reagiert.

Wir fragen zehntens:
Was werden Sie tun, um uns, die Sie in einer freien und gleichen Wahl als unsere Vertreter und Vertreterinnen gewählt haben, zu helfen und um unser Vertrauen in einen demokratischen Rechtsstaat wiederherzustellen, das spätestens seit der Einsicht in die lückenhaften Bauakten am 11.10.2012 vollkommen ins Wanken geraten ist.

Bürgerinitiative Sandstraße
Ansprechpartner:
Frau Sabine Bovenkerk, Frau Angelika Hielscher, Herr Dieter Hielscher, Frau Maria Martinez, Herr Dieter Kohls, Frau Martina Kohls, Frau Marianne Montrée-Mancuso, Herr Andreas Stell, Frau Sabine Stell, Herr Wolfgang Teichert

Kontaktanschrift: Frau Stell, Wilhelm-Hoffstadt-Straße 25




Dienstag, 16. Oktober 2012
Thema: Benzelrath
Wir haben an dieser Stelle bereits darüber berichtet, dass die Stadt Frechen in der Sandstraße ein Grundstück an einen Investoren verscherbelt hat, der darauf zwei Wohntürme errichten will, die in keiner Weise mit der umliegenden Bebauung harmonieren werden. Die Gebäude sollen 16 und 14 Meter hoch werden und 39 Wohneinheiten enthalten.
Damit sind die Gebäude bis zu 5 Meter höher als die höchsten Gebäude der Umgebung. Massive Verschattungen werden eine Folge sein, eine andere eine an dieser Stelle kaum lösbare Verschärfung der Parksituation, denn klar ist, dass heutzutage 1 Parkplatz pro Wohneinheit nicht ausreichen wird. Das bedeutet schlicht und einfach, dass vermutlich 39 weitere Fahrzeuge im öffentlichen Raum abgestellt werden müssen. Wer die Sandstraße kennt, wird wissen, dass Streit programmiert ist.

Die Betroffenen wurden im September 2011 über diese allen Beteiligten neuen Pläne informiert, waren doch bis zu diesem Zeitpunkt auf diesem Grundstück einer kleinen Anzahl an Reihenhäusern / Doppelhäusern projektiert gewesen.
Die Genehmigung des Bauvorhabens ging so schnell vonstatten, dass es den direkt Betroffenen kaum möglich war, sich ausreichend gegen das Vorhaben zu positionieren. Aktuell laufen juristische Auseinandersetzungen, währenddessen aber der Bau der Wohnsilos vorangetrieben wird.

Nun sind solche Entwicklungen ja nicht ungewöhnlich. Für Frechen muss man eher formulieren, sie sind normal. Die Interessen der direkt Betroffenen haben nur ein sehr geringes Gewicht.
Andernorts gibt es verbindliche Stadtplanungen, an die sich Investoren zu halten haben, wenn sie zum Zuge kommen wollen. In Frechen hat man einen anderen Umgang gefunden. Vorgaben der Stadtplanung, so mein Eindruck, sind hochflexibel und haben sich den Wünschen der Investoren anzupassen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch die Bewohner der Grube Carl diese Erfahrung ein weiteres Mal machen werden.Hier erinnere ich an den Bau der Sozialwohnungen entlang der Straße Zum Bellerhammer. Den Anwohnern der dahinter liegenden Carl Suttor Straße war ursprünglich ein freier Blick auf das Fabrikgebäude zugesagt worden.
Aber noch dürfen die Grube Carler im Rahmen des Planungsforums Wünsche formulieren. Am Ende, so befürchte ich, werden die Investoren entscheiden, welche Wünsche in Erfüllung gehen und welche nicht.

In der Sandstraße hat sich zwischenzeitlich eine Bürgerinitiative gebildet, die sich öffentlich gegen die „Manhattanisierung“ ihres Stadtteils zur Wehr setzt. Sie sammeln Unterschriften gegen diesen Wahnsinn.

Bäckerei Klein – Grube Carl
Einsteins
Martina Kohls, Sandstraße 5




Freitag, 14. September 2012
Thema: Benzelrath
Im Januar dieses Jahres war bekannt geworden, dass im Rahmen einer Insolvenzabwicklung das Gelände an der Dürener Straße bis zur Straßenabzweigung „Am Hang“ an einen Frechener „Immobilienunternehmer“ verkauft worden war. Bestandteil des Grundstücks ist der Rommépark, ein von der Dorfgemeinschaft Benzelrath in Eigenarbeit errichteter kleiner Park am oberen Ende des Grundstücks. Der Stadt war das Grundstück angeboten worden, sie hatte sich aber bewußt gegen den Erwerb entschieden.
„Damals hat sich die Stadt jedoch bewusst dagegen entschieden, weil sie das Geld des Steuerzahlers nicht für ein Grundstück ausgeben wollte, mit dem sie nichts anfangen kann“, erklärt der Leiter des Rechtsamtes, Dieter Dumstorff,
da das Gelände als Landschaftschutzgebiet geschützt und nicht wirtschaftlich zu nutzen sei.
„Wenn wir gewusst hätten, dass die Fläche des Parks zum Grundstück gehört, hätten wir den Teil gekauft“, räumt Bürgermeister Hans-Willi Meier ein.
Im Ergebnis jedoch ist die Dorfgemeinschaft von der Gnade eines „Immobilienunternehmers“ abhängig und die Stadt hat in diesem Zusammenhang auch einen bis dahin als öffentlich betrachteten Fußweg verloren. Auch er gehört nun dem neuen Grundstückseigner.
Der Stadt habe er aber bereits ein Schreiben geschickt, in dem er mitteilt, dass sie auf seinem Grundstück einen öffentlichen Gehweg habe verlegen lassen. 43 Quadratmeter seines Grundstücks würden demnach unrechtmäßig von der Stadt beansprucht. Fassold: „Ich warte jetzt mal ab, was die Stadt damit macht“.
Man hätte dies ja als einmaligen Ausrutscher abtun können, als ein Versehen resultierend aus einem nicht vorhandenen Interesse der Stadt an dem Grundstück. Es hatte daher vermutlich niemand wirklich intensiv in den alten Akten geblättert und das Grundbuch studiert.

Wirklich, man hätte es als blödes Versehen abtun können, wenn nicht, ja wenn nicht heute bekannt geworden wäre, dass die Stadt auch bei einem anderen Grundstücksgeschäft die realen Verhältnisse nicht kennen wollte.
Der Rosmarpark mit seinem Biotop ist ein viel besuchtes grünes Fleckchen in Frechen. Kindergartenkinder nutzen ihn zum Spielen, Naturinteressierte lassen sich über die Biosphäre und Lebewesen am Biotop aufklären. Die Wegbeschreibung zu diesen naturkundlichen Führungen lautete bis dato immer „Zugang über die Sandstraße“. Diesen Weg kann man nun nicht mehr nutzen. Auf dem Grundstück, an dessen Rand der Weg bisher entlangführte, werden zwei Mehrfamilienhäuser gebaut.
Man sollte meinen, die Stadtverwaltung kenne ihre Gemarkung, wisse um den Weg, an dessen Beginn ja sogar ein Schild angebracht war „Zum Biotop“.
Was aber erfahren wir aus dem Munde des Bürgermeisters:
Die Stadt Frechen war bisher davon ausgegangen, dass der Weg ihr gehört, wie Bürgermeister Hans-Willi Meier im Hauptausschuss einräumte.
Ein Irrtum. Die Stadt hatte das Gesamtgrundstück Sandstraße 7-9 an die Quarzwerke verkauft, die es ihrerseits an den Frechener Investor Ewald Lüttgen veräußerten. „Wir haben leider keine Möglichkeit, den Weg zu erhalten“, so Meier.
Nun ja, es gibt Grundbücher, die Familie Lindemann-Berk ist keine unbekannte Familie in Frechen, auch die Quarzwerke sollen hier in der Stadt eine feste Größe sein. Und niemand in der Stadtverwaltung hatte von dem Verkauf des Grundstücks an einen Frechener Investor erfahren?
Auch die grundlegende Frage, warum der schmale Streifen, auf dem der Fußweg verlief, beim Verkauf des Grundstücks an die Quarzwerke nicht abgetrennt worden war, wurde bisher nicht beantwortet.

Im Endeffekt wird der Frechener Investor nun das gesamte Grundstück bebauen und der Zugang zum Rosmarpark ist weg.
Übrigens, der Weg wurde auch von EinwohnerInnen des Stadtteils Grube Carl als kürzeste Verbindung zur Straßenbahnendhaltestelle genutzt. Es war ein schöner Spaziergang durch den Park. ES WAR!

Vermutlich gilt aber auch hier: die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben einen deutlich geringeren Stellenwert als die Interessen von Investoren. Und wenn man sich nicht wirklich interessiert, dann „übersieht“ man leicht … und wäscht anschließend seine Hände in Unschuld.

Zum Nachlesen:
(KR v. 06.01.2012)
(KStA v. 06.01.2012)
(KR v. 04.01.2012)
(KStA v. 19.09.2012)