Thema: Grüne
18. November 14 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Ausschüsse sind vereinfacht formuliert Unterabteilungen des Stadtrates, die die fachlichen Entscheidungen des Rates vorberaten und dem Rat Entscheidungsvorschläge unterbreiten.
In der Kommunalverfassung ist geregelt, welche Ausschüsse jede Kommune haben muss. Dem Rat einer Stadt bleibt es überlassen, weitere Ausschüsse einzurichten. Nun sind Ausschüsse aus Gründen der Arbeitsfähigkeit natürlich kleiner als der Rat einer Stadt. In Frechen bspw. hat der Rat 46 Mitglieder, die Ausschüsse dagegen verfügen entweder über 9 oder 15 Sitze.
Wie nun übersetzt sich die Sitzverteilung des Rates in die Ausschüsse, nachdem die Sitzverteilung im Rat nicht so einfach auf Gremium heruntergebrochen werden kann, dass nur 15 bzw. 9 Sitze hat?
Laut Kommunalgesetz wird bei der Sitzverteilung für Ausschüsse das Hare-Niemeyer-Verfahren angewandt.
Wenn wir jetzt mal ganz hypothetisch von einem Stadtrat ausgehen, der bei 46 Mandaten folgende Sitzverteilung aufweist:
Partei A: 20 Mandate / Partei B: 14 Mandate / Partei C: 6 Mandate / Partei D: 2 Mandate / Partei E: 2 Mandate / Partei F: 2 Mandate,
so ergibt das in einem 15er-Ausschuss folgende Verteilung: Partei A: 6 Sitze, Partei B: 4 Sitze, Partei C: 2 Sitze und die Parteien D bis F je einen Sitz.
Und nun mal ein Gedankenspiel:
Was passiert nun, wenn der Partei C aus politischen Gründen 2 Stadträte verlustigt gehen, hat das Auswirkung auf die Ausschusssitze?
Ja, beim 15 Ausschuss hat es Auswirkungen:
Variante 1: die beiden schließen sich der Partei B an, (B hat dann 16 Mandate), so sieht das Ergebnis wie folgt aus: Partei A: 6 Sitze, Partei B: 5 Sitze, Partei C: 1 Sitz und die Parteien D bis F je einen Sitz. B gewinnt also einen Sitz, der C verloren geht.
Variante 2: die beiden schließen sich der Partei F an, F hat dann 4 Mandate im Rat, so sieht das Ergebnis wie folgt aus: Partei A: 6 Sitze, Partei B: 5 Sitze, Partei C bis F je einen Sitz. B gewinnt also einen Sitz, der C verloren geht, Partei F hat sich im Rat verdoppelt, in den Ausschüssen aber bleibt für F alles beim Alten.
Variante 3: die beiden bilden eine weitere Partei, die Partei G mit 2 Sitzen im Rat, dann sieht das Ergebnis wie folgt aus: Partei A: 6 Sitze, Partei B: 4 Sitze, Partei C bis G: je einen Sitz. Hier erhält die neue Partei G einen Sitz im 15er-Auschuss, der Partei C verloren geht. Ansonsten ändert sich nichts.
So bleibt in unserem hypothetischen Spiel festzuhalten, dass in dem Fall eines Verlustes von 2 Ratsmitgliedern die betroffene Partei C in den 15er-Ausschüssen immer einen Sitz verlieren würde, egal, wie sich die beiden Austreter entscheiden. Treten sie einer kleinen Partei bei, so profitiert nicht die kleine Partei vom Übertritt, sondern vielmehr die zweitgrößte Partei. Da sieht man mal, welch paradoxe Effekte sich in einer solchen Konstellation ergeben können.
In den 9er-Ausschüssen des Rates dagegen gibt es keine Veränderungen.
Also, ich finde das sehr amüsant, aber wie gesagt, das Ganze ist ein Gedankenspiel und rein hypothetisch.
In der Kommunalverfassung ist geregelt, welche Ausschüsse jede Kommune haben muss. Dem Rat einer Stadt bleibt es überlassen, weitere Ausschüsse einzurichten. Nun sind Ausschüsse aus Gründen der Arbeitsfähigkeit natürlich kleiner als der Rat einer Stadt. In Frechen bspw. hat der Rat 46 Mitglieder, die Ausschüsse dagegen verfügen entweder über 9 oder 15 Sitze.
Wie nun übersetzt sich die Sitzverteilung des Rates in die Ausschüsse, nachdem die Sitzverteilung im Rat nicht so einfach auf Gremium heruntergebrochen werden kann, dass nur 15 bzw. 9 Sitze hat?
Laut Kommunalgesetz wird bei der Sitzverteilung für Ausschüsse das Hare-Niemeyer-Verfahren angewandt.
Wenn wir jetzt mal ganz hypothetisch von einem Stadtrat ausgehen, der bei 46 Mandaten folgende Sitzverteilung aufweist:
Partei A: 20 Mandate / Partei B: 14 Mandate / Partei C: 6 Mandate / Partei D: 2 Mandate / Partei E: 2 Mandate / Partei F: 2 Mandate,
so ergibt das in einem 15er-Ausschuss folgende Verteilung: Partei A: 6 Sitze, Partei B: 4 Sitze, Partei C: 2 Sitze und die Parteien D bis F je einen Sitz.
Und nun mal ein Gedankenspiel:
Was passiert nun, wenn der Partei C aus politischen Gründen 2 Stadträte verlustigt gehen, hat das Auswirkung auf die Ausschusssitze?
Ja, beim 15 Ausschuss hat es Auswirkungen:
Variante 1: die beiden schließen sich der Partei B an, (B hat dann 16 Mandate), so sieht das Ergebnis wie folgt aus: Partei A: 6 Sitze, Partei B: 5 Sitze, Partei C: 1 Sitz und die Parteien D bis F je einen Sitz. B gewinnt also einen Sitz, der C verloren geht.
Variante 2: die beiden schließen sich der Partei F an, F hat dann 4 Mandate im Rat, so sieht das Ergebnis wie folgt aus: Partei A: 6 Sitze, Partei B: 5 Sitze, Partei C bis F je einen Sitz. B gewinnt also einen Sitz, der C verloren geht, Partei F hat sich im Rat verdoppelt, in den Ausschüssen aber bleibt für F alles beim Alten.
Variante 3: die beiden bilden eine weitere Partei, die Partei G mit 2 Sitzen im Rat, dann sieht das Ergebnis wie folgt aus: Partei A: 6 Sitze, Partei B: 4 Sitze, Partei C bis G: je einen Sitz. Hier erhält die neue Partei G einen Sitz im 15er-Auschuss, der Partei C verloren geht. Ansonsten ändert sich nichts.
So bleibt in unserem hypothetischen Spiel festzuhalten, dass in dem Fall eines Verlustes von 2 Ratsmitgliedern die betroffene Partei C in den 15er-Ausschüssen immer einen Sitz verlieren würde, egal, wie sich die beiden Austreter entscheiden. Treten sie einer kleinen Partei bei, so profitiert nicht die kleine Partei vom Übertritt, sondern vielmehr die zweitgrößte Partei. Da sieht man mal, welch paradoxe Effekte sich in einer solchen Konstellation ergeben können.
In den 9er-Ausschüssen des Rates dagegen gibt es keine Veränderungen.
Also, ich finde das sehr amüsant, aber wie gesagt, das Ganze ist ein Gedankenspiel und rein hypothetisch.