Thema: Schulpolitik
17. November 14 | Autor: antoine favier | 1 Kommentar | Kommentieren
Wie wird der offene Ganztag an den Frechener Grundschulen finanziert?
Eine Frage die den Schulausschuss in der kommenden Woche (26.11.2014) beschäftigen wird.
Die Sache ist auf den ersten Blick relativ unspektakulär, gibt es doch einen Landeszuschuss von 935 Euro je Kind und einen kommunalen Pflichtanteil von 410 Euro je Kind. Also je OGS-Platz fließen mindestens 1.345 Euro. Liegt ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor, so erhöht sich der Landesanteil auf 1.890 Euro.
Dann gibt es jedoch noch einen kommunalen Eigenanteil, sozusagen das Sahnehäubchen, die freiwilligen Leistungen einer Stadt. In Frechen beläuft sich dieser Anteil auf 200 Euro je Kind, liegt ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor, so zahlt die Stadt sogar 610 Euro je Kind.
Das klingt jetzt alles recht großzügig – es relativiert sich aber, wenn man überprüft, wie diese Ausgaben refinanziert werden. Der kommunale Pflichtanteil wird nämlich vollständig durch Elternbeiträge gegenfinanziert. Die Stadt gibt 315.700 Euro für die OGS aus, nimmt aber im Gegenzug 362.711 Euro ein. Der Überschuss in Höhe von 47.000 Euro erhalten die OGS als Einmalzahlungen (4.800 Euro), immerhin.
So bleiben alleine die freiwilligen Leistungen in Höhe von rund 200 Euro je Kind, die die Stadt als zusätzliche Ausgabe je Kind leistet.
Im interkommunalen Vergleich (Rhein-Erft-Kreis) ist die Sachlage uneinheitlich. Bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf landet Frechen auf dem vorletzten Platz. Nur Bedburg zahlt weniger – was einen Rückschluss auf den Stellenwert der Inklusion im Frechener Weltbild zulässt. Ansonsten liegt Frechen im stabilen Mittelfeld.
Eigentlich also nichts übermäßig Erstaunliches. Zum Aufreger wird die Sache erst in dem Moment, in dem man sich fragt, was andere Kommunen für ihren offenen Ganztag aufwenden. Wird in den Nachbarkommunen auch nur das Geld ausgegeben, das über Elternbeiträge eingenommen wird?
Ein Blick nach Hürth belegt, dass es auch ganz anders gehen kann.
Hürth hat im Schuljahr 2013/2014 über Elternbeiträge rund 770.000 Euro eingenommen. Aus städtischen Mitteln hat Hürth aber 1,5 Mio Euro aufgewendet, also auf die Elternbeiträge nochmals 730.000 Euro draufgelegt. Mit anderen Worten: Hürth hat jeden Euro aus Elternbeiträgen verdoppelt, um an allen Schulen einen guten und funktionierenden offenen Ganztag zu gewährleisten.
Also stellt es sich so dar, dass der Stadt Hürth ein Kind im offenen Ganztag rund 50% mehr wert ist, wie der Stadt Frechen.
Problematisch scheint jedoch zu sein, dass rund die Hälfte der freiwilligen Leistungen der Stadt den Offenen Ganztagsschulen nur in Form von Projektmitteln zufließen. Diese Projektmittel müssen jedes Jahr neu beantragt und genehmigt werden. Vor diesem Hintergrund kann eine Offene Ganztagschule mit diesen Mitteln nicht mehrjährig fest kalkulieren, sondern je nach kommunaler Kassenlage ist es nicht ausgeschlossen, dass die Mittel von der Kommune von einem Jahr auf das andere gekürzt oder ganz gestrichen werden.
Dabei werden aus diesen Mitteln große Teile des nachmittäglichen Programms finanziert. Ohne diese Mittel gibt es keine Sport-, Musik-, Tanz- oder Kreativangebote. Auch die Angebote der städtischen Musikschule bspw. werden aus diesen Mitteln finanziert.
NIcht nur, dass Frechen als eine der wohlhabenden Gemeinden des Rhein-Erft-Kreises seine Offenen Ganztagsschulen im Vergleich eher knapp hält, nein, die hierfür zur Verfügung gestellten Mittel entstammen auch noch zu rund 65% den Elternbeiträgen und das was die Stadt nun wirklich freiwillig erbringt, kann jederzeit gestrichen werden.
Kein guter Zustand.
Eine Frage die den Schulausschuss in der kommenden Woche (26.11.2014) beschäftigen wird.
Die Sache ist auf den ersten Blick relativ unspektakulär, gibt es doch einen Landeszuschuss von 935 Euro je Kind und einen kommunalen Pflichtanteil von 410 Euro je Kind. Also je OGS-Platz fließen mindestens 1.345 Euro. Liegt ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor, so erhöht sich der Landesanteil auf 1.890 Euro.
Dann gibt es jedoch noch einen kommunalen Eigenanteil, sozusagen das Sahnehäubchen, die freiwilligen Leistungen einer Stadt. In Frechen beläuft sich dieser Anteil auf 200 Euro je Kind, liegt ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor, so zahlt die Stadt sogar 610 Euro je Kind.
Das klingt jetzt alles recht großzügig – es relativiert sich aber, wenn man überprüft, wie diese Ausgaben refinanziert werden. Der kommunale Pflichtanteil wird nämlich vollständig durch Elternbeiträge gegenfinanziert. Die Stadt gibt 315.700 Euro für die OGS aus, nimmt aber im Gegenzug 362.711 Euro ein. Der Überschuss in Höhe von 47.000 Euro erhalten die OGS als Einmalzahlungen (4.800 Euro), immerhin.
So bleiben alleine die freiwilligen Leistungen in Höhe von rund 200 Euro je Kind, die die Stadt als zusätzliche Ausgabe je Kind leistet.
Im interkommunalen Vergleich (Rhein-Erft-Kreis) ist die Sachlage uneinheitlich. Bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf landet Frechen auf dem vorletzten Platz. Nur Bedburg zahlt weniger – was einen Rückschluss auf den Stellenwert der Inklusion im Frechener Weltbild zulässt. Ansonsten liegt Frechen im stabilen Mittelfeld.
Eigentlich also nichts übermäßig Erstaunliches. Zum Aufreger wird die Sache erst in dem Moment, in dem man sich fragt, was andere Kommunen für ihren offenen Ganztag aufwenden. Wird in den Nachbarkommunen auch nur das Geld ausgegeben, das über Elternbeiträge eingenommen wird?
Ein Blick nach Hürth belegt, dass es auch ganz anders gehen kann.
Hürth hat im Schuljahr 2013/2014 über Elternbeiträge rund 770.000 Euro eingenommen. Aus städtischen Mitteln hat Hürth aber 1,5 Mio Euro aufgewendet, also auf die Elternbeiträge nochmals 730.000 Euro draufgelegt. Mit anderen Worten: Hürth hat jeden Euro aus Elternbeiträgen verdoppelt, um an allen Schulen einen guten und funktionierenden offenen Ganztag zu gewährleisten.
Also stellt es sich so dar, dass der Stadt Hürth ein Kind im offenen Ganztag rund 50% mehr wert ist, wie der Stadt Frechen.
Problematisch scheint jedoch zu sein, dass rund die Hälfte der freiwilligen Leistungen der Stadt den Offenen Ganztagsschulen nur in Form von Projektmitteln zufließen. Diese Projektmittel müssen jedes Jahr neu beantragt und genehmigt werden. Vor diesem Hintergrund kann eine Offene Ganztagschule mit diesen Mitteln nicht mehrjährig fest kalkulieren, sondern je nach kommunaler Kassenlage ist es nicht ausgeschlossen, dass die Mittel von der Kommune von einem Jahr auf das andere gekürzt oder ganz gestrichen werden.
Dabei werden aus diesen Mitteln große Teile des nachmittäglichen Programms finanziert. Ohne diese Mittel gibt es keine Sport-, Musik-, Tanz- oder Kreativangebote. Auch die Angebote der städtischen Musikschule bspw. werden aus diesen Mitteln finanziert.
NIcht nur, dass Frechen als eine der wohlhabenden Gemeinden des Rhein-Erft-Kreises seine Offenen Ganztagsschulen im Vergleich eher knapp hält, nein, die hierfür zur Verfügung gestellten Mittel entstammen auch noch zu rund 65% den Elternbeiträgen und das was die Stadt nun wirklich freiwillig erbringt, kann jederzeit gestrichen werden.
Kein guter Zustand.
travelfox42,
Montag, 17. November 2014, 23:32
Und als ob das alles schon ziemlich prekär wäre, ist es eigentlich noch viel schlimmer: es gibt mitnichten 200 EUR pro Kind freiwillig oben drauf! Frechen ist neben Bedburg die EINZIGE Stadt im Rhein-Erft-Kreis, die genau 0 EUR an freiwilligen Leistungen oben drauf legt. Die so schön erwähnten 200 EUR sind nicht pro Kind berechnet, sondern werden als sogenannte Projektfördermittel gezahlt:
Zitat: "Da aber noch nicht alle Schulen den gleichen Entwicklungsstand hatten, wurde für eine Übergangszeit eine Projektorientierung zu Grunde gelegt, wo durch gezielte Maßnahmen das Ziel der Rhythmisierung und Verzahnung schneller erreicht werden sollte. Der Haushaltsansatz von z.Zt. 200.000 EURO entstpricht in etwa dem Multiplikator von 200 EUR je OGS-Schüler."
Die Mittel sind strikt projektgebunden und müssen per Verwendungsnachweis (siehe z. B. die Abrechnung für das vergangene Jahr unter TOP A5) abgerechnet werden. Sie stehen daher nicht zur Sicherstellung der Betreuung zur Verfügung. Sie müssen jährlich neu beantragt werden und können jederzeit gestrichen werden.
Zitat: "Da aber noch nicht alle Schulen den gleichen Entwicklungsstand hatten, wurde für eine Übergangszeit eine Projektorientierung zu Grunde gelegt, wo durch gezielte Maßnahmen das Ziel der Rhythmisierung und Verzahnung schneller erreicht werden sollte. Der Haushaltsansatz von z.Zt. 200.000 EURO entstpricht in etwa dem Multiplikator von 200 EUR je OGS-Schüler."
Die Mittel sind strikt projektgebunden und müssen per Verwendungsnachweis (siehe z. B. die Abrechnung für das vergangene Jahr unter TOP A5) abgerechnet werden. Sie stehen daher nicht zur Sicherstellung der Betreuung zur Verfügung. Sie müssen jährlich neu beantragt werden und können jederzeit gestrichen werden.