Donnerstag, 9. Februar 2017
Thema: Grüne
In einer Gemeinderatsfraktion kommt es zum Streit. Ein Mitglied der Fraktion verlässt die Fraktion, will aber sein Mandat behalten. Juristisch sein Recht, unbestritten. Für eine kleine Fraktion kann das aber zum Problem werden. Denn jede Fraktion enthält entsprechend ihrer personellen Stärke gesetzlich geregelte Zuwendungen aus der Stadtkasse.
Zudem erhalten Stadtratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung, die aber, wie im Falle der Grünen, zu 45% an die Partei abzuliefern ist.
Aus den städtischen Fraktionszuwendungen wird bspw. ein Fraktionsgeschäftsführer bezahlt, der im Hintergrund alle die Dinge erledigt, die getan werden müssen, damit eine Fraktion arbeitsfähig ist.

Wenn nun ein Stadtrat einer nur wenige Köpfe zählenden Fraktion die Fraktion verlässt, ohne sein Mandat niederzulegen, so reduziert sich die Höhe der städtischen Zuwendungen an die Fraktion ebenso, wie die von den Stadträten abgeführten Aufwandtsentschädigungen für die Partei.

Genau so erging es den Frechener Grünen 2014 als zwei ihrer damals sechs Mitglieder Fraktion und Partei verlassen hatten und zur SPD gewechselt sind. Nun drohte ein weiteres Fraktionsmitglied, S.Jauernig, mit Weggang ohne das Mandat zurückgeben zu wollen.

Und so steht im KStA vom 07.02.2016 richtigerweise
Was die Fraktionszuwendungen anbelange, so reiche das Geld derzeit gerade aus. „Daran hängen auch Arbeitsplätze“ betont Erbacher (…)
So weit so wenig erstaunlich.

Unverständlich wird es dann, wenn wir im Frechener Wochenende lesen dürfen, was das ausscheidende Statdratsmitglied S.Jauernig am Montag so äußerte:
In einer ersten Mitteilung an Presse und Stadtverwaltung kündigte Jauernig am Montag noch an, er würde sein Ratsmandat nicht niederlegen und als Fraktionsloser weitermachen.
Auf Anfrage teilte er mit, dass er noch keine Gespräche mit anderen Parteien geführt habe.
Sein Ziel sei es gewesen, ein „Zeichen zu setzen".
Wenig später vermeldete Stefan Jauernig dann doch den totalen Rückzug aus der Lokalpolitik: „Ich werde aus dem Rat ausscheiden, Martina Rosenthal wird das Mandat übernehmen."
Was hat diesen kurzfristigen Gesinnungswandel ausgelöst, der dem grünen Fraktionsgeschäftsführer das Gehalt rettet?

Und ebenso seltsam:
da weiß das Frechener Wochenende zu berichten:
Einige Ratsmitglieder rechnen auch ihren Verdienstausfall ab. Der, vom Land NRW festgesetzte, Höchstsatz liegt bei 80 Euro pro Stunde. In Frechen rechneten nur zwei Stadtverordnete diesen Höchstsatz ab. Einer davon war Stefan Jauernig.
Nun hat ein selbständiger Versicherungsmakler einen realen Verdienstausfall, wenn er in seiner Stadtratsfunktion Werktags am späten Nachmittag an einer Ratssitzung teilnimmt. Ganz im Gegensatz zu verbeamteten Lehrer*innen beispielsweise.
Auch fehlte im Bericht des Wochenendes der Hinweis, dass ein Verdienstausfall erst seit dem 1. Januar 2017 in einer Höhe von 80 Euro angerechnet werden kann, (früher lt.- städt. Satzung: 16 Euro).

Allzu viel kann S.Jauernig die Stadtkasse also noch nicht gekostet haben. Aber der Eindruck es handle sich hier um einen Abzocker, der durch diese feine "Sachverhaltsdarstellung" hervorgerufen werden kann, dieser Eindruck ist natürlich verheerend für einen Geschäftsmann.

Woher stammt nun diese Information?
Normalerweise weiß davon die Stadtverwaltung, denn sie muss den Verdienstausfall bezahlen und vielleicht noch die jeweilige Fraktion, sollte über dieses Thema fraktionsintern je geredet worden sein.
Aber, die Höhe des Verdienstausfalls wird individuell festgelegt und muss begründet werden. Handelt es sich dann nicht um datenschutzrechtlich geschützte personenbezogene Daten?

Oder handelt es sich Informationen, die datenschutzrechtlich unbedenklich sind? Dann wäre es doch gut, wenn alle städtischen Zahlungen, die im Rahmen der Erfüllung eines Stadtratmandats gezahlt werden, öffentlich zugänglich gemacht werden.

So aber bleibt die Frage: Wer hat hier geplaudert und warum?

Wurde versucht, dem Stadtrat Jauernig über die Höhe seines in Anspruch genommenen Verdienstausfalls klar zu machen, dass es für ihn und seinen persönlich-geschäftlichen Ruf besser wäre, das Stadtratsmandat niederzulegen?

S.Jauernig hat nicht nur der Fraktion den Rücken gekehrt sondern auch der Partei. Es scheint sich also um ein tiefergehendes Zerwürfnis zu handeln.

Man könnte ins Grübeln geraten.




Montag, 6. Februar 2017
Wir dürfen gespannt sein auf die Wahlprognosen für die Landtagswahl NRW.

Der Aufwärtstrend der SPD im Bund nämlich hält an. Laut der heute in der BILD veröffentlichten Wahlumfrage liegt die SPD mit Martin Schulz nun ein Prozent vor der CDU.



Durch die Fokussierung der Presse auf den "Zweikampf" Schulz gegen Merkel wird aber leicht übersehen, dass der grüne Abwärtstrend sich im Gefolge der Schulz-Hype in den letzten beiden Wochen massiv beschleunigt hat. Die Traumergebenisse des Fukushimajahres sind ja schon längst Vergangenheit. Nun aber liegen die Grünen bei einer Umfrage nur noch bei 7%. Vor wie vielen Jahren hatten sie den zuletzt eine so verheerende Bundesprognose?

Tritt nun das ein, was schon oft geraunt, vermutet, vorhergesagt wurde, dass nämlich die Verbürgerlichung der Grünen und ihre Verwandlung in eine grüne FDP (Herr Özdemir findet das Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) plötzlich gut) irgendwann auf die Wahlergebnisse durchschlagen wird?

Es scheint so zu sein, also ob ein Martin Schulz auch im grünen Milieu wildert, dass er SPD-Wähler*innen zurückzuholen im Stande ist, die das Thema Gerechtigkeit bei den Grünen nicht mehr verankert sehen.

Mal schauen, wie sich diese Entwicklung auf die NRW-Landtagswahlen auswirkt .... kann die hiesige SPD auch vom Schulz-Effekt profitieren? Und wer wird darunter leiden? Auch die Grünen?






Die Elterninitiative hinter dem Volksbegehren begründet ihren Wunsch folgendermaßen:
Wir fordern, dass Eltern und Kindern die Wahlfreiheit gegeben wird, an einem Gymnasium in ihrer Nähe das Abitur nach Klasse 13 ohne Pflicht zum Nach¬mittagsunterricht zu erreichen. Seit dem Jahr 2005 wurde in Nordrhein-Westfalen die Schulzeit an Gymnasien (zum zweiten Mal nach 1936) auf 8 Jahre gekürzt. Dies ist das so genannte G8 oder Turbo-Abi nach Klasse 12. Da die Zahl der sogenannten Jahreswochenstunden am Gymnasium deutschlandweit festgelegt ist (265), haben Schüler am G8-Gymnasium durchschnittlich 33,1 Stunden Unterricht in der Woche. Bis zum Jahr 2013 waren es beim Abitur nach 13 Jahren 29,4 Schulstunden. Damit hatten die Kinder in den Klassen 5 bis 10 im Allgemeinen sechs Stunden Unterricht am Tag, so dass sie gegen 13:20 Uhr die Schule verlassen konnten. Mit dem Turbo-Abi wurde außerdem die 7. Unterrichtsstunde verboten und durch eine 60-minütige Pause ersetzt, so dass der Unterricht an den meisten Gymnasien in der Klasse 6 an einem Tag und ab Klasse 7 an zwei Tagen in der Woche erst um 15:50 Uhr endet. Bereits im Jahr 2012 zeigte eine repräsentative EMNID-Umfrage, dass 79 Prozent der Eltern eine Rückkehr des Gymnasiums zu G9 und eine Verringerung der Wochenstundenzahl wünschen.
In der Stadt Frechen liegen die Eintragungslisten für das Volksbegehren in dieser Zeit innerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Bürger- und Standesamtes sowie an folgenden Sonntagen, 19. Februar 2017, 26. März 2017, 30. April 2017 und 28. Mai 2017, jeweils von 9.00 Uhr bis 13 Uhr im Rathaus der Stadt Frechen, Bürger- und Standesamt, Zimmer 11/12, Johann-Schmitz-Platz 1-3, 50226 Frechen, aus.

Eintragungsberechtigt sind alle Menschen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind bzw. innerhalb der Wahlfrist zum Landtag NRW wahlberechtigt sind.

Also, auf zu einem kurzen Besuch im Rathaus, eintragen und die Landespolitik aufmischen.




Mittwoch, 1. Februar 2017
Nun ist die Katze aus dem Sack. Frechen ist familienfreundlich.

Zumindest dann, wenn Familien nicht mehr als ein Kind haben oder sich viel Zeit zwischen den Kindern lassen.

Aktuell sollte zwischen dem ersten und dem zweiten Kind mindestens vier Jahre liegen. Andernfalls könnte es sein, dass beide Kinder gleichzeitig die Grundschule besuchen und wenn dann die Eltern auch noch ein regelmäßiges mittelmäßiges Einkommen beziehen, dann sind sie eindeutig selber schuld, denn dann werden sie ab dem kommenden Schuljahr mit deutlich gestiegenen Beiträgen für die Betreuung ihrer Kinder im offenen Ganztag „beglückt“.

Bisher galt in Frechen, dass Geschwisterkinder den offenen Ganztag ohne eigenen Beitrag besuchen können. Diese Regelung ist seit gestern passé. Die Jamaika-Koaltion hat mit Unterstützung der Perspektive für Frechen die Kostenfreiheit für Geschwisterkinder gekappt. Ab einem Jahreseinkommen von exorbitanten 32.001 € muss für Geschwisterkinder zukünftig der halbe Beitrag aufgebracht werden, ab einem Jahreseinkommen von 62.001 € sogar 2/3-Drittel des Beitrages.

Da zudem die Grundbeiträge angehoben werden, addieren sich die Erhöhungen, wenn 2 Kinder zeitgleich den offenen Ganztag besuchen, für Einkommen ab 32.001 EUR auf 57%, von 63 € Monatsbeitrag auf 99 €. Eine soziale Politik, die die Belastungsfähigkeit von Familien berücksichtig sieht sicherlich so nicht aus. Einkommen ab 80.001 € dürfen sich dann sogar schon über eine 75%ige Beitragssteigerung freuen, von 120 € auf 210 €. Alles natürlich monatlich.



Und das nur, weil Frechen so familienfreundlich ist und sich insbesondere der Förderung der Ein-Kind-Familie verschrieben hat.

Nun sind seit den Kommunalwahlen von 2015 schon gut 16 Monate vergangen und als CDU kann man da ja auch an einer partiellen Amnesie leiden, weswegen an dieser Stelle kurz an das damalige Kommunalwahlprogramm erinnert wird, in dem steht, das die CDU:
den weiteren Ausbau umfassender, flexibler, finanzierbarer und hochwertiger Kinder – Tagesbetreuung zur fortlaufenden Unterstützung familiärer Lebens- und Arbeitsverhältnisse
will.

Es wäre gut gewesen, schon damals darauf hinzuweisen, dass der Begriff „finanzierbar“ sich auf den Haushalt der Stadt bezogen hat und nicht auf das Familienbudget einer Mehrkindfamilie.

Doch dieser Beschluss bedeutet nicht nur eine deutlich steigende Belastung für Frechener Familien sondern er markiert auch einen Dammbruch.

Im Herbst vergangenen Jahres konnten die Eltern der Kindergartenkinder mit Hilfe einer Petition noch eine Anpassung der Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch ihrer Kinder verhindern. Mit dem Beschluss der Beitragsanpassungen für die OGS ist der Weg für die Beitragserhöhungen und die Abschaffung des Geschwisterbonus bei den Kindergartenbeiträgen vorgezeichnet. Im Herbst, also nach den Landtagswahlen in NRW, ist damit zu rechnen, dass mit dem Argument der Gleichbehandlung die Berechnung der Kindergartenbeiträge auf die neuen Grundlagen umgestellt wird.

Die familienfreundliche Ein-Kind-Politik wird dank der Jamaika-Koalition zum neuen Markenzeichen Frechens.