Dienstag, 27. Januar 2015
Morgen, am 28. Januar 2015, tagt der Schulausschuss, der sich mit den weiteren Planungen und Entscheidungen für die Errichtung einer Gesamtschule auseinandersetzten soll.

In der Ratssitzung vom 16.12.2014 hat der Rat der Stadt einen klaren Auftrag erteilt:
„ Der Rat beschließt die Errichtung einer Gesamtschule und die sukzessive Auflösung der Hauptschule zum Schuljahr 2016/2017.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung der Planung zum Beginn der Gesamtschule am Standort Herbertskaul auf der Basis des Schulentwicklungsplans.
Der Rat beschließt dazu die Durchführung einer förmlichen Elternbefragung im ersten Halbjahr 2015 und beauftragt die Verwaltung mit deren Vorbereitung.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Schritte zur Einhaltung der Fristen zur Errichtung der Gesamtschule zum Schuljahr 2016/2017 einschließlich der damit verbundenen Kosten aufzuzeigen und diese auf einer Zeitschiene mit ihren Abhängigkeiten zur nächsten Schulausschusssitzung am 28.01.2015 darzustellen.“
Die Verwaltungsvorlage liegt vor, doch bei der Lektüre derselben kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass auf Zeit gespielt werden soll.

Die zentrale Aufgabe für die kommende Sitzung lautet: „alle erforderlichen Schritte … auf einer Zeitschiene … darzustellen.“

In den Ausschussunterlagen jedoch sucht man diese Zeitschiene vergeblich.

Dafür findet sich dieses Zitat:
Eine Zeitschiene ist abhängig von den grundsätzlichen Beschlüssen ob die geplante Elternbefragung gewünscht ist und welches Raumprogramm zugrunde gelegt werden soll.“
Da wird heiße Luft produziert, denn die Rollen werden still und heimlich vertauscht. Der Rat der Stadt hat der Verwaltung einen klaren Auftrag erteilt, im ersten Halbjahr 2015 eine Elternbefragung durchzuführen und alle notwendigen Schritte zur Errichtung einer Gesamtschule in den Gebäuden der bisherigen Hauptschule einzuleiten.

Warum also stellt die Verwaltung die vom Rat beschlossene Elternbefragung im Rahmen dieser Verwaltungsvorlage zur Disposition? Sie, die einige Absätze zuvor noch erklärt hat, dass die Bezirksregierung dringend zu einer Elternbefragung geraten habe und die Elternbefragung „Auskunft über den Elternwillen“ gebe, bei der „Akzeptanz der Entscheidung“ helfe und die „Frage der Zügigkeit einer neuen Gesamtschule und der anderen Schulformen“ kläre.

Ebenso verwirrend ist der Verweis auf das Raumprogramm. Das Raumprogramm orientiert sich an der Zügigkeit und an den Notwendigkeiten einer auf Inklusion ausgelegten Schule. Eine vierzügige Schule benötigt weniger Räume als eine sechszügige. So weit, so einfach.

Im Rahmen einer Planung, die mit gewissen Unwägbarkeiten verknüpft ist, sollte es Aufgabe der Stadtverwaltung sein, dem Schulausschuss die verschiedenen Varianten grob zu skizzieren. Es ist sicherlich keine Unmöglichkeit, Prämissen zu definieren und auf Basis der Prämissen Raumprogramme und baulichen Anforderungen an das zukünftige Schulgebäude bei einer Vier- Fünf- oder Sechszügigkeit zu benennen und mit finanziellen Größenordnungen zu unterlegen. Niemand wird annehmen, dass die Angaben schon alle in Stein gemeiselt sind, denn es handelt sich um Annahmen in einem frühen Planungsstand. Aber der Ausschuss hätte erste Anhaltspunkte. Aber die soll er wohl nicht bekommen.

Mit anderen Worten: nach dem Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2014 konnte man erwarten, dass der Schulausschuss ein klares Zeitkonzept vorgegeben bekommt, was bis zu welchem Termin erledigt sein muss, um zum Schuljahr 2016/17 in Frechen eine Gesamtschule zu errichten.

Erhalten hat der Schulausschuss eine längere Vorlage, die den Forderungen des Rates jedoch in wesentlichen Punkten nicht gerecht wird. Der Schulausschuss erfährt leider nicht, bis wann welche Entscheidungen zu treffen sind:

Wann sollen die Elterninformationsveranstaltungen stattfinden?
Wann und mit welchen konkreten Fragen bspw. soll die Elternbefragung konkret stattfinden?
Wann müssen die Gremien der von der Umgestaltung mitbetroffenen Frechener Schulen informiert werden?
Bis wann müssen die benachbarten Kommunen informiert werden? Bis wann sind in den städtischen Gremien bestimmte Beschlüsse zu fassen?

Und was der Entscheidungen mehr ist.

Was findet sich davon in der Vorlage? Nichts!

Es riecht nach Zeitspiel.

Die interessierte Öffentlichkeit wird sicherlich mit Argusaugen darüber wachen, wie sich die politischen Parteien dazu stellen. Wo steht die sogenannte Jamaika-Fraktion? Bei der Verzögerungsfraktion? Ist das auch der Wunsch der Bürgermeisterkandidatin der CDU? Und wie ist es mit der SPD? Folgt die Partei ihrem Kandidaten, der die Gesamtschule 2016 eröffnet sehen will?




Freitag, 23. Januar 2015
Vor wenigen Tagen wurde hier im Blog laut darüber nachgedacht, wie sich wohl der Prozess der Auflösung der Hauptschule in den kommenden Jahren gestalten wird:
Was nun aber die Eltern der letzten Jahrgänge sicherlich interessieren muss, ist die Frage, wie der Prozess des Auslaufens der Schule gestaltet wird. Was passiert eigentlich, wenn die Schule ab 2018 möglicherweise nur noch aus 4 Klassen zweier Jahrgänge besteht? Die Hauptschule ist dann gerade noch eine Zwergschule. Ist dann ein normaler Schulbetrieb überhaupt noch gewährleistet? Von außen betrachtet, ist die positive Gestaltung des Schulalltags vor dem Hintergrund des absehbaren Endes einer Schule ein schwieriges Geschäft. Wie wird das - auch von den Lehrkräften - bewältigt? Wie reagieren die Kinder? Es wird auch Eltern geben, die sich überlegen, ob es für ihre Kinder keine Alternative zu einer Hauptschule gibt, die sich in Abwicklung befindet.
Wie ungewiss das weitere Schicksal der Schule wirklich ist, zeigt sich erst, wenn man einen genauen Blick in die Beschlussvorlage zur Errichtung einer Gesamtschule der Verwaltung wirft.

Hinter der sehr kryptisch wirkenden Überschrift „Benennung des Termins des Beginns und ggf. des Endes der Maßnahme“ verbirgt sich potentieller Sprengstoff. Bei der „Maßnahme“ handelt es sich um den Beschluss, die Hauptschule auslaufen zu lassen. Der Beginn der „Maßnahme“ ist mit dem Ratsbeschluss vom 16.12.2104 definiert. Mit dem Schuljahr 2016/17 beginnt die Auflösungsphase der Hauptschule: Es werden keine neuen Kinder mehr aufgenommen.

Das Ende der Maßnahme muss die Stadt noch benennen. Hierzu fehlt noch ein entsprechender Beschluss.

Das Gesetz lässt dem Schulträger hier gewisse Freiheiten. Er kann einen konkreten Endermin benennen, also das Ende des Schuljahres des letzten Schülerjahrgangs: den 02.07.2021.

Oder aber der Schulträger wählt eine Formulierung, die das Ende der „Maßnahme“ offen läßt:
„Die Auflösungsmaßnahme wird solange fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb an der Schule gewährleistet werden kann.“
Wird die zweite Formulierung gewählt, dann kann man in unsicheres Fahrwasser kommen, denn wer entscheidet darüber, was ein „ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb“ ist? Was ist, wenn die gesamte Hauptschule nur noch aus 2 Klassen mit vielleicht 25 Kindern besteht? Ist dann noch ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb aus Sicht des Schulträgers gewährleistet? Oder könnte es dem Schulträger einfallen, die Schule vorzeitig zu schließen – mit dem Argument, dass ein „ordnungsgemäßer Schulbetrieb“ nicht mehr gewährleistet sei?

Wer gibt den Eltern noch vor der jetzt anstehenden Anmeldung zu den weiterführenden Schulen die notwendige Sicherheit, dass die Kinder, die jetzt möglicherweise noch an der auslaufenden Hauptschule angemeldet werden, mit Sicherheit an dieser Schule ihren Abschluss machen können?

Oder sollte man vor diesem Hintergrund sein Kind nicht besser an einer anderen Schule anmelden?




Donnerstag, 22. Januar 2015
An diesem Ort war schon Ende vergangenen Jahres die These vertreten worden, dass eine Elternbefragung für die Einrichtung einer Gesamtschule in Frechen, entgegen den Aussagen im Schulausschuss, nicht zwingend ist.
In der Verwaltung ist diese Erkenntnis nun auch angekommen. In der Beschlussvorlage zur Errichtung einer Gesamtschule erklärt die Verwaltung, dass der Wille der Eltern bei der „Feststellung des Bedürfnisses“, soll heißen, braucht Frechen eine Gesamtschule, zu berücksichtigen ist. „Somit wird seitens der Bezirksregierung dringend eine entsprechende Elternbefragung angeraten. Dies ist zwar rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben (…)“. Mit anderen Worten, es handelt sich um eine Empfehlung, ein Zwang verbirgt sich dahinter jedoch nicht.

Nun gibt es aus Sicht der Stadt gute Gründe, eine Elternbefragung abzuhalten. Die Stadt erhält Auskunft über den Elternwillen und damit eine Bestätigung der Prognosen des neuesten Schulentwicklungsplans. Das helfe bei der Akzeptanz der Entscheidung, so die Vorlage. Da würde man ja gerne wissen, wessen fehlender Akzeptanz mittels einer Elternbefragung nachgeholfen werden soll, aber sei’s drum, die Widerstände in CDU und FDP sind ja stadtbekannt. Wenn es diesen beiden Parteien bei der Entscheidungsfindung hilft, so stehen die Eltern der Dritt- und Viertklässler sicher gerne bereit.

Spannend dagegen ist jedoch der letzte Punkt, denn die Stadt erhofft sich von der Elternbefragung auch Auskunft über „die Frage der Zügigkeit einer neuen Gesamtschule und der anderen Schulformen.“

Bedeutet das, dass mit Hilfe der Elternbefragung entschieden werden soll, ob die Gesamtschule vier-, fünf- oder gar sechszügig geplant werden soll?

Der Gutachter erklärte in der Schulausschusssitzung vom 11.12.2014, dass seine Planungen auf einer vierzügigen Gesamtschule beruhten. Demgegenüber hat das "Aktionsbündnis für eine Gesamtschule" in seiner Erklärung vom 16.10.2014 eine Sechszügigkeit gefordert, da nur eine Sechszügigkeit die Gewähr biete, den Raumnöten von Realschule und Gymnasium abzuhelfen und die steigenden SchülerInnenzahlen an Frechener Schulen in den kommenden Jahre aufzufangen.

Sowohl Gutachter als auch "Aktionsbündnis" sind der Meinung, die Gesamtschule solle in das Gebäude der auslaufenden Hauptschule einziehen.

Für die kommenden Planungen aber ist es schon ein Unterschied, ob die Schule mit 4 oder 6 Zügen an den Start gehen soll. Sollen jedes Jahr rund 100 Kinder auf der Gesamtschule eingeschult werden oder gegen 150 Kinder? Alleine bis zum Ende der 10. Klasse benötigt eine 4-zügige Schule 24, eine sechszügige Schule dagegen 36 Klassenräume. Je höher die Zügigkeit, desto größer die Schule – und bezogen auf das existierende Schulgebäude – desto mehr Klassen- und Ergänzungsräume müssen zugebaut werden.

Die Begründung der Verwaltung für die Elternbefragung erweckt den Eindruck, dass die Verwaltung eben auch die Zügigkeit der neuen Gesamtschule auf Basis der Elternbefragung entscheiden will.

Ein vernünftiges, ein großzügiges Angebot.

Bleibt die Frage:
war dieser Eindruck gewollt, ist dies wirklich der Plan der Verwaltung?

Sollte verwaltungsintern jedoch bereits die Vorentscheidung gefallen sein, dem Vorschlag des Gutachters zu folgen, was bedeutet, die Gesamtschule auf vier Züge zu beschränken, dann kann vor einer Elternbefragung nur gewarnt werden, die falsche Erwartungen bezüglich einer möglichen Zügigkeit der Gesamtschule weckt.
Was, wenn eine Befragung den Bedarf einer 6-Zügigkeit nachweist, die Stadt aber schon alle Weichen für eine Vierzügigkeit gestellt hat?

In diesem Falle gilt: es wurde mit Zitronen gehandelt. Dafür handelt man sich aber viele frustrierte und zu recht verärgerte Eltern ein.




Thema: Grüne
… Tage ist es heute genau her, dass in NRW Kommunalwahlen stattgefunden haben. Und ebenso lange steht nachfolgende Aussage im Raum:
Erbacher(…), schließt aber auch Gespräche mit der CDU über eine schwarz-grüne Zusammenarbeit nicht aus. „Ein solches Bündnis hätte eine stabile Mehrheit“, rechnet sie vor.
Statt der zwei wurden es nun drei Verhandlungspartner. Politiksprachlich reden wir nun seit geraumer Zeit von einer Jamaika-Koalition. Zwischenzeitlich wurde der Beginn der Verhandlungen bekanntgegeben, der Fortgang der Verhandlungen verkündet, tolle Ergebnisse angedeutet, das Ende der Verhandlungen avisisiert …
Nur Ergebnisse, ja auf Ergebnisse, auf die wartet die Öffentlichkeit bisher vergeblich.
Aber wer ist auch so ungeduldig und erwartet, dass Koalitionsverhandlungen in denen es um „wichtige Weichenstellungen für die Zukunft der Stadt“ geht, nach nur 241 Tagen entschieden sind.
Immerhin handelt es sich um die Stadt Frechen, in einem kleinen Bundesland wie Thüringen, da kann es schneller gehen …. Da werden ja auch nur Lappalien verhandelt, aber in Frechen, ja da geht es um den zukünftigen Weltenlauf, ja da sind 241 Tage ein Klacks – da kann die politisch interessierte Öffentlichkeit sich gerne noch etwas gedulden. In nur 2192 Tagen endet die Legislaturperiode – noch sind gerade mal 11% vorüber.