Freitag, 23. Januar 2015
Vor wenigen Tagen wurde hier im Blog laut darüber nachgedacht, wie sich wohl der Prozess der Auflösung der Hauptschule in den kommenden Jahren gestalten wird:
Was nun aber die Eltern der letzten Jahrgänge sicherlich interessieren muss, ist die Frage, wie der Prozess des Auslaufens der Schule gestaltet wird. Was passiert eigentlich, wenn die Schule ab 2018 möglicherweise nur noch aus 4 Klassen zweier Jahrgänge besteht? Die Hauptschule ist dann gerade noch eine Zwergschule. Ist dann ein normaler Schulbetrieb überhaupt noch gewährleistet? Von außen betrachtet, ist die positive Gestaltung des Schulalltags vor dem Hintergrund des absehbaren Endes einer Schule ein schwieriges Geschäft. Wie wird das - auch von den Lehrkräften - bewältigt? Wie reagieren die Kinder? Es wird auch Eltern geben, die sich überlegen, ob es für ihre Kinder keine Alternative zu einer Hauptschule gibt, die sich in Abwicklung befindet.
Wie ungewiss das weitere Schicksal der Schule wirklich ist, zeigt sich erst, wenn man einen genauen Blick in die Beschlussvorlage zur Errichtung einer Gesamtschule der Verwaltung wirft.

Hinter der sehr kryptisch wirkenden Überschrift „Benennung des Termins des Beginns und ggf. des Endes der Maßnahme“ verbirgt sich potentieller Sprengstoff. Bei der „Maßnahme“ handelt es sich um den Beschluss, die Hauptschule auslaufen zu lassen. Der Beginn der „Maßnahme“ ist mit dem Ratsbeschluss vom 16.12.2104 definiert. Mit dem Schuljahr 2016/17 beginnt die Auflösungsphase der Hauptschule: Es werden keine neuen Kinder mehr aufgenommen.

Das Ende der Maßnahme muss die Stadt noch benennen. Hierzu fehlt noch ein entsprechender Beschluss.

Das Gesetz lässt dem Schulträger hier gewisse Freiheiten. Er kann einen konkreten Endermin benennen, also das Ende des Schuljahres des letzten Schülerjahrgangs: den 02.07.2021.

Oder aber der Schulträger wählt eine Formulierung, die das Ende der „Maßnahme“ offen läßt:
„Die Auflösungsmaßnahme wird solange fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb an der Schule gewährleistet werden kann.“
Wird die zweite Formulierung gewählt, dann kann man in unsicheres Fahrwasser kommen, denn wer entscheidet darüber, was ein „ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb“ ist? Was ist, wenn die gesamte Hauptschule nur noch aus 2 Klassen mit vielleicht 25 Kindern besteht? Ist dann noch ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb aus Sicht des Schulträgers gewährleistet? Oder könnte es dem Schulträger einfallen, die Schule vorzeitig zu schließen – mit dem Argument, dass ein „ordnungsgemäßer Schulbetrieb“ nicht mehr gewährleistet sei?

Wer gibt den Eltern noch vor der jetzt anstehenden Anmeldung zu den weiterführenden Schulen die notwendige Sicherheit, dass die Kinder, die jetzt möglicherweise noch an der auslaufenden Hauptschule angemeldet werden, mit Sicherheit an dieser Schule ihren Abschluss machen können?

Oder sollte man vor diesem Hintergrund sein Kind nicht besser an einer anderen Schule anmelden?




Donnerstag, 22. Januar 2015
An diesem Ort war schon Ende vergangenen Jahres die These vertreten worden, dass eine Elternbefragung für die Einrichtung einer Gesamtschule in Frechen, entgegen den Aussagen im Schulausschuss, nicht zwingend ist.
In der Verwaltung ist diese Erkenntnis nun auch angekommen. In der Beschlussvorlage zur Errichtung einer Gesamtschule erklärt die Verwaltung, dass der Wille der Eltern bei der „Feststellung des Bedürfnisses“, soll heißen, braucht Frechen eine Gesamtschule, zu berücksichtigen ist. „Somit wird seitens der Bezirksregierung dringend eine entsprechende Elternbefragung angeraten. Dies ist zwar rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben (…)“. Mit anderen Worten, es handelt sich um eine Empfehlung, ein Zwang verbirgt sich dahinter jedoch nicht.

Nun gibt es aus Sicht der Stadt gute Gründe, eine Elternbefragung abzuhalten. Die Stadt erhält Auskunft über den Elternwillen und damit eine Bestätigung der Prognosen des neuesten Schulentwicklungsplans. Das helfe bei der Akzeptanz der Entscheidung, so die Vorlage. Da würde man ja gerne wissen, wessen fehlender Akzeptanz mittels einer Elternbefragung nachgeholfen werden soll, aber sei’s drum, die Widerstände in CDU und FDP sind ja stadtbekannt. Wenn es diesen beiden Parteien bei der Entscheidungsfindung hilft, so stehen die Eltern der Dritt- und Viertklässler sicher gerne bereit.

Spannend dagegen ist jedoch der letzte Punkt, denn die Stadt erhofft sich von der Elternbefragung auch Auskunft über „die Frage der Zügigkeit einer neuen Gesamtschule und der anderen Schulformen.“

Bedeutet das, dass mit Hilfe der Elternbefragung entschieden werden soll, ob die Gesamtschule vier-, fünf- oder gar sechszügig geplant werden soll?

Der Gutachter erklärte in der Schulausschusssitzung vom 11.12.2014, dass seine Planungen auf einer vierzügigen Gesamtschule beruhten. Demgegenüber hat das "Aktionsbündnis für eine Gesamtschule" in seiner Erklärung vom 16.10.2014 eine Sechszügigkeit gefordert, da nur eine Sechszügigkeit die Gewähr biete, den Raumnöten von Realschule und Gymnasium abzuhelfen und die steigenden SchülerInnenzahlen an Frechener Schulen in den kommenden Jahre aufzufangen.

Sowohl Gutachter als auch "Aktionsbündnis" sind der Meinung, die Gesamtschule solle in das Gebäude der auslaufenden Hauptschule einziehen.

Für die kommenden Planungen aber ist es schon ein Unterschied, ob die Schule mit 4 oder 6 Zügen an den Start gehen soll. Sollen jedes Jahr rund 100 Kinder auf der Gesamtschule eingeschult werden oder gegen 150 Kinder? Alleine bis zum Ende der 10. Klasse benötigt eine 4-zügige Schule 24, eine sechszügige Schule dagegen 36 Klassenräume. Je höher die Zügigkeit, desto größer die Schule – und bezogen auf das existierende Schulgebäude – desto mehr Klassen- und Ergänzungsräume müssen zugebaut werden.

Die Begründung der Verwaltung für die Elternbefragung erweckt den Eindruck, dass die Verwaltung eben auch die Zügigkeit der neuen Gesamtschule auf Basis der Elternbefragung entscheiden will.

Ein vernünftiges, ein großzügiges Angebot.

Bleibt die Frage:
war dieser Eindruck gewollt, ist dies wirklich der Plan der Verwaltung?

Sollte verwaltungsintern jedoch bereits die Vorentscheidung gefallen sein, dem Vorschlag des Gutachters zu folgen, was bedeutet, die Gesamtschule auf vier Züge zu beschränken, dann kann vor einer Elternbefragung nur gewarnt werden, die falsche Erwartungen bezüglich einer möglichen Zügigkeit der Gesamtschule weckt.
Was, wenn eine Befragung den Bedarf einer 6-Zügigkeit nachweist, die Stadt aber schon alle Weichen für eine Vierzügigkeit gestellt hat?

In diesem Falle gilt: es wurde mit Zitronen gehandelt. Dafür handelt man sich aber viele frustrierte und zu recht verärgerte Eltern ein.




Thema: Grüne
… Tage ist es heute genau her, dass in NRW Kommunalwahlen stattgefunden haben. Und ebenso lange steht nachfolgende Aussage im Raum:
Erbacher(…), schließt aber auch Gespräche mit der CDU über eine schwarz-grüne Zusammenarbeit nicht aus. „Ein solches Bündnis hätte eine stabile Mehrheit“, rechnet sie vor.
Statt der zwei wurden es nun drei Verhandlungspartner. Politiksprachlich reden wir nun seit geraumer Zeit von einer Jamaika-Koalition. Zwischenzeitlich wurde der Beginn der Verhandlungen bekanntgegeben, der Fortgang der Verhandlungen verkündet, tolle Ergebnisse angedeutet, das Ende der Verhandlungen avisisiert …
Nur Ergebnisse, ja auf Ergebnisse, auf die wartet die Öffentlichkeit bisher vergeblich.
Aber wer ist auch so ungeduldig und erwartet, dass Koalitionsverhandlungen in denen es um „wichtige Weichenstellungen für die Zukunft der Stadt“ geht, nach nur 241 Tagen entschieden sind.
Immerhin handelt es sich um die Stadt Frechen, in einem kleinen Bundesland wie Thüringen, da kann es schneller gehen …. Da werden ja auch nur Lappalien verhandelt, aber in Frechen, ja da geht es um den zukünftigen Weltenlauf, ja da sind 241 Tage ein Klacks – da kann die politisch interessierte Öffentlichkeit sich gerne noch etwas gedulden. In nur 2192 Tagen endet die Legislaturperiode – noch sind gerade mal 11% vorüber.




Donnerstag, 15. Januar 2015
Thema: Zuckungen
Dieser namentlich gezeichnete Beitrag ging mir heute zu:

Schulferien und Urlaubsplanung - ein leidiges Thema für Berufstätige. Meine Vorgesetzten und Kollegen habe ich bedrängt, frühzeitig die Urlaubsplanung innerhalb der Schulferien abzustimmen. Sehnlichst wartete ich auf den 12.1., dem Erscheinungstermin des „Hallo Du“ mit allen Ferienangeboten in Frechen. Ferienbetreuung außerhalb der eigenen Urlaubstage muss gebucht werden. Am Nachmittag des 12.1. erhielt ich endlich das ersehnte Programm über mein OGS-Kind. Super- so dachte ich, zwei Anbieter im Innenstadtbereich decken die ersten Wochen der Schulferien mit Betreuungsangeboten ab.
Am nächsten Tag nach Erscheinen des Heftes, will ich die Betreuung buchen und kann es nicht. Alle Plätze sind schon belegt. Wie kann am Tag nach dem Erscheinen des Programmes bereits alles belegt sein? Die Anmeldungen waren bereits am 12.1. mittags möglich. Doch wie soll ich als berufstätige Mutter am Mittag ab 12 Uhr beim Ferienanbieter in der Schlange stehen können? Muss ich demnächst Urlaub einreichen, um Ferienbetreuung der Kinder buchen zu können?
Fast 100 Betreuungsplätze im Innenstadtbereich werden für die ersten Sommerferienwochen angeboten. Die Stadt Frechen errechnet jedes Jahr die erforderliche Zahl der Ferienbetreuungsplätze. Das Angebot soll auf die Nachfrage passen, so wurde mir versichert. Aha, Angebot und Nachfrage = 100 Plätze, die innerhalb von wenigen Stunden komplett ausgebucht sind. Und das zu einem Zeitpunkt, wo viele OGS-Kinder das Programm noch nicht ihren Eltern übergeben konnten.
Kinder zu haben und berufstätig zu sein erfordert viel eigenes Geschick und dazu Verständnis der Vorgesetzten und Kollegen. Allerdings kann ich bei meinen Vorgesetzen kaum mehr auf Verständnis hoffen. Außerhalb von Frechen muss niemand um Ferienbetreuungsplätze kämpfen.
Die Stadt Frechen verspricht allen Eltern OGS-Plätze, die welche benötigen. Entspricht das Angebot für Ferienbetreuungen weiterhin der Nachfrage? Ist die Rechenformel an die aktuellen Zahlen der OGS-Plätze angepasst? Frechen ist weitläufig. Sind die Ferienangebote auch räumlich an die OGS-Plätze der jeweiligen Stadtgebiete angepasst? Das Ergebnis, dass 100 Plätze innerhalb weniger Stunden ausgebucht sind, spricht für sich.
Bei uns hat die Rechenformel nicht gepasst. Und eine Ferienbetreuung außerhalb des Innenstadtbereichs kann ich ohne Auto und Arbeitsstelle in Köln nicht nutzen.

Jessica Baensch, 15.01.2015

Ergänzend sei angemerkt, dass die hiesigen Falken deutlich mehr Plätze in ihren Ferienbetreuungsmaßnahmen in Habbelrath anbieten wollten. Die Stadt hat das Kontingent der Falken mit dem Hinweis auf eine entsprechend geringe Auslastung in 2014 gekürzt. Wurde hier möglicherwiese zu viel gekürzt?