Thema: Opposition
07. Oktober 13 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Wir haben an dieser Stelle vor 2 Wochen die Bundestagswahl in einem sehr kleinteiligen Zugriff analysiert, nachfolgend versuchen wir Vergleichbares mit den beiden Wahlgängen zur Wahl des Landrates.
Wenig überraschend die recht schwache Wahlbeteiligung im zweiten Wahlgang von kreisweit 32%, die in Frechen noch um 3% unterboten wurde. Zweite Auffälligkeit ist die extrem hohe Anzahl an BriefwählerInnen. Rund 12% der Wahlberechtigten haben per Briefwahl abgestimmt, in manchen Wahlbezirken handelte es sich damit um nahezu jeden zweiten Wähler.
Schaut man im Vogelflug über die verschiedenen Wahlbezirke, so ergibt sich eine im Grunde wenig überraschende Erkenntnis: in den Wahlbezirken, in denen der Kandidat der CDU die 60%-Marke geknackt hat (bspw. in Königsdorf), lag auch die Wahlbeteiligung über dem städtischen Schnitt. Mit anderen Worten: CDU-WählerInnen haben ihre Stimme abgegeben.
Die Wahlbeteiligung in den Wahlkreisen, die in Frechen an den Kandidaten der SPD gefallen sind, (Wahlbezirke 9, 11, 12, 15,16 und 18) haben eine unterdurchschnittliche Wahlbeteiligung, die zum Teil bis zu 5% unter dem städtischen Schnitt liegt.
Die Ergebnisse des zweiten Wahlgangs sind daher nur in Ausschnitten repräsentativ, aber sie lassen Schlussfolgerungen zu. So erklärte Hans Krings, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, „Isolierte Kommunalwahlen sind nicht das Feld der SPD.“ Mit anderen Worten: der typische SPD-Wähler geht nur zu „wichtigen“ Wahlen. Das ist einer der Gründe, warum die SPD immer für eine Zusammenlegung von Wahlen plädiert.
Man kann jetzt aber nicht sagen, dass das Wahlergebnis der SPD beim ersten Wahlgang wirklich besser war, die Wahlbeteiligung war im 1. Wahlgang dank der Bundestagswahl mit 70% deutlich höher, aber prozentual hat der Kandidat der SPD im 1.Wahlgang keinen Deut besser abgeschnitten als im 2. Wahlgang, wenn man nur die Ergebnisse von CDU und SPD gegenüber stellt.
Bei dieser Wahlbeteiligung lohnt es sich auch nicht, der Frage nachzugehen, ob der SPD-Kandidat Stimmen bei der Linken oder ob der CDU-Kandidat vielleicht Stimmen bei den Grünen hinzugewonnen hat, vielmehr muss diese Wahl unter dem Aspekt der Wählermobilisierung analysiert werden.
Man sollte hierzu die Verlustquote berechnen: wie viele Wähler des 1. Wahlgangs sind im 2. Wahlgang nicht mehr zur Wahl gegangen? Liest man die Wahlergebnisse derart, so hält die Verallgemeinerung wie sie Hans Krings vorgenommen hat, einer Überprüfung nicht Stand. In den Wahlbezirken, in denen der SPD-Kandidat im 1. Wahlgang bereits vor dem CDU-Kandidaten lag (die Wahlbezirke 9, 12, 15, 16 und 18) verlor die SPD relativ gesehen weniger Wähler als die CDU, in Wahlbezirken, die im ersten Wahlgang eindeutig der CDU zugefallen waren, dreht sich dieser Effekt, die Verluste der CDU sind geringer als die der SPD. In relativ knappen Wahlbezirken (die Wahlbezirke 11 und 13) lag die Mobilisierung der SPD-Wähler höher als die der CDU-Wähler.
Im Wahlbezirk 13 bspw. lag der CDU-Kandidat im 1. Wahlgang noch 6% vor dem SPD-Kandidaten, dieser Vorsprung ist auf ein gutes Prozent zusammen geschmolzen, im Wahlbezirk 11 wurde aus einem winzigen Vorsprung für den CDU-Kandidaten eine drei Prozent Vorsprung für den SPD-Kandidaten.
Alle Schlussfolgerungen, die daraus nun abgeleitet werden können, sind bestenfalls Thesen:
1. Die CDU hat diese Wahl mit ihren StammwählerInnen gewonnen. Inwieweit einzelne WählerInnen der Grünen der Empfehlung des Grünen Kreisvorstands gefolgt sind, lässt sich anhand der Zahlen nicht erkennen.
2. Die SPD hat ihre Frechener Hochburgen gehalten, einige Verluste des ersten Wahlganges sogar reduzieren können. Die Mobilisierung der SPD-Stammwählerschaft war nicht grundsätzlich schlechter, als die Mobilisierung der CDU-WählerInnen.
3. Auffällig ist, dass die SPD-WählerInnen in den CDU-Hochburgen relativ häufiger auf eine Stimmabgabe verzichtet haben, als in den übrigen Wahlbezirken. Hier scheint es der SPD nicht gelungen zu sein, den Wert des eigenen Kandidaten zu verdeutlichen. WählerInnen außerhalb des Stammwählerpotentials wollen wohl überzeugt werden, insbesondere bei „unwichtigen“ Wahlen. Der Kandidat und / oder das Programm der SPD haben außerhalb der Stammwählerschaft wohl nur schlecht gezogen.
4. Es ist ja nicht wirklich überraschend, dass die Wahlbeteiligung abhängig ist von der „gefühlten“ Bedeutung einer Wahl, man sollte aber ergänzen, dass die Wahlbeteiligung dann ansteigt, wenn die WählerInnen vor eine klare Alternative gestellt werden. Ist es der SPD gelungen, sich im Kreis als Alternative zur CDU / zur Jamaika-Koalition zu präsentieren? Erinnerlich sind Versuche der SPD der Skandalisierung persönlich-wirtschaftlicher Verflechtungen zwischen dem ehemaligen Landrat und der Betreibergesellschaft der Gymnicher Mühle. Massiv Verwerfliches wurde bisher nicht präsentiert. Aber: ohne programmatische Alternative verpuffen die kleinen, die regionalen Skandälchen.
Und wenn das Programm fehlt, so gibt es immer noch die Möglichkeit, diese Leerstelle mit Hilfe eines charismatischen Kandidaten zu füllen.
War der Kandidat der SPD ein ausgemachter Charismatiker?
Die CDU betont in ihrer Wahlanalyse diese Aspekte: Die Sozialdemokraten seien „inhaltlich in der Sackgasse und personell am Ende“. Nun ja, zumindest ist es der SPD nicht gelungen, der Öffentlichkeit zu vermitteln, warum und zu welchem Zwecke man ihr die Stimme geben sollte und seien wir ehrlich: eine charismatische Offenbarung war der SPD-Kandidat auch nicht. Also sind die Traditionsbataillone der SPD wählen gegangen. Aber auch nur diese.
Wenig überraschend die recht schwache Wahlbeteiligung im zweiten Wahlgang von kreisweit 32%, die in Frechen noch um 3% unterboten wurde. Zweite Auffälligkeit ist die extrem hohe Anzahl an BriefwählerInnen. Rund 12% der Wahlberechtigten haben per Briefwahl abgestimmt, in manchen Wahlbezirken handelte es sich damit um nahezu jeden zweiten Wähler.
Schaut man im Vogelflug über die verschiedenen Wahlbezirke, so ergibt sich eine im Grunde wenig überraschende Erkenntnis: in den Wahlbezirken, in denen der Kandidat der CDU die 60%-Marke geknackt hat (bspw. in Königsdorf), lag auch die Wahlbeteiligung über dem städtischen Schnitt. Mit anderen Worten: CDU-WählerInnen haben ihre Stimme abgegeben.
Die Wahlbeteiligung in den Wahlkreisen, die in Frechen an den Kandidaten der SPD gefallen sind, (Wahlbezirke 9, 11, 12, 15,16 und 18) haben eine unterdurchschnittliche Wahlbeteiligung, die zum Teil bis zu 5% unter dem städtischen Schnitt liegt.
Die Ergebnisse des zweiten Wahlgangs sind daher nur in Ausschnitten repräsentativ, aber sie lassen Schlussfolgerungen zu. So erklärte Hans Krings, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, „Isolierte Kommunalwahlen sind nicht das Feld der SPD.“ Mit anderen Worten: der typische SPD-Wähler geht nur zu „wichtigen“ Wahlen. Das ist einer der Gründe, warum die SPD immer für eine Zusammenlegung von Wahlen plädiert.
Man kann jetzt aber nicht sagen, dass das Wahlergebnis der SPD beim ersten Wahlgang wirklich besser war, die Wahlbeteiligung war im 1. Wahlgang dank der Bundestagswahl mit 70% deutlich höher, aber prozentual hat der Kandidat der SPD im 1.Wahlgang keinen Deut besser abgeschnitten als im 2. Wahlgang, wenn man nur die Ergebnisse von CDU und SPD gegenüber stellt.
Bei dieser Wahlbeteiligung lohnt es sich auch nicht, der Frage nachzugehen, ob der SPD-Kandidat Stimmen bei der Linken oder ob der CDU-Kandidat vielleicht Stimmen bei den Grünen hinzugewonnen hat, vielmehr muss diese Wahl unter dem Aspekt der Wählermobilisierung analysiert werden.
Man sollte hierzu die Verlustquote berechnen: wie viele Wähler des 1. Wahlgangs sind im 2. Wahlgang nicht mehr zur Wahl gegangen? Liest man die Wahlergebnisse derart, so hält die Verallgemeinerung wie sie Hans Krings vorgenommen hat, einer Überprüfung nicht Stand. In den Wahlbezirken, in denen der SPD-Kandidat im 1. Wahlgang bereits vor dem CDU-Kandidaten lag (die Wahlbezirke 9, 12, 15, 16 und 18) verlor die SPD relativ gesehen weniger Wähler als die CDU, in Wahlbezirken, die im ersten Wahlgang eindeutig der CDU zugefallen waren, dreht sich dieser Effekt, die Verluste der CDU sind geringer als die der SPD. In relativ knappen Wahlbezirken (die Wahlbezirke 11 und 13) lag die Mobilisierung der SPD-Wähler höher als die der CDU-Wähler.
Im Wahlbezirk 13 bspw. lag der CDU-Kandidat im 1. Wahlgang noch 6% vor dem SPD-Kandidaten, dieser Vorsprung ist auf ein gutes Prozent zusammen geschmolzen, im Wahlbezirk 11 wurde aus einem winzigen Vorsprung für den CDU-Kandidaten eine drei Prozent Vorsprung für den SPD-Kandidaten.
Alle Schlussfolgerungen, die daraus nun abgeleitet werden können, sind bestenfalls Thesen:
1. Die CDU hat diese Wahl mit ihren StammwählerInnen gewonnen. Inwieweit einzelne WählerInnen der Grünen der Empfehlung des Grünen Kreisvorstands gefolgt sind, lässt sich anhand der Zahlen nicht erkennen.
2. Die SPD hat ihre Frechener Hochburgen gehalten, einige Verluste des ersten Wahlganges sogar reduzieren können. Die Mobilisierung der SPD-Stammwählerschaft war nicht grundsätzlich schlechter, als die Mobilisierung der CDU-WählerInnen.
3. Auffällig ist, dass die SPD-WählerInnen in den CDU-Hochburgen relativ häufiger auf eine Stimmabgabe verzichtet haben, als in den übrigen Wahlbezirken. Hier scheint es der SPD nicht gelungen zu sein, den Wert des eigenen Kandidaten zu verdeutlichen. WählerInnen außerhalb des Stammwählerpotentials wollen wohl überzeugt werden, insbesondere bei „unwichtigen“ Wahlen. Der Kandidat und / oder das Programm der SPD haben außerhalb der Stammwählerschaft wohl nur schlecht gezogen.
4. Es ist ja nicht wirklich überraschend, dass die Wahlbeteiligung abhängig ist von der „gefühlten“ Bedeutung einer Wahl, man sollte aber ergänzen, dass die Wahlbeteiligung dann ansteigt, wenn die WählerInnen vor eine klare Alternative gestellt werden. Ist es der SPD gelungen, sich im Kreis als Alternative zur CDU / zur Jamaika-Koalition zu präsentieren? Erinnerlich sind Versuche der SPD der Skandalisierung persönlich-wirtschaftlicher Verflechtungen zwischen dem ehemaligen Landrat und der Betreibergesellschaft der Gymnicher Mühle. Massiv Verwerfliches wurde bisher nicht präsentiert. Aber: ohne programmatische Alternative verpuffen die kleinen, die regionalen Skandälchen.
Und wenn das Programm fehlt, so gibt es immer noch die Möglichkeit, diese Leerstelle mit Hilfe eines charismatischen Kandidaten zu füllen.
War der Kandidat der SPD ein ausgemachter Charismatiker?
Die CDU betont in ihrer Wahlanalyse diese Aspekte: Die Sozialdemokraten seien „inhaltlich in der Sackgasse und personell am Ende“. Nun ja, zumindest ist es der SPD nicht gelungen, der Öffentlichkeit zu vermitteln, warum und zu welchem Zwecke man ihr die Stimme geben sollte und seien wir ehrlich: eine charismatische Offenbarung war der SPD-Kandidat auch nicht. Also sind die Traditionsbataillone der SPD wählen gegangen. Aber auch nur diese.
Thema: Briefe an die LeserInnen
05. Oktober 13 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Sehr geehrter Herr Kreuzberg,
wer CDU will, soll Sie wählen, schreibt die Frechener CDU. Na ja, das war ja zu erwarten. Aber bei dem Programm? Was soll man von dieser Aussage halten? "Inklusion vorantreiben, Förderschulen bewahren." Ist das Ihr Ernst oder ist das auf dem Mist der Frechener CDU gewachsen?
Förderschulen sind die gelebte Exklusion - behinderte Kinder raus aus der Gesellschaft, rein ins Ghetto - ja, das sind unsere Förderschulen. Eltern behinderter Kinder haben derzeit größte Ängste davor, dass Leute mit solch schrägen Ideen die Inklusion an die Wand fahren, denn Eltern behinderter Kinder wollen mehrheitlich die Inklusion. Sollte auch bei Ihnen angekommen sein, oder? Nicht umsonst leiden die Förderschulen unter Schülerschwund. War ja früher einfacher - wurden die Kinder in die Förderschulen zwangseingewiesen. Nur deshalb haben wir ja so viele feine Förderschulen. Man wollte die Kinder an der Regelschule nicht - also weg damit. Und Sie unterschreiben diesen Programmpunkt?
"Inklusion vorantreiben, Förderschulen bewahren"? Ein Widerspruch in sich. Aber macht ja nichts. Allen alles versprochen - selbst wenn der gesunde Menschenverstand auf der Strecke bleibt. So richtig Ernst nehmen Sie Ihre Wähler und Wählerinnen nicht, kann das sein?
wer CDU will, soll Sie wählen, schreibt die Frechener CDU. Na ja, das war ja zu erwarten. Aber bei dem Programm? Was soll man von dieser Aussage halten? "Inklusion vorantreiben, Förderschulen bewahren." Ist das Ihr Ernst oder ist das auf dem Mist der Frechener CDU gewachsen?
Förderschulen sind die gelebte Exklusion - behinderte Kinder raus aus der Gesellschaft, rein ins Ghetto - ja, das sind unsere Förderschulen. Eltern behinderter Kinder haben derzeit größte Ängste davor, dass Leute mit solch schrägen Ideen die Inklusion an die Wand fahren, denn Eltern behinderter Kinder wollen mehrheitlich die Inklusion. Sollte auch bei Ihnen angekommen sein, oder? Nicht umsonst leiden die Förderschulen unter Schülerschwund. War ja früher einfacher - wurden die Kinder in die Förderschulen zwangseingewiesen. Nur deshalb haben wir ja so viele feine Förderschulen. Man wollte die Kinder an der Regelschule nicht - also weg damit. Und Sie unterschreiben diesen Programmpunkt?
"Inklusion vorantreiben, Förderschulen bewahren"? Ein Widerspruch in sich. Aber macht ja nichts. Allen alles versprochen - selbst wenn der gesunde Menschenverstand auf der Strecke bleibt. So richtig Ernst nehmen Sie Ihre Wähler und Wählerinnen nicht, kann das sein?
Thema: Grüne
25. September 13 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Der Kölner Stadtanzeiger hat heute eine gewundene Erklärung der Grünen des Rhein-Erft-Kreises zur Stichwahl um den Posten des Landrats veröffentlicht:
Nun formuliert die Erklärung, dass die Grünen, die die beiden Kandidaten im politischen Nahkampf erlebt haben, beide Kandidaten „anhand vieler Beispiele“ kritisiert hätten. Nun haben beide Seiten, SPD wie CDU, erklärt, es handele sich um eine Persönlichkeitswahl, woraus geschlossen werden kann, dass die Person des Kandidaten überzeugen muss. Die Grünen sind wohl von beiden wenig überzeugt, also: wenn man denn dürfte, würde man doch eher keinen von beiden wählen wollen.
Diese Option gibt es ja auch. Nennt sich Wahlenthaltung und ließe sich hier wohl gut begründen. Jede Parlamentarierin, jeder Parlamentarier hat schon von seinem Recht auf Wahlenthaltung Gebrauch gemacht.
Warum um alles in der Welt also fühlen sich die Grünen verpflichtet zur Wahl eines CDU-Kandidaten aufzurufen? Alleine, weil der eine „konstruktive Zusammenarbeit“ versprochen hat? Bei den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Kreistag kommt ein CDU-Landrat um diese konstruktive Zusammenarbeit gar nicht herum, egal ob er diese im Vorfeld anbietet oder nicht.
Man hätte den Ball auch an die Kandidaten zurückspielen können mit einem Aufruf des Inhalts: „Überzeugt unsere Wählerinnen und Wähler“ denn zum derzeitigen Zeitpunkt sei keiner der beiden wählbar.
Gerne wird in solchen Momenten das „Argument“ des kleineren Übels gezogen, so auch hier, denn das blosse Versprechen einer „konstruktiven Zusammenarbeit“ ist gegenüber dem „mehr Trennenden“ das kleiner Übel. Aber mal ehrlich, ein Übel ist ein Übel, ob klein oder groß. Es wäre der „freiheitlichen Tradition“ (das Schlagwort ist erst gestern wieder gefallen, die Grünen wollen sich am Leichnam des gefallenen Liberalismus gütlich tun) der Grünen angemessener gewesen, den eigenen Wählerinnen und Wählern das Fernbleiben von der Urne zu empfehlen, solange bis es einem Kandidaten gelingt, die Wählerinnen und Wähler von seiner Person zu überzeugen.
*************
Weil alles so schön schräg klingt:
KR v. 25. September 2013
KStA v. 25. September 2013
Die Arbeitsweisen von Dezernent Florian Herpel und von Bürgermeister Michael Kreuzberg wurden von den Vertreterinnen und Vertretern der Pulheimer und Brühler Ratsfraktionen anhand vieler Beispiele kritisiert. Michael Kreuzberg hat sich uns gegenüber für eine konstruktive Zusammenarbeit mit Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Kreistag ausgesprochen. Mit den Sozialdemokraten konnten wir in den letzten Jahren kaum Gemeinsamkeiten finden. Wir haben mehr Trennendes. Eine Perspektive mit der SPD im Kreis sehen wir auch nicht mit einem SPD-Landrat.Das ist nun sehr gewunden, aber politisch, verklausuliert steckt da, das hat der Stadtanzeiger schön beschrieben, eine Wahlempfehlung für den CDU-Kandidaten drin.
Nun formuliert die Erklärung, dass die Grünen, die die beiden Kandidaten im politischen Nahkampf erlebt haben, beide Kandidaten „anhand vieler Beispiele“ kritisiert hätten. Nun haben beide Seiten, SPD wie CDU, erklärt, es handele sich um eine Persönlichkeitswahl, woraus geschlossen werden kann, dass die Person des Kandidaten überzeugen muss. Die Grünen sind wohl von beiden wenig überzeugt, also: wenn man denn dürfte, würde man doch eher keinen von beiden wählen wollen.
Diese Option gibt es ja auch. Nennt sich Wahlenthaltung und ließe sich hier wohl gut begründen. Jede Parlamentarierin, jeder Parlamentarier hat schon von seinem Recht auf Wahlenthaltung Gebrauch gemacht.
Warum um alles in der Welt also fühlen sich die Grünen verpflichtet zur Wahl eines CDU-Kandidaten aufzurufen? Alleine, weil der eine „konstruktive Zusammenarbeit“ versprochen hat? Bei den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Kreistag kommt ein CDU-Landrat um diese konstruktive Zusammenarbeit gar nicht herum, egal ob er diese im Vorfeld anbietet oder nicht.
Man hätte den Ball auch an die Kandidaten zurückspielen können mit einem Aufruf des Inhalts: „Überzeugt unsere Wählerinnen und Wähler“ denn zum derzeitigen Zeitpunkt sei keiner der beiden wählbar.
Gerne wird in solchen Momenten das „Argument“ des kleineren Übels gezogen, so auch hier, denn das blosse Versprechen einer „konstruktiven Zusammenarbeit“ ist gegenüber dem „mehr Trennenden“ das kleiner Übel. Aber mal ehrlich, ein Übel ist ein Übel, ob klein oder groß. Es wäre der „freiheitlichen Tradition“ (das Schlagwort ist erst gestern wieder gefallen, die Grünen wollen sich am Leichnam des gefallenen Liberalismus gütlich tun) der Grünen angemessener gewesen, den eigenen Wählerinnen und Wählern das Fernbleiben von der Urne zu empfehlen, solange bis es einem Kandidaten gelingt, die Wählerinnen und Wähler von seiner Person zu überzeugen.
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Weil alles so schön schräg klingt:
KR v. 25. September 2013
KStA v. 25. September 2013
Gegenentwürfe