Thema: Bundestagswahl 2013
19. Juli 13 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
2009 gewann die CDU den Wahlkreis mit 39,4 %. Der bisherige Abgeordnete der CDU, Willi Zylajev hat eine erneute Kandidatur abgelehnt. Seine damalige Gegenkandidatin von der SPD, Gaby Frechen aus Hürth hat ihre Chancen frühzeitig verspielt, als sie sich selber in Form einer Kamikazekampgane 2012 bei den vorgezogenen Landtagswahlen als innerparteiliche Kandidatin präsentierte.
So kandidieren nun für die SPD der Pulheimer Dierk Timm gegen den Bedburger CDU-Kandidaten Georg Kippels.
Eigentlich, so könnte man meinen, ein offenes Rennen in dem ehemals roten Wahlbezirk (1998, 2002 und 2006 fiel der Wahlkreis mit jeweils rund 48% an die SPD). Wenn nicht hier, wo dann sollte die SPD eine realistische Chance auf das Direktmandat haben? Insbesondere vor dem fulminanten Erfolg bei den Landtagswahlen 2012., als alle drei Mandate im Kreis von der SPD zurückerobert wurden, ja da konnte man glauben, die SPD habe zu alter Kraft zurückgefunden.
Zudem treffen bei dieser Wahl zwei Kandidaten aufeinander die beide in Teilen des Wahlkreises unbekannt sind. Kein Kandidat profitiert von einem Amtsbonus. Selten, so konnte man glauben, war ein Rennen offener.
Doch der sozialdemokratische Elan scheint verpufft. Die Landtagswahl 2012 war keine Rückkehr zu alter Stärke, viel eher erweisen sich die Erfolge der SPD im Kreis als ein Strohfeuer. Hier in Frechen jedenfalls ist nichts zu spüren von den Glücksgefühlen des vergangenen Jahrs.
Wer erinnert sich noch an die Landtagswahlstände der SPD vor dem Klüttenbrunnen im vergangenen Jahr? Da bot die SPD ein lange nicht mehr gesehenes Bild: ein voller Stand, viel Elan, die WahlkämpferInnen gingen auf die Menschen zu …. Da war eine positive Dynamik zu spüren.
Ganz im Gegensatz dazu die CDU im Landtagswahlkampf – da verspürte man eine depressive Grundstimmung und man machte lieber einen Bogen um deren Stand.
Wie sich die CDU in der Frechener Fußgängerzone aktuell präsentiert, kann ich nicht sagen, ich habe ihren Stand noch nicht gesehen. Gesehen aber habe ich den Stand der SPD und hier war die Stimmung gedämpft, deutlich weniger WahlkämpferInnen als 2012, weniger Präsenz und schon gar keine Dynamik.
Dieses Bauchgefühl fand ich nun bei einem Wahlforscher bestätigt, der mit einer überraschenden Sicherheit Wahlergebnisse auf Wahlkreisebene prognostiziert.
Für den Wahlkreis Rhein-Erft I sagt er mit Stand 23.06.2013 einen erkennbaren Vorsprung für die CDU voraus.

Je dunkler das blau, desto sicherer geht der Wahlkreis an die CDU.
Verallgemeinernd, aber sicherlich auch zutreffend für den hiesigen Wahlkreis, erklärt er:
Zudem handelt es sich beim Stimmensplitting um eine Vernunftentscheidung – vernünftig ist ein Stimmensplitting, wenn der Kandidat der „Partner“-Partei eine reale Chance hat, den Wahlkreis zu gewinnen.
Wenn also die SPD auf die Stimmen der Anhänger der Grünen angewiesen ist, dann muss sie ein Angebot machen: in der Person des Kandidaten, in der Sache oder in Form einer realistischen Erfolgserwartung.
Es sieht so aus, als sei das Angebot der SPD bei dieser Wahl in keinem der drei Punkte attraktiv für grüne WählerInnen.
Daher spricht hier im Wahlkreis Rhein-Erft I bisher wenig für den Erfolg des SPD-Kandidaten.
Weder das eigene Bauchgefühl noch der Wahlprognostiker.
So kandidieren nun für die SPD der Pulheimer Dierk Timm gegen den Bedburger CDU-Kandidaten Georg Kippels.
Eigentlich, so könnte man meinen, ein offenes Rennen in dem ehemals roten Wahlbezirk (1998, 2002 und 2006 fiel der Wahlkreis mit jeweils rund 48% an die SPD). Wenn nicht hier, wo dann sollte die SPD eine realistische Chance auf das Direktmandat haben? Insbesondere vor dem fulminanten Erfolg bei den Landtagswahlen 2012., als alle drei Mandate im Kreis von der SPD zurückerobert wurden, ja da konnte man glauben, die SPD habe zu alter Kraft zurückgefunden.
Zudem treffen bei dieser Wahl zwei Kandidaten aufeinander die beide in Teilen des Wahlkreises unbekannt sind. Kein Kandidat profitiert von einem Amtsbonus. Selten, so konnte man glauben, war ein Rennen offener.
Doch der sozialdemokratische Elan scheint verpufft. Die Landtagswahl 2012 war keine Rückkehr zu alter Stärke, viel eher erweisen sich die Erfolge der SPD im Kreis als ein Strohfeuer. Hier in Frechen jedenfalls ist nichts zu spüren von den Glücksgefühlen des vergangenen Jahrs.
Wer erinnert sich noch an die Landtagswahlstände der SPD vor dem Klüttenbrunnen im vergangenen Jahr? Da bot die SPD ein lange nicht mehr gesehenes Bild: ein voller Stand, viel Elan, die WahlkämpferInnen gingen auf die Menschen zu …. Da war eine positive Dynamik zu spüren.
Ganz im Gegensatz dazu die CDU im Landtagswahlkampf – da verspürte man eine depressive Grundstimmung und man machte lieber einen Bogen um deren Stand.
Wie sich die CDU in der Frechener Fußgängerzone aktuell präsentiert, kann ich nicht sagen, ich habe ihren Stand noch nicht gesehen. Gesehen aber habe ich den Stand der SPD und hier war die Stimmung gedämpft, deutlich weniger WahlkämpferInnen als 2012, weniger Präsenz und schon gar keine Dynamik.
Dieses Bauchgefühl fand ich nun bei einem Wahlforscher bestätigt, der mit einer überraschenden Sicherheit Wahlergebnisse auf Wahlkreisebene prognostiziert.
Für den Wahlkreis Rhein-Erft I sagt er mit Stand 23.06.2013 einen erkennbaren Vorsprung für die CDU voraus.

Je dunkler das blau, desto sicherer geht der Wahlkreis an die CDU.
Verallgemeinernd, aber sicherlich auch zutreffend für den hiesigen Wahlkreis, erklärt er:
Wie desolat die Lage der Sozialdemokraten inzwischen ist, zeigt die Tatsache, dass für sie nur mehr sechs Direktmandate als sicher gelten können. (…) Die große Dominanz der Union erklärt sich neben dem im Vergleich zur SPD deutlich höheren Zweitstimmenanteil aus dem Stimmensplitting. Während bei Schwarz-Gelb die Teamarbeit funktioniert (…) sind die Anhänger der GRÜNEN selbstbewusster und wählen gerne durch, zumal deren Kandidaten auch jenseits von Berlin zunehmend bessere Chancen haben. Die SPD erhält so bestenfalls von einem Drittel der GRÜN-Wählerinnen und Wähler die Erststimme. Fast gar nichts zu erwarten haben SPD-Kandidaten von Wählern der LINKEN. Nur ein Achtel ihrer Anhänger entscheidet sich für die SPD-Kandidatin oder den SPD-Kandidaten im Wahlkreis.Man kann bei der Analyse natürlich auf das gewachsene Selbstbewußtsein der Grün-Wähler verweisen, möglicherweise ist es daneben aber auch eine Frage des „Angebots“. Warum sollte ein grüner Wähler sich für einen SPD-Kandidaten entscheiden, dessen politische Biographie nicht erkennen läßt, dass er für grüne Themen offen ist?
Zudem handelt es sich beim Stimmensplitting um eine Vernunftentscheidung – vernünftig ist ein Stimmensplitting, wenn der Kandidat der „Partner“-Partei eine reale Chance hat, den Wahlkreis zu gewinnen.
Wenn also die SPD auf die Stimmen der Anhänger der Grünen angewiesen ist, dann muss sie ein Angebot machen: in der Person des Kandidaten, in der Sache oder in Form einer realistischen Erfolgserwartung.
Es sieht so aus, als sei das Angebot der SPD bei dieser Wahl in keinem der drei Punkte attraktiv für grüne WählerInnen.
Daher spricht hier im Wahlkreis Rhein-Erft I bisher wenig für den Erfolg des SPD-Kandidaten.
Weder das eigene Bauchgefühl noch der Wahlprognostiker.
Thema: Grube Carl
17. Juli 13 | Autor: antoine favier | 2 Kommentare | Kommentieren
Man hat es ja kaum anders erwartet. Da stellt die Fraktion der Grünen den Antrag, die Rosmarstraße nach Ende der Kanalsanierungsmaßnahmen zu sperren, da finden sich spontan 122 AnwohnerInnen der Rosmarstraße, die mit ihrer Unterschrift dieses Anliegen unterstützen und wie reagiert die Stadtpolitik?
Ablehnung!
122 Unterschriften aus der Rosmarstraße - da hat vermutlich aus jeder der dort lebenden Familien zumindest eine Person unterschrieben. Aber, die Interessen der Anlieger interessieren in der Frechener Stadtpolitik anscheinend nicht. Das größere Ganze - also die freie Fahrt für freie Bürger scheint deutlich wichtiger zu sein, als das Wohlergehen der AnwohnerInnen.
Also haben CDU, SPD, FDP und Perspektive den Antrag im entsprechenden Ausschuss abgelehnt.
Von den Stadträten, die den Frechener Westen vertreten, bzw. diesen vertreten wollen, haben sich gegen die Sperrung ausgesprochen:
Gisela Mettke von der CDU,
Ferdi und Stefan Huck sowie Hans-Adam Breuer von der SPD,
FDP und Perspektive waren durch sachkundige Bürger vertreten.
Von einer FDP erwarten wir nichts anderes und die Perspektive findet wohl, was auch nicht neu ist, dass jedes Auto in der Rosmarstraße ein Beweis dafür ist, dass die Verlängerung des Freiheitsrings nicht benötigt wird ....
Es darf aber vermutet werden, dass diese 122 Bürgerinnen und Bürger dieses Votum bis zu den Kommunalwahlen im kommenden Jahr nicht vergessen haben werden.
Ablehnung!
122 Unterschriften aus der Rosmarstraße - da hat vermutlich aus jeder der dort lebenden Familien zumindest eine Person unterschrieben. Aber, die Interessen der Anlieger interessieren in der Frechener Stadtpolitik anscheinend nicht. Das größere Ganze - also die freie Fahrt für freie Bürger scheint deutlich wichtiger zu sein, als das Wohlergehen der AnwohnerInnen.
Also haben CDU, SPD, FDP und Perspektive den Antrag im entsprechenden Ausschuss abgelehnt.
Von den Stadträten, die den Frechener Westen vertreten, bzw. diesen vertreten wollen, haben sich gegen die Sperrung ausgesprochen:
Gisela Mettke von der CDU,
Ferdi und Stefan Huck sowie Hans-Adam Breuer von der SPD,
FDP und Perspektive waren durch sachkundige Bürger vertreten.
Von einer FDP erwarten wir nichts anderes und die Perspektive findet wohl, was auch nicht neu ist, dass jedes Auto in der Rosmarstraße ein Beweis dafür ist, dass die Verlängerung des Freiheitsrings nicht benötigt wird ....
Es darf aber vermutet werden, dass diese 122 Bürgerinnen und Bürger dieses Votum bis zu den Kommunalwahlen im kommenden Jahr nicht vergessen haben werden.
Thema: Inklusion
16. Juli 13 | Autor: antoine favier | 4 Kommentare | Kommentieren
Nach den Erfahrungen der letzten Wochen ist es mal wieder an der Zeit, das Thema Inklusion grundsätzlich zu betrachten, denn hier in Frechen scheint es derzeit so zu sein, als müssten alle beteiligten Institutionen (Politik, Verwaltung, Schulen) zum Jagen getragen werden.
Wir haben in der letzten Schulausschusssitzung gehört, das Inklusion ein Menschenrecht ist und wir haben aus dem Munde eines Rektors einer der hiesigen Schulen gehört, dass Inklusion etwas anderes ist als Integration.
Konkrete Schritte aber, diesem Menschenrecht auf lokaler Ebene Geltung zu verschaffen, diese Schritte suchen wir vergeblich.
Hier wäre die Stadt als Schulträgerin in einer besonderen Verantwortung. Schaut man jedoch darauf, was die Stadt in den vergangenen Jahren unternommen hat, um dieses Menschenrecht umzusetzen, so muss man leider konstatieren, dass keine öffentlichen Maßnahmen erkennbar sind.
Inklusion und Diskriminierung
Beate Ludwig, Direktorin des Dt. Instituts für Menschenrechte beschreibt den Zusammenhang von Inklusion und Diskriminierung folgendermaßen:
Der Unterschied ist ein fundamentaler und besagt, dass alle Kinder im Regelschulsystem unterrichtet werden sollen, dazugehören und damit die Möglichkeit der uneingeschränkten Teilhabe in allen Bereichen der Gesellschaft haben.
Dahinter steht der Grundgedanke, dass sich die Umweltbedingungen, die Strukturen, die Umstände verändern müssen, so dass jeder Mensch, ganz so wie er ist, selbstverständlich dazu gehört.
Integration dagegen besagt, dass die Strukturen sind wie sie sind und Menschen Hilfe bekommen, um von außen kommend in diese Strukturen wieder eingebunden werden. Integration reagiert also auf den Sachverhalt des Ausschließens.
Bezogen auf unser Schulsystem bedeutet dies, dass Kinder zuerst ausgegrenzt, separiert werden – man weist sie einer Förderschule zu, um sie hinterher wieder in das „Normalsystem“ zu integrieren.
Inklusion besagt dagegen, dass das Schulsystem sich so ändern muss, dass man kein Kind separiert – was auch den zeitlich nachgelagerten Weg der Wiedereingliederung überflüssig macht.
Das ist ein klarer Auftrag, der hierzu ergangen ist. Die Kinder haben einen Anspruch auf gemeinsamen Unterricht an einer ganz normalen Regelschule. Es handelt sich dabei nicht um einen Gnadenbeweis sonder um ein einklagbares Recht.
Die erzwungene Inklusion
Im letzten Schulausschuss wurde deutlich, dass die Stadtverwaltung hierauf nicht ausreichend reagiert hat. Zwischen 15 und 18 Kinder wollten von ihrem Recht auf den Besuch einer weiterführenden Regelschule Gebrauch machen. Die Hauptschule hat Erfahrung mit Integration, die Realschule hat sich dieses Wissen in den vergangenen Jahren versucht anzueignen, das Gymnasium hat nichts getan.
Die Kinder wurden mit „sanftem“ Druck der Schulaufsicht jedoch auf alle drei Schulen verteilt, da eine Schule allein mit dieser Anzahl Kinder überfordert gewesen wäre.
Das Gymnasium versicherte dabei mehrfach, dass diese Kinder doch an dieser Schule nichts verloren hätten. Es handle sich um Kinder, die bestenfalls einen Hauptschulabschluss anstreben würden.
Wir wissen nicht, was das Frechener Gymnasium unter Inklusion versteht, diese Form der öffentlichen Stigmatisierung von Kindern jedenfalls gehört aber auf keinen Fall dazu!
Damit nicht genug, auch erfolgten einfache Schuldzuweisungen in der Form, dass die Landesregierung doch Schuld daran trage, dass nun ein Gymnasium sich um Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf kümmern müsse. Die Landesregierung habe es bisher nicht geschafft, verbindlichen rechtlichen Grundlagen für die Inklusion zu schaffen.
Man muss an dieser Stelle festhalten, dass die UN-Behindertenrechts-konvention seit 2009 geltendes Recht in der BRD ist und damit auch in Frechen. Bei der Übersetzung in Landesrecht gibt es einen deutlichen zeitlichen Versatz, wobei das entsprechende Gesetz inzwischen in der Endabstimmung ist. Auch in Frechen hätte man sich auf die sich ändernde Situation einstellen können. Der hiesige Realschuldirektor erklärte dem Schulausschuss, dass er seine Schule seit 2010 auf diese Situation vorbereite, da die Folgen erkennbar gewesen seien – und die Stadtverwaltung war dazu nicht in der Lage?
Man muss nur nach Köln oder Bonn schauen, um zu sehen, dass diese Kommunen frühzeitig mit eigenen Planungen reagiert haben.
Frechen hat es mehrfach abgelehnt, sich planerisch und vorausschauend mit dem Thema Inklusion zu beschäftigen. Frechen hat nichts getan. Und daran ist sicherlich nicht nur die Landesregierung schuld. Die Effekte jedenfalls sind klar: durch dieses Nichtstun werden behinderte Kinder diskriminiert.
Wir haben in der letzten Schulausschusssitzung gehört, das Inklusion ein Menschenrecht ist und wir haben aus dem Munde eines Rektors einer der hiesigen Schulen gehört, dass Inklusion etwas anderes ist als Integration.
Konkrete Schritte aber, diesem Menschenrecht auf lokaler Ebene Geltung zu verschaffen, diese Schritte suchen wir vergeblich.
Hier wäre die Stadt als Schulträgerin in einer besonderen Verantwortung. Schaut man jedoch darauf, was die Stadt in den vergangenen Jahren unternommen hat, um dieses Menschenrecht umzusetzen, so muss man leider konstatieren, dass keine öffentlichen Maßnahmen erkennbar sind.
Inklusion und Diskriminierung
Beate Ludwig, Direktorin des Dt. Instituts für Menschenrechte beschreibt den Zusammenhang von Inklusion und Diskriminierung folgendermaßen:
Inklusion ist ein untrennbarer und zentraler Bestandteil des Diskriminierungsverbots. Das Diskriminierungsverbot wiederum wohnt jedem Menschenrecht inne. Denn die Menschenrechte verpflichten den Staat, sie gleichermaßen gegenüber allen Menschen zu achten, zu schützen und sie für alle zu gewährleisten. Inklusion ist also kein eigenständiges Recht, sondern ist Bestandteil jedes Menschenrechts.Man kann es aber auch umdrehen: wird Inklusion nicht umgesetzt, so wird diskriminiert:
Das Diskriminierungsverbot zielt auf die Herstellung von Gleichheit - alle Menschen sollen ihre Freiheit gleichermaßen ausüben können. Doch die Hindernisse für die gleiche Freiheitsausübung sind unterschiedlich; Menschen werden auf unterschiedliche Weise ausgegrenzt: Diskriminierung kann durch Recht erfolgen ebenso wie durch tatsächliche Umstände und Strukturen.Ein zentrales, inklusiv auszugestaltendes Recht ist das Recht auf Bildung. In Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention lautet dies:
Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen...Im englischen Original, welches rechtsverbindlich ist, steht geschrieben … inclusive education system ….
Der Unterschied ist ein fundamentaler und besagt, dass alle Kinder im Regelschulsystem unterrichtet werden sollen, dazugehören und damit die Möglichkeit der uneingeschränkten Teilhabe in allen Bereichen der Gesellschaft haben.
Dahinter steht der Grundgedanke, dass sich die Umweltbedingungen, die Strukturen, die Umstände verändern müssen, so dass jeder Mensch, ganz so wie er ist, selbstverständlich dazu gehört.
Integration dagegen besagt, dass die Strukturen sind wie sie sind und Menschen Hilfe bekommen, um von außen kommend in diese Strukturen wieder eingebunden werden. Integration reagiert also auf den Sachverhalt des Ausschließens.
Bezogen auf unser Schulsystem bedeutet dies, dass Kinder zuerst ausgegrenzt, separiert werden – man weist sie einer Förderschule zu, um sie hinterher wieder in das „Normalsystem“ zu integrieren.
Inklusion besagt dagegen, dass das Schulsystem sich so ändern muss, dass man kein Kind separiert – was auch den zeitlich nachgelagerten Weg der Wiedereingliederung überflüssig macht.
Das ist ein klarer Auftrag, der hierzu ergangen ist. Die Kinder haben einen Anspruch auf gemeinsamen Unterricht an einer ganz normalen Regelschule. Es handelt sich dabei nicht um einen Gnadenbeweis sonder um ein einklagbares Recht.
Die erzwungene Inklusion
Im letzten Schulausschuss wurde deutlich, dass die Stadtverwaltung hierauf nicht ausreichend reagiert hat. Zwischen 15 und 18 Kinder wollten von ihrem Recht auf den Besuch einer weiterführenden Regelschule Gebrauch machen. Die Hauptschule hat Erfahrung mit Integration, die Realschule hat sich dieses Wissen in den vergangenen Jahren versucht anzueignen, das Gymnasium hat nichts getan.
Die Kinder wurden mit „sanftem“ Druck der Schulaufsicht jedoch auf alle drei Schulen verteilt, da eine Schule allein mit dieser Anzahl Kinder überfordert gewesen wäre.
Das Gymnasium versicherte dabei mehrfach, dass diese Kinder doch an dieser Schule nichts verloren hätten. Es handle sich um Kinder, die bestenfalls einen Hauptschulabschluss anstreben würden.
Wir wissen nicht, was das Frechener Gymnasium unter Inklusion versteht, diese Form der öffentlichen Stigmatisierung von Kindern jedenfalls gehört aber auf keinen Fall dazu!
Damit nicht genug, auch erfolgten einfache Schuldzuweisungen in der Form, dass die Landesregierung doch Schuld daran trage, dass nun ein Gymnasium sich um Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf kümmern müsse. Die Landesregierung habe es bisher nicht geschafft, verbindlichen rechtlichen Grundlagen für die Inklusion zu schaffen.
Man muss an dieser Stelle festhalten, dass die UN-Behindertenrechts-konvention seit 2009 geltendes Recht in der BRD ist und damit auch in Frechen. Bei der Übersetzung in Landesrecht gibt es einen deutlichen zeitlichen Versatz, wobei das entsprechende Gesetz inzwischen in der Endabstimmung ist. Auch in Frechen hätte man sich auf die sich ändernde Situation einstellen können. Der hiesige Realschuldirektor erklärte dem Schulausschuss, dass er seine Schule seit 2010 auf diese Situation vorbereite, da die Folgen erkennbar gewesen seien – und die Stadtverwaltung war dazu nicht in der Lage?
Man muss nur nach Köln oder Bonn schauen, um zu sehen, dass diese Kommunen frühzeitig mit eigenen Planungen reagiert haben.
Frechen hat es mehrfach abgelehnt, sich planerisch und vorausschauend mit dem Thema Inklusion zu beschäftigen. Frechen hat nichts getan. Und daran ist sicherlich nicht nur die Landesregierung schuld. Die Effekte jedenfalls sind klar: durch dieses Nichtstun werden behinderte Kinder diskriminiert.
Gegenentwürfe