Thema: Inklusion
08. Juli 13 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Die Landesregierung hat einen Entwurf für die Mindestgröße von Förderschulen vorgelegt, durch die eine große Anzahl von Förderschulen in ihrem Bestand gefährdet sind. Sie sind einfach zu klein. Wie beispielsweise die Frechener Anne-Frank-Förderschule.
Darüber wurde an dieser Stelle bereits zweimal geschrieben.
Manchmal jedoch lohnt es sich, die Argumentationsmuster zu durchleuchten, die genutzt werden, um die eigene politische Position zu begründen. Insbesondere bei einem Thema wie der Inklusion, die vor noch nicht einmal drei Jahren für viele undenkbar gewesen ist und heute scheint niemand mehr seine Stimme dagegen erheben zu wollen. Vom Saulus zum Paulus, oder doch nur eine Modernisierung des argumentativen Waffenarsenals?
Die Gegner, so scheint es, operieren nun zumindest verbal auf einer anderen Grundlage.
Bis zum ersten Wahlsieg von Rot-Grün in NRW gab es eine zwingende Schulempfehlung und wurde bei einem Kind ein „Defizit“ festgestellt, so wurde dieses Kind – auch gegen den Willen von Eltern und Kind – einer Förderschule zugewiesen.
Dieses Verfahren, das jede Wahlfreiheit mit Füssen trat, war Grundlage für die in NRW blühende Förderschullandschaft. Jedes Wehwechen bekam, so hatte man den Eindruck, einen eigenen Förderschulzweig, die dank des Fehlens jeder Wahlfreiheit blühten und gedeihten, da ja der Schülernachschub qua Amt zugewiesen wurde. Dagegen haben weder die Konservativen noch die den Idealen der Freiheit verpflichteten Liberalen je protestiert.
Und dann kam die Inklusion vielleicht auch nur Frau Löhrmann und man registriert mit Staunen, wie sich eben die Konservativen und Liberale zu den Verteidiger des Förderschulwesens aufschwingen und nach passenden Argumenten suchen.
Das neue Schlagwort lautet: Wahlfreiheit. Wahlfreiheit meint die freie Wahl für die Eltern zwischen Förder- und Regelschulen, also etwas, was bis 2010 von der schwarz-gelben Koalition nicht einmal in Erwägung gezogen worden ist.
Man würde den neuen Freunden der Wahlfreiheit also gerne glauben, nur man kann es nicht, denn die fehlende Wahlfreiheit war und ist Grundlage des existierenden Förderschulsystems. Es ist kaum vorstellbar, dass fast 100.000 Kinder in Nordrhein-Westfalen freiwillig Förderschulen besuchten, wenn sie denn in den letzten 10 Jahren schon die Möglichkeit gehabt hätten, auf eine Regelschule zu gehen.
Heute reden sie also von Wahlfreiheit und wollen doch nur das deutsche Trennschulsystem behalten.
Wie der Landesrechnungshof erst vor kurzem festgestellt hat: ist ein Kind erst einmal im Förderschulsystem angekommen, dann kommt es da nie wieder raus. Aus diesem Teufelskreis entkommt man nur dadurch, dass die Profiteure des Systems, die Förderschulen, geschlossen werden.
Ebenso falsch klingt es vor diesem Hintergrund, wenn die Verteidiger der schulischen Segregation davon reden, dass Förderschulen in einer zumutbaren Entfernung vorhanden sein müssten.
Vielmehr ist es ja so, dass jedes Wehwechen seinen eigenen Förderschulzweig bekommen hat, mit der Folge, dass sich die Förderschulen spezialisiert haben. Weite Wege zur je spezialisierten Förderschule sind nun systemimmanent.
Die drohende Schließung der Förderschulen trifft denn auch vorzugsweise die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, also die Restesammler im hochspezialisierten Förderschulssystem. (Bei der Tour de France spricht man vom Besenwagen, der die Abgehängten einsammelt und ins Ziel bringt. Für diese Fahrer endet die Tour im Besenwagen. Aussortiert.)
227 dieser Schulen sind zu klein, um selbständig exisitieren zu können. Der Verband der Lehrer NRW meint darin eine „doppelte Katastrophe“ zu erkennen, denn ein hervorragendes Förderschulsystem werde zugunsten einer Inklusion in den Regelschulen geopfert, für die kein Konzept bereitstehe. Andere sehen „die Zukunft eines flächendeckenden Angebots an Förderschulen aufs Spiel" gesetzt (CDU NRW) oder erklären, dass „mit den neuen Regelungen über die Schulgröße zwangsweise viele Förderschulen auf kaltem Weg geschlossen (werden)." (Verband Bildung und Erziehung).
Hier kullern nur Krokodilstränen, denn allen Beteiligten sollte klar geworden sein, dass sich kein Bundesland leisten kann, Ressourcen für förderbedürftige Kinder in zwei Schulsystemen zur Verfügung zu stellen, an der Regelschule und im Förderschulsystem. Da fehlen die finanziellen Mittel, da fehlen die Fachkräfte.
Wer Inklusion will, der muss sich hinter die Idee der Schließung von Förderschulen stellen. Die Regelschulen brauchen die dort arbeitenden Lehrer und Lehrerinnen, brauchen deren Knowhow und deren Bereitschaft, an der Schaffung eines inklusiven Schulssystems mitzuarbeiten. Noch mehr brauchen es die förderbedürftigen Kinder und deren Eltern, die ihre Kinder an einer Regelschule unterrichtet sehen wollen.
Dafür braucht es klare politische Vorgaben.
Die Ansage, dass eine Vielzahl von Förderschulen auslaufen wird, ist genau eine solche. Wer dagegen glaubt, er könne von Inklusion reden und gleichzeitig die Förderschulen am Leben erhalten, der lügt sich aber auch allen anderen in die Tasche.
Die Mehrzahl der Förderschulen hat keine Zukunft mehr.
Wir dürfen gespannt sein, wie der kommunale Schulträger das Problem lösen wird.
Darüber wurde an dieser Stelle bereits zweimal geschrieben.
Manchmal jedoch lohnt es sich, die Argumentationsmuster zu durchleuchten, die genutzt werden, um die eigene politische Position zu begründen. Insbesondere bei einem Thema wie der Inklusion, die vor noch nicht einmal drei Jahren für viele undenkbar gewesen ist und heute scheint niemand mehr seine Stimme dagegen erheben zu wollen. Vom Saulus zum Paulus, oder doch nur eine Modernisierung des argumentativen Waffenarsenals?
Die Gegner, so scheint es, operieren nun zumindest verbal auf einer anderen Grundlage.
Bis zum ersten Wahlsieg von Rot-Grün in NRW gab es eine zwingende Schulempfehlung und wurde bei einem Kind ein „Defizit“ festgestellt, so wurde dieses Kind – auch gegen den Willen von Eltern und Kind – einer Förderschule zugewiesen.
Dieses Verfahren, das jede Wahlfreiheit mit Füssen trat, war Grundlage für die in NRW blühende Förderschullandschaft. Jedes Wehwechen bekam, so hatte man den Eindruck, einen eigenen Förderschulzweig, die dank des Fehlens jeder Wahlfreiheit blühten und gedeihten, da ja der Schülernachschub qua Amt zugewiesen wurde. Dagegen haben weder die Konservativen noch die den Idealen der Freiheit verpflichteten Liberalen je protestiert.
Und dann kam die Inklusion vielleicht auch nur Frau Löhrmann und man registriert mit Staunen, wie sich eben die Konservativen und Liberale zu den Verteidiger des Förderschulwesens aufschwingen und nach passenden Argumenten suchen.
Das neue Schlagwort lautet: Wahlfreiheit. Wahlfreiheit meint die freie Wahl für die Eltern zwischen Förder- und Regelschulen, also etwas, was bis 2010 von der schwarz-gelben Koalition nicht einmal in Erwägung gezogen worden ist.
Man würde den neuen Freunden der Wahlfreiheit also gerne glauben, nur man kann es nicht, denn die fehlende Wahlfreiheit war und ist Grundlage des existierenden Förderschulsystems. Es ist kaum vorstellbar, dass fast 100.000 Kinder in Nordrhein-Westfalen freiwillig Förderschulen besuchten, wenn sie denn in den letzten 10 Jahren schon die Möglichkeit gehabt hätten, auf eine Regelschule zu gehen.
Heute reden sie also von Wahlfreiheit und wollen doch nur das deutsche Trennschulsystem behalten.
Wie der Landesrechnungshof erst vor kurzem festgestellt hat: ist ein Kind erst einmal im Förderschulsystem angekommen, dann kommt es da nie wieder raus. Aus diesem Teufelskreis entkommt man nur dadurch, dass die Profiteure des Systems, die Förderschulen, geschlossen werden.
Ebenso falsch klingt es vor diesem Hintergrund, wenn die Verteidiger der schulischen Segregation davon reden, dass Förderschulen in einer zumutbaren Entfernung vorhanden sein müssten.
Vielmehr ist es ja so, dass jedes Wehwechen seinen eigenen Förderschulzweig bekommen hat, mit der Folge, dass sich die Förderschulen spezialisiert haben. Weite Wege zur je spezialisierten Förderschule sind nun systemimmanent.
Die drohende Schließung der Förderschulen trifft denn auch vorzugsweise die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, also die Restesammler im hochspezialisierten Förderschulssystem. (Bei der Tour de France spricht man vom Besenwagen, der die Abgehängten einsammelt und ins Ziel bringt. Für diese Fahrer endet die Tour im Besenwagen. Aussortiert.)
227 dieser Schulen sind zu klein, um selbständig exisitieren zu können. Der Verband der Lehrer NRW meint darin eine „doppelte Katastrophe“ zu erkennen, denn ein hervorragendes Förderschulsystem werde zugunsten einer Inklusion in den Regelschulen geopfert, für die kein Konzept bereitstehe. Andere sehen „die Zukunft eines flächendeckenden Angebots an Förderschulen aufs Spiel" gesetzt (CDU NRW) oder erklären, dass „mit den neuen Regelungen über die Schulgröße zwangsweise viele Förderschulen auf kaltem Weg geschlossen (werden)." (Verband Bildung und Erziehung).
Hier kullern nur Krokodilstränen, denn allen Beteiligten sollte klar geworden sein, dass sich kein Bundesland leisten kann, Ressourcen für förderbedürftige Kinder in zwei Schulsystemen zur Verfügung zu stellen, an der Regelschule und im Förderschulsystem. Da fehlen die finanziellen Mittel, da fehlen die Fachkräfte.
Wer Inklusion will, der muss sich hinter die Idee der Schließung von Förderschulen stellen. Die Regelschulen brauchen die dort arbeitenden Lehrer und Lehrerinnen, brauchen deren Knowhow und deren Bereitschaft, an der Schaffung eines inklusiven Schulssystems mitzuarbeiten. Noch mehr brauchen es die förderbedürftigen Kinder und deren Eltern, die ihre Kinder an einer Regelschule unterrichtet sehen wollen.
Dafür braucht es klare politische Vorgaben.
Die Ansage, dass eine Vielzahl von Förderschulen auslaufen wird, ist genau eine solche. Wer dagegen glaubt, er könne von Inklusion reden und gleichzeitig die Förderschulen am Leben erhalten, der lügt sich aber auch allen anderen in die Tasche.
Die Mehrzahl der Förderschulen hat keine Zukunft mehr.
Wir dürfen gespannt sein, wie der kommunale Schulträger das Problem lösen wird.
Thema: Grube Carl
05. Juli 13 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Am Ichendorfer Weg stehen ein paar alte Baracken.
Aus den Dokumenten des Stadtrates läßt sich folgender Sachstand nachvollziehen:
Dafür scheint es Gründe zu geben, über die aber nicht gerne geredet wird.
Die Baracken in Leichtbauweise sind mit Asbestzement-Dachwellplatten eingedeckt worden.
Zu den Asbestzementplatten schreibt Wikipedia:
Nachdem nun die Baracken aus den 60er Jahren stammen, stellt sich zumindest die Frage nach der Verwitterung des Asbestzements und den möglichen Risiken, denen die direkten AnwohnerInnen ausgesetzt sind. Und auch das mit dem "intakt" ist wohl nicht mehr gewährleistet.
Und man fragt sich, warum die Baracken immer noch stehen, denn schon 2009 schrieb die Verwaltung:
Müsste darüber nicht im Planungsbeirat Grube Carl gesprochen werden?
Aus den Dokumenten des Stadtrates läßt sich folgender Sachstand nachvollziehen:
Bei den (aus den 60er Jahren stammenden) Gebäuden handelt es sich um Fertigbauten in Leichtbauweise, die ursprünglich für eine vorübergehende Nutzung für Gastarbeiter der Quarzwerke Frechen errichtet wurden.Damit ist im Grunde bereits alles gesagt. Eine Gebäudesubstanz aus den 60ern des vergangenen Jahrhunderts, errichtet in Leichtbauweise für die vorübergehende Nutrzung. Mit anderen Worten: inzwischen ein Schandfleck. Die Stadt spricht von "marodem baulichem Zustand" und
um eine illegale Nutzung zu verhindern, sind die Gebäude mittlerweile unbewohnbar gemacht worden.Die Baracken sind also seit Jahren baufällig, unbewohnbar, werden aber erstaunlicherweise nicht abgerissen.
Dafür scheint es Gründe zu geben, über die aber nicht gerne geredet wird.

Zu den Asbestzementplatten schreibt Wikipedia:
Asbestzement dagegen (wichtigster Handelsname Eternit) ist auch heute noch in sehr vielen Gebäuden verbaut und gilt, nach heutigem Wissen, als weitgehend ungefährlich, wenn er intakt bleibt, nicht verwittert und nicht mechanisch bearbeitet wird.

Und man fragt sich, warum die Baracken immer noch stehen, denn schon 2009 schrieb die Verwaltung:
Der notwendige Abriss der Gebäude Ichendorfer Weg 13-29 gibt nunmehr Gelegenheit, den bebauten Bereich nördlich des Ichendorfer Weges unter Berücksichtigung der Vorgaben und Bestimmungen des Landschaftsschutzgebietes „Rekultivierung Quarzsandgrube Frechen“ neu zu ordnen.Und man fragt sich weiter, warum heute nun eine Bebauung angestrebt wird, nachdem wir uns dort im Bereich des Landschaftsschutzgebietes befinden.
Müsste darüber nicht im Planungsbeirat Grube Carl gesprochen werden?
Thema: Briefe an die LeserInnen
02. Juli 13 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
auch wenn sich nur 0,17% der Frechener Bevölkerung am ADFC-Fahrradklima-Test beteiligt haben und es nur fair gewesen wäre, die NutzerInnen von Kinder- und Gehwägen herauszurechnen, so haben diese 84 RadfahrerInnen trotzdem bemängelt, dass man an Baustellen meistens zum Absteigen und Schieben gezwungen werde.
Und was antwortest du, liebe Stadt Frechen?
„Dieses Problem gilt nicht nur für Radfahrer, sondern betrifft alle Verkehrsteilnehmer.“
Da werden wir wohl in den kommenden Tagen recht aufmerksam durch die Stadt gehen auf der Suche nach abgestiegene und ihr Auto schiebende Verkehrsteilnehmer.
Echt.
Der Blogger
Und was antwortest du, liebe Stadt Frechen?
„Dieses Problem gilt nicht nur für Radfahrer, sondern betrifft alle Verkehrsteilnehmer.“
Da werden wir wohl in den kommenden Tagen recht aufmerksam durch die Stadt gehen auf der Suche nach abgestiegene und ihr Auto schiebende Verkehrsteilnehmer.
Echt.
Der Blogger
Thema: Grube Carl
02. Juli 13 | Autor: antoine favier | 5 Kommentare | Kommentieren
Aktuell werden zwei eng zusammenhängende Themen die den Verkehr im Stadtteil Grube Carl betreffen, behandelt.
Die Stadtverwaltung scheint einer inhaltlichen Auseinandersetzung aus dem Wege gehen zu wollen.
Im Rahmen der Baumaßnahmen am Kreisverkehr Neuer Weg / Dürener Straße hat sich gezeigt, dass der Weg über die Straßen „Grube Carl“, „Zum Bellerhammer“ und Rosmarstraße zur beliebten aber nicht offiziell ausgeschilderten Umleitung wurde. Man hat nicht darüber geredet, aber man hat alles getan, um Umfahrungen der Baustelle zu ermöglichen. So hat man auch die erst vergangenes Jahr abgebundene Verbindung über die Sand- und die von Klespe-Straße zur Grube Carl hinauf wieder geöffnet.
Die BI Grube Carl hat dagegen protestiert und die Öffnung der von Klespe-Straße zum Anlass genommen, auf die negativen Folgen der Schleichverkehre hinzuweisen und ein umfassendes Verkerhskonzept für den gesamten Stadtteil einzufordern.
Ein in dieser Sache eingereichter Bürgerantrag führte nun zu recht überraschenden Fehlwahrnehmungen. Im Wortlaut die Ausführungen der Stadtverwaltung zum Verkehrsaufkommen für die zentrale Durchfahrtsstraße „Zum Bellerhammer“
Ebenso unergiebig die Aussagen der Stadtverwaltung zu einer Anfrage der Grünen.
Diese fordern, zum Ende der für 2013 / 2014 geplanten Kanalsanierungsmaßnahmen die Rosmarstraße abzubinden, womit ein ganz altes Versprechen eingelöst würde und zugleich der Stadtteil Grube Carl vom Durchgangsverkehr entlastet würde.
Erstaunlich die Reaktion der Stadt:
Und die Stadtverwaltung? Tut so als würden die Grünen die sofortige Sperrung der Straße fordern und da gibt es natürlich gewichtige Gründe gegen:
Und nun zu den obigen Pünktchen ...: so lautet der letzte Satz in seiner vollen Schönheit:
So wird also Politik gemacht.
Die Stadtverwaltung scheint einer inhaltlichen Auseinandersetzung aus dem Wege gehen zu wollen.
Im Rahmen der Baumaßnahmen am Kreisverkehr Neuer Weg / Dürener Straße hat sich gezeigt, dass der Weg über die Straßen „Grube Carl“, „Zum Bellerhammer“ und Rosmarstraße zur beliebten aber nicht offiziell ausgeschilderten Umleitung wurde. Man hat nicht darüber geredet, aber man hat alles getan, um Umfahrungen der Baustelle zu ermöglichen. So hat man auch die erst vergangenes Jahr abgebundene Verbindung über die Sand- und die von Klespe-Straße zur Grube Carl hinauf wieder geöffnet.
Die BI Grube Carl hat dagegen protestiert und die Öffnung der von Klespe-Straße zum Anlass genommen, auf die negativen Folgen der Schleichverkehre hinzuweisen und ein umfassendes Verkerhskonzept für den gesamten Stadtteil einzufordern.
Ein in dieser Sache eingereichter Bürgerantrag führte nun zu recht überraschenden Fehlwahrnehmungen. Im Wortlaut die Ausführungen der Stadtverwaltung zum Verkehrsaufkommen für die zentrale Durchfahrtsstraße „Zum Bellerhammer“
In Vorbereitung der Baustelle wurde mit Unterstützung des Rhein-Erft-Kreises eine Verkehrserfassung in der Straße Zum Bellerhammer in Frechen durchgeführt. Dabei wurden Geschwindigkeitsmessungen und die Verkehrsbelastung in beide Richtungen gemessen.Die Bürgerinitiative erklärte nun in einem Schreiben:
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Verkehrsbelastung mit rund 702 Kfz/24h (beide Fahrtrichtungen) für eine Gemeindestraße im unteren Bereich liegt.
1. Die Verkehrserfassung erfolgte aufgrund mehrfacher Intervention der BI Grube Carl (inklusive einer Beschwerde beim Kreis), mit dem Ziel die Nichteinhaltung von Tempo 30 in der Straße belegt zu sehen.Die Bürgerinitiative bitten nun
2. Die Verkehrserfassung erfolgte zwischen dem 21. und 28. September 2009! Zu diesem Zeitpunkt waren weder die Straße Zum Bellerhammer noch die Straße Am Rinnenfeld voll erschlossen. Alleine aus diesem Grund können die Zahlen nicht dazu herangezogen werden, die aktuelle Verkehrsbelastung zu beschreiben.
3. Im Jahr 2011 wurde dem Stadtrat das offizielle Verkehrsgutachten für den Stadtteil Grube Carl präsentiert. Als Grundlage dienten „vorliegende aktuelle Verkehrserhebungen“ aus dem Jahr 2010. Für das Jahr 2010 wurde eine Verkehrsbelastung von 1.300 Bewegungen in der Straße „Zum Bellerhammer“ ausgewiesen.
um eine nachvollziehbare Begründung, warum dem Ausschuss für Bau- und Verkehrsangelegenheiten nachweisbar veraltetes Zahlenmaterial vorgelegt wird und der Erhebungszeitraum nicht ausgewiesen ist.Was bewegt die Stadtverwaltung, veraltetes Material heranzuziehen?
Ebenso unergiebig die Aussagen der Stadtverwaltung zu einer Anfrage der Grünen.
Diese fordern, zum Ende der für 2013 / 2014 geplanten Kanalsanierungsmaßnahmen die Rosmarstraße abzubinden, womit ein ganz altes Versprechen eingelöst würde und zugleich der Stadtteil Grube Carl vom Durchgangsverkehr entlastet würde.
Erstaunlich die Reaktion der Stadt:
Bei einer fachlichen Prüfung, ob eine Sperrung eingerichtet werden kann, ist jedoch die momentane Situation durch die Maßnahme Neuer Weg / Dürener Straße und die geplante Maßnahme der Straßen- und Kanalsanierung Rosmarstraße zu betrachten.Stimmt, entsprechend ist der Antrag der Grünen ja bereits formuliert:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Rosmarstraße nach Abschluss der Kanalsanierungsmaßnahmen für den motorisierten Individualverkehr abzubinden.Also: der Antrag reflektiert die aktuellen Notwendigkeiten.
Und die Stadtverwaltung? Tut so als würden die Grünen die sofortige Sperrung der Straße fordern und da gibt es natürlich gewichtige Gründe gegen:
Durch die noch andauernde Großbaumaßnahme Neuer Weg ist es dringend erforderlich die Rosmarstraße als zusätzliche Erschließung für den Stadtteil Grube Carl offen zu halten. Gleiches gilt auch für die Zeit der Straßen- und Kanalsanierung Rosmarstraße, um während der Bauphase je nach Baufortschritt eine beidseitige Anfahrbarkeit zu gewährleisten. Aus straßenbautechnischer und verkehrstechnischer Sicht kann einer Sperrung der Rosmarstraße zum jetzigen Zeitpunkt …. nicht zugestimmt werden.Also wird abgelehnt, was die Grünen auch gar nicht gefordert haben.
Und nun zu den obigen Pünktchen ...: so lautet der letzte Satz in seiner vollen Schönheit:
Aus straßenbautechnischer und verkehrstechnischer Sicht kann einer Sperrung der Rosmarstraße zum jetzigen Zeitpunkt bzw. mittelfristig nicht zugestimmt werden.Mit anderen Worten: hier wird ein sachlich falscher Zusammenhang behauptet: die sofortige Schließung, die niemand gefordert hat, um dann in einer kleinen Erweiterung auch „mittelfristig“ die Sperrung der Straße abzulehnen.
So wird also Politik gemacht.
Gegenentwürfe