Thema: Schulpolitik
21. Juni 13 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Da wollte die SPD den Grünen eine Abstimmungsniederlage beibringen und gleichzeitig ein „Bekenntnis zur Gesamtschule“ ablegen. Aber irgendwie, beides will zusammen nicht so richtig funktionieren.
Um einen grünen Antrag scheitern zu lassen, ist die Kooperation der SPD unnötig. Das machen CDU und FDP schon ganz alleine. Und ein nicht einmal halbherziges Bekenntnis zur Gesamtschule ist ein Muster ohne Wert.
Erstaunlich war dabei der Anlass, den die SPD gewählt hatte, denn zur Debatte stand die Beauftragung eines Schulentwicklungsplans. Dazu gab es einen Beschluss des Schulausschusses aus dem vergangenen Jahr laut dem eine ergebnisoffene Prüfung der Frechener Schullandschaft gewünscht wurde. Ergebnisoffen bedeutet: es gibt keine Vorfestlegungen, sondern der Schulentwicklungsplan prüft, ob alles so bleiben kann, wie es ist oder ob bspw. eine Sekundarschule oder eine Gesamtschule die Frechener Schullandschaft verbessern. Offen geblieben war einzig der Zeitpunkt, den die Gutachter ins Visier nehmen sollen, also wann kann man sich in Frechen vorstellen, etwas zu ändern, wenn denn das Gutachten einen Änderungsbedarf attestiert? Dieser Antrag verzichtete bewußt darauf, irgend eine Schulform zu erwähnen, da ja bekannt ist, dass speziell die Vertreterin der FDP auf den Begriff „Gesamtschule“ hochallergisch reagiert.
Die Grünen fanden, man sollte Änderungen ab dem Schuljahr 2015/16 ins Auge fassen. Das war allen Beteiligten zu früh, da ja Änderung automatisch Neubau einer Schule bedeute. Man hätte also den grünen Antrag nehmen können und den Gutachtern einen späteren Termin geben können. Das wäre leicht möglich gewesen. War aber nicht gewollt. Der Antrag der Grünen musste abgelehnt werden und er wurde es dann auch.
Dem gegenüber stand nun ein Antrag der SPD, der die Beauftragung eines Schulentwicklungsplanes in die Haushaltsberatungen des Jahres 2014 verschieben will um dadurch eine Harmonisierung mit der mittelfristigen Finanzplanung zu erreichen. Im Klartext: es sollen Mittel für einen Schulneubau reserviert werden. Und hier benannte die SPD klar: Mittel für den Bau einer Gesamtschule.
Das folgende ist schnell erzählt: CDU und FDP haben diesen Antrag abgelehnt, da eine Festlegung auf eine Gesamtschule mit ihnen nicht zu haben ist. Das war aber schon im Vorfeld klar.
Nun wissen wir also, dass die SPD irgendwie für eine Gesamtschule ist, dass sie aber den ersten konkreten Schritt, also die Beauftragung eines Schulentwicklungsplanes erfolgreich verhindert hat. Damit haben die Sozialdemokraten der Gesamtschule einen Bärendienst erwiesen. CDU und FDP werden sich heimlich freuen – solange kein Schulentwicklungsplan vorliegt, kann sich in Frechen nichts ändern.
So also sieht das sozialdemokratische Bekenntnis zur Gesamtschule aus.
Um einen grünen Antrag scheitern zu lassen, ist die Kooperation der SPD unnötig. Das machen CDU und FDP schon ganz alleine. Und ein nicht einmal halbherziges Bekenntnis zur Gesamtschule ist ein Muster ohne Wert.
Erstaunlich war dabei der Anlass, den die SPD gewählt hatte, denn zur Debatte stand die Beauftragung eines Schulentwicklungsplans. Dazu gab es einen Beschluss des Schulausschusses aus dem vergangenen Jahr laut dem eine ergebnisoffene Prüfung der Frechener Schullandschaft gewünscht wurde. Ergebnisoffen bedeutet: es gibt keine Vorfestlegungen, sondern der Schulentwicklungsplan prüft, ob alles so bleiben kann, wie es ist oder ob bspw. eine Sekundarschule oder eine Gesamtschule die Frechener Schullandschaft verbessern. Offen geblieben war einzig der Zeitpunkt, den die Gutachter ins Visier nehmen sollen, also wann kann man sich in Frechen vorstellen, etwas zu ändern, wenn denn das Gutachten einen Änderungsbedarf attestiert? Dieser Antrag verzichtete bewußt darauf, irgend eine Schulform zu erwähnen, da ja bekannt ist, dass speziell die Vertreterin der FDP auf den Begriff „Gesamtschule“ hochallergisch reagiert.
Die Grünen fanden, man sollte Änderungen ab dem Schuljahr 2015/16 ins Auge fassen. Das war allen Beteiligten zu früh, da ja Änderung automatisch Neubau einer Schule bedeute. Man hätte also den grünen Antrag nehmen können und den Gutachtern einen späteren Termin geben können. Das wäre leicht möglich gewesen. War aber nicht gewollt. Der Antrag der Grünen musste abgelehnt werden und er wurde es dann auch.
Dem gegenüber stand nun ein Antrag der SPD, der die Beauftragung eines Schulentwicklungsplanes in die Haushaltsberatungen des Jahres 2014 verschieben will um dadurch eine Harmonisierung mit der mittelfristigen Finanzplanung zu erreichen. Im Klartext: es sollen Mittel für einen Schulneubau reserviert werden. Und hier benannte die SPD klar: Mittel für den Bau einer Gesamtschule.
Das folgende ist schnell erzählt: CDU und FDP haben diesen Antrag abgelehnt, da eine Festlegung auf eine Gesamtschule mit ihnen nicht zu haben ist. Das war aber schon im Vorfeld klar.

So also sieht das sozialdemokratische Bekenntnis zur Gesamtschule aus.
Thema: Schulpolitik
20. Juni 13 | Autor: antoine favier | 1 Kommentar | Kommentieren
Gestern war Schulausschuss. Keine Veranstaltung, die Herzen höher schlagen läßt, Ein bisschen träge, vieles scheint im Vorfeld bereits abgestimmt … aber gestern, ja gestern erlebten wir ein echtes Highlight, sozusagen einen Leckerbissen im politischen Nahkampf.
Man stelle sich mal vor, ein Mitglied des Ausschusses stelle einen Antrag, der Schulausschuss möge beschließen, seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen und der Auschluss sagt: Nö.
Klingt jetzt komisch, war aber so.
Nun also in medias res:
Realschule und Gymnasium werden ab kommendem Schuljahr mehrere Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf aufnehmen müssen, das Recht aller Kinder auf eine Beschulung im Regelschulsystem macht diesen Schritt unumgänglich. Man nennt das Inklusion und aktuell berät der nordrhein-westfälische Landtag das entsprechende Gesetz (9. Schuländerungsgesetz), mit dem die Pflichten der Inklusion in Gesetzestexte gegossen werden.
Der Vertreter der Schulpflegschaften der Grundschulen, Herr Tietz, forderte nun den Schulausschuss auf, zu beschließen, dass die Stadt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten alles tun solle, um diese Schulen bei der Inklusion zu unterstützen. Er bezog sich dabei ausdrücklich auf die entsprechende Passage des Schulgesetzes, die da besagt, dass das Land die Kosten für das Lehrpersonal übernimmt, die Kommune aber für Sachkosten, Hausmeister und Sekretariat aufkommen muss.
Was bedeutet das nun konkret?
Da stellen wir uns mal ganz dumm und denken an einen Jungen mit massiven Sehbeeinträchtigungen. Der benötigt nun einen speziellen Bildschirm für den Schulcomputer, um dem Unterricht folgen zu können. Diesen Bildschirm muss die Kommune bezahlen.
Eigentlich einfach zu verstehen. Nicht aber, wenn man nicht verstehen will. Und dieser Schulausschuss wollte nicht verstehen, denn angeführt vom SPD-Vertreter im Ausschuss wurde die Behauptung aufgestellt, dieser Antrag fordere Dinge, die nicht von der Kommune zu bezahlen seien (bspw. zusätzliches Lehrpersonal). Selbst die Vorsitzende des Ausschusses wiederholte in ihrem Schlussplädoyer nochmals diese von Herrn Tietz mehrfach zurückgewiesene Behauptung. Die Stadtverwaltung hätte vermutlich aufklären können, allein sie tat es nicht. Gegen die einsame Stimme der grünen Vertreterin lehnte der Schulausschuss es ab, seinen Willen zur Unterstützung der Inklusionsbemühungen der Schulen zu bekunden. Also: ein Antrag, der inhaltlich den entsprechenden Paragraphen des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes wiederholte, wurde vom Schulausschuss abgelehnt.
Man darf gespannt sein, ob der Schulausschuss in seiner nächsten Sitzung das 9.Schulrechtsänderungsgesetz für die Gemarkung Frechen für ungültig erklärt. Überraschen sollte es einen nach diesen Erfahrungen aber nicht.
Nun ja, es tröstet, dass sich durch diesen Beschluss nichts ändern wird, die finanziellen Verantwortlichkeiten der Kommune bleiben davon unberührt, einzig, was sich ereignet hat: der Schulausschuss hat sich unsäglich blamiert, hat er doch erklärt, dass er einen Antrag, mit dem die schulische Inklusion förderungsbedürftiger Kinder unterstützt werden sollte, ablehne!
Wie leitete Herr Tietz seinen Antrag ein:
Zu anderen Aspekten dieser Sitzung aber schon, weshalb gilt: Wird fortgesetzt.
Man stelle sich mal vor, ein Mitglied des Ausschusses stelle einen Antrag, der Schulausschuss möge beschließen, seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen und der Auschluss sagt: Nö.
Klingt jetzt komisch, war aber so.
Nun also in medias res:
Realschule und Gymnasium werden ab kommendem Schuljahr mehrere Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf aufnehmen müssen, das Recht aller Kinder auf eine Beschulung im Regelschulsystem macht diesen Schritt unumgänglich. Man nennt das Inklusion und aktuell berät der nordrhein-westfälische Landtag das entsprechende Gesetz (9. Schuländerungsgesetz), mit dem die Pflichten der Inklusion in Gesetzestexte gegossen werden.
Der Vertreter der Schulpflegschaften der Grundschulen, Herr Tietz, forderte nun den Schulausschuss auf, zu beschließen, dass die Stadt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten alles tun solle, um diese Schulen bei der Inklusion zu unterstützen. Er bezog sich dabei ausdrücklich auf die entsprechende Passage des Schulgesetzes, die da besagt, dass das Land die Kosten für das Lehrpersonal übernimmt, die Kommune aber für Sachkosten, Hausmeister und Sekretariat aufkommen muss.
Was bedeutet das nun konkret?
Da stellen wir uns mal ganz dumm und denken an einen Jungen mit massiven Sehbeeinträchtigungen. Der benötigt nun einen speziellen Bildschirm für den Schulcomputer, um dem Unterricht folgen zu können. Diesen Bildschirm muss die Kommune bezahlen.
Eigentlich einfach zu verstehen. Nicht aber, wenn man nicht verstehen will. Und dieser Schulausschuss wollte nicht verstehen, denn angeführt vom SPD-Vertreter im Ausschuss wurde die Behauptung aufgestellt, dieser Antrag fordere Dinge, die nicht von der Kommune zu bezahlen seien (bspw. zusätzliches Lehrpersonal). Selbst die Vorsitzende des Ausschusses wiederholte in ihrem Schlussplädoyer nochmals diese von Herrn Tietz mehrfach zurückgewiesene Behauptung. Die Stadtverwaltung hätte vermutlich aufklären können, allein sie tat es nicht. Gegen die einsame Stimme der grünen Vertreterin lehnte der Schulausschuss es ab, seinen Willen zur Unterstützung der Inklusionsbemühungen der Schulen zu bekunden. Also: ein Antrag, der inhaltlich den entsprechenden Paragraphen des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes wiederholte, wurde vom Schulausschuss abgelehnt.
Man darf gespannt sein, ob der Schulausschuss in seiner nächsten Sitzung das 9.Schulrechtsänderungsgesetz für die Gemarkung Frechen für ungültig erklärt. Überraschen sollte es einen nach diesen Erfahrungen aber nicht.
Nun ja, es tröstet, dass sich durch diesen Beschluss nichts ändern wird, die finanziellen Verantwortlichkeiten der Kommune bleiben davon unberührt, einzig, was sich ereignet hat: der Schulausschuss hat sich unsäglich blamiert, hat er doch erklärt, dass er einen Antrag, mit dem die schulische Inklusion förderungsbedürftiger Kinder unterstützt werden sollte, ablehne!
Wie leitete Herr Tietz seinen Antrag ein:
Warum stelle ich diesen Antrag, das kann man fragen, nachdem die gesetzlichen Grundlagen der Inklusion in Nordrhein-Westfalen immer noch nicht verabschiedet sind.Hierzu gibt es nicht mehr zu sagen.
Womit dann auch zusammenhängt, das umstritten ist, wer was und warum überhaupt bei der Inklusion zahlen soll. Wer hat die Inklusion bestellt und wer muss nun für die Kosten aufkommen? Darum geht es beim Streit zwischen den Kommunen und dem Land. In der oberen Etagen spricht man dann vom Konnexitätsprinzip und meint doch nur: wer kriegt die Rechnung.
Aber ehrlich, das ist nicht wirklich relevant. Es geht hier um zwei Sachen: Erstens die konsequente Anwendung des § 92 Abs. 3 SchulG. Und zweitens: Wir haben Kinder mit Förderbedarf, die wollen unterrichtet werden – an einer Regelschule. Von diesen Kindern wurde die Inklusion bestellt, von Kindern, die wir bisher auf Förderschulen abschieben mit der Behauptung, dort gehe es ihnen besser. Da diese Kinder aber in unserer Gesellschaft leben, ja leben und lernen wollen, ist es Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge, diesen Kinder jede Unterstützung zu geben, die ihnen den Weg mit uns ermöglicht. Die UN-Behindertenrechtskonvention erklärt – bezogen auf das Schulsystem – das Recht auf die Beschulung in einer Regelschule zu einem Menschenrecht. Daran müssen wir uns messen lassen und mir ist kein Menschenrecht bekannt, das unter einen kommunalen Finanzierungsvorbehalt gestellt ist.
Mit diesem Antrag stelle ich daher der Stadt und ihren politischen Vertretern die Frage, was sie bereit sind zu tun, damit die schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft in unserer aller Mitte leben und lernen können.
Zu anderen Aspekten dieser Sitzung aber schon, weshalb gilt: Wird fortgesetzt.
Thema: Inklusion
17. Juni 13 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Zur kommenden Schulausschusssitzung hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefragt, wieviele Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf an den Frechener weiterführenden Schulen angemeldet wurden. In Auszügen veröffentlichen wir hier die Antwort der Verwaltung.
Die Frechener Hauptschule ist zu klein, um diese Kinder alle aufzunehmen. Zudem, so die klare Ansage der Schulaufsicht, muss Inklusion an allen Schulen stattfinden. Im Umkehrschluss läßt sich also annehmen, dass es von Seiten der Schulaufsicht für notwendig erachtet wurde, die Frechener Schulen darauf hinzuweisen.
Man hat im ersten Anlauf wieder die Förderschulen ins Spiel gebracht und versucht dies dahingehend zu verstärken, dass ja Kinder mit einer Hauptschulempfehlung eigentlich auf einem Gymnasium nichts zu suchen hätten. Die Schulaufsicht erklärte klar und deutlich: Der Elternwunsch nach einer Regelschule steht im Vordergrund.
Der Hinweis des Gymnasiums, man sei völlig unvorbereitet wurde von der Schulaufsicht zur Kenntnis genommen, wie in der Vorlgae steht. Das ist Dipolmatensprache für: das interessiert die Schulaufsicht nicht. Man hätte sich an dieser Stelle gewünscht, die Begründung zu lesen …….
Zu guter Letzt kamen Stadtverwaltung und Hauptschule mit dem Vorschlag, mit einer Sondergenehmigung die wenigen Hauptschulkinder auf 3 Züge zu verteilen, um so mehr Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnehmen zu können. Ein Vorschlag mit politischem Charme, denn mit dieser Sondergenehmigung in der Tasche hätte man mehrere Dinge gleichzeitig erreicht:
Eine nach hinten offene Laufzeitverlängerung der Hauptschule und zugleich eine Konzentration der Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf an einer Schule, nämlich der Hauptschule.
Man hätte, durch die Hintertüre, aus der Hauptschule die neue Förderschule gemacht und zugleich erklärt, in Frechen sei die Inklusion schon auf dem besten Wege.
Die Schulverwaltung war wohl wenig amused: der Vorschlag wurde zurückgewiesen.
Die Verwaltungsvorlage endet dann mit der Beschreibung, wie im weiteren Prozess die Kinder den jeweiligen Schulen, also Hauptschule, Realschule und Gymnasium zugewiesen wurden.
Bereits Mitte März wurde der Rhein-Erft-Kreis über die Anmeldungen von 14 GU-SchülerInnen in der Hauptschule informiert; zum derzeitigen Anmeldestand für das Schuljahr 2013/2014 konnten nur 5 Kinder mit Förderbedarf an der Hautpschule verbleiben.Zu Zeiten der verpflichtenden Schulempfehlungen wurde die Mehrzahl dieser Kinder auf Förderschulen verwiesen. Mit der Behindertenrechtskonvention im Rücken ist dieser Umgang mit Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf nicht mehr möglich.
Auf Wunsch der Schulaufsicht lud die Stadtverwaltung die Leiter der weiterführenden Schulen ein.
In dem Gesprächstermin am 25.04.13 informierte die Schulaufsicht dann über den Bedarf, nunmehr 21 Kinder im Übergang von der Grundschule zu versorgen. Sie stellte die klare Erwartung in den Raum, dass alle weiterführende Schulen Kinder aufnehmen, sie andernfalls anordnen werde, dass alle Schulen gleichermaßen aufnehmen.
Die Frechener Hauptschule ist zu klein, um diese Kinder alle aufzunehmen. Zudem, so die klare Ansage der Schulaufsicht, muss Inklusion an allen Schulen stattfinden. Im Umkehrschluss läßt sich also annehmen, dass es von Seiten der Schulaufsicht für notwendig erachtet wurde, die Frechener Schulen darauf hinzuweisen.
Aus dem Gespräch ist festzuhalten:Hinter diesen dürren Worten kann man eine sehr lebhafte Diskussion vermuten, bei der der Schulaufsicht mehrere Optionen vorgeschlagen wurden, um die Inklusion von der Realschule und vorzugsweise dem Gymnasium fern zu halten.
Aus Sicht des Schulträgers sind alle Optionen an den weiterführenden Schulen wie auch der Förderschulen denkbar, die räumlichen und sachlichen Voraussetzungen herstellbar.
Aus Sicht der Schulleitungen war die Alternative, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Verbindung mit der Hauptschulempfehlung z.B. dem Gymnasium zuzuweisen, unglücklich. Aus Sicht der Schulaufsicht stand unverändert der Elternwunsch nach einer allgemeinbildenden Schule im Vordergrund, wozu auch das Gymnasium gehört.
Der Einwand des Gymnasiums, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Schulaufsicht nur den Bedarf für ein Gymnasium kreisweit formuliert hatte und das Gymnasium Frechen vor diesem Hintergrund keine Gelegenheit hatte und bekommen hat, sich auf GU vorzubereiten, wurde zur Kenntnis genommen.
Das Angebot der HSH sowie der Stadtverwaltung, seitens der Schulaufsicht über eine Ausnahme bzgl. der Senkung der Klassenrichtzahl zuzustimmen und für einen dritten Zug zusätzliches Lehrpersonal einzusetzen, wurde zurückgewiesen. Insofern stand abschließend die örtliche Abstimmung der Schulleitungen oder die Weisung der Schulaufsicht im Raum.
Man hat im ersten Anlauf wieder die Förderschulen ins Spiel gebracht und versucht dies dahingehend zu verstärken, dass ja Kinder mit einer Hauptschulempfehlung eigentlich auf einem Gymnasium nichts zu suchen hätten. Die Schulaufsicht erklärte klar und deutlich: Der Elternwunsch nach einer Regelschule steht im Vordergrund.
Der Hinweis des Gymnasiums, man sei völlig unvorbereitet wurde von der Schulaufsicht zur Kenntnis genommen, wie in der Vorlgae steht. Das ist Dipolmatensprache für: das interessiert die Schulaufsicht nicht. Man hätte sich an dieser Stelle gewünscht, die Begründung zu lesen …….
Zu guter Letzt kamen Stadtverwaltung und Hauptschule mit dem Vorschlag, mit einer Sondergenehmigung die wenigen Hauptschulkinder auf 3 Züge zu verteilen, um so mehr Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnehmen zu können. Ein Vorschlag mit politischem Charme, denn mit dieser Sondergenehmigung in der Tasche hätte man mehrere Dinge gleichzeitig erreicht:
Eine nach hinten offene Laufzeitverlängerung der Hauptschule und zugleich eine Konzentration der Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf an einer Schule, nämlich der Hauptschule.
Man hätte, durch die Hintertüre, aus der Hauptschule die neue Förderschule gemacht und zugleich erklärt, in Frechen sei die Inklusion schon auf dem besten Wege.
Die Schulverwaltung war wohl wenig amused: der Vorschlag wurde zurückgewiesen.
Die Verwaltungsvorlage endet dann mit der Beschreibung, wie im weiteren Prozess die Kinder den jeweiligen Schulen, also Hauptschule, Realschule und Gymnasium zugewiesen wurden.
Auf Vermittlung der Verwaltung fand dann am 16.05. ein Termin der weiterführenden Schulen einschl. Förderschule gemeinsam mit den abgebenden Grundschulen statt, um die unterschiedlichen Eigenschaften und Fähigkeiten der betroffenen Kinder auszutauschen, da lediglich die Schule, bei der die Anmeldung erfolgt, also die Hauptschule, diese Informationen vorliegen.Freude über die Inklusion sieht anders aus.
Darüber hinaus war es der Verwaltung wichtig, dass ein weiterer gemeinsamer Termin der unteren und oberen Schulaufsicht, der Frechener Schulleitungen der weiterführenden Schulen sowie der betroffenen Eltern terminiert wird, um die Eltern über die Zuweisung des Förderortes durch die Schulaufsicht entsprechend zu informieren. Dieser Termin fand am 24.05.2013 in der Hauptschule statt.
Gegenentwürfe