Donnerstag, 7. Februar 2013
Vor einiger Zeit schrieb die Kölnische Rundschau, dass in Frechen eine Veränderung der Schullandschaft nur möglich sei, wenn die Eltern mit den Füssen abstimmen würden.
Nach dem Verlauf der heutigen Schulausschusssitzung ist dieser Einschätzung uneingeschränkt zuzustimmen.

Die einen wollen gar nichts ändern (die FDP) und zusammen mit den anderen, nämlich denen von der CDU verstehen sie ihr politisches Mandat nur noch streng passiv. Passiv in dem Sinne, das man nur noch eine private Meinung hat, von dieser aber gerne abstrahiert, was in diesem Fall bedeutet, dass man sich einem klaren Elternwunsch nciht verschließen würde.
Wenn die Eltern der Politik klar sagen, welche Schulform gewünscht ist, dann wird das umgesetzt. Könnte man meinen. Klingt ja auch irgendwie superdemokratisch hat aber mit einem politischen Mandat in einer repräsentativen Demokratie nichts mehr gemein.
Dabei verstecken CDU und FDP ihre wahren Absichten hinter Verwaltungsvorlagen, Workshops und Worthülsen.

Denn ganz so basisdemokratisch meinen es die Damen von CDU und FDP ja auch gar nicht. Eine Elternbefragung zur Einführung einer Gesamtschule zum schnellstmöglichen Zeitpunkt, so dass den armen Repräsentantinnen die Entscheidung abgenommen werde, die wollen sie dann lieber doch nicht.

Die SPD hat mit ihrem Grundsatzbeschluss aus dem vergangenen Jahr ihr Pulver auch komplett verschossen. Man ist zwar irgendwie für eine Gesamtschule, hat aber beschlossen, alles mitzutragen, was die Umsetzung dieses Beschlusses auf den Sankt Nimmerleinstag verzögert. So führt man die eigenen Beschlüsse ad absurdum. Aber, das mit stolz erhobenem Kopfe. Wollen wir wetten: im Kommunalwahlkampf wird diese Frechener SPD uns erklären, dass sie eigentlich schon immer für eine Gesamtschule war und wenn es nach ihr gegangen wäre, dann hätten wir ja eine Gesamtschule ja bereits, aber die böse, böse CDU .... wenn doch nur das eigene Abstimmungsverhalten zu dieser Story passen würde. Wir dürfen gespannt sein.

Daher jedenfalls hat der Schulausschuss entschieden, dass die Verwaltung die kommenden Jahre den Takt vorgeben darf. Damit ist gesichert, dass eine Entscheidung pro Gesamtschule in den nächsten Jahren nicht zur Debatte stehen wird.

Aus diesem Grund sollten sich die Eltern der jetzigen Viertklässler, die eine Haupt- oder Realschulempfehlung haben, darüber Gedanken machen, ob sie ihre Kinder bei der in Gründung befindlichen Sekundarschule in Brauweiler anmelden. Es gibt ein Verwaltungsabkommen zwischen Frechen und Pulheim in dem die beiden Kommunen vereinbart haben, dass Kinder der Nachbarkommune die örtlichen Schulen besuchen dürfen und dass diese Kinder bei allen Kopfzählungen mitgezählt werden. Das bedeutet für die Sekundarschule in Brauweiler, dass die Mindestanmeldezahl von 75 SchülerInnen auch dann gilt, wenn darunter viele Frechener Kinder sind.

Darüber wird öffentlich nicht gerne geredet, denn alle Frechener Hauptschüler, die sich für die Sekundarschule in Brauweiler entscheiden, werden im kommenden Schuljahr an der Frechener Hauptschule fehlen.
Mit anderen Worten: einerseits erklärt die Stadtverwaltung, sie stehe zur Frechener Hauptschule, indirekt jedoch fördert sie die Gründung einer besser positionierten Schule in Brauweiler.
Das ist, nun ja, schizophren. Aber es passt zur hiesigen Schulpolitik.

Wenn nun viele Frechener Hauptschulkinder sich für die Brauweiler Sekundarschule entscheiden sollten, so könnte das folgende, schon wieder fast amüsant zu nennenden Nebenwirkungen zur Folge haben:

1. Brauweiler erhält Dank der Frechener Kinder eine Sekundarschule, die Teile der Brauweiler Elternschaft vehement ablehnt.
2. Die Frechener Hauptschule verliert so viele Kinder an die Brauweiler Sekundarschule, dass die zwingend erforderliche Zweizügigkeit der Hauptschule nicht mehr gegeben ist. Die Frechener Hauptschule müsste dann aufgelöst werden.

In diesem Fall hat unser Schuldezernent der Öffentlichkeit aber das Eine oder Andere zu erklären.

Ach ja, auch noch ein kleiner Nebeneffekt. Die Brauweiler Sekundarschule hat sich dem Thema Inklusion verschrieben. Insofern könnte die Schule auch für Frechener Eltern mit behinderten Kindern hochinteressant sein. Nachdem Frechen beim Thema Inklusion erklärt hat, so lange zu warten, bis alle, aber auch alle Gesetze unter Dach und Fach sind, scheint eine Flucht für Eltern behinderter Kinder aus dem Frechener Schulsystem die klügste Variante, wenn man eben kein Freund der Förderschulen ist.

Gottes Mühlen mahlen schon langsam, in Frechen jedoch kann man lernen, dass es Mühlen gibt, die noch langsamer mahlen. Wobei, es zu befürchten steht, dass die Frechener Mühle keinen funktionsfähigen Antrieb mehr besitzt und unsere Politik sich darauf beschränkt, manuell Mahlgeräusche zu produzieren.




Nur die aus Königsdorf sind gleicher!

Und dies seit 1989 und niemand stört sich daran. Genau, seit nunmehr 24 Jahren erhalten Königsdorfer Familien für ihre Kinder, die eine weiterführende Schule im Stadtkern besuchen, kostenlose Jahresfahrausweise für den ÖPNV.
Rechtlich verpflichtend ist dies für Fahrwege, die länger sind als 3,5 Kilometer. Dies trifft für immerhin 130 Königsdorfer Kinder nicht zu!
Seit 24 Jahren subventioniert also die Stadt den vermutlich an der Armutsgrenze lebenden Kindern aus dem sozialen Brennpunkt Königsdorf die Fahrt zur Schule.

Vergangenes Jahr haben die Grünen gefordert, allen Frechener Kinder ein kostenfreies Schülerticket zur Verfügung zu stellen.
Aus Kostengründen wurde dies damals ohne jede Diskussion abgelehnt.

Aber, hier gilt halt: alle Kinder sind gleich, nur die Königsdorfer sind gleicher.

Die Stadtverwaltung hat nun vorgeschlagen, diese Subventionierung des Schulweges ersatzlos zu streichen. Man darf gespannt sein, mit welcher hanebüchenen Argumentation die Königsdorfer Vertreterinnen im Schulausschuss der Öffentlichkeit erklären wollen, warum ihr Geldbeutel von diesen Belastungen befreit werden muss, Bachemer Eltern bspw. aber weiterhin zahlen sollen.




Sonntag, 3. Februar 2013
Erinnert sich noch jemand? Vermutlich nicht, es war ja nur eine kleine Nebenbemerkung in einer längeren Stellungnahme des für die Schulen zuständigen zweiten Beigeordneten Jürgen Uttecht. Und sie liegt schon einige Zeit zurück. Aber, damals erklärte er, dass seines Erachtens der Bestand der Hauptschule bis mindestens 2020 gesichert sei und sich daher ein Nachdenken über eine Veränderung der Frechener Schullandschaft erübrige.
An dieser Grundeinstellung hat sich wohl bei Herrn Uttecht bis heute nichts verändert. Da mag ihm seine Partei eine herbe Niederlage bereitet haben, als sie sich im vergangenen Herbst für die Schaffung einer Gesamtschule ausgesprochen hat. Das aber stört einen Herrn Uttecht nicht. Denn er gebietet über die hierfür entscheidenden Teile der Stadtverwaltung. Die er wohl sehr bewußt dazu nutzt, jegliche Entscheidung pro Gesamtschule zu verhindern. In der letzten Schulausschusssitzung durfte der Kämmerer von der CDU ihn unterstützen. In der kommenden Sitzung hat er ein Papier an die Fraktionen, aber nur an diese und nicht an die sachkundigen Bürger, versandt. In diesem Papier hat er dargestellt, welche Botschaften er aus der letzten Schulausschusssitzung zum Thema Schulentwicklungsplan mitgenommen hat.

Und man reibt sich etwas die Augen, und stellt fest: alle bisherigen Debatten waren nutzlos. Herr Uttecht hat die Uhr wieder auf null gestellt. Der Schulentwicklungsplan, den Herr Uttecht zur bloßen Machbarkeitsstudie erklärt hat, erweist sich als rausgeschmissenes Geld, denn alle eindeutigen Setzungen der Studie werden für nichtig erklärt und wir beginnen von Neuem.

Die Aussage der Studie war eindeutig: die Sekundarschule löst die Probleme des Schulstandortes nicht. Eine Weiterentwicklung ist nur möglich mit einer Gesamtschule, durch die die sich langsam auflösende Hauptschule aufgefangen wird und die sicher zu erwartenden Raumprobleme des Gymnasiums gelöst werden.

Nun soll der zu beauftragende SEP erneut die Frage beantworten, ob nicht eine Sekundarschule für Frechen sinnvoll sei – kein Mensch will sie, ausser Frau Lehmann von der CDU – aber auch der Befriedigung dieses Individualinteresses soll der SEP dienen.

Die Studie empfahl die Errichtung einer Gesamtschule unter Beibehaltung der Realschule – die Beibehaltung der Realschule wurde vom Schulausschuss breit unterstützt. Eine Sekundarschule bekommt man jedoch nur, wenn die Realschule ihr geopfert wird. In Pulheim-Brauweiler sehen wir aktuell, welche Konsequenzen dies hat. Eine komplett gespaltene Bürgerschaft.

Zudem soll der SEP nun auch Antworten auf die „Sorgen“ des „Abiturmonopolisten“, des Gymnasiums geben. Da haben wir eine Schule, die als einzige das Recht hat, die allgemeine Hochschulreife zu vergeben und kaum droht Konkurrenz in Form einer Gesamtschule, da erfindet dieser Monopolist noch schnell ein Problem. Jau, kommt eine Gesamtschule, dann müsse das Gymnasium vielleicht sein Kursangebot in der Oberstufe reduzieren. Ja man glaubt es ja nicht. Anstatt sich darüber zu freuen, dass die Gesamtschule das Gesamtangebot für die Frechener Kinder ausweitet, Konkurrenz belebt das Geschäft, müssen wir erleben, wie sich die städtische Verwaltung zum Knecht des Frechener Einheitsgymnasiums macht. Konkurrenz und Liberalismus enden in Frechen noch immer dann, wenn die Gymnasiallobby hustet.

Ansonsten spielt Herr Uttecht konsequent auf der Klaviatur des Haushaltsrechts, denn Haushaltsmittel stehen erst nach Verabschiedung des Haushalts zur Verfügung, weswegen ein Gutachten auch frühestens im April beauftragt werden könne und um seinen offenkundigen Unwillen gegen den SEP schön zu bemänteln schlägt er mal wieder die Einrichtung eines Workshops vor. Nun denn, damit rückt die Beauftragung eines SEP in noch weitere Ferne.

Dabei hätte es genügt, die Gutachter der Machbarkeitsstudie aufzufordern, die aktuell fehlenden Teile nachzuliefern, um einen vollwertigen SEP zu haben.

Das aber wäre vermutlich zu schnell gegangen für Herrn Uttecht.

Wir dürfen gespannt sein, wie sich die SPD verhält. CDU und FDP jedenfalls werden ihm sicherlich folgen, denn in dem Papier steckt mehr CDU und FDP als die offizielle SPD-Position. Die Frechener SPD wird aber Mittel und Wege finden, sich das Ergebnis schön zu reden. Man wird ihr nur nicht mehr glauben. Spätestens bei der nächsten Kommunalwahl wird die alte Tante SPD es merken. Dann aber wird es zu spät sein.


Papier Uttecht, S.1
Papier Uttecht, S.2




Donnerstag, 31. Januar 2013
Thema: Benzelrath
In diesem Falle, wir reden über die Ratssitzung vom vergangenen Dienstag (29.01.2013), gilt dies für den Vertreter der juristischen Fakultät, den Leiter des Frechener Rechtsamtes. Er hatte die Aufgabe, zu erläutern, warum die Stadt Frechen gegen die gerichtlich verfügte Unwirksamkeit der Baugenehmigung für die Sandstraße in die Berufung gegangen ist.
Es wurde zu einem Rundumschlag, der mit dem grundgesetzlich verbrieften Eigentumsrecht begann (auffällig war jedoch das Fehlen der naturrechtlichen Begründung des Instituts Privateigentum, aber diese Lektion wird sicherlich in der kommenden Sitzung folgen) und via Baurecht fortgeführt wurde, um bei den Grundlagen des Rechtsstaat zu enden.

Der Argumentationsgang war insoweit erhellend, als er ob seiner Ausführlichkeit bald schon dem Gedanken Nahrung gab, hier werde mehr vernebelt als erhellt.

Aber, in medias res, was blieb hängen von den Ausführungen:

1. Laut Grundgesetz darf jeder frei über sein Eigentum verfügen.
2. Dazu zählt auch das Recht zu bauen. Das Recht zu Bauen wird (im Blick auf die Sandstraße) nur eingeschränkt durch die Regelungen des Baurechts.
3. Hält sich der Investor an die im Baurecht gesetzten Rahmenbedingungen, dann muss die Stadt den gestellten Bauantrag genehmigen. Sie sei, so die Ausführungen, nicht berechtigt, in so einem Falle regulierend (im Sinne von: Veränderungen erzwingend) einzugreifen.
4. Das Baurecht kenne in diesem Falle auch keine darüber hinausgehend zu berücksichtigenden Rechte der AnwohnerInnen, auf die Rücksicht zu nehmen sei.

Da nun die Stadtverwaltung zu dem Schluss gekommen sei, dass der Antrag des Investors den Regeln des Baurechts folge, habe sie gar nicht anders gekonnt, als den Antrag zu genehmigen.

So weit so schlecht, aber was sich dem Laien dann nicht erschließt, und diese Frage wurde leider im Rat nicht gestellt:
Warum erklärte das Fachreferat B der Stadt Frechen am 25. Januar 2010 gegenüber dem früheren Eigentümer des Grundstückes, dass
Eine Bebaubarkeit mit 2 Vollgeschossen … entlang der Straße gegeben (ist), allerdings nicht im Hinterland.
Folgen wir der oben dargelegten Rechtsmeinung der Stadt, so wäre diese Intervention gegenüber dem Privateigentümer Quarzwerke unzulässig gewesen und hätte diesen Privateigentümer dazu veranlassen können, die Baugenehmigung gegen die Stadt einzuklagen.
Dem Folgeinvestor genehmigte die Stadt, sie konnte sich ja, so ihre Darstellung, nicht wehren, war selber Opfer des Baurechts, Baukörper, die die ursprünglich geplante Bebauung um ein Vielfaches überstieg.

So also kann der aktuelle Investor direkt am Rande des Rosmarparkes vierstöckig bauen.

Aber damit nicht genug: warum nur meint die Stadt in Berufung gegen die erzwungene Rücknahme der Baugenehmigung gehen zu müssen?

Und auch hier wurde das Problem ganz oben, sozusagen im Grundsätzlichen aufgehängt. Folgen wir dem Rechtsamt, so handelt es sich darum, dass die Stadt von der Richtigkeit der erteilten Baugenehmigung überzeugt ist. Es sei daher rechtsstaatlich gehandelt, wenn man, ausgehend von dieser Überzeugung, auch vor Gericht dafür einstehe. Die von der Stadt eingelegte Berufung sei somit in sich schlüssig, ja geradezu zwingend.
Nun ja, vom Recht haben zum Rechthaber ist es manchmal nur ein kleiner Schritt …
Aber weiter: Für den weiteren juristischen Fortgang ist es nun aber irrelevant, ob die Stadt an ihrer Berufung festhält, da der Investor auch in die Berufung gegangen ist. Nachvollziehbar, denn da ist ja zwischenzeitlich richtig viel Geld verbaut. Und wer bleibt schon gerne auf einer Ruine sitzen?
Die Stadt hätte also ihre Hände in den Schoss legen können. Wollte sie aber nicht weil, wir wissen ja, der Rechtsstaat zwingt die Stadt dazu ...

Es gibt aber, und hier liegt vermutlich der Hund begraben, einen ganz materiellen, sozusagen einen ganz einfachen Grund, warum die Stadt an der Berufung festhalten will:
Gegen falsche Entscheidungen, die jeder Verwaltung unterlaufen können, hat die Stadt eine Versicherung abgeschlossen. Die aber wird mögliche Schäden nur begleichen, wenn die Stadt von sich aus alles tut, um den Schaden zu minimieren. In diesem Falle hat sie nur wenige Handlungsoptionen. Sie muss, so argumentiert das Rechtsamt, alle Mittel ausschöpfen, um die erteilte Baugenehmigung zu retten. Also musste sie in die Berufung.

Über welchen Schaden wird dabei nun geredet? Geredet wird über den Schaden, den der Investor erleidet, wenn er nicht mehr weiterbauen darf, falls das Gericht die durch die Stadt erteilte Baugenehmigung weiterhin als rechtswidrig betrachtet.

Die Stadt argumentierte aber, dass der Investor die Stadt vermutlich nicht in Regress nehme könne, da er ja auf eigene Rechnung baue, nachdem die Baugenehmigung kurz vor Weihnachten für rechtswidrig erklärt worden sei.

Man kann sich dann jedoch die Frage stellen, unter welchen rechtlichen Bedingungen der Investor bis zu diesem Zeitpunkt gebaut hat. Doch wahrscheinlich im Glauben an eine rechtsgültig erteilte Baugenehmigung. Das aber bedeutet, dass Großteile des aktuell stehenden Bauvolumens, sollte die Baugenehmigung rechtswidrig ergangen sein, eben doch zu Regressforderungen gegen die Stadt führen können.

Und mal ganz irdisch und bodenständig und ganz ohne den philosophischen Überbau gedacht: das würde doch erklären, warum der Stadt so an der Berufung gegen das Urteil gelegen ist.
Tja, manchmal sind die einfachen Erklärungen irgendwie die schlüssigsten.

Bleibt die Frage, ob die Verwaltung den Rat ausreichend und richtig informiert hat und ob die Ausführungen des Rechtsamtes nicht kürzer aber prägnanter hätten ausfallen können. Aber man hätte dann vermutlich darauf hinweisen müssen:
dass die Baugenehmigung wohl angreifbarer ist als die gesamten letzten Sitzungen behauptet,
dass man mögliche Regressansprüche fürchtet,
und dass man um die Risiken schon des längeren wusste.

So aber hat der Stadtrat beschlossen, dass die Stadt ihre Berufung zurückziehen soll. Bleibt den Verantwortlichen nur, zu hoffen, dass der Investor „seine“ Baugenehmigung zurückerhält. Andernfalls werden viele Fragen zu beantworten sein.

Zum Weiterlesen: KStA v. 31.01.2013