Thema: Benzelrath
30. November 12 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Jetzt haben wir es offiziell: Die Art der Bebauung des Grundstücks Sandtraße 7-9 und das gesamte Procedere folgte laut Aussagen der Stadtverwaltung den Regeln des Baugesetzes.
Vermutlich ist das auch richtig. Als die AnwohnerInnen einer Bebauung zustimmten, hatten sie bereits verloren, denn diese Zustimmung beschränkte sich eben nicht auf die damals vorgeschlagenen 8 Reihenhäuser sondern diese Zustimmung hatte auch Rechtsgültigkeit für den nachfolgenden Investor, der an die Planungen des Vorsbesitzers nicht gebunden war. Wenn seine neue Bebauung den Regeln des Baugesetzes folgt, so ist den Anwohnern jeglicher Einfluss auf die Bebauung versagt.
Die politische Ebene bleibt davon jedoch unberührt. Das Bauwerk hätte nie diese Ausmaße annehmen können, wenn die Stadt sich die Rechte am Zugang zum Rosmarpark gesichert hätte. Es ist anzunehmen, dass dazu genügend Zeit gewesen wäre. Die Stadtverwaltung hatte daran kein Interesse. Und hinterher dürfen wir in der Verwaltungsvorlage lesen, dass
Nein, damit hat ehrlicherweise auch niemand gerechnet.
Die FDP forderte vor drei Monaten,
Nun aber teilt uns die Verwaltung mit, dass eine Enteignung nicht möglich sei. Wer würde da widersprechen wollen? Nur, was will uns die Verwaltung damit sagen? Dass sie ernsthaft über eine Enteignung nachgedacht hätte? Für einen Fußweg? Für Straßen wird man in Frechen enteignet, nicht aber für einen Fußweg!
Nein, mit dieser Aussage wird der Öffentlichkeit bestenfalls der Eindruck eines ernsthaften Bemühens vermittelt, glaubhaft ist das zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr. Die Frage, was die Stadt denn eigentlich getan hat, um den Fußweg für die Öffentlichkeit zu sichern, dieser Frage ist sie mit Verweis auf die Unmöglichkeit einer Enteignung aus dem Weg gegangen.
Die Stadt hat, dies ist eindeutig, berechtigte Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner durch konsequentes Nichthandeln missachtet. Den Interessen des Investors war damit gedient. Des einen Schaden ist des anderen Nutzen. Warum hier in der Stadt dieses Spiel immer zuungunsten der eigenen BürgerInnen ausgeht, darauf werden wir aber sicherlich keine Antwort erhalten.
Zum Nachlesen: KStA v. 30.11.2012
Vermutlich ist das auch richtig. Als die AnwohnerInnen einer Bebauung zustimmten, hatten sie bereits verloren, denn diese Zustimmung beschränkte sich eben nicht auf die damals vorgeschlagenen 8 Reihenhäuser sondern diese Zustimmung hatte auch Rechtsgültigkeit für den nachfolgenden Investor, der an die Planungen des Vorsbesitzers nicht gebunden war. Wenn seine neue Bebauung den Regeln des Baugesetzes folgt, so ist den Anwohnern jeglicher Einfluss auf die Bebauung versagt.
Die politische Ebene bleibt davon jedoch unberührt. Das Bauwerk hätte nie diese Ausmaße annehmen können, wenn die Stadt sich die Rechte am Zugang zum Rosmarpark gesichert hätte. Es ist anzunehmen, dass dazu genügend Zeit gewesen wäre. Die Stadtverwaltung hatte daran kein Interesse. Und hinterher dürfen wir in der Verwaltungsvorlage lesen, dass
Im Hinblick auf die grundgesetzlich verankerte Eigentumsgarantie Bauleitplanung mit teilweiser enteignender Wirkung zur Sicherung des Weges nicht möglich (ist).
Nein, damit hat ehrlicherweise auch niemand gerechnet.
Die FDP forderte vor drei Monaten,
die Fläche des bestehenden Fußweges … zu erwerben bzw. durch ein Wegerecht zugunsten der Öffentlichkeit zu sichern.Der Vorschlag kam im September 2012 natürlich zu spät und ging damals bereits an den Realitäten vorbei. Grundsätzlich aber wäre dies das richtige Vorgehen gewesen. Und wie wir den Ratsunterlagen aus dem Jahr 2011 entnehmen konnten, war der Verbindungsweg im Rahmen der Bauplanung ein Thema. Es hätte der Verwaltung also offen gestanden, hier regulierend einzugreifen.
Nun aber teilt uns die Verwaltung mit, dass eine Enteignung nicht möglich sei. Wer würde da widersprechen wollen? Nur, was will uns die Verwaltung damit sagen? Dass sie ernsthaft über eine Enteignung nachgedacht hätte? Für einen Fußweg? Für Straßen wird man in Frechen enteignet, nicht aber für einen Fußweg!
Nein, mit dieser Aussage wird der Öffentlichkeit bestenfalls der Eindruck eines ernsthaften Bemühens vermittelt, glaubhaft ist das zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr. Die Frage, was die Stadt denn eigentlich getan hat, um den Fußweg für die Öffentlichkeit zu sichern, dieser Frage ist sie mit Verweis auf die Unmöglichkeit einer Enteignung aus dem Weg gegangen.
Die Stadt hat, dies ist eindeutig, berechtigte Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner durch konsequentes Nichthandeln missachtet. Den Interessen des Investors war damit gedient. Des einen Schaden ist des anderen Nutzen. Warum hier in der Stadt dieses Spiel immer zuungunsten der eigenen BürgerInnen ausgeht, darauf werden wir aber sicherlich keine Antwort erhalten.
Zum Nachlesen: KStA v. 30.11.2012
Thema: Benzelrath
23. November 12 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Ich greife auf einen Artikel zurück, der an dieser Stelle vor einem Monat veröffentlich worden ist.
Der Artikel fragte danach, ob der Ausschuss für Bau- und Vergabeangelegenheiten in Sachen Verbindungsweg zwischen Sandstraße und Rosmarpark angelogen worden ist.
Im Rahmen der umstrittenen Baumaßnahme auf dem Grundstück Sandstr. 7 war am 01.12.2011 im Ausschuss erklärt worden, beim Bau der beiden Wohnsilos bleibe der Verbindungsweg erhalten.
Vor wenigen Wochen dann, als klar wurde, dass der Weg verschwindet, erklärte unser aller Bürgermeister:
Und über dieses Wissen will die Stadtverwaltung vor einem Jahr noch nicht verfügt haben?
Der Artikel fragte danach, ob der Ausschuss für Bau- und Vergabeangelegenheiten in Sachen Verbindungsweg zwischen Sandstraße und Rosmarpark angelogen worden ist.
Im Rahmen der umstrittenen Baumaßnahme auf dem Grundstück Sandstr. 7 war am 01.12.2011 im Ausschuss erklärt worden, beim Bau der beiden Wohnsilos bleibe der Verbindungsweg erhalten.
Vor wenigen Wochen dann, als klar wurde, dass der Weg verschwindet, erklärte unser aller Bürgermeister:
Die Stadt Frechen war bisher davon ausgegangen, dass der Weg ihr gehört …Und nun wird dem Umweltausschuss am 15. November 2012 folgender Sachverhalt zur Kenntnis gegeben:
Die Auswirkungen bezüglich des Fußweges zwischen Sandstraße und Rosmarpark sind im Baugenehmigungsverfahren mit in die Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens eingeflossen. Der vorhandene Weg ist Teil des Baugrundstücks um damit im Eigentum des Grundstückseigentümers. Im Hinblick auf die grundgesetzlich verankerte Eigentumsgarantie ist Bauleitplanung mit teilweiser enteignender Wirkung zur Sicherung des Weges nicht möglich, zumal eine weitere Querverbindung zum Rosmarpark über den Heinz-Köhler-Weg vorhanden ist.Also: Im Dezember 2011 wurde behauptet, der Weg bleibe erhalten. Ein Jahr später, der Weg ist inzwischen unwiderruflich weg, bequemt sich die Verwaltung dazu, aber erst auf ausdrückliche Nachfrage, einzugestehen, dass der Weg Eigentum des Grundstückseigentümers sei und nicht enteignet werden könne.
Und über dieses Wissen will die Stadtverwaltung vor einem Jahr noch nicht verfügt haben?
Thema: Inklusion
21. November 12 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Dieser Satz fiel in der gestrigen Schulausschusssitzung (20.11.2012) aus dem Munde des Frechenen Beigeordneten Uttecht.
Er bezog sich dabei auf die geplante Richtlinie zur Mindestgröße der Förderschulen. Die Frechener Anne-Frank-Förderschule wird die in der Richtlinie geforderte Mindestgröße nicht erreichen und wird auslaufen.
Herr Uttecht will daran noch nicht so recht glauben, denn das flankierende Gesetz, das sogenannte 9.Schulrechtsänderungsgesetz ist umstritten. Mit diesem Gesetz sollen Teile der UN-Behindertenrechtskonvention in Landesrecht übersetzt werden. Das Gesetz wird kommen, denn in der von Bund und Land unterzeichneten Konvention sind einige Dinge formuliert, die für die Unterzeichner als Handlungsauftrag zu verstehen sind.
In Bezug auf unser Schulsystem hat die Konvention ein Recht des Kindes auf Beschulung in der Regelschule definiert. Aktuell wird dies leicht missverstanden, denn in der öffentlichen Debatte wird oft abgeleitet, dass damit ein Elternwahlrecht bezüglich des Bildungsortes des Kindes gemeint sei. Genau so hat es auch Herr Uttecht in der Sitzung formuliert: was aus den Kindern werden solle, die die Eltern auf eine Förderschule schicken wollten, wenn denn die Förderschule geschlossen sei?
Wenn man den Satz korrekt auflöst, so sagte Herr Uttecht eigentlich: was sollen die Eltern machen, die ihre Kinder auf eine Förderschule schicken wollen?
Er spricht also von einem Elternwahlrecht, das aus der Konvention aber nicht ableitbar ist. Die Konvention erklärt eindeutig ein individuelles und einklagbares Recht eines behinderten Kindes auf eine Beschulung im Regelschulsystem.
Wenn man es logisch zu Ende denkt, so hat das Kind ein eigenständiges Recht eine ganz normale Schule zu besuchen, selbst wenn die Eltern das Kind auf eine Förderschule schicken wollen.
Die Erläuterung dieses Zusammenhangs ist wichtig, um zu verstehen, warum Herr Uttecht sich mit dem Ende der Förderschule anfreunden sollte. Die Landesregierung ist verpflichtet, unsere Regelschulen bis hinauf zu den Gymnasien auf den inklusiven Unterricht umzustellen, denn die Kinder werden kommen, unsere Grundschulen können davon bereits berichten, ebenso die Frechener Hauptschule. Insgesamt wird es seine Zeit brauchen, bis alle Schulen davon betroffen sein werden, aber es wird nicht aufzuhalten sein. Um aber die Regelschulen auf die Inklusion vorzubereiten, benötigt die Landesregierung fachkundiges Personal. Fachkundig sind Sonderpädagogen. Da aber die wenigsten Sonderpädagogen arbeitslos sind, muss die Landesregierung diese Fachleute aus bestehenden Schulen herauslösen, um sie in den Regelschulen einsetzen zu können. Und deshalb wird die Landesregierung in einem ersten Schritt kleine Förderschulen schließen, denn anders kann sie ihrer Pflicht, die Inklusion im Regelschulssystem umzusetzen, nicht nachkommen.
Und so werden in einem ersten Schritt die kleinen Förderschulen geschlossen werden – vielleicht wird die Landesregierung noch Übergangsfristen verlängert, vielleicht werden Mindestkinderzahlen leicht verändert. Dann wird die eine oder andere Förderschule langsamer sterben. Am Grundsätzlichen aber wird sich nichts ändern. Am langen Ende wird die Mehrzahl der Förderschulen wegfallen.
Insofern ist es unverständlich, warum der Schulausschuss ein weiteres Mal dafür gestimmt hat, das Thema Inklusion auf die lange Bank zu schieben. Anscheinend muss in Frechen die Hütte brennen, bevor man nach vernünftigen Lösungen sucht. Das Thema Inklusion jedenfalls brennt der Frechener Verwaltung nicht auf den Nägeln.
Er bezog sich dabei auf die geplante Richtlinie zur Mindestgröße der Förderschulen. Die Frechener Anne-Frank-Förderschule wird die in der Richtlinie geforderte Mindestgröße nicht erreichen und wird auslaufen.
Herr Uttecht will daran noch nicht so recht glauben, denn das flankierende Gesetz, das sogenannte 9.Schulrechtsänderungsgesetz ist umstritten. Mit diesem Gesetz sollen Teile der UN-Behindertenrechtskonvention in Landesrecht übersetzt werden. Das Gesetz wird kommen, denn in der von Bund und Land unterzeichneten Konvention sind einige Dinge formuliert, die für die Unterzeichner als Handlungsauftrag zu verstehen sind.
In Bezug auf unser Schulsystem hat die Konvention ein Recht des Kindes auf Beschulung in der Regelschule definiert. Aktuell wird dies leicht missverstanden, denn in der öffentlichen Debatte wird oft abgeleitet, dass damit ein Elternwahlrecht bezüglich des Bildungsortes des Kindes gemeint sei. Genau so hat es auch Herr Uttecht in der Sitzung formuliert: was aus den Kindern werden solle, die die Eltern auf eine Förderschule schicken wollten, wenn denn die Förderschule geschlossen sei?
Wenn man den Satz korrekt auflöst, so sagte Herr Uttecht eigentlich: was sollen die Eltern machen, die ihre Kinder auf eine Förderschule schicken wollen?
Er spricht also von einem Elternwahlrecht, das aus der Konvention aber nicht ableitbar ist. Die Konvention erklärt eindeutig ein individuelles und einklagbares Recht eines behinderten Kindes auf eine Beschulung im Regelschulsystem.
Wenn man es logisch zu Ende denkt, so hat das Kind ein eigenständiges Recht eine ganz normale Schule zu besuchen, selbst wenn die Eltern das Kind auf eine Förderschule schicken wollen.
Die Erläuterung dieses Zusammenhangs ist wichtig, um zu verstehen, warum Herr Uttecht sich mit dem Ende der Förderschule anfreunden sollte. Die Landesregierung ist verpflichtet, unsere Regelschulen bis hinauf zu den Gymnasien auf den inklusiven Unterricht umzustellen, denn die Kinder werden kommen, unsere Grundschulen können davon bereits berichten, ebenso die Frechener Hauptschule. Insgesamt wird es seine Zeit brauchen, bis alle Schulen davon betroffen sein werden, aber es wird nicht aufzuhalten sein. Um aber die Regelschulen auf die Inklusion vorzubereiten, benötigt die Landesregierung fachkundiges Personal. Fachkundig sind Sonderpädagogen. Da aber die wenigsten Sonderpädagogen arbeitslos sind, muss die Landesregierung diese Fachleute aus bestehenden Schulen herauslösen, um sie in den Regelschulen einsetzen zu können. Und deshalb wird die Landesregierung in einem ersten Schritt kleine Förderschulen schließen, denn anders kann sie ihrer Pflicht, die Inklusion im Regelschulssystem umzusetzen, nicht nachkommen.
Und so werden in einem ersten Schritt die kleinen Förderschulen geschlossen werden – vielleicht wird die Landesregierung noch Übergangsfristen verlängert, vielleicht werden Mindestkinderzahlen leicht verändert. Dann wird die eine oder andere Förderschule langsamer sterben. Am Grundsätzlichen aber wird sich nichts ändern. Am langen Ende wird die Mehrzahl der Förderschulen wegfallen.
Insofern ist es unverständlich, warum der Schulausschuss ein weiteres Mal dafür gestimmt hat, das Thema Inklusion auf die lange Bank zu schieben. Anscheinend muss in Frechen die Hütte brennen, bevor man nach vernünftigen Lösungen sucht. Das Thema Inklusion jedenfalls brennt der Frechener Verwaltung nicht auf den Nägeln.