Thema: SPD
20. August 12 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
... nicht Ehrlichkeit“, so wird gemunkelt, habe sich die neugebackene Landtagsabgeordnete der SPD, Frau D’Moch-Schweren geäußert.
Wir sind dem nachgegangen und müssen dem einen Punkt widersprechen, können den anderen Punkt dagegen bestätigen.
Bestätigt werden kann der Punkt Ehrlichkeit, denn auf abgeordnetenwatch.de hat Frau D’Moch Schweren am 24. April 2012 erklärt:
So viel zum Thema Ehrlichkeit.
Das mit dem Thema Gerechtigkeit dagegen muss nochmals gesondert betrachtet werden.
Frau D’Moch-Schweren erhält als Landtagsabgeordnete eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 9.979 €. Und dies 12 Mal im Jahr.
Hinzu kommen zudem die Pauschalen für das Kreistags- und das Stadtratsmandat: 341,50 € respektive 166 € jeden Monat. Im Rahmen des Kreistages wird Frau D’Moch-Schweren grob geschätzt an gut 20 Sitzungen teilnehmen (Kreistag, Ausschuss und Fraktion) im Stadtrat muss man mit rund 50 Sitzungsteilnahmen (Rat, Ausschüsse und Fraktion) kalkulieren. Jede Sitzung wird mit 17,50 € vergütet. Zukünftig werden die Aufwandspauschalen etwas geringer ausfallen, da ja die Ausschusssitzungen wegfallen werden. (Schätzung: Kreis: 16 statt 20 Sitzungen; Stadt: 42 statt 50 Sitzungen)
Im Jahr erhält Frau D’Moch-Schweren daher: 119.748 € Aufwandsentschädigung aus ihrer Tätigkeit als Abgeordnete, so gegen 4.350 € aus ihrem Kreistagsmandat und vermutlich weitere 2.700 € aus dem Stadtratsmandat.
Alleine für die Pauschalen und Sitzungsgelder aus Kreistag und Stadtrat muss eine sozialdemokratische Omi ganz schön lange für stricken, denn die Durchschnittsrente für Frauen liegt aktuell bei 473 € im Monat oder 5.676 € im Jahr. Stadtrat und Kreistag bringen da zusammen schon mehr ein.
Dafür, dass Frau D’Moch-Schweren ursprünglich der Meinung war, man könne nicht allen drei Mandate gleichzeitig gerecht werden und sie nun ein recht nettes Taschengeld aus Mandaten bezieht, denen sie nicht gleichzeitig (…) gerecht werden“ kann, läßt daran zweifeln, dass dem Topos Gerechtigkeit genüge getan wird.
So viel zum Thema Gerechtigkeit.
Schaut man auf die lokalen / regionalen Sitzungsteilnahmen des frisch gebackenen Mitglieds des nordrhein-westfälischen Landtags, dann wird deutlich, dass man auch durch Fernbleiben von Sitzungen ein Mandat „erfolgreich“ wahrnehmen kann. Bis zur parlamentarischen Sommerpause war Frau D’Moch-Schweren Vorsitzende dreier Ausschüsse (Sozialausschuss des Kreistages, Schulausschuss und Sozialausschuss des Stadtrates). Jeder dieser Ausschüsse tagte vor der Sommerpause noch ein einziges Mal. Einzig die Schulausschusssitzung vom 12. Juni 2012 beehrte sie mit ihrer Anwesenheit. Diesen aber mit einer Verspätung von mehr als 45 Minuten. Daneben schwänzte sie die Stadtratssitzung vom 03. Juli 2012 und zur Sitzung des Kreistages vom 05. Juli 2012 kam sie auch verspätet.
Übersetzt man ihre Anwesenheit in Minuten, so kommt man auf folgendes Ergebnis: Gesamtsitzungsdauer: 528 Minuten. Real Anwesenheit: 180 Minuten. Wir wollen nicht zu lästerlich sein, aber eine Anwesenheit von 34% ist kein Qualitätsausweis.
Frau D’Moch hält es hier wohl ganz pragmatisch mit Adenauer: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“
Wir sind dem nachgegangen und müssen dem einen Punkt widersprechen, können den anderen Punkt dagegen bestätigen.
Bestätigt werden kann der Punkt Ehrlichkeit, denn auf abgeordnetenwatch.de hat Frau D’Moch Schweren am 24. April 2012 erklärt:
nach meiner Überzeugung kann man nicht gleichzeitig allen drei Mandate gerecht werden. Sollte ich am 13. Mai in den Landtag gewählt werden werde ich mich mit meinen Fraktionsvorsitzenden darüber unterhalten.Inzwischen hat sie mit ihren Fraktionsvorsitzenden geredet:
wie angekündigt habe ich mich nach der Wahl mit den beiden Fraktionsvorsitzenden beraten. Im Ergebnis werde ich dem Stadtrat und Kreistag weiter angehören, allerdings die von mir bislang ausgeübten Ausschussvorsitze abgeben und so deutlich entlastet werden.Mit anderen Worten: Frau D’Moch-Schweren hat, nach Rücksprache mit den Fraktionsvorsitzenden, die neue Überzeugung gewonnen, allen drei Mandaten gerecht werden zu können, solange sie keine Ausschussarbeit mehr leisten muss.
So viel zum Thema Ehrlichkeit.
Das mit dem Thema Gerechtigkeit dagegen muss nochmals gesondert betrachtet werden.
Frau D’Moch-Schweren erhält als Landtagsabgeordnete eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 9.979 €. Und dies 12 Mal im Jahr.
Hinzu kommen zudem die Pauschalen für das Kreistags- und das Stadtratsmandat: 341,50 € respektive 166 € jeden Monat. Im Rahmen des Kreistages wird Frau D’Moch-Schweren grob geschätzt an gut 20 Sitzungen teilnehmen (Kreistag, Ausschuss und Fraktion) im Stadtrat muss man mit rund 50 Sitzungsteilnahmen (Rat, Ausschüsse und Fraktion) kalkulieren. Jede Sitzung wird mit 17,50 € vergütet. Zukünftig werden die Aufwandspauschalen etwas geringer ausfallen, da ja die Ausschusssitzungen wegfallen werden. (Schätzung: Kreis: 16 statt 20 Sitzungen; Stadt: 42 statt 50 Sitzungen)
Im Jahr erhält Frau D’Moch-Schweren daher: 119.748 € Aufwandsentschädigung aus ihrer Tätigkeit als Abgeordnete, so gegen 4.350 € aus ihrem Kreistagsmandat und vermutlich weitere 2.700 € aus dem Stadtratsmandat.
Alleine für die Pauschalen und Sitzungsgelder aus Kreistag und Stadtrat muss eine sozialdemokratische Omi ganz schön lange für stricken, denn die Durchschnittsrente für Frauen liegt aktuell bei 473 € im Monat oder 5.676 € im Jahr. Stadtrat und Kreistag bringen da zusammen schon mehr ein.
Dafür, dass Frau D’Moch-Schweren ursprünglich der Meinung war, man könne nicht allen drei Mandate gleichzeitig gerecht werden und sie nun ein recht nettes Taschengeld aus Mandaten bezieht, denen sie nicht gleichzeitig (…) gerecht werden“ kann, läßt daran zweifeln, dass dem Topos Gerechtigkeit genüge getan wird.
So viel zum Thema Gerechtigkeit.
Schaut man auf die lokalen / regionalen Sitzungsteilnahmen des frisch gebackenen Mitglieds des nordrhein-westfälischen Landtags, dann wird deutlich, dass man auch durch Fernbleiben von Sitzungen ein Mandat „erfolgreich“ wahrnehmen kann. Bis zur parlamentarischen Sommerpause war Frau D’Moch-Schweren Vorsitzende dreier Ausschüsse (Sozialausschuss des Kreistages, Schulausschuss und Sozialausschuss des Stadtrates). Jeder dieser Ausschüsse tagte vor der Sommerpause noch ein einziges Mal. Einzig die Schulausschusssitzung vom 12. Juni 2012 beehrte sie mit ihrer Anwesenheit. Diesen aber mit einer Verspätung von mehr als 45 Minuten. Daneben schwänzte sie die Stadtratssitzung vom 03. Juli 2012 und zur Sitzung des Kreistages vom 05. Juli 2012 kam sie auch verspätet.
Übersetzt man ihre Anwesenheit in Minuten, so kommt man auf folgendes Ergebnis: Gesamtsitzungsdauer: 528 Minuten. Real Anwesenheit: 180 Minuten. Wir wollen nicht zu lästerlich sein, aber eine Anwesenheit von 34% ist kein Qualitätsausweis.
Frau D’Moch hält es hier wohl ganz pragmatisch mit Adenauer: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“
Thema: Inklusion
26. Juli 12 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Wenn auch derzeit nur in Bayern.
Aber an diesem Beispiel zeigt sich, dass die Folgen der UN-Behindertenrechtskonvention durch Behörden nicht ausgebremst werden können, wenn Eltern das Recht auf die Regelbeschulung ihrer Kinder einklagen.
Die Eltern eines gehörlosen Kindes haben in einem Vergleich durchgesetzt, dass ihre Tochter die normale Grundschule besuchen darf und dass das Land die Kosten für den Gebärdendolmetscher übernehmen muss. Der zuständige Bezirk wollte das Mädchen auf eine Förderschule schicken. Mit der Begründung, dort werde sie besser gefördert. Der vom Gericht beauftragte Gutachter erklärte dagegen klar, das Mädchen sei an der Förderschule unterfordert.
Noch handelt es sich um einen Vergleich und der ist auf ein Schuljahr befristet, aber sollte das im kommenden Jahr erfolgende Anschlussgutachten zu einem positiven Schluss kommen, dann wird die zuständige Behörde (der Bezirk Schwaben) die Kosten übernehmen müssen.
Wer also meinen sollte, Inklusion lasse sich auf dem Behördenweg ausbremsen, der sieht sich hier eines Besseren belehrt. Die Gerichte werden dafür sorgen, dass behinderte Kinder endlich die ihnen zustehenden Rechte erhalten.
Frechen ist in der Pflicht endlich und konsequent einen Inklusionsplan zu beraten und zu verabschieden, der allen FrechenerInnen zeigt, was Inklusion auf kommunaler Ebene bedeutet und wie Inklusion auf kommunaler Ebene umgesetzt werden soll.
Andernfalls wird Frechen durch Gerichtsbeschlüsse auf den Weg gebracht werden. Selber gestalten wäre vielleicht die bessere Alternative.
Aber an diesem Beispiel zeigt sich, dass die Folgen der UN-Behindertenrechtskonvention durch Behörden nicht ausgebremst werden können, wenn Eltern das Recht auf die Regelbeschulung ihrer Kinder einklagen.
Die Eltern eines gehörlosen Kindes haben in einem Vergleich durchgesetzt, dass ihre Tochter die normale Grundschule besuchen darf und dass das Land die Kosten für den Gebärdendolmetscher übernehmen muss. Der zuständige Bezirk wollte das Mädchen auf eine Förderschule schicken. Mit der Begründung, dort werde sie besser gefördert. Der vom Gericht beauftragte Gutachter erklärte dagegen klar, das Mädchen sei an der Förderschule unterfordert.
Noch handelt es sich um einen Vergleich und der ist auf ein Schuljahr befristet, aber sollte das im kommenden Jahr erfolgende Anschlussgutachten zu einem positiven Schluss kommen, dann wird die zuständige Behörde (der Bezirk Schwaben) die Kosten übernehmen müssen.
Wer also meinen sollte, Inklusion lasse sich auf dem Behördenweg ausbremsen, der sieht sich hier eines Besseren belehrt. Die Gerichte werden dafür sorgen, dass behinderte Kinder endlich die ihnen zustehenden Rechte erhalten.
Frechen ist in der Pflicht endlich und konsequent einen Inklusionsplan zu beraten und zu verabschieden, der allen FrechenerInnen zeigt, was Inklusion auf kommunaler Ebene bedeutet und wie Inklusion auf kommunaler Ebene umgesetzt werden soll.
Andernfalls wird Frechen durch Gerichtsbeschlüsse auf den Weg gebracht werden. Selber gestalten wäre vielleicht die bessere Alternative.
Thema: Sekundarschule
23. Juli 12 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Stadtverwaltung und politische Mehrheit der Stadt Rösrath halten eine Sekundarschule in Rösrath für sinnvoll. Entsprechend wurden die Eltern informiert und die Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr abgefragt.
Gefragt wurde auch, ob die Eltern ihre Kinder an einer Sekundarschule anmelden würden bzw. ob sie das Konzept „Sekundarschule“ ansprechen würde.
Das Ergebnis muss allen Sekundarschulbefürwortern zu denken geben. Über 50% der Eltern erklärten, dass sie das Konzept nicht anspricht. Und gerade mal 14% der Eltern würden ihr Kind vermutlich an einer Sekundarschule anmelden.
Noch deutlicher wird, was Eltern tun werden, wenn die Sekundarschule kommen sollte: die Anmeldezahlen ausserhalb Rössraths werden ansteigen, ebenso die Anmeldungen am lokalen Gymnasium. Mit anderen Worten: Kommt die Sekundarschule, dann gehen die Kinder.
Interessierte Rösrather Eltern haben zudem die Fragebögen kommentiert. Sie haben eine Gesamtschule in Rösrath gefordert, ein inklusives Schulangebot, G9 und längeres gemeinsames Lernen.
Forderungen also, die mit einer Inklusion realisierenden Gesamtschule umsetzbar sind.
Aber anscheinend will man in Rösrath nicht auf die Eltern hören.
«Wäre es da nicht einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?» schrieb Berthold Brecht nach dem gescheiterten Arbeiteraufstand vom 17. Juni 1953. Rösraths Politik und Verwaltung wollen diesen Weg wohl gehen. Statt die Elternbefragung Ernst zu nehmen, wollen sie diese einfach im kommenden Jahr wiederholen. Bis irgendwann in ferner Zukunft die von der Stadtverwaltung gewünschte Mehrheit zustande kommt.
Vermutlich grenzt es an Hochverrat, zu fragen, warum überhaupt eine Elternbefragung durchgeführt wurde, es scheint ja niemanden wirklich zu interessieren.
Wir wollen hoffen, dass Frechens Politik und Verwaltung dem Elternwillen ein größeres Gewicht einräumen. Aber was Rösrather Eltern können, können Frechener Eltern schon lange. Hürth bekommt eine Gesamtschule, in Ehrenfeld ist ein inklusives Gesamtschulprojekt geplant und so finden sich im Kölner Raum vermutlich für jedes Kind eine passende Schule.
Einfacher wäre es, Frechen erhielte die geforderte und von den von der Stadt bezahlten Gutachtern unterstützte Gesamtschule.
Gefragt wurde auch, ob die Eltern ihre Kinder an einer Sekundarschule anmelden würden bzw. ob sie das Konzept „Sekundarschule“ ansprechen würde.
Das Ergebnis muss allen Sekundarschulbefürwortern zu denken geben. Über 50% der Eltern erklärten, dass sie das Konzept nicht anspricht. Und gerade mal 14% der Eltern würden ihr Kind vermutlich an einer Sekundarschule anmelden.
Noch deutlicher wird, was Eltern tun werden, wenn die Sekundarschule kommen sollte: die Anmeldezahlen ausserhalb Rössraths werden ansteigen, ebenso die Anmeldungen am lokalen Gymnasium. Mit anderen Worten: Kommt die Sekundarschule, dann gehen die Kinder.
Interessierte Rösrather Eltern haben zudem die Fragebögen kommentiert. Sie haben eine Gesamtschule in Rösrath gefordert, ein inklusives Schulangebot, G9 und längeres gemeinsames Lernen.
Forderungen also, die mit einer Inklusion realisierenden Gesamtschule umsetzbar sind.
Aber anscheinend will man in Rösrath nicht auf die Eltern hören.
«Wäre es da nicht einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?» schrieb Berthold Brecht nach dem gescheiterten Arbeiteraufstand vom 17. Juni 1953. Rösraths Politik und Verwaltung wollen diesen Weg wohl gehen. Statt die Elternbefragung Ernst zu nehmen, wollen sie diese einfach im kommenden Jahr wiederholen. Bis irgendwann in ferner Zukunft die von der Stadtverwaltung gewünschte Mehrheit zustande kommt.
Vermutlich grenzt es an Hochverrat, zu fragen, warum überhaupt eine Elternbefragung durchgeführt wurde, es scheint ja niemanden wirklich zu interessieren.
Wir wollen hoffen, dass Frechens Politik und Verwaltung dem Elternwillen ein größeres Gewicht einräumen. Aber was Rösrather Eltern können, können Frechener Eltern schon lange. Hürth bekommt eine Gesamtschule, in Ehrenfeld ist ein inklusives Gesamtschulprojekt geplant und so finden sich im Kölner Raum vermutlich für jedes Kind eine passende Schule.
Einfacher wäre es, Frechen erhielte die geforderte und von den von der Stadt bezahlten Gutachtern unterstützte Gesamtschule.
Gegenentwürfe