Mittwoch, 6. Juni 2012
Thema: Inklusion
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe hat den "Wegweiser für Eltern zum Gemeinsamen Unterricht" neu aufgelegt.
Ich möchte einfach zur nächstgelegenen Schule gehen und meine Tochter anmelden können – wie alle anderen auch – und wissen, dass dafür gesorgt wird, dass sie die Unterstützung erhält, die sie braucht…
In seinem Vorwort schreibt er:
Drei Jahre nach Inkrafttreten der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen sollte eigentlich jedem Kind eine inklusiven Grundschule oder eine weiterführende Schule am Wohnort offen stehen. Die Realität sieht anders aus. Statt ihren Rechtsanspruch anzuerkennen, müssen Eltern sich immer noch rechtfertigen, wenn sie Teilhabe und Förderung für ihr Kind beanspruchen.
Als Eltern eines Kindes mit Behinderung werden Sie diese Situation kennen. Diskriminierungserfahrungen gehören leider noch zu unserem Alltag. Die vorliegende Broschüre, die von dem Elternverband Gemeinsam leben gemeinsam lernen e. V. erarbeitet wurde, garantiert nicht, dass Ihnen keine Hindernisse begegnen.
Sie soll Sie aber stärken, indem sie Sie über Ihre Rechte bzw. die Ihres Kindes informiert.
In diesem Sinne hier die Links zu den Broschüren:
Allgemein
Themenheft: NRW




Samstag, 2. Juni 2012
Thema: Grube Carl
Aus aktuellem Anlass führt die Stadt Frechen in der Straße Zum Bellerhammer auf Grube Carl eine Verkehrsmessung durch. Eine bereits in 2009 vorgenommene Messung zeigte bereits damals deutlich regelmäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen auf. Hieraufhin hat die Stadt Frechen Querungen in der Straße Zum Bellerhammer auf Höhe der Carl-Sutor-Straße gesetzt. Im Februar/März 2012 hat die Stadt die Messungen mit einem inzwischen selbst angeschafften Verkehrs-Messgerät wiederholt. Das Verkehrs-Messgerät soll die Verkehrsbelastung in dieser Straße messen. Es können damit keine Verkehrssünder ermittelt werden, wie etwa die Starenkästen, da nur die Länge des Fahrzeugs (um Rückschlüsse auf die Fahrzeugart wie bspw. PKW oder LKW zu ziehen), die Geschwindigkeit und die Uhrzeit erfasst werden. Also eine Verkehrszählung mit Geschwindigkeitsmessung. Das Gerät hat die Größe eines Aktenkoffers und ist an einem Laternenpfahl in ca. einem Meter Höhe angebracht.

Diese Messergebnisse konnten nicht verwendet werden, da ein städtischer Mitarbeiter das Gerät falsch angebracht hat (so zumindest die Auskunft der örtlichen Polizeidienststelle Frechen, die ebenfalls Interesse an den Messergebnissen bekundet). Im Mai wurde das Messgerät dann wieder an einem Laternenpfahl in der Straße Zum Bellerhammer angebracht. Dieses wurde nach ca. 3 Wochen durch städtische Mitarbeiter abmontiert (vermutlich zwecks Auswertung).

Jetzt verwundert es uns Anwohner aber umso mehr, dass das Verkehrs-Messgerät am 01.06.2012 wieder an der gleichen Stelle wie bei der zweiten Messung durch städtische Mitarbeiter angebracht wurde.

Wieder ein Messfehler oder menschliches Versagen bei der Installation im zweiten Anlauf (zum zweiten Mal hintereinander)?

Oder sind doch nicht die von der Stadt gewünschten Messergebnisse bei den zwei Messung herausgekommen?

Werden jetzt solange Messungen vorgenommen bis die Ergebnisse den Wünschen der Stadt entsprechen (die überwiegende Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern um damit die Wirkung der baulichen Querungen nachzuweisen)? Dazu kann ich nur sagen, das ist kein Wunschkonzert. Wenn die (ersten zwei) Ergebnisse zum Großteil im 50-Stundenkilometerbereich gefallen sind, handelt es sich um keine Messfehler. Das ist die Realität mit der die Anlieger und Verkehrsteilnehmer (ob Auto-/Radfahrer oder Fußgänger) der Straße Zum Bellerhammer täglich konfrontiert werden.

Also nicht messen bis die Wunsch-Messergebnisse stimmen, sondern der Realität ins Auge blicken und Maßnahmen gegen die gefährlichen Raser ergreifen!!!




Donnerstag, 31. Mai 2012
Thema: Grube Carl
Die im Vorfeld geäußerten Bedenken eines Teilnehmers bezüglich der Verschwiegenheitsklausel konnten nach einer Erläuterung durch die Geschäftsstelle und der daraufhin geführten Gespräche weitestgehend ausgeräumt werden. Auf Anregung der Bürger wurde die Regelung durch eine klarstellende Formulierung ergänzt.
Das ist der Wortlaut der Pressemitteilung der Geschäftsstelle des Planungsbeirats zum Konflikt um die Geheimhaltungsklausel.
Der geneigte Leser interssiert sich nun schon, wie die neue Geheimhaltungsklausel so ausschaut. Man hat ja in Kommunen so seine Erfahrungen. Beispielweise differenziert die Geschäftsordnung des Stadtrates zwischen einem öffentlichen und einem nichtöffentlichen Sitzungsteil. Bisher jedoch wurde die neue Klausel nicht veröffentlicht.
Aber wie in einem früheren Artikel erwähnt, lautet der Anspruch der Geschäftsstelle ja:
„Allerdings wolle sie mit der Geheimhaltung verhindern, dass (…) andere Eindrücke, Stimmungen oder Ergebnisse an die Öffentlichkeit gelangen, die nicht vorher von der Geschäftsstelle abgesegnet wurden.“
Vermutlich wird nun verzweifelt eine Formulierung gesucht, mit der einerseits die Zensurvorstellungen der Geschäftsstelle gesichert werden, vordergründig aber den Transparenzwünschen „eines Teilnehmers“ Rechnung getragen wird. Wobei diese Aussage nachweislich falsch ist. Laut Presse hat auch Herr Schuhmacher von den Grünen sich bereits im Vorfeld gegen diese Form der Geheimhaltung ausgesprochen. Womit es sich schon um 2 Teilnehmer des Planungsbeirates handelte. Der Widerstand gegen die Geheimhaltung muss also breiter gewesen sein, als es die Geschäftsstelle gerne zugeben würde. In der Pressemitteilung findet sich die zweifache Setzung des Plural: „geführte Gespräche … Auf Anregung der Bürger …“. Das lässt bei vorsichtiger Lektüre zwischen den Zeilen erkennen, dass die Geheimhaltungsklausel auf breiteres Missfallen gestoßen sein muss.

Transparenz wäre vielleicht doch ganz hilfreich, aber zwischen den Zeilen geht auch.