Thema: Grube Carl
02. Juni 12 | Autor: direktblogger | 0 Kommentare | Kommentieren
Aus aktuellem Anlass führt die Stadt Frechen in der Straße Zum Bellerhammer auf Grube Carl eine Verkehrsmessung durch. Eine bereits in 2009 vorgenommene Messung zeigte bereits damals deutlich regelmäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen auf. Hieraufhin hat die Stadt Frechen Querungen in der Straße Zum Bellerhammer auf Höhe der Carl-Sutor-Straße gesetzt. Im Februar/März 2012 hat die Stadt die Messungen mit einem inzwischen selbst angeschafften Verkehrs-Messgerät wiederholt. Das Verkehrs-Messgerät soll die Verkehrsbelastung in dieser Straße messen. Es können damit keine Verkehrssünder ermittelt werden, wie etwa die Starenkästen, da nur die Länge des Fahrzeugs (um Rückschlüsse auf die Fahrzeugart wie bspw. PKW oder LKW zu ziehen), die Geschwindigkeit und die Uhrzeit erfasst werden. Also eine Verkehrszählung mit Geschwindigkeitsmessung. Das Gerät hat die Größe eines Aktenkoffers und ist an einem Laternenpfahl in ca. einem Meter Höhe angebracht.
Diese Messergebnisse konnten nicht verwendet werden, da ein städtischer Mitarbeiter das Gerät falsch angebracht hat (so zumindest die Auskunft der örtlichen Polizeidienststelle Frechen, die ebenfalls Interesse an den Messergebnissen bekundet). Im Mai wurde das Messgerät dann wieder an einem Laternenpfahl in der Straße Zum Bellerhammer angebracht. Dieses wurde nach ca. 3 Wochen durch städtische Mitarbeiter abmontiert (vermutlich zwecks Auswertung).
Jetzt verwundert es uns Anwohner aber umso mehr, dass das Verkehrs-Messgerät am 01.06.2012 wieder an der gleichen Stelle wie bei der zweiten Messung durch städtische Mitarbeiter angebracht wurde.
Wieder ein Messfehler oder menschliches Versagen bei der Installation im zweiten Anlauf (zum zweiten Mal hintereinander)?
Oder sind doch nicht die von der Stadt gewünschten Messergebnisse bei den zwei Messung herausgekommen?
Werden jetzt solange Messungen vorgenommen bis die Ergebnisse den Wünschen der Stadt entsprechen (die überwiegende Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern um damit die Wirkung der baulichen Querungen nachzuweisen)? Dazu kann ich nur sagen, das ist kein Wunschkonzert. Wenn die (ersten zwei) Ergebnisse zum Großteil im 50-Stundenkilometerbereich gefallen sind, handelt es sich um keine Messfehler. Das ist die Realität mit der die Anlieger und Verkehrsteilnehmer (ob Auto-/Radfahrer oder Fußgänger) der Straße Zum Bellerhammer täglich konfrontiert werden.
Also nicht messen bis die Wunsch-Messergebnisse stimmen, sondern der Realität ins Auge blicken und Maßnahmen gegen die gefährlichen Raser ergreifen!!!
Diese Messergebnisse konnten nicht verwendet werden, da ein städtischer Mitarbeiter das Gerät falsch angebracht hat (so zumindest die Auskunft der örtlichen Polizeidienststelle Frechen, die ebenfalls Interesse an den Messergebnissen bekundet). Im Mai wurde das Messgerät dann wieder an einem Laternenpfahl in der Straße Zum Bellerhammer angebracht. Dieses wurde nach ca. 3 Wochen durch städtische Mitarbeiter abmontiert (vermutlich zwecks Auswertung).
Jetzt verwundert es uns Anwohner aber umso mehr, dass das Verkehrs-Messgerät am 01.06.2012 wieder an der gleichen Stelle wie bei der zweiten Messung durch städtische Mitarbeiter angebracht wurde.
Wieder ein Messfehler oder menschliches Versagen bei der Installation im zweiten Anlauf (zum zweiten Mal hintereinander)?
Oder sind doch nicht die von der Stadt gewünschten Messergebnisse bei den zwei Messung herausgekommen?
Werden jetzt solange Messungen vorgenommen bis die Ergebnisse den Wünschen der Stadt entsprechen (die überwiegende Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern um damit die Wirkung der baulichen Querungen nachzuweisen)? Dazu kann ich nur sagen, das ist kein Wunschkonzert. Wenn die (ersten zwei) Ergebnisse zum Großteil im 50-Stundenkilometerbereich gefallen sind, handelt es sich um keine Messfehler. Das ist die Realität mit der die Anlieger und Verkehrsteilnehmer (ob Auto-/Radfahrer oder Fußgänger) der Straße Zum Bellerhammer täglich konfrontiert werden.
Also nicht messen bis die Wunsch-Messergebnisse stimmen, sondern der Realität ins Auge blicken und Maßnahmen gegen die gefährlichen Raser ergreifen!!!
Thema: Grube Carl
31. Mai 12 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Die im Vorfeld geäußerten Bedenken eines Teilnehmers bezüglich der Verschwiegenheitsklausel konnten nach einer Erläuterung durch die Geschäftsstelle und der daraufhin geführten Gespräche weitestgehend ausgeräumt werden. Auf Anregung der Bürger wurde die Regelung durch eine klarstellende Formulierung ergänzt.Das ist der Wortlaut der Pressemitteilung der Geschäftsstelle des Planungsbeirats zum Konflikt um die Geheimhaltungsklausel.
Der geneigte Leser interssiert sich nun schon, wie die neue Geheimhaltungsklausel so ausschaut. Man hat ja in Kommunen so seine Erfahrungen. Beispielweise differenziert die Geschäftsordnung des Stadtrates zwischen einem öffentlichen und einem nichtöffentlichen Sitzungsteil. Bisher jedoch wurde die neue Klausel nicht veröffentlicht.
Aber wie in einem früheren Artikel erwähnt, lautet der Anspruch der Geschäftsstelle ja:
„Allerdings wolle sie mit der Geheimhaltung verhindern, dass (…) andere Eindrücke, Stimmungen oder Ergebnisse an die Öffentlichkeit gelangen, die nicht vorher von der Geschäftsstelle abgesegnet wurden.“Vermutlich wird nun verzweifelt eine Formulierung gesucht, mit der einerseits die Zensurvorstellungen der Geschäftsstelle gesichert werden, vordergründig aber den Transparenzwünschen „eines Teilnehmers“ Rechnung getragen wird. Wobei diese Aussage nachweislich falsch ist. Laut Presse hat auch Herr Schuhmacher von den Grünen sich bereits im Vorfeld gegen diese Form der Geheimhaltung ausgesprochen. Womit es sich schon um 2 Teilnehmer des Planungsbeirates handelte. Der Widerstand gegen die Geheimhaltung muss also breiter gewesen sein, als es die Geschäftsstelle gerne zugeben würde. In der Pressemitteilung findet sich die zweifache Setzung des Plural: „geführte Gespräche … Auf Anregung der Bürger …“. Das lässt bei vorsichtiger Lektüre zwischen den Zeilen erkennen, dass die Geheimhaltungsklausel auf breiteres Missfallen gestoßen sein muss.
Transparenz wäre vielleicht doch ganz hilfreich, aber zwischen den Zeilen geht auch.
Thema: Grube Carl
23. Mai 12 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
“Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.”
Das schreibt das Grundgesetz in Artikel 5.
Für den Planungsbeirat Grube Carl soll Artikel 5 des Grundgesetzes jedoch nicht gelten.
Mit anderen Worten: an die Öffentlichkeit darf nur gelangen, was der Geschäftsstelle und damit der Stadt genehm ist.
Erstaunlich daran ist nur: diese Form der Zensur scheint in Frechen so normal zu sein, dass sich daran niemand stört. So erklärte der Stadtsprecher Friedmann in der Kölnischen Rundschau:
Das schreibt das Grundgesetz in Artikel 5.
Für den Planungsbeirat Grube Carl soll Artikel 5 des Grundgesetzes jedoch nicht gelten.
„Es gehe nur darum, den Informationsfluss von Beiratsmitgliedern über die Geschäftsstelle laufen zu lassen.“Das erklärt die von der Stadt eingesetzte Geschäftsführerin des Planungsbeirates Frau Dettlaff heute im Kölner Stadtanzeiger.
…
„Allerdings wolle sie mit der Geheimhaltung verhindern, dass personalbezogene Details die Beiratsrunde verlassen oder andere Eindrücke, Stimmungen oder Ergebnisse an die Öffentlichkeit gelangen, die nicht vorher von der Geschäftsstelle abgesegnet wurden.“
Mit anderen Worten: an die Öffentlichkeit darf nur gelangen, was der Geschäftsstelle und damit der Stadt genehm ist.
Erstaunlich daran ist nur: diese Form der Zensur scheint in Frechen so normal zu sein, dass sich daran niemand stört. So erklärte der Stadtsprecher Friedmann in der Kölnischen Rundschau:
Die Klausel sei Standard, „Das gilt auch für den Gestaltungsbeirat Rotental.“Es herrscht eine seltsame politische Kultur in Frechen.