Thema: Schulpolitik
21. Juli 11 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Auch wenn es derzeit kein lokales Thema ist - weder denkt hier in Frechen jemand über eine Gemeinschaftschule nach, noch gibt es andere reformerische Bestrebungen, so sei doch auf ein Kommentar hingewiesen, der das Elend des nordrheinwestfälischen Schulfriedens in den neuen Zusammenhang grüner Bürgerlichkeit und dem schwarz-gelben (und rotem?) "rührt unser Gymnasium nicht an" bringt:
"Der "Schulkonsens" von SPD, Grünen und CDU zementiert die ungerechte, demütigende und einer Demokratie unwürdige Zweiklassenbeschulung im größten Bundesland für lange, lange Zeit. SPD und Grüne haben, sobald an der Regierung, sichtlich nichts mehr gegen die Privilegierung von Gymnasiasten einzuwenden. "
Kommentar TAZ
Im übrigen spricht aktuell alles dafür, dass auch das Thema Inklusion behinderter Kinder auf der Strecke bleibt:
Aus dem Konsenspapier:
"Das Schulangebot in NRW soll zukünftig bestehen aus:
...
Förderschulen, soweit sie trotz Inklusion erforderlich sind"
"Der Prozess zur inklusiven Schule, den CDU, SPD und Grüne mit ihrem gemeinsamen Antrag vom Dezember letzten Jahres eingeleitet haben, wird fortgesetzt. Hieraus erwachsender gesetzlicher Regelungsbedarf kann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Gesetzgebungsverfahren zur Weiterentwicklung der Schulstruktur verbunden werden."
Konsenspapier
Mit anderen Worten: ein Armutszeugnis. Aus der Inklusion erwachsender gesetzlicher Regelungsbedarf kann gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Mit anderen Worten: Inklusion in NRW-Regelschulsystem wird vertagt und die Kinder schauen in die Röhre.
Dazu nur die Forderung der UNESCO-Kommission vom 24. Juni 2011:
"Die Deutsche UNESCO-Kommission fordert Bund, Länder und Kommunen auf
1. in den Schulgesetzen der Länder bisher enthaltene Vorbehalte gegenüber Integration oder Inklusion aufzuheben und das individuelle Recht auf den Besuch allgemeiner und berufsbildender Schulen zu verankern und praktisch zu verwirklichen;
2. zügig Aktionspläne auf Landes- und kommunaler Ebene zur inklusiven Bildung zu erarbeiten;
3. inklusive Bildung als Leitidee in der Aus- und Fortbildung aller pädagogischen Berufe einschließlich aller Lehrämter zu verankern und mit entsprechenden Pflichtanteilen auszugestalten;
4. die Sonderschulen planvoll in das allgemeine Schulwesen zu überführen; dabei die materiellen Ressourcen und die sonderpädagogische Kompetenz der Lehrkräfte aus den bisherigen Sonderschulen zur systemischen und individuellen Beratung und Unterstützung für die Förderung der Schülerinnen und Schüler in den inklusiv arbeitenden Bildungseinrichtungen einzusetzen; wo sinnvoll, Unterstützungssysteme ohne Schüler außerhalb der allgemeinen Schulen für die Umsetzung inklusiver Bildung zu nutzen;
(...)"
Deutsche UNESCO_Kommission
Wer erkennt den Unterschied?
"Der "Schulkonsens" von SPD, Grünen und CDU zementiert die ungerechte, demütigende und einer Demokratie unwürdige Zweiklassenbeschulung im größten Bundesland für lange, lange Zeit. SPD und Grüne haben, sobald an der Regierung, sichtlich nichts mehr gegen die Privilegierung von Gymnasiasten einzuwenden. "
Kommentar TAZ
Im übrigen spricht aktuell alles dafür, dass auch das Thema Inklusion behinderter Kinder auf der Strecke bleibt:
Aus dem Konsenspapier:
"Das Schulangebot in NRW soll zukünftig bestehen aus:
...
Förderschulen, soweit sie trotz Inklusion erforderlich sind"
"Der Prozess zur inklusiven Schule, den CDU, SPD und Grüne mit ihrem gemeinsamen Antrag vom Dezember letzten Jahres eingeleitet haben, wird fortgesetzt. Hieraus erwachsender gesetzlicher Regelungsbedarf kann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Gesetzgebungsverfahren zur Weiterentwicklung der Schulstruktur verbunden werden."
Konsenspapier
Mit anderen Worten: ein Armutszeugnis. Aus der Inklusion erwachsender gesetzlicher Regelungsbedarf kann gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Mit anderen Worten: Inklusion in NRW-Regelschulsystem wird vertagt und die Kinder schauen in die Röhre.
Dazu nur die Forderung der UNESCO-Kommission vom 24. Juni 2011:
"Die Deutsche UNESCO-Kommission fordert Bund, Länder und Kommunen auf
1. in den Schulgesetzen der Länder bisher enthaltene Vorbehalte gegenüber Integration oder Inklusion aufzuheben und das individuelle Recht auf den Besuch allgemeiner und berufsbildender Schulen zu verankern und praktisch zu verwirklichen;
2. zügig Aktionspläne auf Landes- und kommunaler Ebene zur inklusiven Bildung zu erarbeiten;
3. inklusive Bildung als Leitidee in der Aus- und Fortbildung aller pädagogischen Berufe einschließlich aller Lehrämter zu verankern und mit entsprechenden Pflichtanteilen auszugestalten;
4. die Sonderschulen planvoll in das allgemeine Schulwesen zu überführen; dabei die materiellen Ressourcen und die sonderpädagogische Kompetenz der Lehrkräfte aus den bisherigen Sonderschulen zur systemischen und individuellen Beratung und Unterstützung für die Förderung der Schülerinnen und Schüler in den inklusiv arbeitenden Bildungseinrichtungen einzusetzen; wo sinnvoll, Unterstützungssysteme ohne Schüler außerhalb der allgemeinen Schulen für die Umsetzung inklusiver Bildung zu nutzen;
(...)"
Deutsche UNESCO_Kommission
Wer erkennt den Unterschied?
Thema: Zuckungen
29. Juni 11 | Autor: antoine favier | 1 Kommentar | Kommentieren
Heute schreibe ich nicht selber, heute lasse ich schreiben und frage: wer hat's geschrieben bzw. wer kennt die Fundstelle?
"Die zunehmende Gefährdung unserer Umwelt führt weltweit zu einer Verschärfung sozialer Ungleichheit. Um so mehr muß der ökologische Umbau sozial gestaltet werden.
…
Es gibt keine ökologische Erneuerung ohne sparsamen und rationellen Umgang mit Energie. Wir wollen ihn durch Tarife, Preise, Steuern, Abgaben und Normen zum ökonomisch Gebotenen machen. Wir fördern Abwärmenutzung, Kraft-Wärme-Kopplung und dezentrale, insbesondere kommunale Energieversorgung, vor allem aber regenerierbare Energieträger. Ihnen gehört die Zukunft.
…
Gesamtwirtschaftlich ist nichts vernünftig, was ökologisch unvernünftig ist. Ökologie ist kein Zusatz zur Ökonomie. Sie wird zur Basis verantwortlichen Wirtschaftens. Das ökologisch Notwendige muß daher Prinzip auch betriebswirtschaftlichen Handelns werden. Wir dürfen der Natur nur abverlangen, was sie uns ohne nachteilige Schäden liefert.
…
Ökologische Erneuerung wollen wir, wo immer möglich, nicht durch administrative Einzelentscheidungen, sondern durch politische Rahmensetzung bewirken. Das ökologisch Schädliche muß teurer, das ökologisch Richtige ökonomisch vorteilhafter werden.
…
Nicht jedes Wachstum ist Fortschritt. Wachsen muß, was natürliche Lebensgrundlagen sichert, Lebens- und Arbeitsqualität verbessert, Abhängigkeit mindert und Selbstbestimmung fördert, Leben und Gesundheit schützt, Frieden sichert, Lebens- und Zukunftschancen für alle erhöht, Kreativität und Eigeninitiative unterstützt.
Schrumpfen oder verschwinden muß, was die natürlichen Lebensgrundlagen gefährdet, Lebensqualität mindert und Zukunftschancen verbaut. Eine Politik, die Wachstumsfelder auswählt, muß die Wünsche, Bedürfnisse, Sorgen, Unsicherheiten und Zukunftsängste der Menschen ernst nehmen. Diese Politik muß die Strukturen in der Produktion und im Verteilungssystem, im Recht, in der Kultur und im Bildungssystem verändern.
Sinnvoller Strukturwandel kommt nicht von allein. Strukturpolitik muß Richtung und Geschwindigkeit struktureller Veränderungen (…) beeinflussen (…). Vorausschauende Strukturpolitik kann Qualität von Leben und Umwelt verbessern, Kreativität freisetzen und Zukunftsperspektiven eröffnen."
Eine ökologisch fundierte Kapitalismuskritik? Ist da was auf der Strecke geblieben? Und wenn ja bei wem?
"Die zunehmende Gefährdung unserer Umwelt führt weltweit zu einer Verschärfung sozialer Ungleichheit. Um so mehr muß der ökologische Umbau sozial gestaltet werden.
…
Es gibt keine ökologische Erneuerung ohne sparsamen und rationellen Umgang mit Energie. Wir wollen ihn durch Tarife, Preise, Steuern, Abgaben und Normen zum ökonomisch Gebotenen machen. Wir fördern Abwärmenutzung, Kraft-Wärme-Kopplung und dezentrale, insbesondere kommunale Energieversorgung, vor allem aber regenerierbare Energieträger. Ihnen gehört die Zukunft.
…
Gesamtwirtschaftlich ist nichts vernünftig, was ökologisch unvernünftig ist. Ökologie ist kein Zusatz zur Ökonomie. Sie wird zur Basis verantwortlichen Wirtschaftens. Das ökologisch Notwendige muß daher Prinzip auch betriebswirtschaftlichen Handelns werden. Wir dürfen der Natur nur abverlangen, was sie uns ohne nachteilige Schäden liefert.
…
Ökologische Erneuerung wollen wir, wo immer möglich, nicht durch administrative Einzelentscheidungen, sondern durch politische Rahmensetzung bewirken. Das ökologisch Schädliche muß teurer, das ökologisch Richtige ökonomisch vorteilhafter werden.
…
Nicht jedes Wachstum ist Fortschritt. Wachsen muß, was natürliche Lebensgrundlagen sichert, Lebens- und Arbeitsqualität verbessert, Abhängigkeit mindert und Selbstbestimmung fördert, Leben und Gesundheit schützt, Frieden sichert, Lebens- und Zukunftschancen für alle erhöht, Kreativität und Eigeninitiative unterstützt.
Schrumpfen oder verschwinden muß, was die natürlichen Lebensgrundlagen gefährdet, Lebensqualität mindert und Zukunftschancen verbaut. Eine Politik, die Wachstumsfelder auswählt, muß die Wünsche, Bedürfnisse, Sorgen, Unsicherheiten und Zukunftsängste der Menschen ernst nehmen. Diese Politik muß die Strukturen in der Produktion und im Verteilungssystem, im Recht, in der Kultur und im Bildungssystem verändern.
Sinnvoller Strukturwandel kommt nicht von allein. Strukturpolitik muß Richtung und Geschwindigkeit struktureller Veränderungen (…) beeinflussen (…). Vorausschauende Strukturpolitik kann Qualität von Leben und Umwelt verbessern, Kreativität freisetzen und Zukunftsperspektiven eröffnen."
Eine ökologisch fundierte Kapitalismuskritik? Ist da was auf der Strecke geblieben? Und wenn ja bei wem?
Thema: Inklusion
14. Juni 11 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Seit gut 2 Jahren hat die Bundesrepublik die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen unterschrieben. Seit mehr als einem Jahr regiert in Nordrhein-Westfalen eine rot-grüne Regierung. Das eine hat ursächlich mit dem anderen nicht s zu tun. Vermittelt aber doch, haben doch SPD und Grüne den Eltern behinderter Kinder versprochen, die Inhalte der Behindertenrechtskonvention in „echte“ Politik zu übersetzen. Davon ist bis heute nur wenig zu sehen.
Zwar gibt es kleine Anzeichen, die auf Veränderung hindeuten, aber mehr als kleine Anzeichen sind es nicht. Das Recht behinderter Kinder auf eine wohnortnahe Beschulung in den Regelschulen, ist anscheinend zu unwichtig, als dass man sich hierum ernsthaft kümmern müsste.
Man könnte jetzt natürlich pathetisch werden, denn immerhin handelt es sich bei der Inklusion um ein Menschenrecht aber entscheidend ist vielmehr, dass die rot-grüne Landesregierung in der Schulpolitik einen Kurs steuert, der alles verkörpern mag, nur keinen Gestaltungsanspruch.
Dies beginnt schon damit, dass die rot-grüne Landesregierung versucht hat, durch eine Kommunalisierung schulpolitischer Entscheidungen die großen ideologischen Schlachten um die „richtige“ Schulpolitik durch eine Graswurzelpolitik zu verhindern. So sollte die neue Gemeinschaftsschule aus lokalen Initiativen hervorgehen und die Schullandschaft von unten verändern. Und um dem politischen Gegner keinen Raum für Angriffe zu geben wurde das Ganze als „Schulversuch“ deklariert. Nun ist seit dem Hamburger Referendum bekannt, dass das bildungsbeflissene Bürgertum theoretisch für jede Reform zu haben ist, außer die deutscheste aller deutschen Institutionen, das Gymnasium, wird gefährdet. Gemeinschaftsschulen aber, die in der Endausbaustufe auch einen gymnasialen Zug haben sollen, gefährden in Zeiten rückläufiger Schülerzahlen, vorhandene Gymnasien in Nachbarkommunen. Was macht daher eine von klugen Bürgern regierte Nachbarkommune? Sie zieht vor Gericht und erhält Recht. Die aktuelle Rechtsprechung ist da eindeutig: Die insbesondere von der grünen Schulministerin vertretene Idee, schulpolitische Entscheidungen zu kommunalisieren und via „Schulversuch“ die neue Gemeinschaftsschule dem politischen Streit zu entziehen, ist gescheitert.
Dies ist, bezogen auf die Inklusion, ein Menetekel!
Vor diesem Hintergrund erweist sich die Kommunalisierung schulpolitischer Entscheidungen als ein nicht gangbarer Weg, um notwendige schulpolitische Veränderungen zu erreichen. So muss das Recht auf inklusive Bildung sofort im nordrhein-westfälischen Schulgesetz verankert werden. Es kann auch nicht sein, daß in Sonntagsreden Inklusion für notwendig erklärt wird, sobald es aber konkret zu werden droht, entzieht sich Rot-Grün seiner Verantwortung und gibt den Ball an die Kommunen weiter. Warum beispielsweise ist die Herstellung einer kompletten Barrierefreiheit für Schulbauten nicht im Baurecht verankert?
Wann endlich wird der offene Ganztag zu einer Maßnahme schulischer Bildung erklärt? Nur dann bleibt der Einsatz von individuellen Schulbegleitern einkommensunabhängig und können Fahrdienste entsprechend zeitversetzt stattfinden. Nur dann können auch schwer- oder mehrfachbehinderte Kinder die Angebote des offenen Ganztags nutzen.
Hier vor Ort hat die Politik der grünen Schulministerin bisher nichts bewirkt! Die Stadtverwaltung wartet, auf Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände, auf Grundsatzentscheidungen der Landesregierung. Die aber bleiben aus – die grüne Schulministerin wartet ja auf die Graswurzelbewegung. Da kann sie aber in manchen Kommunen, bspw. hier in Frechen, lange warten – eine behindertenpolitische Kompetenz hat die bündnisgrüne Ratsfraktion bisher nicht an den Tag gelegt. Und die SPD, die über den Schulausschuss die Möglichkeit hätte, sich schulpolitisch zu profilieren, die sich als Kümmererpartei versteht, die in allen Sozialverbänden gut verankert ist, will die politischen Möglichkeiten nicht erkennen. Bildung für alle ist ein großer Anspruch – in Frechen gibt es wohl niemanden, der sich hierfür öffentlich einsetzen will.
Sowohl die Idee der Gemeinschaftsschule als auch die Inklusion sind es wert, breit diskutiert zu werden. Wie anders können sonst grundsätzliche Veränderungen vermittelt werden, wenn nicht durch eine öffentliche Debatte? Aber Öffentlichkeit scheint nicht gewünscht zu sein. So wird Anfang Juli einer der profiliertesten Vertreter der Inklusion, Prof. Dr. Hans Wocken in Frechen referieren. Leider nicht öffentlich. Die Veranstaltung ist als geschlossene Veranstaltung für die Mitglieder des Schulausschusses konzipiert. Warum nur? Wovor hat der Schulausschuss Angst?
Nachtrag:
Es wird viel zu oft übersehen, welche Sprengkraft dem Thema Inklusion innewohnt: Matthias Trautsch hat in der FAZ darauf hingewiesen:
„Die Folgen sind tiefgreifend, besonders für die Schulen. Denn die flächendeckende "Inklusion" ist mit dem derzeitigen gegliederten Bildungswesen kaum zu vereinbaren. Wie ist zu rechtfertigen, dass Sonderschüler künftig ein Gymnasium besuchen dürfen und dort individuell gefördert werden, aber Haupt- oder Realschülern der Besuch dieses Gymnasiums verwehrt bleibt?
Die Länder, in denen die Integration behinderter Kinder schon weiter vorangeschritten ist, haben meist ein Gesamtschulsystem. Leistungsunterschiede in einer Klasse sind die Regel - nicht nur zwischen Behinderten und Nichtbehinderten. Damit einher geht eine individuelle Förderung, die nur mit mehr Personal möglich ist. Es gibt Fachkräfte für besondere pädagogische Aufgaben, und den Klassenlehrern steht ein Assistent zur Seite, der sich um einzelne Schüler kümmern kann.“
Mit Hilfe des rotgrünen Vorgehens der Kommunalisierung der NRW-Schulpolitik sind diese Probleme nicht zu lösen. Die Landesregierung, allen voran die grüne Schulministerin, schleicht sich aus der Verantwortung. Dies wird dazu führen, dass die am besten organisierten, die stimmstärksten und einflussreichsten Interessen sich durchsetzen werden: was nichts anderes besagt, als dass das in Bildungsfragen stockkonservative gebildete Bürgertum seine schulpolitischen Vorstellungen in kommunalpolitische Grundsatzentscheidungen übersetzen wird.
Also: soziale Exklusion auf Kosten von Kindern, die noch nicht einmal wissen, was ihnen hier angetan wird.
Zwar gibt es kleine Anzeichen, die auf Veränderung hindeuten, aber mehr als kleine Anzeichen sind es nicht. Das Recht behinderter Kinder auf eine wohnortnahe Beschulung in den Regelschulen, ist anscheinend zu unwichtig, als dass man sich hierum ernsthaft kümmern müsste.
Man könnte jetzt natürlich pathetisch werden, denn immerhin handelt es sich bei der Inklusion um ein Menschenrecht aber entscheidend ist vielmehr, dass die rot-grüne Landesregierung in der Schulpolitik einen Kurs steuert, der alles verkörpern mag, nur keinen Gestaltungsanspruch.
Dies beginnt schon damit, dass die rot-grüne Landesregierung versucht hat, durch eine Kommunalisierung schulpolitischer Entscheidungen die großen ideologischen Schlachten um die „richtige“ Schulpolitik durch eine Graswurzelpolitik zu verhindern. So sollte die neue Gemeinschaftsschule aus lokalen Initiativen hervorgehen und die Schullandschaft von unten verändern. Und um dem politischen Gegner keinen Raum für Angriffe zu geben wurde das Ganze als „Schulversuch“ deklariert. Nun ist seit dem Hamburger Referendum bekannt, dass das bildungsbeflissene Bürgertum theoretisch für jede Reform zu haben ist, außer die deutscheste aller deutschen Institutionen, das Gymnasium, wird gefährdet. Gemeinschaftsschulen aber, die in der Endausbaustufe auch einen gymnasialen Zug haben sollen, gefährden in Zeiten rückläufiger Schülerzahlen, vorhandene Gymnasien in Nachbarkommunen. Was macht daher eine von klugen Bürgern regierte Nachbarkommune? Sie zieht vor Gericht und erhält Recht. Die aktuelle Rechtsprechung ist da eindeutig: Die insbesondere von der grünen Schulministerin vertretene Idee, schulpolitische Entscheidungen zu kommunalisieren und via „Schulversuch“ die neue Gemeinschaftsschule dem politischen Streit zu entziehen, ist gescheitert.
Dies ist, bezogen auf die Inklusion, ein Menetekel!
Vor diesem Hintergrund erweist sich die Kommunalisierung schulpolitischer Entscheidungen als ein nicht gangbarer Weg, um notwendige schulpolitische Veränderungen zu erreichen. So muss das Recht auf inklusive Bildung sofort im nordrhein-westfälischen Schulgesetz verankert werden. Es kann auch nicht sein, daß in Sonntagsreden Inklusion für notwendig erklärt wird, sobald es aber konkret zu werden droht, entzieht sich Rot-Grün seiner Verantwortung und gibt den Ball an die Kommunen weiter. Warum beispielsweise ist die Herstellung einer kompletten Barrierefreiheit für Schulbauten nicht im Baurecht verankert?
Wann endlich wird der offene Ganztag zu einer Maßnahme schulischer Bildung erklärt? Nur dann bleibt der Einsatz von individuellen Schulbegleitern einkommensunabhängig und können Fahrdienste entsprechend zeitversetzt stattfinden. Nur dann können auch schwer- oder mehrfachbehinderte Kinder die Angebote des offenen Ganztags nutzen.
Hier vor Ort hat die Politik der grünen Schulministerin bisher nichts bewirkt! Die Stadtverwaltung wartet, auf Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände, auf Grundsatzentscheidungen der Landesregierung. Die aber bleiben aus – die grüne Schulministerin wartet ja auf die Graswurzelbewegung. Da kann sie aber in manchen Kommunen, bspw. hier in Frechen, lange warten – eine behindertenpolitische Kompetenz hat die bündnisgrüne Ratsfraktion bisher nicht an den Tag gelegt. Und die SPD, die über den Schulausschuss die Möglichkeit hätte, sich schulpolitisch zu profilieren, die sich als Kümmererpartei versteht, die in allen Sozialverbänden gut verankert ist, will die politischen Möglichkeiten nicht erkennen. Bildung für alle ist ein großer Anspruch – in Frechen gibt es wohl niemanden, der sich hierfür öffentlich einsetzen will.
Sowohl die Idee der Gemeinschaftsschule als auch die Inklusion sind es wert, breit diskutiert zu werden. Wie anders können sonst grundsätzliche Veränderungen vermittelt werden, wenn nicht durch eine öffentliche Debatte? Aber Öffentlichkeit scheint nicht gewünscht zu sein. So wird Anfang Juli einer der profiliertesten Vertreter der Inklusion, Prof. Dr. Hans Wocken in Frechen referieren. Leider nicht öffentlich. Die Veranstaltung ist als geschlossene Veranstaltung für die Mitglieder des Schulausschusses konzipiert. Warum nur? Wovor hat der Schulausschuss Angst?
Nachtrag:
Es wird viel zu oft übersehen, welche Sprengkraft dem Thema Inklusion innewohnt: Matthias Trautsch hat in der FAZ darauf hingewiesen:
„Die Folgen sind tiefgreifend, besonders für die Schulen. Denn die flächendeckende "Inklusion" ist mit dem derzeitigen gegliederten Bildungswesen kaum zu vereinbaren. Wie ist zu rechtfertigen, dass Sonderschüler künftig ein Gymnasium besuchen dürfen und dort individuell gefördert werden, aber Haupt- oder Realschülern der Besuch dieses Gymnasiums verwehrt bleibt?
Die Länder, in denen die Integration behinderter Kinder schon weiter vorangeschritten ist, haben meist ein Gesamtschulsystem. Leistungsunterschiede in einer Klasse sind die Regel - nicht nur zwischen Behinderten und Nichtbehinderten. Damit einher geht eine individuelle Förderung, die nur mit mehr Personal möglich ist. Es gibt Fachkräfte für besondere pädagogische Aufgaben, und den Klassenlehrern steht ein Assistent zur Seite, der sich um einzelne Schüler kümmern kann.“
Mit Hilfe des rotgrünen Vorgehens der Kommunalisierung der NRW-Schulpolitik sind diese Probleme nicht zu lösen. Die Landesregierung, allen voran die grüne Schulministerin, schleicht sich aus der Verantwortung. Dies wird dazu führen, dass die am besten organisierten, die stimmstärksten und einflussreichsten Interessen sich durchsetzen werden: was nichts anderes besagt, als dass das in Bildungsfragen stockkonservative gebildete Bürgertum seine schulpolitischen Vorstellungen in kommunalpolitische Grundsatzentscheidungen übersetzen wird.
Also: soziale Exklusion auf Kosten von Kindern, die noch nicht einmal wissen, was ihnen hier angetan wird.
Gegenentwürfe