Auch wenn es derzeit kein lokales Thema ist - weder denkt hier in Frechen jemand über eine Gemeinschaftschule nach, noch gibt es andere reformerische Bestrebungen, so sei doch auf ein Kommentar hingewiesen, der das Elend des nordrheinwestfälischen Schulfriedens in den neuen Zusammenhang grüner Bürgerlichkeit und dem schwarz-gelben (und rotem?) "rührt unser Gymnasium nicht an" bringt:
"Der "Schulkonsens" von SPD, Grünen und CDU zementiert die ungerechte, demütigende und einer Demokratie unwürdige Zweiklassenbeschulung im größten Bundesland für lange, lange Zeit. SPD und Grüne haben, sobald an der Regierung, sichtlich nichts mehr gegen die Privilegierung von Gymnasiasten einzuwenden. "
Kommentar TAZ

Im übrigen spricht aktuell alles dafür, dass auch das Thema Inklusion behinderter Kinder auf der Strecke bleibt:
Aus dem Konsenspapier:
"Das Schulangebot in NRW soll zukünftig bestehen aus:
...
Förderschulen, soweit sie trotz Inklusion erforderlich sind"
"Der Prozess zur inklusiven Schule, den CDU, SPD und Grüne mit ihrem gemeinsamen Antrag vom Dezember letzten Jahres eingeleitet haben, wird fortgesetzt. Hieraus erwachsender gesetzlicher Regelungsbedarf kann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Gesetzgebungsverfahren zur Weiterentwicklung der Schulstruktur verbunden werden."
Konsenspapier

Mit anderen Worten: ein Armutszeugnis. Aus der Inklusion erwachsender gesetzlicher Regelungsbedarf kann gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Mit anderen Worten: Inklusion in NRW-Regelschulsystem wird vertagt und die Kinder schauen in die Röhre.

Dazu nur die Forderung der UNESCO-Kommission vom 24. Juni 2011:
"Die Deutsche UNESCO-Kommission fordert Bund, Länder und Kommunen auf
1. in den Schulgesetzen der Länder bisher enthaltene Vorbehalte gegenüber Integration oder Inklusion aufzuheben und das individuelle Recht auf den Besuch allgemeiner und berufsbildender Schulen zu verankern und praktisch zu verwirklichen;
2. zügig Aktionspläne auf Landes- und kommunaler Ebene zur inklusiven Bildung zu erarbeiten;
3. inklusive Bildung als Leitidee in der Aus- und Fortbildung aller pädagogischen Berufe einschließlich aller Lehrämter zu verankern und mit entsprechenden Pflichtanteilen auszugestalten;
4. die Sonderschulen planvoll in das allgemeine Schulwesen zu überführen; dabei die materiellen Ressourcen und die sonderpädagogische Kompetenz der Lehrkräfte aus den bisherigen Sonderschulen zur systemischen und individuellen Beratung und Unterstützung für die Förderung der Schülerinnen und Schüler in den inklusiv arbeitenden Bildungseinrichtungen einzusetzen; wo sinnvoll, Unterstützungssysteme ohne Schüler außerhalb der allgemeinen Schulen für die Umsetzung inklusiver Bildung zu nutzen;
(...)"
Deutsche UNESCO_Kommission

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