Thema: Inklusion
10. Oktober 12 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Bereits im Schulentwicklungsplan des Rhein-Erft-Kreises aus dem Jahr 2010 war ein erster Ausblick auf die kommenden Jahre gewagt worden:
Es betrifft die sich in kommunaler Trägerschaft befindliche Anne-Frank-Schule, die mit ihren Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung
und Sprache, rund 100 Kinder hat. (lt. Schulstatistik der Stadt Frechen v. 15.10.2011: 94)
Die neue Richtlinie bestimmt für Schulen, die verschiedene Förderschwerpunkte unter einem Dach abdecken, eine Mindestschülerzahl von 144 Kindern. Diese Mindestschülerzahl erreicht die Anne-Frank-Schule sicherlich nicht.
Es ist auch nicht zu erwarten, dass die SchülerInnenzahl sich an der Anne-Frank-Schule stark erhöhen wird, denn derzeit verlassen in den Abgangsklassen mehr Kinder die Schule als in den Eingangsklassen neu aufgenommen werden.
Für diese Schulen bestimmt die Richtlinie in §2 Abs. 3:
Bereits 2010 hat der Rhein-Erft-Kreis diese Entwicklung in seinem Schulentwicklungsplan beschrieben. Bis heute jedoch hat sich der Frechener Schulausschuss keine Sekunde mit diesem Thema beschäftigt.
Wir dürfen gespannt sein, wann und wie Stadtverwaltung und Politik auf dieses Problem reagieren wollen.
Im Rhein-Erft-Kreis ist die Integration behinderter Kinder (Gemeinsamer Unterricht) in das Regelschulwesen bisher noch kaum realisiert. Die zukünftige Entwicklung kann mit dem Klagerecht der Eltern jedoch eine dramatisch schnelle Wendung nehmen.Diese Vermutung aus dem Jahr 2010 scheint sich nun zu bestätigen, denn das NRW-Bildungsministerium hat eine Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen in der Mache, die dazu führen wird, dass zumindest eine Förderschule in Frechen in den kommenden Jahren auslaufen muss.
…
Ob dann allerdings die Tragfähigkeit und damit der Erhalt aller bestehenden Förderschulstandorte in kommunaler Trägerschaft zukünftig noch gewährleistet bleibt, wird angesichts der demographischen Entwicklung mehr als fraglich sein.
Es betrifft die sich in kommunaler Trägerschaft befindliche Anne-Frank-Schule, die mit ihren Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung
und Sprache, rund 100 Kinder hat. (lt. Schulstatistik der Stadt Frechen v. 15.10.2011: 94)
Die neue Richtlinie bestimmt für Schulen, die verschiedene Förderschwerpunkte unter einem Dach abdecken, eine Mindestschülerzahl von 144 Kindern. Diese Mindestschülerzahl erreicht die Anne-Frank-Schule sicherlich nicht.
Es ist auch nicht zu erwarten, dass die SchülerInnenzahl sich an der Anne-Frank-Schule stark erhöhen wird, denn derzeit verlassen in den Abgangsklassen mehr Kinder die Schule als in den Eingangsklassen neu aufgenommen werden.
Für diese Schulen bestimmt die Richtlinie in §2 Abs. 3:
Förderschulen, die die Mindestgröße nach § 1 Absatz 1 nicht erreichen, dürfen spätestens zum 1. August 2014 keine Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen. Sie werden ab dann jahrgangsweise abgebaut, soweit der Schulträger nicht beschließt, sie vollständig aufzulösen.Mit anderen Worten: entweder der Schulträger, also die Stadt Frechen löst die Schule zu einem bestimmten Stichtag einfach auf, oder die Schule wird sukzessive abgewickelt.
Bereits 2010 hat der Rhein-Erft-Kreis diese Entwicklung in seinem Schulentwicklungsplan beschrieben. Bis heute jedoch hat sich der Frechener Schulausschuss keine Sekunde mit diesem Thema beschäftigt.
Wir dürfen gespannt sein, wann und wie Stadtverwaltung und Politik auf dieses Problem reagieren wollen.