Thema: Umwelt
15. März 11 | Autor: direktblogger | 0 Kommentare | Kommentieren
Der Begriff „Schwarzer Schwan“ gründet auf der Annahme, dass „alle Schwäne weiss sind“. In diesen Zusammenhang war der schwarze Schwan bis zum 17. Jahrhundert Sinnbild für etwas das nicht vorstellbar ist, etwas das nicht sein konnte. Mit der Entdeckung von schwarzen Schwänen im 18. Jahrhundert in West-Australien wurde diese grundlegende Annahme widerlegt. Der schwarze Schwan blieb jedoch als Metapher für extrem seltene Ereignisse, die kaum vorhersehbar sind, die aber im Nachhinein großen Einfluss auf unser Denken und Handeln haben, erhalten. Zu Weltruhm gelangte der „Schwarze Schwan“ in jüngster Zeit durch das gleichnamige Buch des Wertpapierhändlers und Essayisten Nassim Nicholas Taleb. Nach seinen Ausführungen erfüllen z.B. der Erste Weltkrieg, die Erfindung des Computers oder der Siegeszug des Internets die Charakteristika eines schwarzen Schwanes. Aber auch die aktuelle Finanzmarktkrise oder die Erdbebenkatastrophe mit dem anschließenden Tsunami was letztendlich zu der Havarie im Atomkraftwerk Fukushima führte qualifizieren sich nach oben genannter Definition als schwarzer Schwan. (Auszüge aus Allianz Global Investors – PortfolioPraxis – Schwarzer Schwan, August 2009)
Haben wir auch schwarze Schwäne in Frechen und Umgebung?
Wenn es nach den Wünschen der RWE Power AG geht, werden in den Kraftwerken Ville-Berrenrath und Wachtberg Frechen in Zukunft neben Braunkohle, Klärschlamm, Altholz und sortiertem Hausmüll auch Öle, Emulsionen, Fette, die Rückstände aus Benzin- oder Industrietanks und andere sogenannte "Biobrenn- und Flüssigbrennstoffe" zur Energiegewinnung verfeuert. Der Anteil der Abfälle in der Verbrennung stiege damit auf knapp 50 Prozent. Im Probebetrieb ist dies bereits geschehen. Jetzt ist für Ville-Berrenrath der Dauerbetrieb bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt. Durch die geplante Änderung wird aus dem Kohle-Kraftwerk eine Abfallverbrennungsanlage, die nach den strengeren Auflagen der 17.Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) zu betreiben ist. Die darin festgelegten Emissionsgrenzwerte kann die RWE in den Kraftwerken aber anscheinend nicht einhalten. Daher hat sie eine Reihe von Ausnahmen von der Immissionsschutzverordnung beantragt. (Vgl. Frechen Sonntags Post: Keine Ausnahme für RWE – Im Umweltausschuss stellte das RWE seine Pläne für das IKW Berrenrath vor)
Dr. Schiffer von RWE erklärt, dass die Einhaltung der Verordnung, die einen Einbau entsprechender Filteranlagen vorsähe, unverhältnismäßig und nicht notwendig sei.
Wenn es nicht notwendig sei, warum beantrag RWE dann eine Ausnahme. Handelt es sich um einen schwarzen Schwan?
Wenn auch noch so ein geringes Restrisiko besteht, darf dem Antrag von RWE nicht statt gegeben werden. Wenn nicht die absolute Unbedenklichkeit bei der Verbrennung von Bio- und Flüssigbrennstoffen für die menschliche Gesundheit besteht, darf das Vorhaben nicht realisiert werden.
Seit dem angekündigten Atom-Moratorium wissen wir, dass ein Restrisiko wie in Japan nicht mehr nur eine statistische Größe, sondern eine schreckliche Lebenserfahrung ist (so Bundesumweltminister Norbert Röttgen).
Wir, die Bürgerinnen und Bürger die in der unmittelbaren Nähe zu den Kraftwerken Ville-Berrenrath und Frechen-Wachtberg wohnen, möchten uns keinem Restrisiko aussetzen.
Haben wir auch schwarze Schwäne in Frechen und Umgebung?
Wenn es nach den Wünschen der RWE Power AG geht, werden in den Kraftwerken Ville-Berrenrath und Wachtberg Frechen in Zukunft neben Braunkohle, Klärschlamm, Altholz und sortiertem Hausmüll auch Öle, Emulsionen, Fette, die Rückstände aus Benzin- oder Industrietanks und andere sogenannte "Biobrenn- und Flüssigbrennstoffe" zur Energiegewinnung verfeuert. Der Anteil der Abfälle in der Verbrennung stiege damit auf knapp 50 Prozent. Im Probebetrieb ist dies bereits geschehen. Jetzt ist für Ville-Berrenrath der Dauerbetrieb bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt. Durch die geplante Änderung wird aus dem Kohle-Kraftwerk eine Abfallverbrennungsanlage, die nach den strengeren Auflagen der 17.Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) zu betreiben ist. Die darin festgelegten Emissionsgrenzwerte kann die RWE in den Kraftwerken aber anscheinend nicht einhalten. Daher hat sie eine Reihe von Ausnahmen von der Immissionsschutzverordnung beantragt. (Vgl. Frechen Sonntags Post: Keine Ausnahme für RWE – Im Umweltausschuss stellte das RWE seine Pläne für das IKW Berrenrath vor)
Dr. Schiffer von RWE erklärt, dass die Einhaltung der Verordnung, die einen Einbau entsprechender Filteranlagen vorsähe, unverhältnismäßig und nicht notwendig sei.
Wenn es nicht notwendig sei, warum beantrag RWE dann eine Ausnahme. Handelt es sich um einen schwarzen Schwan?
Wenn auch noch so ein geringes Restrisiko besteht, darf dem Antrag von RWE nicht statt gegeben werden. Wenn nicht die absolute Unbedenklichkeit bei der Verbrennung von Bio- und Flüssigbrennstoffen für die menschliche Gesundheit besteht, darf das Vorhaben nicht realisiert werden.
Seit dem angekündigten Atom-Moratorium wissen wir, dass ein Restrisiko wie in Japan nicht mehr nur eine statistische Größe, sondern eine schreckliche Lebenserfahrung ist (so Bundesumweltminister Norbert Röttgen).
Wir, die Bürgerinnen und Bürger die in der unmittelbaren Nähe zu den Kraftwerken Ville-Berrenrath und Frechen-Wachtberg wohnen, möchten uns keinem Restrisiko aussetzen.