Dienstag, 2. Juni 2015
Thema: Inklusion
Vor einem Jahr wurde in diesem Blog auf die in Summe absolut unklare Haltung der Kreisgrünen zum Thema Inklusion hingewiesen. Der Beitrag transportierte auch die Information, dass weder die Fraktion der Grünen im Kreis, noch die persönlich angemailte Anna Stenz (Vorsitzende des Frechener Ortsvereins und Mitglied im Kreisrat) auf die Mails des Bloggers reagiert haben.

Damals ging es um möglicherweise eher abgehobene und grob verallgemeinernde Formulierungen in einem Wahlprogramm, jetzt protestieren Eltern von zwei anscheinend von der Schließung bedrohten Förderschulen im Kreis. Ein Mitglied der Grünen aus Elsdorf fragt vor diesem Hintergrund an, wie denn die Schulpolitik der Grünen im Kreis aussehe.

Eine Frage, die hier auch schon gestellt und vorläufig folgendermaßen beantwortet wurde:
Ich habe in der letzten Mail eine mögliche Einschätzung abgegeben, wie das grüne Kreistagsprogramm und die fehlenden Reaktionen zu werten sein können: Ist es möglich, dass das Thema Inklusion innerhalb der grünen Kreistagsarbeit ohne jegliche Priorität ist? Das wäre schade - aber auch in dieser Form als politische Aussage zu werten. Bis zum Beweis des Gegenteils gilt daher: Wer Inklusion will sollte sich von den Kreisgrünen fernhalten.
Zur besseren Einordnung der Situation sollten einige Daten in Erinnerung gerufen werden: die UN-Behindertenrechtskonvention wurde 2008 ratifiziert und trat 2009 in der BRD in Kraft. Die Landesgrünen gingen 2009 und 2010 mit klaren Aussagen pro Inklusion in den Landtagswahlkampf. Im NRW-Landtag wurden die Notwendigkeiten der Änderungen des Schulgesetzes seit 2009 diskutiert. 2013 wurde das neue Schulgesetz mit den gesetzlichen Regelungen für die Inklusion verabschiedet. In Hürth und Frechen sind die ersten Förderschulen bereits geschlossen worden.

Der Prozess der Inklusion ist also angelaufen … wobei im Kreis müssen die Hunde zum Jagen getragen werden müssen, freiwillig läuft hier niemand. Andernorts sind es die Grünen, die die Hunde zum Jagen tragen, sich für Inklusion einsetzen.. Nicht aber im Rhein-Erft-Kreis.

Auch jetzt, im Jahr 2015 hält man sich bedeckt, versteckt sich hinter der Kreisverwaltung:
Wir werden nicht alle Förderschulen erhalten, wenn wir Inklusion ernst nehmen. Es gibt den Versuch von Schuldezernent Cremer zu einer mit den Kommunen abgestimmten Schulentwicklungsplanung zu kommen. Dieser Prozess muss und wird politisch begleitet werden. Aktuell gibt es noch keine Beschlüsse hinsichtlich der Empfehlungen des Gutachtens zur künftigen Schulentwicklungsplanung. Wir müssen uns als Fraktion dabei auch darauf einstellen, dass insbesondere die Lehrenden und die Eltern erheblichen Druck für den Erhalt
Und die veröffentlichten Stellungnahme bleibt vielsagend nichtssagend. Dem Kreis liege ein Entwurf des Schulentwicklungsplans vor. Bevor nun aber politische Beschlüsse gefasst würden, müsse die Verwaltung die Gebäudesubstanz bestehender oder alternativ zu nutzender Gebäude prüfen.
Frühestens in einem Jahr ist mit Ergebnissen zu rechnen. Unabhängig davon ist uns der Elternwille für die zu treffenden Entscheidungen wichtig. Auf Wunsch der Eltern geht landesweit bereits etwa ein Drittel der förderbedürftigen Kinder in inklusive Regelschulen, die anderen in die Förderschulen. Diese Anteile dürften sich weiter ändern und wir werden sie bei den anstehenden Entscheidungen berücksichtigen.
Weiß man jetzt mehr wie die Schulpolitik der Grünen im Kreis ausschaut? Ist der Elsdorfer Grüne jetzt schlauer?

Frage an Radio Eriwan: „Kümmern sich die Grünen um Inklusion?“
Im Prinzip ja, aber nur an Förderschulen.


Leider ist das kein Scherz, denn die Kreisgrünen wollen einen „mitgliederöffentlicher Arbeitskreis Inklusion“ einrichten in dem einerseits die „allgemeinen Barrierefreiheit“ als auch die "Inklusionsthematik im Förderschulbereich" behandelt werden soll.

Und um den Treppenwitz zu einem angemessenen Ende zu führen, die oben genannte Anna Stenz ist Mitglied im Kreisschulausschuss und sie ist
jeweils erreichbar mit einer Mailadresse in folgendem Muster vorname.nachname@gruene-rek.de
Erreichbar bedeutet ja zum Glück nicht, dass Mails beantwortet werden.




Freitag, 22. Mai 2015
Thema: Inklusion
Der UN-Fachausschuss zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat im März und April 2014 den in Deutschland erreichten Stand der Umsetzung der UN-BRK überprüft.
Zwischenzeitlich wurde der entsprechende Staatenbericht veröffentlicht.

In seinem Bericht übte der Fachausschuss scharfe Kritik am mangelhaften Stand der Umsetzung in Deutschland.

Im Bildungsbereich empfiehlt der UN-Ausschuss unverzüglich Strategien, Aktionspläne und Ziele zu entwickeln, um einen Zugang zu einem qualitativ hochwertigen inklusiven Bildungssystem in allen Bundesländern zu gewährleisten. Hierzu sind entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen bereit zu stellen. Ebenso sollen Förderschulen abgebaut werden, um Inklusion zu ermöglichen. Des weiteren sollen Regelschulen verpflichtet werden SchülerInnen mit Behinderung aufzunehmen. Der Ausschuss fordert auch, dass inklusive Bildung muss Teil der LehrerInnenausbildung werden.
Bildung (Artikel 24)
45. Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass der Großteil der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in dem Bildungssystem des Vertragsstaats segregierte Förderschulen besucht.

46. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat,
(a) umgehend eine Strategie, einen Aktionsplan, einen Zeitplan und Zielvorgaben zu entwickeln, um in allen Bundesländern den Zugang zu einem qualitativ hochwertigen, inklusiven Bildungssystem herzustellen, einschließlich der notwendigen Finanzmittel und des erforderlichen Personals auf allen Ebenen;
(b) im Interesse der Inklusion das segregierte Schulwesen zurückzubauen, und empfiehlt, dass Regelschulen mit sofortiger Wirkung Kinder mit Behinderungen aufnehmen, sofern dies deren Willensentscheidung ist;
(c) dafür Sorge zu tragen, dass auf allen Bildungsebenen angemessene Vorkehrungen bereitgestellt werden und vor Gericht rechtlich durchsetzbar und einklagbar sind;
(d) die Schulung aller Lehrkräfte auf dem Gebiet der inklusiven Bildung sowie die erhöhte Barrierefreiheit des schulischen Umfelds, der Schulmaterialien und der Lehrpläne und die Bereitstellung von Gebärdensprache in den regulären Bildungseinrichtungen, einschließlich für Postdoktoranden, sicherzustellen

Man sollte dazu die Forsa-Studie "Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer– Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen" parallel lesen.

So halten nur 53% der befragten GymnasiallehrerInnen den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern für sinnvoll. Bei den Grundschulen sind es dann immerhin schon 73%, aber dort wird gemeinsamer Unterricht auch schon seit vielen Jahren praktiziert.

Einzig die SonderschullehrerInnen sind in ihrer Mehrheit gegen den gemeinsamen Unterricht ... wen wundert's, denn eine Abschaffung der Sonderschulen bedeutet den Abschied von einem kompletten Arbeitsmodell.



Wir dürfen also gespannt sein, zu welchen Ausflüchten hier in der Region gegriffen wird, um den klaren Forderungen des UN-Fachausschusses nicht zu entsprechen sondern die Pfründe der SonderschullehrerInnen zu sichern.




Montag, 5. Januar 2015
Thema: Inklusion
In dem Interview mit der Bildungsjournalistin Dr. Brigitte Schumann geht es um Inklusion in der Bildung sowie deren Umsetzung in Deutschland. Schumann verweist dabei auf die UN-Behindertenrechtskonvention und die Salamanca-Erklärung als Grundlage des Inklusionsverständnisses und die sich hieraus ergebenden notwendigen Veränderungen im deutschen Schulsystem.

Das vollständige Interview ist unter folgendem Link nachlesbar: Inklu ... was?




Mittwoch, 10. Dezember 2014
Thema: Inklusion
Das ist der Grundsatz des NRW-Inklusionsplans mit dem Menschen mit Behinderungen als Betroffene und Experten in eigener Sache beteiligt werden sollen. Der NRW-Inklusionsplan dient der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Rahmen dieses Planes wurde ein NRW-Inklusionsbeirat gegründet:
NRW-Sozialminister Guntram Schneider hat erstmals den „Inklusionsbeirat NRW“ einberufen. Dieser berät die Landesregierung künftig bei ihren Vorhaben zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. „Damit bekommen die behinderten Menschen in unserem Land eine gewichtige Stimme – und ihre Beteiligung in allen sie betreffenden Fragen erhält ein solides Fundament“, sagte der Minister bei der Konstituierung. „Wir wollen mit den Betroffenen auf Augenhöhe reden. Dies sind zentrale Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, die wir in NRW sehr ernst nehmen“, so Schneider weiter.
Auch auf nationaler Ebene wurden entsprechende Fachgremien eingerichtet, denn die UN-Behindertenrechtskonvention fordert alle staatlichen Ebenen, also auch die Kommunen auf, den Umsetzungsprozess aktiv zu gestalten. Ein kommunaler Inklusionsbeirat dient dazu, Menschen mit Behinderung sowie die breite Zivilgesellschaft aktiv in den Umsetzungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention einzubinden. Eine kommunale Koordinierungsstelle ist somit die Schnittstelle zwischen Zivilgesellschaft und der kommunalen Ebene. 

In Frechen ist eine Gruppe von Betroffenen (SHG Handicap
e.V.) an den Bürgermeister herangetreten und hat darum gebeten, auch in Frechen einen Inklusionsbeirat einzurichten.
Bezugnehmend auf die UN-Behindertenrechtskonvention weisen wir darauf hin, dass die bisherigen Lösungen zur Ermittlung und Beseitigung von Barrieren als noch nicht ausreichend zu bezeichnen sind. Hilfreich wären hierbei die Erkenntnisse und Bedürfnisse behinderter Menschen in der Stadt Frechen mit einfließen zu lassen. Um diesen Zustand verbessern zu können, erscheint die Einrichtung einer Inklusions-Gesprächsrunde sehr sinnvoll. Über dieses Gremium werden alle diese Probleme besprochen und Lösungsvorschläge können nach den Bedürfnissen der betroffenen Bevölkerung und im Sinne der UN-BRK gefunden werden.
Mit anderen Worten: hier fordern Betroffene die Stadt auf, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aktiv anzugehen und die Betroffenen in diesen Prozess zu integrieren, mit ihnen auf Augenhöhe zu kommunizieren.
Und wie lautet der Antwortvorschlag der Verwaltung, über den der Rat in seiner kommenden Sitzung (16.12.2014) abstimmen soll:
Von Seiten der Stadt Frechen kann festgehalten werden, dass es bereits eine Vielzahl von Beteiligungsgremien gibt, die sich mit den unterschiedlichen Fragestellungen rund um das Thema Inklusion auseinandersetzen. Des Weiteren hält die Stadt Frechen eigene Personalressourcen vor, um einerseits die unterschiedlichen Bedarfslagen behinderter Menschen in die verschiedensten Planungsprozesse der Stadt Frechen einzubeziehen sowie diese regelmäßig zu evaluieren.
Evaluation und Fortschreibung findet ebenfalls regelmäßig und in Form einer umfangreichen Jugendhilfe-und Sozialplanung statt.
Des Weiteren ist grundsätzliches Ziel der Stadt Frechen, eben nicht einzelne Bedürfnisse von Bürgern - gleich ob mit oder ohne Behinderung - in übergreifenden Gremien zu diskutieren, sondern möglichst schnell und am individuellen Bedarf orientiert, Lösungen zu schaffen. Dies gelingt aus Sicht der Verwaltung in erster Linie unmittelbar in den jeweils betroffenen Fachdiensten.
Der Einrichtung eines Inklusionsbeirates wird also eine Absage erteilt.

Man hätte sich gefreut, wenn die „Vielzahl der Beteiligungsgremien“ dargestellt worden wäre.
Man hätte sich gefreut, zu erfahren, welche „unterschiedlichen Fragestellungen rund um das Thema Inklusion“ von den Fachbereichen angegangen worden sind und mit welchem Ergebnis.
Man hätte sich auch gefreut, zu hören, in welcher Form Betroffene in diesem Prozess integriert sind.

Wir stellen aber fest: genau das scheint nicht erwünscht zu sein. Lieber redet die Verwaltung über behinderte Menschen und vermittelt den Glauben, dass die Probleme der Inklusion individuelle Probleme sind, die individuell durch die kommunalen Fachdienste gelöst werden können.

Inklusion ist ein gesamtgesellschaftliches Thema. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert den Übergang zu einer inklusive Gesellschaft, es handelt sich also nicht um individuelle Notlagen sondern um einen gesellschaftliche Veränderung, zu der sich der deutsche Staat auf allen Ebenen, also auch auf der kommunalen Ebene der Stadt Frechen verpflichtet hat. Die Stadt verweigert sich dieser Einsicht.




Mittwoch, 17. September 2014
Thema: Inklusion
Es handelt sich nicht gerade um eine Lektüreempfehlung, aber auch ein Koalitionsvertrag kann mit Gewinn gelesen werden. Zumindest mit einem Zugewinn an Information.

Im Frechener Stadtrat wurde vor kurzem die Schließung der Anne-Frank-Förderschule zum Ende des Schuljahres beschlossen. In dieser Vorlage wurde die Alternativlosigkeit der Schließung auch damit begründet, dass Kooperationsangebote an den Kreis von diesem abgelehnt worden seien.

Nun braucht man sich keinen Illusionen hingeben. Die Anne-Frank-Schule muss geschlossen werden, da Eltern förderbedürftiger Kinder mit den Füssen abgestimmt haben. Soll heißen: diese Eltern wollen ihre Kinder an Regelschulen unterrichtet sehen, nicht an Förderschulen.
Man braucht kein Hellseher zu sein, um zu erkennen, dass dieser Trend auch vor den Förderschulen des Kreises keinen Halt machen wird. Die Folgen sind absehbar: auch die Förderschulen des Kreises müssen mit in den kommenden Jahren mit stark rückläufigen Kinderzahlen rechnen. Die Existenz vieler Förderschulen im Kreis ist gefährdet. Wenn nicht schon heute, dann spätestens in drei bis vier Jahren.

Bereits im vergangenen Jahr sind in vielen Kommunen des Kreises Förderschulen geschlossen oder zusammengelegt (Wesseling/Hürth/Brühl, Kerpen und Erftstadt sowie Bergheim mit mit den kleineren Nordkreiskommunen) worden. Man redet von Kooperationen, die vereinbart wurden, dabei sind es Operationen am offenen Herzen, Notmaßnahmen um die Lebenszeit einzelner Förderschulen künstlich zu verlängern. Den Preis dieser Maßnahmen müssen oft genug die betroffenen Kinder und ihre Familien tragen, denn deren Fahrtzeiten zu den Förderschulen verlängern sich dadurch nicht unwesentlich.

Es ist kaum anzunehmen, dass die längeren Fahrtzeiten zu Steigerung der Popularität der Förderschulen beitragen werden.

Wenn man aber diese Effekte bereits vor Augen hat, wie kann man dann in einen Koalitionsvertrag diese Sätze hineinschreiben?
Zurzeit wird die Thematik der schulischen Inklusion im Rahmen einer gemeinsamen Schulentwicklungsplanung von Kommunen und Kreis erarbeitet. Die Koalitionsfraktionen orientieren sich dabei am Elternwillen und Kindeswohl. Das Förderschulangebot des Kreises soll im Umfang der Nachfrage erhalten bleiben, um Wahlfreiheit zu sichern.
Man muss das Geschwurbsel mal auflösen, um zu verstehen, was nicht mehr wirklich zu verstehen ist:

a.) Es gibt eine Rechtslage, die das Recht des Kindes in den Vordergrund stellt: das Recht des Kindes auf Beschulung in einer Regelschule. Formal gilt sogar: dieses Recht des Kindes kann sogar den Elternwillen (bei der Wahl der Schule) brechen.
b.) Es gibt einen dokumentierten Elternwillen, der sich darin ausdrückt, dass immer weniger Eltern ihre Kinder auf Förderschulen anmelden. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass immer mehr förderbedürftige Kinder an Regelschulen unterkommen wollen und müssen.
c.) Bei diesem Thema nachfrageorientiert zu argumentieren, wirkt an dieser Stelle etwas deplatziert. Es gibt keinen von Angebot und Nachfrage gesteuerten Markt, der hier, im liberalen Duktus gesprochen, segensbringend funktionieren würde. Bis vor zwei Jahren wurden förderbedürftige Kinder zwangsweise einer Förderschule zugewiesen. ZWANGSWEISE! Die Nachfrage nach Förderschulplätzen entstand nicht, weil Eltern das so wollten, sondern weil man ihre Kinder einer bestimmten Förderschule zugewiesen hat. Man hat aber auch diese Zwangsmaßnahmen sicherlich damals bereits mit dem Kindswohl begründet.
d.) Fiel eine Förderbedürftigkeit eines Kindes erst im Laufe der Schulzeit auf, so konnte bisher die Schule die „Feststellung des Förderbedarfes“ beim zuständigen Amt veranlassen. Auch das ist vorbei. Es bleibt nun Eltern überlassen, ob sie einen besonderen Förderbedarf amtlich festgestellt sehen wollen oder nicht. Noch vor zwei Jahren führte dieses Verfahren dazu, dass Kinder von Amts wegen aus den Regelschulen herausgenommen und zwangsweise einer Förderschule zugewiesen wurden. Vorbei, passé, auch diese Form der von Regelschulen und Ämtern in friedlicher Eintracht produzierten Nachfrage nach Förderschulen gibt es nicht mehr.

Die Jamaika-Koalition will aber „das Förderschulangebot des Kreises (…) im Umfang der Nachfrage erhalten (…), um Wahlfreiheit zu sichern“

Das ist Unsinn. Eine aktive Nachfrage nach Förderschulen ist, wenn wir das Thema Mehrfachbehinderungen in dieser Debatte vorläufig ausblenden, kaum spürbar.
Und wenn auf das Thema der Wahlfreiheit referiert wird, so muss der Fokus nicht auf den Förderschulen liegen, sondern auf den Regelschulen. Wirkliche Wahlfreiheit bedeutet doch wohl, dass die Regelschulen fähig und willens sind, förderbedürftige Kinder aufzunehmen und zu fördern. Was unternimmt der Kreis, um Regelschulen bei der Umsetzung der Inklusion zu helfen? Welche Pläne hat die Jamaika-Koalition?

Der Koalitionsvertrag erweckt den Eindruck kompletter Ahnungslosigkeit bei den Jamaika-Abgeordneten. Sollten die Formulierung nicht Produkt kollektiver Ahnungslosigkeit sein, so ist sogar noch Schlimmeres zu vermuten.

Das wundert einen ja nicht unbedingt bei CDU und FDP – aber was für ein trauriges Bild geben die Kreisgrünen bei diesem Thema ab?




Freitag, 4. Juli 2014
Thema: Inklusion
Die Gemeinschaftsgrundschule in Wolperath im Rhein-Siegkreis hat in diesem Jahr den Jakob Muth-Preis für vorbildliches inklusives Lernen ausgezeichnet worde.

Aus dem hier verlinkten Artikel habe ich einige Aussagen herausgezogen, die einzelne Aspekte der derzeitigen Inklusionsdiskussion in ein anderes Licht rücken könnten:
Denn ob der gemeinsame Unterricht überhaupt unter den jetzigen Bedingungen in Nordrhein-Westfalen sinnvoll ist, ist umstritten. Die Grundschule in Wolperath ist der beste Beweis, dass das klappen kann – und sogar sehr gut. Elisabeth Schmies betont, dass ihre Schule keine Sonderbehandlung bekommt. „Wir haben dieselben Rahmenbedingungen wie alle anderen auch.“
In der derzeitigen Debatte über Inklusion werde immer wieder lautstark nach Ressourcen gerufen. Mehr Lehrer, mehr Platz, mehr Geld. „Sicher braucht man für das gemeinsame Lernen auch Ressourcen. Aber ich glaube, das ist nicht das Wichtigste. Das Wichtigste ist das Wollen. Der feste Glaube daran, dass es geht. (…) Wenn ich immer nach dem Optimalen suche, werde ich nie zufrieden sein.“
Das alles ist nur deswegen möglich, weil das Kollegium sich verpflichtet hat, jeden Tag bis 16 Uhr in der Schule anwesend zu sein. „Ungewöhnlich“, gibt Schmies zu, „aber in meinen Augen unverzichtbar. Sonst könnten wir die Fülle der Aufgaben, die die Inklusion mit sich bringt, nicht stemmen. Denn das geht nur im Team, kein Lehrer kann das alleine.“ Für sie ist die gängige Arbeitsorganisation an Schulen „ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert und den heutigen Aufgabenstellungen überhaupt nicht mehr angemessen.“
Natürlich gebe es immer wieder Herausforderungen, auch mit schwierigen Kindern. Aber am Ende sei das eine Frage der Haltung: „Frage nicht: Wie schaffen wir es, dass das Kind sich anpasst? Sondern: Wie können wir das System anpassen?“
Da könnte sich so manche Schule und die dort tätigen LehrerInnen noch die eine oder andere Scheibe abschneiden.




Dienstag, 24. Juni 2014
Thema: Inklusion
Wohl gegen 27 Kinder der Klassenstufe 6 müssen zum Schuljahresende ihr Gymnasium verlassen.
Nicht freiwillig, nein, sie werden abgeschult. Das Gymnasium hat ihnen mitgeteilt, sie würden den Anforderungen dieser Schule nicht entsprechen. Das Niveau der Schule und das Können der Kinder passen nicht zusammen - so die Begründung.

Wir lesen im Schulprogramm des Schule folgende Sätze:
Individuelle Förderung nimmt alle Schüler/innen in den Blick. Sie wendet sich an die Leistungsschwachen, das Leistungsmittelfeld und an die besonders Begabten und das Leistungsmitte
Was wurde unternommen, um diese 27 Kinder am Gymnasium zu halten?

Das Gymnasium spricht von sich selbst als „fordernde und fördernde Schule“. Was hat diese Schule unternommen, um diese 27 Kinder zu fördern?

Es kursieren Gerüchte, dass das Gymnasium etwas unter Raumknappheit leide. Man könnte nun einen Zusammenhang herstellen. 27 Kinder entsprechen der Stärke einer Klasse. Löst das Gymnasium ihre Raumknappheit mittels Abschulung und damit auf Kosten der lokalen Realschule?


Ja da fragt man sich doch, wie dieser Satz im Leitbild des Gymnasium mit dem hier praktizierten Verhalten in Deckung zu bringen sein könnte:
Wir wollen eine Schule, so steht geschrieben,
in der alle Schüler in ihrer Persönlichkeitsentwicklung so gefördert werden, dass sie verantwortungsvoll mit sich selbst, mit ihren Mitmenschen und ihrem Lebensraum umgehen.
Zumindest gehen die Abgeschulten verantwortungsvoll mit der im Gymnasium knappen Ressource Klassenraum um, andererseits stellt sich jedoch die Frage, ob das Gymnasium durch eine massenhafte Abschulung die Persönlichkeitsentwicklung der betroffenen Kinder gefördert hat und ob es das Zeichen eines verantwortungsvollen Umgangs mit den Mitmenschen ist, derart mit Kindern umzugehen.

Vor diesem Hintergrund darf man wohl die Frage stellen, wie das Gymnasium mit den ersten inklusiv zu unterrichtenden Kindern umgehen wird, die zu Beginn des derzeit noch laufenden Schuljahres aufgenommen werden mussten.
Vor Kurzem wurde „offiziell“ auf der Homepage des Gymnasium ein erstes Resumee gezogen:
Inklusion wird ein ständiger Lern- und Entwicklungsprozess bleiben, bei dem wir alle Kinder im Blick behalten möchten. Momentan können wir auf ein erfolgreiches halbes Jahr zurückblicken.
Für inklusiv zu beschulende Kinder jedoch gilt das im Schulprogramm Gesagte doppelt und dreifach:
Individuelle Förderung nimmt alle Schüler/innen in den Blick. Sie wendet sich an die Leistungsschwachen, das Leistungsmittelfeld und an die besonders Begabten
Nachdem nun aber bereits 27 Kinder nich inklusiv zu beschulende Kinder abgeschult wurden, welches Schicksal droht den inklusiv zu beschulenden?

Insbesondere dann, wenn man zur Kenntnis nimmt, dass die Schulkonferenz des Gymnasium am 19. Februar 2014 auf Antrag der Schulleitung folgenden Beschluss fasste:
„Nach einer kritischen Würdigung der Erfahrungen, die in der ersten Inklusionsklasse im Schuljahr 2013/14 bisher gemacht wurden (…)“
Kurze Zwischenfrage: Auf der Homepage des Gymnasium wird auf ein „erfolgreiches halbes Jahr“ zurückgeblickt, in der Schulkonferenz wird nach eben einem halben Jahr „kritisch gewürdigt“ – welche Aussage stimmt denn nun?

Weiter im Zitat:
„(…) und angesichts der absehbar geringer werdenden Ressourcen, die das Land zur sonderpädagogischen Betreuung ab kommendem Schuljahr bereitstellen wird bzw. kann, fordert die Schulkonferenz (…) ab dem kommenden Schuljahr im Bereich Inklusion ausschließlich solche Kinder aufzunehmen, die den sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen haben.“
Soll heißen: die „einfachen“ Kinder nimmt das Gymnasium, sobald die Kinder aber in irgendeiner Form eine Herausforderung bedeuten, dann bitte schön, sollen sich andere Schulen darum kümmern? Sollen sich doch diese Schulen mit knapper werdenden Ressourcen herumschlagen?

Aber nein, so war das sicherlich nicht gemeint – hier liegt ein einziges großes Missverständnis vor.

Aber schauen wir noch in die Begründung, die die Schulleitung der Schulkonferenz vorgelegt hat:
Es hat sich als besonders schwierig erwiesen, unter den Bedingungen des Gymnasiums Schülerinnen und Schüler auf den Hauptschulabschluss vorzubereiten.
Was sagen denn die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zum Förderschwerpunkt Lernen?
Bei Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen des Lernens ist die Beziehung zwischen Individuum und Umwelt dauerhaft bzw. zeitweilig so erschwert, dass sie die Ziele und Inhalte der Lehrpläne der allgemeinen Schule nicht oder nur ansatzweise erreichen können. (…) Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen gegeben, die in ihrer Lern- und Leistungsentwicklung so erheblichen Beeinträchtigungen unterliegen, dass sie auch mit zusätzlichen Lernhilfen der allgemeinen Schulen nicht ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert werden können.
Klingt eigentlich so, als seien insbesondere Kinder mit diesem Schwerpunkt, wenn man denn einzig in Schulabschlüssen denkt, Kinder, die auf einen Hauptschulabschluss vorbereitet werden müssen.

Aber, das kann das Gymnasium laut der Schulleitung vor dem Hintergrund geringer werdender Ressourcen gar nicht leisten.

Zusammenfassend ergibt sich das Bild , dass das Gymnasium Kinder mit diversen Förderschwerpunkten komplett ablehnt und implizit erklärt, die mit dem Förderschwerpunkt Lernen, die würde das Gymnasium ja nehmen, aber eigentlich könne das Gymnasium mit denen auch nichts anfangen.

Aber, das hätte man wissen können, denn in der Schulausschusssitzung vom 19.06.2013 erklärte die Rektorin des Frechener Gymnasiums:
Wenn ich gewusst hätte, was mit dem Thema Inklusion auf mich zukommt, hätte ich diesen Beruf nicht gewählt.
Müssen also die wenigen inklusiv zu beschulenden Kinder damit rechnen, bei nächster Gelegenheit abgeschult zu werden?

Es steht zu befürchten.




Donnerstag, 5. Juni 2014
Thema: Inklusion
Vor gut einem Monat (06.05.2014) habe ich mich an die Grüne Kreistagsfraktion des Rhein-Erft-Kreises gewendet mit der Bitte um Aufklärung, denn ich hatte etwas im Kreistagswahlprogramm gefunden, das mir nun überhaupt nicht gefallen hat:
"Die Förderschulen werden erhalten, damit eine Wahlfreiheit für Kinder mit Einschränkungen besteht."
Also schrieb ich eine Mail:
(Das) klingt im ersten Moment unheimlich gut, behauptet jedoch einen Zustand, den Eltern behinderter Kinder im Grunde nicht kennen.
Bisher galt, dass Kinder zwangsweise und qua Amt einer Förderschule zugewiesen worden sind. Nun könnte man ja behaupten, dass durch die Abschaffung der Zwangszuweisung eine neue Situation entstanden sei und Eltern behinderter Kinder nun erstmals Wahlfreiheit besitzen würden und ihr als Grüne diese „liberale Errungenschaft“ nicht in Frage stellen wollt.
Aber, Wahlfreiheit bei unveränderten Rahmenbedingungen bedeutet die Konservierung der aktuellen Behandlung behinderter Kinder. Die unsichtbare Bevormundung durch Institutionen und internalisierte Bildungsvorstellungen wird ausgeblendet. Wahlfreiheit bedeutet das Negieren einer kollektiven Verantwortung für die Ausgrenzung behinderter Kinder.
Von welcher Wahlfreiheit ist die Rede, solange alle konventionellen Schulen den Begriff Inklusion bestenfalls buchstabieren können, Inklusion aber nicht leben?
Mit anderen Worten: die Wahlfreiheit ist eine Schimäre.
Nicht umsonst findet der Begriff der Wahlfreiheit vorzugsweise dann Verwendung im politischen Raum, wenn behinderten Kindern der freie Zugang zu Regelschulen verbaut werden soll.
Ist Euch bewusst, dass bei genauer Lektüre der UN-Behindertenrechtskonvention Eure Positionierung nicht mit der Konvention in Deckung zu bringen ist?
Diese besagt nämlich, dass behinderte Kinder im Regelschulbetrieb zu unterrichten sind. Förderschulen sind zwar grundsätzlich möglich aber – so muss man wohl formulieren - individuell zu begründen.
Es handelt sich ja auch, entgegen eurer hier gewählten Formulierung, nicht um die Wahlfreiheit der Kinder sondern um ein Elternwahlrecht, dem hier das Wort geredet wird.
(…)
Wer Inklusion will kann sich nicht in so vereinfachender und verallgemeinernder Form für den Erhalt der Förderschulen aussprechen.
Ich bat dann um eine Korrektur dieses Programmpunktes. Da nun hätten die Kreisgrünen ja so einiges zurück schreiben können, von wegen ihre Position sei wohl abgewogen oder auch man werde darüber nachdenken und sich beizeiten mal wieder melden und was man halt so schreibt, wenn einer im falschen Augenblick mit dem falschen Thema anreitet.

Aber, die Kreisgrünen hüllten sich in Schweigen.

Ich habe daraufhin am 22. Mai die grüne Spitzenkandidatin Anna Stenz angemailt:
nachdem die grüne Kreistagsfraktion sich bisher nicht auf meine Mail vom 06.05.2014 gemeldet hat, wende ich mich direkt an Sie, die Sie auf Platz 1 der grüne Liste für den Kreistag stehen.
Ich habe nachfolgendes Zitat gefunden, mit dem Sie Ihren Antrieb für grüne Politik begründen:
„Aktiv zu einer Gesellschaft beitragen, die nachhaltig handelt und auch an Morgen denkt, in der alle Menschen gemeinschaftlich miteinander leben und Niemand wegen einer Behinderung, einer Herkunft oder anderen Individualitätsfaktoren diskriminiert wird, das bedeutet Grüne Politik für mich.“
Mir scheint, die in meiner Mail aufgeworfenen Fragen passen inhaltlich gut hierzu. Anbei daher meine Mail (s.o.) an die grüne Kreistagsfraktion, mit der ich um Aufklärung zum Thema Inklusion in grünen Kreistagsprogramm gebeten habe. Ich würde mich freuen, wenn ich noch vor dem Wahltag eine Antwort erhalten würde.
Aber, auch Frau Stenz hüllte sich in Schweigen.

Vor wenigen Tagen (02.06.2014) habe ich daher sowohl die Kreistagsfraktion als auch die (ehemalige) Spitzenkandidatin Anna Stenz angemailt:
ich weiß ja, dass die Zeit zwischen Wahl und konstituierender Sitzung des Kreistages durch vielerlei Aktivität gefüllt ist.
Ich finde es aber trotzdem bedauerlich, dass weder die Fraktion als solche noch Sie, Frau Stenz, als Spitzenkandidatin sich mit nur einer Silbe auf meine Anfrage gemeldet haben.
Aber, sowohl die Grüne Kreistagsfraktion als auch die Grüne Spitzenkandidatin hüllen sich in Schweigen.

Ich habe in der letzten Mail eine mögliche Einschätzung abgegeben, wie das grüne Kreistagsprogramm und die fehlenden Reaktionen zu werten sein können:
Ist es möglich, dass das Thema Inklusion innerhalb der grünen Kreistagsarbeit ohne jegliche Priorität ist?
Das wäre schade - aber auch in dieser Form als politische Aussage zu werten.
Bis zum Beweis des Gegenteils gilt daher:

Wer Inklusion will sollte sich von den Kreisgrünen fernhalten.




Mittwoch, 26. März 2014
Thema: Inklusion
Aus einem Interview mit Ulla Schmidt, Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Spiegel-Online: Rechte von Behinderten:"Der Aktionsplan war Wischiwaschi"

SCHMIDT: Das stimmt nicht. Es gibt inklusive Kindergärten, und wir haben eine Reihe von Schulen, die guten inklusiven Unterricht anbieten. Und vergessen Sie nicht: Bei der Verwirklichung der Inklusion kämpfen Sie stets gegen Widerstand aus beiden Richtungen.
SPIEGEL ONLINE: Wer kämpft denn da gegen wen?
SCHMIDT: Sie haben Lehrer, die inklusive Angebote machen wollen. Und es gibt andere, die davor Angst haben. Auch die Eltern sind wahnsinnig engagiert. Entweder kompromisslos für oder vehement gegen inklusiven Unterricht.
SPIEGEL ONLINE: Aber das befreit den Staat nicht davon, seinen Job zu machen.
SCHMIDT: Für die Inklusion in den Schulen sind die Länder zuständig.
SPIEGEL ONLINE: Die machen es aber nicht gut und spielen stattdessen Ping-Pong mit dem Bund. Viele Eltern behinderter Kinder, pardon, kotzt dieses Hin- und Hergeschiebe von Verantwortung an.
SCHMIDT: Das geht mir auch manchmal so. Aber ich bin schon froh, dass es nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie der Inklusion geht. Nur eins muss klar sein: Inklusion in der Schule darf kein Sparmodell sein!
SPIEGEL ONLINE: Was raten Sie Eltern von einem Kind mit Behinderung?
SCHMIDT: Alle ihre Rechte ausschöpfen und sich in die Schulen einklagen! Sie sollten in die Schulen gehen und sagen: "Welche Möglichkeiten gibt es bei ihnen?"




Dienstag, 14. Januar 2014
Thema: Inklusion
Diesen Text habe ich gerade gefunden. Er stammt aus Hessen.
Er kann aber beanspruchen, auch die hiesige Situation angemessen zu beschreiben.
Zuerst der Text, dann die Querverweise
Inklusion – Propaganda und Dilemma

Wer sich heute auf die Idee einer Schule für Alle konsequent einlässt, stößt in der öffentlichen Bildungspolitik auf viel Propaganda und wenig angemessene Realisierung. Hessens Bildungsadministration z. B. verfügt zwar über ein ‚Institut für Qualitätsentwicklung‘, dieses aber leider nicht über entwickelte Qualitätsdimensionen für die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Im Gegenteil wird auf verschiedenen Ebenen ein Argumentieren erkennbar, dass sich zwar scheinbar der Inklusion widmet aber offensichtlich andere, der Inklusion widersprechende Interessen verfolgt. So ergeben sich folgende Unvereinbarkeiten:
eine (freiwillige!) Verpflichtung zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems einerseits bei gleichzeitiger Verweigerung ausreichender Mittel zu seiner angemessen Umsetzung andererseits.
die Forderung nach gleichberechtigter Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler bei parallel strikter Beibehaltung von Bildungsprivilegien durch den Erhalt von Gymnasien bzw. einem viergliedrigen Schulsystem.
So widerspricht es auch dem Grundsatz, dass niemand wegen seiner Behinderung aus der allgemeinen Schule ausgeschlossen werden darf, wenn unverrückbar am Zwei-Säulen-Modell (Regelschule – Sonderschule) festgehalten wird; und dies obwohl die geringe Effektivität und die hohen Kosten dieser Schulstrukturvarianten nachgewiesen sind.
Vollends unverständlich zu Inklusionsbeteuerungen gerieren sich das Zurücklassen von Kindern und Jugendlichen durch Zurückstellungen, erzwungenen Klassenwiederholungen – die nachgewiesen stark negative Entwicklungswirkungen haben; (s. die Hattie-Studie) – oder Abschulungen. Es zeigt sich: auf der Vorderbühne: wird propagiert: ‚alles soll sich ändern‘; auf der Hinterbühne wird realisiert, dass alles so bleibt, wie es schon immer im bundesdeutschen Bildungswesen war; … und wenn dabei noch gespart werden kann, wird dies intensiv betrieben.
Die Querverweise:

Die Verpflichtung zu Schaffung eines inklusiven Bildungssystems wird durch die Landesregierung aktuell nur unzureichend gefördert. Hier vor Ort werden alle lokalen Forderungen abgebügelt.
Die Bildungsprivilegien bspw. durch den Erhalt von Gymnasien und des viergliedrigen Schulsystems sollen in Frechen möglichst lange erhalten werden. So arbeitet die Stadtverwaltung zusammen mit dem Kreis an einer Neugestaltung des Förderschulwesens.
Das Festhalten am Zwei-Säulen-Modell (Regelschule – Förderschule) wird damit klar zum Ausdruck gebracht.
Das Aufbrechen des Schulsystems mittels einer Gesamtschule vor Ort wird boykottiert.
Abschulungen und Klassenwiederholungen sind an den Frechener weiterführenden Schulen keine Ausnahme sondern der Regelfall.

„Es zeigt sich: auf der Vorderbühne: wird propagiert: ‚alles soll sich ändern‘; auf der Hinterbühne wird realisiert, dass alles so bleibt, wie es schon immer im bundesdeutschen Bildungswesen war“

Das glit auch uneingeschränkt für Frechen.