Donnerstag, 16. April 2015
Heute mal nur ein kurzer Lesetipp zum Thema:

Tahir Chaudhry, Umgeben von Schwarzmalern, Zeit-Online, 15.04.2015




Freitag, 23. Januar 2015
Vor wenigen Tagen wurde hier im Blog laut darüber nachgedacht, wie sich wohl der Prozess der Auflösung der Hauptschule in den kommenden Jahren gestalten wird:
Was nun aber die Eltern der letzten Jahrgänge sicherlich interessieren muss, ist die Frage, wie der Prozess des Auslaufens der Schule gestaltet wird. Was passiert eigentlich, wenn die Schule ab 2018 möglicherweise nur noch aus 4 Klassen zweier Jahrgänge besteht? Die Hauptschule ist dann gerade noch eine Zwergschule. Ist dann ein normaler Schulbetrieb überhaupt noch gewährleistet? Von außen betrachtet, ist die positive Gestaltung des Schulalltags vor dem Hintergrund des absehbaren Endes einer Schule ein schwieriges Geschäft. Wie wird das - auch von den Lehrkräften - bewältigt? Wie reagieren die Kinder? Es wird auch Eltern geben, die sich überlegen, ob es für ihre Kinder keine Alternative zu einer Hauptschule gibt, die sich in Abwicklung befindet.
Wie ungewiss das weitere Schicksal der Schule wirklich ist, zeigt sich erst, wenn man einen genauen Blick in die Beschlussvorlage zur Errichtung einer Gesamtschule der Verwaltung wirft.

Hinter der sehr kryptisch wirkenden Überschrift „Benennung des Termins des Beginns und ggf. des Endes der Maßnahme“ verbirgt sich potentieller Sprengstoff. Bei der „Maßnahme“ handelt es sich um den Beschluss, die Hauptschule auslaufen zu lassen. Der Beginn der „Maßnahme“ ist mit dem Ratsbeschluss vom 16.12.2104 definiert. Mit dem Schuljahr 2016/17 beginnt die Auflösungsphase der Hauptschule: Es werden keine neuen Kinder mehr aufgenommen.

Das Ende der Maßnahme muss die Stadt noch benennen. Hierzu fehlt noch ein entsprechender Beschluss.

Das Gesetz lässt dem Schulträger hier gewisse Freiheiten. Er kann einen konkreten Endermin benennen, also das Ende des Schuljahres des letzten Schülerjahrgangs: den 02.07.2021.

Oder aber der Schulträger wählt eine Formulierung, die das Ende der „Maßnahme“ offen läßt:
„Die Auflösungsmaßnahme wird solange fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb an der Schule gewährleistet werden kann.“
Wird die zweite Formulierung gewählt, dann kann man in unsicheres Fahrwasser kommen, denn wer entscheidet darüber, was ein „ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb“ ist? Was ist, wenn die gesamte Hauptschule nur noch aus 2 Klassen mit vielleicht 25 Kindern besteht? Ist dann noch ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb aus Sicht des Schulträgers gewährleistet? Oder könnte es dem Schulträger einfallen, die Schule vorzeitig zu schließen – mit dem Argument, dass ein „ordnungsgemäßer Schulbetrieb“ nicht mehr gewährleistet sei?

Wer gibt den Eltern noch vor der jetzt anstehenden Anmeldung zu den weiterführenden Schulen die notwendige Sicherheit, dass die Kinder, die jetzt möglicherweise noch an der auslaufenden Hauptschule angemeldet werden, mit Sicherheit an dieser Schule ihren Abschluss machen können?

Oder sollte man vor diesem Hintergrund sein Kind nicht besser an einer anderen Schule anmelden?




Mittwoch, 14. Januar 2015
Mit nachfolgendem Text auf der Homepage der Gemeinschaftshauptschule Herbertskaul wurden die Eltern am 18. Dezember 2014 davon unterrichtet, dass die Geschichte der Frechener Hauptschule sich dem Ende zuneigt.
Der Rat der Stadt Frechen hat in der Sitzung vom 16.12.2014 beschlossen, dass eine Gesamtschule in Frechen eingerichtet werden soll. Die Hauptschule würde dann mit dem Schuljahr 2016/17 keine neuen 5. Klassen mehr aufnehmen, weil das Gebäude der Hauptschule für die neue Gesamtschule benötigt wird.
Das bedeutet vereinfacht: alle Kinder die bereits heute an dieser Schule unterrichtet werden, können ihre angestrebten Abschlüsse machen. Diesen Februar wird voraussichtlich letztmalig eine Anmeldung für das kommende Schuljahr durchgeführt werde, also für die Kinder, die im September den 5. Jahrgang an der Hauptschule bilden werden. Ab 2016 dann wird die Schule immer kleiner, bis spätestens 2020 die letzte Schülergeneration die Hauptschule verlassen haben wird.

Dann ist die Hauptschule Geschichte.

Das Ende der Hauptschule war unumgänglich, da immer weniger Eltern in der Hauptschule die ihren Kindern und ihren Bildungsaspirationen angemessene Schulform erkennen konnten. Schon 2011 wollten nur noch 2 % der Frechener Grundschuleltern ihre Kinder an einer Hauptschule anmelden. Ein deutliches Zeichen für den totalen Verlust der gesellschaftlichen Akzeptanz einer bestimmten Schulform.

Was nun aber die Eltern der letzten Jahrgänge sicherlich interessieren muss, ist die Frage, wie der Prozess des Auslaufens der Schule gestaltet wird. Was passiert eigentlich, wenn die Schule ab 2018 möglicherweise nur noch aus 4 Klassen zweier Jahrgänge besteht? Die Hauptschule ist dann gerade noch eine Zwerschule. Ist dann ein normaler Schulbetrieb überhaupt noch gewährleistet?
Von außen betrachtet, ist die positive Gestaltung des Schulalltags vor dem Hintergrund des absehbaren Endes einer Schule ein schwieriges Geschäft. Wie wird das - auch von den Lehrkräften - bewältigt? Wie reagieren die Kinder?
Es wird auch Eltern geben, die sich überlegen, ob es für ihre Kinder keine Alternative zu einer Hauptschule gibt, die sich in Abwicklung befindet.

Wenn Ende Februar die Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen gelaufen sein werden, werden wir wissen, wie die Frechener Eltern auf das Ende der Hauptschule reagiert haben.




Freitag, 17. Januar 2014
Heute wurde dem Schulausschuss eine Beratungsvorlage zur Verfügung gestellt, die es in sich hat.

Eigentlich geht es um den zukünftigen Raumbedarf an den Frechener Schulen. Das Problem wurde sichtbar, da die Johannesschule in Köngisdorf für die vielen Kinder, die dank der Neubaugebiete in die Schule drängen, zu klein ist. An anderen Schulen können sich solche Probleme in Zukunft auch ergeben, so in Grefrath (Baugebiet Ammerstraße) und im Unterdorf (Baugebiet Grube Carl).
Wenn aber viele Kinder die Grundschulen besuchen, so werden irgendwann auch viele Kinder auf die weiterführenden Schulen gehen. Sind die weiterführenden Schulen in der Lage, diese Kinder alle aufzunehmen? Die städtische Beratungsvorlage läßt daran, gelinde gesagt, zweifeln.

Aber, diesem Thema will ich mich in einem späteren Beitrag widmen. Heute steht nur ein kleiner Teilsaspekt im Fokus, der in der Vorlage nur in einer Grafik auftaucht:

Die Zukunft der Frechener Hauptschule

Die Vorlage bestätigt, was wir schon lange schreiben: das Schulwahlverhalten der Eltern ändert sich. Zudem bestätigt die Verwaltung, dass immer weniger Schulkinder Schulen ausserhalb Frechens besuchen. Waren es früher immerhin 25%, so kalkuliert die Stadt inzwischen mit „nur“ noch 15%. D.h.: rund 85% aller GrundschulabgängerInnen gehen auf Frechener weiterführende Schulen. Und von diesen Kindern, so sagt die Verwaltung besuchen nicht mehr 15% die Hauptschule, sondern nur noch 13%.

Treffen beide Vorhersagen ein, so könnte die Hauptschule im kommenden Jahr mit 44 Kindern aus Frechen rechnen. 2013/14 haben zudem 6 Kinder aus Umlandgemeinden den Weg in die Frechener Hauptschule gefunden. Das ergäbe immerhin 50 potentielle Hauptschulkinder.

Leider hat diese Hochrechnung einen kleinen Fehler. Eine höhere Bindungsquote führt nicht zwingend zu einer höheren Anzahl an Kindern, die die Hauptschule besuchen werden.

Laut der hauseigenen Schulstatistik hat im vergangenen Schuljahr gerade mal ein einziges Kind eine auswärtige Hauptschule besucht. Vor 5 Jahren waren es immerhin mal 3 Kinder, die diesen Weg gegangen sind.

Das heißt aber: eine höhere Bindungsquote wird sich nicht an der Hauptschule auswirken sondern nur an der Realschule und am Gymnasium.

Zudem ist auch fraglich, in welchem Umfang in den kommenden Jahren noch mit Einpendlern gerechnet werden kann, nachdem in Hürth und Brauweiler voraussichtlich 2 neue Gesamtschulen ihre Pforten öffnen werden. Das eine oder andere Kind wird statt der Frechener Hauptschule möglicherweise die Gesamtschule im Nachbarort vorziehen und auch das eine oder andere Frechener Hauptschulkind könnte den Weg an eine dieser Gesamtschulen finden.

Mit anderen Worten: legt man die Schulstatistik neben die Beschlussvorlage, so kann man zu dem Schluss kommen, dass die Frechener Hauptschule im kommenden Schuljahr sicherlich weniger als 50 Kinder im 5. Schuljahr unterrichten wird. Man sollte also den unteren Wert als Richtwert nehmen: Maximal 38 Frechener Kinder werden sich kommendes Jahr an der Frechener Hauptschule anmelden und ob noch viele Kinder aus den Umlandgemeinden kommen, diese Antwort mein Freund weiß ganz allein der Wind.

Wie groß, so muss man aus heutiger Sicht fragen, ist die Überlebenschance dieser Schule?

Wäre es nicht angebracht, der Öffentlichkeit mitzuteilen, wann aus Sicht der Stadt der Zeitpunkt gekommen ist, an dem sie diese Schule auslaufen läßt? Die vorliegenden Zahlen lassen eine echte Notwendigkeit für eine gesonderte Hauptschule nicht mehr erkennen.




Mittwoch, 26. Juni 2013
Nachdem in Frechen der Illusion gefrönt wird, die Hauptschule habe eine noch nicht definierte Restlaufzeit, wird hier nun fortlaufend über das Hauptschulsterben in der Region berichtet werden.

Wer hätte wohl am 10. März 2011 gedacht, dass eine schwarz-gelbe Bundesregierung nur wenige Tage später das Ende der zivilen Nutzung der Kernenergie in der BRD verkünden würde?

Rösrath
Euskirchen
Elsdorf
Leverkusen
Erftstadt-Liblar
Wesseling
Nörvenich
11 Hauptschulen in Köln
Pulheim
Leichlingen




Donnerstag, 25. April 2013
Innerhalb weniger Tage hat das Regierungspräsidium entschieden, dass die Hauptschule Elsdorf wegen zu geringer Anmeldezahlen keine Eingangsklasse mehr bilden darf. Diese Hauptschule ist also ein Auslaufmodell. In Fünf Jahren ist sie Vergangenheit. Die Elsdorfer Hauptschule konnte auch im vergangenen Schuljahr nur noch eine Eingangsklasse bilden. 11 Kinder hatten sich angemeldet, weitere 6 oder 7 Kinder mit Förderbedarf waren interessiert. Nicht ausreichend befand das Regierungspräsidium.

Die Elsdorfer Politik ist - gelinde gesagt - vor den Kopf gestoßen. Man habe sich mehr Zeit gewünscht für eine Änderung der Schullandschaft wird die Stadtverwaltung zitiert. Nun scheinen die geringen Anmeldezahlen aber schon des Längeren bekannt gewesen zu sein. Die Berichte im Kölner Stadtanzeiger und in der Rundschau lesen sich auch nicht so, als ob sich Elsdorf schon intensiv mit den drohenden Veränderungen beschäftigt hätte.
Was sagt der Elsdorfer Abteilungsleiter für Schule dazu:
„Das Land wird diese Schulform wegrationalisieren.“
Nun ja, so kann man das auch sehen. Es wäre aber auch Aufgabe des Schulträgers, einen Blick in die Zukunft zu wagen. Eine Schule, die unter Hängen und Würgen noch eine einzige Eingangsklasse zu bilden im Stande ist, ist ein Auslaufmodell, so oder so.

Daraus lassen sich vier Schlussfolgerungen ableiten, die auch für Frechen gelten dürften:

1. Das Hauptschulsterben ist im Kreis angekommen.
2. Ausnahmegenehmigungen für zu kleine Hauptschulen sind endlich
3. Wer nicht rechtzeitig reagiert, muss Lehrgeld zahlen - um den alten Gorbatschowspruch nicht über Gebühr zu belasten.
4. Gemeinsamer Unterricht rettet keine Hauptschule.




Donnerstag, 21. März 2013
Noch finden diese Ereignisse nicht in Frechen statt. Aber lange ist der Weg nicht mehr.
Sachverhalt:
Gemäß § 81 sind Schulträger verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie stellen sicher, dass in den Schulen Klassen nach den Vorgaben des Ministeriums gebildet werden können.
Hauptschulen müssen mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben. (...) Für die Fortführung einer Schule gelten die gemäß § 6 der Verordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW festgesetzten Klassenbildungswerte und die Mindestzügigkeiten gemäß § 82 SchulG NRW. Gemäß § 6 Abs. 4 der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW gilt für die Eingangsklassen bestehender Hauptschulen eine Bandbreite von 18 bis 30 Schülerinnen und Schülern (Klassenfrequenzrichtwert = 24). Erreicht eine Schule im Anmeldeverfahren die erforderliche Mindestzahl für die Einrichtung einer Eingangsklasse nicht und liegen auch keine Ausnahmetatbestände des § 82 SchulG NRW vor, ist der Schulträger verpflichtet, eine Entscheidung über die Zukunft der Schule zu treffen.
Das Schulamt für den Kreis Viersen hat mit Bericht vom 16. März 2012 der Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 42 H mitgeteilt, dass auf Grund der Anmeldungen für das Schuljahr 2012/13 keine Klasse 5 an der Gemeinschaftshauptschule Niederkrüchten zustande kommt und gemäß § 82 Abs. 1 SchulG und derVO zu § 93 Abs. 2 SchulG der Schulleitung der Gemeinschaftshauptschule Niederkrüchten die Bildung einer Eingangsklasse zu untersagen sei.
So liest es sich in den Unterlagen der Stadt Niederkrüchten, wenn eine Schule von amts wegen geschlossen wird.

Die Gemeinschaftshauptschule Frechen hat für das kommende Schuljahr noch 40 Anmeldungen. Davon 35 Kinder ohne Förderbedarf und 5 Kinder mit Förderbedarf. Laut dem heute veröffentlichtem Artikel der Rundschau, gibt es 8 Kinder mit einer Hauptschulempfehlung, die noch keine Schulanmeldung nachgewiesen haben. Auf diese 8 Kinder hofft die Hauptschule, um weitere Kinder mit Förderbedarf aufnehmen zu können.
Es bestätigen sich hier also unsere schon länger gemachten Vorhersagen:
Die Hauptschule hat ihre gesellschaftliche Anerkennung verloren. Die Anmeldezahlen der Kindern ohne Förderbedarf reichen bereits nicht mehr aus, um einen normalen Schulbetrieb zu gewährleisten. In ihrer Not bedient sich die Hauptschule bei den Kindern mit Förderbedarf. Dieses Vorgehen wird nun mit dem Thema Inklusion verknüpft. Dabei trägt das Modell nicht. Um überhaupt einen vernünftigen Unterricht für alle Kinder darstellen zu können, muss es ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kinder mit und ohne Förderbedarf geben. Da aber immer weniger Kinder ohne Förderbedarf an der Hauptschule angmeldet werden, wird auch diese Notmaßnahme die Hauptschule nicht retten.
Der Zeitpunkt zu dem die Hauptschule schließen muss, scheint berechenbar.

Soll in Frechen wirklich so lange gewartet werden, bis die Schule von amts wegen geschlossen wird?

Im übrigen scheint die Planungssicherheit in Frechen verloren zu gehen. Auch wenn aktuell der Stadt für 22 Kinder noch keine Anmeldung vorliegt, so sind im Vergleich zu den Zahlen des letzten Schuljahres starke Schwankungen zu beobachten. Vergangenes Jahr wurden 113 (35,7% aller Anmeldungen) Kinder an der Realschule angemeldet und 153 (48%) am Gymnasium. Dieses Jahr meldet die Realschule 157 Anmeldungen (42,7%) und das Gymnasium 161 (44%).
Vielleicht sehen wir hier Rückwirkungen der gescheiterten Sekundarschulgründung in Pulheim, in der Art, dass Eltern ihre Kinder lieber an der bestandssicheren Realschule Frechens unterrichtet sehen wollen als an der in Auflösung befindlichen in Brauweiler. Das hieße, dass im Schuljahr 2013/14 deutlich weniger Kinder auspendeln als in früheren Jahren.
Ist das Raumangebot der Frechener Schulen hierfür ausreichend?
Das Gymnasium wächst auch weiter, kontinuierlich, womit sich bestätigt, dass der Trend zu höherwertigen Schulabschlüssen ungebrochen ist.
Die Frechener Hauptschule hat von der Erhöhung der Anmeldezahlen nicht profitiert. Sie verzeichnet aktuell den Verlust von rund 8 Anmeldungen (hat aber noch den Hoffnungswert, davon einige aufzuholen ... Die Hoffnung stirbt zu letzt, aber, sagt der Pessimist, sie stirbt). Wer viele Kinder zu unterrichten hat, dem machen Verluste in diesem Umfang wenig aus. Für die Frechener Hauptschule ist jeder Verlust einer zu viel.