Dienstag, 2. Juli 2013
Thema: Grube Carl
Aktuell werden zwei eng zusammenhängende Themen die den Verkehr im Stadtteil Grube Carl betreffen, behandelt.
Die Stadtverwaltung scheint einer inhaltlichen Auseinandersetzung aus dem Wege gehen zu wollen.

Im Rahmen der Baumaßnahmen am Kreisverkehr Neuer Weg / Dürener Straße hat sich gezeigt, dass der Weg über die Straßen „Grube Carl“, „Zum Bellerhammer“ und Rosmarstraße zur beliebten aber nicht offiziell ausgeschilderten Umleitung wurde. Man hat nicht darüber geredet, aber man hat alles getan, um Umfahrungen der Baustelle zu ermöglichen. So hat man auch die erst vergangenes Jahr abgebundene Verbindung über die Sand- und die von Klespe-Straße zur Grube Carl hinauf wieder geöffnet.
Die BI Grube Carl hat dagegen protestiert und die Öffnung der von Klespe-Straße zum Anlass genommen, auf die negativen Folgen der Schleichverkehre hinzuweisen und ein umfassendes Verkerhskonzept für den gesamten Stadtteil einzufordern.

Ein in dieser Sache eingereichter Bürgerantrag führte nun zu recht überraschenden Fehlwahrnehmungen. Im Wortlaut die Ausführungen der Stadtverwaltung zum Verkehrsaufkommen für die zentrale Durchfahrtsstraße „Zum Bellerhammer“
In Vorbereitung der Baustelle wurde mit Unterstützung des Rhein-Erft-Kreises eine Verkehrserfassung in der Straße Zum Bellerhammer in Frechen durchgeführt. Dabei wurden Geschwindigkeitsmessungen und die Verkehrsbelastung in beide Richtungen gemessen.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Verkehrsbelastung mit rund 702 Kfz/24h (beide Fahrtrichtungen) für eine Gemeindestraße im unteren Bereich liegt.
Die Bürgerinitiative erklärte nun in einem Schreiben:
1. Die Verkehrserfassung erfolgte aufgrund mehrfacher Intervention der BI Grube Carl (inklusive einer Beschwerde beim Kreis), mit dem Ziel die Nichteinhaltung von Tempo 30 in der Straße belegt zu sehen.
2. Die Verkehrserfassung erfolgte zwischen dem 21. und 28. September 2009! Zu diesem Zeitpunkt waren weder die Straße Zum Bellerhammer noch die Straße Am Rinnenfeld voll erschlossen. Alleine aus diesem Grund können die Zahlen nicht dazu herangezogen werden, die aktuelle Verkehrsbelastung zu beschreiben.
3. Im Jahr 2011 wurde dem Stadtrat das offizielle Verkehrsgutachten für den Stadtteil Grube Carl präsentiert. Als Grundlage dienten „vorliegende aktuelle Verkehrserhebungen“ aus dem Jahr 2010. Für das Jahr 2010 wurde eine Verkehrsbelastung von 1.300 Bewegungen in der Straße „Zum Bellerhammer“ ausgewiesen.
Die Bürgerinitiative bitten nun
um eine nachvollziehbare Begründung, warum dem Ausschuss für Bau- und Verkehrsangelegenheiten nachweisbar veraltetes Zahlenmaterial vorgelegt wird und der Erhebungszeitraum nicht ausgewiesen ist.
Was bewegt die Stadtverwaltung, veraltetes Material heranzuziehen?

Ebenso unergiebig die Aussagen der Stadtverwaltung zu einer Anfrage der Grünen.
Diese fordern, zum Ende der für 2013 / 2014 geplanten Kanalsanierungsmaßnahmen die Rosmarstraße abzubinden, womit ein ganz altes Versprechen eingelöst würde und zugleich der Stadtteil Grube Carl vom Durchgangsverkehr entlastet würde.

Erstaunlich die Reaktion der Stadt:
Bei einer fachlichen Prüfung, ob eine Sperrung eingerichtet werden kann, ist jedoch die momentane Situation durch die Maßnahme Neuer Weg / Dürener Straße und die geplante Maßnahme der Straßen- und Kanalsanierung Rosmarstraße zu betrachten.
Stimmt, entsprechend ist der Antrag der Grünen ja bereits formuliert:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Rosmarstraße nach Abschluss der Kanalsanierungsmaßnahmen für den motorisierten Individualverkehr abzubinden.
Also: der Antrag reflektiert die aktuellen Notwendigkeiten.
Und die Stadtverwaltung? Tut so als würden die Grünen die sofortige Sperrung der Straße fordern und da gibt es natürlich gewichtige Gründe gegen:
Durch die noch andauernde Großbaumaßnahme Neuer Weg ist es dringend erforderlich die Rosmarstraße als zusätzliche Erschließung für den Stadtteil Grube Carl offen zu halten. Gleiches gilt auch für die Zeit der Straßen- und Kanalsanierung Rosmarstraße, um während der Bauphase je nach Baufortschritt eine beidseitige Anfahrbarkeit zu gewährleisten. Aus straßenbautechnischer und verkehrstechnischer Sicht kann einer Sperrung der Rosmarstraße zum jetzigen Zeitpunkt …. nicht zugestimmt werden.
Also wird abgelehnt, was die Grünen auch gar nicht gefordert haben.

Und nun zu den obigen Pünktchen ...: so lautet der letzte Satz in seiner vollen Schönheit:
Aus straßenbautechnischer und verkehrstechnischer Sicht kann einer Sperrung der Rosmarstraße zum jetzigen Zeitpunkt bzw. mittelfristig nicht zugestimmt werden.
Mit anderen Worten: hier wird ein sachlich falscher Zusammenhang behauptet: die sofortige Schließung, die niemand gefordert hat, um dann in einer kleinen Erweiterung auch „mittelfristig“ die Sperrung der Straße abzulehnen.

So wird also Politik gemacht.




Samstag, 2. Juni 2012
Thema: Grube Carl
Aus aktuellem Anlass führt die Stadt Frechen in der Straße Zum Bellerhammer auf Grube Carl eine Verkehrsmessung durch. Eine bereits in 2009 vorgenommene Messung zeigte bereits damals deutlich regelmäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen auf. Hieraufhin hat die Stadt Frechen Querungen in der Straße Zum Bellerhammer auf Höhe der Carl-Sutor-Straße gesetzt. Im Februar/März 2012 hat die Stadt die Messungen mit einem inzwischen selbst angeschafften Verkehrs-Messgerät wiederholt. Das Verkehrs-Messgerät soll die Verkehrsbelastung in dieser Straße messen. Es können damit keine Verkehrssünder ermittelt werden, wie etwa die Starenkästen, da nur die Länge des Fahrzeugs (um Rückschlüsse auf die Fahrzeugart wie bspw. PKW oder LKW zu ziehen), die Geschwindigkeit und die Uhrzeit erfasst werden. Also eine Verkehrszählung mit Geschwindigkeitsmessung. Das Gerät hat die Größe eines Aktenkoffers und ist an einem Laternenpfahl in ca. einem Meter Höhe angebracht.

Diese Messergebnisse konnten nicht verwendet werden, da ein städtischer Mitarbeiter das Gerät falsch angebracht hat (so zumindest die Auskunft der örtlichen Polizeidienststelle Frechen, die ebenfalls Interesse an den Messergebnissen bekundet). Im Mai wurde das Messgerät dann wieder an einem Laternenpfahl in der Straße Zum Bellerhammer angebracht. Dieses wurde nach ca. 3 Wochen durch städtische Mitarbeiter abmontiert (vermutlich zwecks Auswertung).

Jetzt verwundert es uns Anwohner aber umso mehr, dass das Verkehrs-Messgerät am 01.06.2012 wieder an der gleichen Stelle wie bei der zweiten Messung durch städtische Mitarbeiter angebracht wurde.

Wieder ein Messfehler oder menschliches Versagen bei der Installation im zweiten Anlauf (zum zweiten Mal hintereinander)?

Oder sind doch nicht die von der Stadt gewünschten Messergebnisse bei den zwei Messung herausgekommen?

Werden jetzt solange Messungen vorgenommen bis die Ergebnisse den Wünschen der Stadt entsprechen (die überwiegende Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern um damit die Wirkung der baulichen Querungen nachzuweisen)? Dazu kann ich nur sagen, das ist kein Wunschkonzert. Wenn die (ersten zwei) Ergebnisse zum Großteil im 50-Stundenkilometerbereich gefallen sind, handelt es sich um keine Messfehler. Das ist die Realität mit der die Anlieger und Verkehrsteilnehmer (ob Auto-/Radfahrer oder Fußgänger) der Straße Zum Bellerhammer täglich konfrontiert werden.

Also nicht messen bis die Wunsch-Messergebnisse stimmen, sondern der Realität ins Auge blicken und Maßnahmen gegen die gefährlichen Raser ergreifen!!!




Donnerstag, 31. Mai 2012
Thema: Grube Carl
Die im Vorfeld geäußerten Bedenken eines Teilnehmers bezüglich der Verschwiegenheitsklausel konnten nach einer Erläuterung durch die Geschäftsstelle und der daraufhin geführten Gespräche weitestgehend ausgeräumt werden. Auf Anregung der Bürger wurde die Regelung durch eine klarstellende Formulierung ergänzt.
Das ist der Wortlaut der Pressemitteilung der Geschäftsstelle des Planungsbeirats zum Konflikt um die Geheimhaltungsklausel.
Der geneigte Leser interssiert sich nun schon, wie die neue Geheimhaltungsklausel so ausschaut. Man hat ja in Kommunen so seine Erfahrungen. Beispielweise differenziert die Geschäftsordnung des Stadtrates zwischen einem öffentlichen und einem nichtöffentlichen Sitzungsteil. Bisher jedoch wurde die neue Klausel nicht veröffentlicht.
Aber wie in einem früheren Artikel erwähnt, lautet der Anspruch der Geschäftsstelle ja:
„Allerdings wolle sie mit der Geheimhaltung verhindern, dass (…) andere Eindrücke, Stimmungen oder Ergebnisse an die Öffentlichkeit gelangen, die nicht vorher von der Geschäftsstelle abgesegnet wurden.“
Vermutlich wird nun verzweifelt eine Formulierung gesucht, mit der einerseits die Zensurvorstellungen der Geschäftsstelle gesichert werden, vordergründig aber den Transparenzwünschen „eines Teilnehmers“ Rechnung getragen wird. Wobei diese Aussage nachweislich falsch ist. Laut Presse hat auch Herr Schuhmacher von den Grünen sich bereits im Vorfeld gegen diese Form der Geheimhaltung ausgesprochen. Womit es sich schon um 2 Teilnehmer des Planungsbeirates handelte. Der Widerstand gegen die Geheimhaltung muss also breiter gewesen sein, als es die Geschäftsstelle gerne zugeben würde. In der Pressemitteilung findet sich die zweifache Setzung des Plural: „geführte Gespräche … Auf Anregung der Bürger …“. Das lässt bei vorsichtiger Lektüre zwischen den Zeilen erkennen, dass die Geheimhaltungsklausel auf breiteres Missfallen gestoßen sein muss.

Transparenz wäre vielleicht doch ganz hilfreich, aber zwischen den Zeilen geht auch.




Mittwoch, 23. Mai 2012
Thema: Grube Carl
“Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Das schreibt das Grundgesetz in Artikel 5.

Für den Planungsbeirat Grube Carl soll Artikel 5 des Grundgesetzes jedoch nicht gelten.
„Es gehe nur darum, den Informationsfluss von Beiratsmitgliedern über die Geschäftsstelle laufen zu lassen.“

„Allerdings wolle sie mit der Geheimhaltung verhindern, dass personalbezogene Details die Beiratsrunde verlassen oder andere Eindrücke, Stimmungen oder Ergebnisse an die Öffentlichkeit gelangen, die nicht vorher von der Geschäftsstelle abgesegnet wurden.“
Das erklärt die von der Stadt eingesetzte Geschäftsführerin des Planungsbeirates Frau Dettlaff heute im Kölner Stadtanzeiger.

Mit anderen Worten: an die Öffentlichkeit darf nur gelangen, was der Geschäftsstelle und damit der Stadt genehm ist.
Erstaunlich daran ist nur: diese Form der Zensur scheint in Frechen so normal zu sein, dass sich daran niemand stört. So erklärte der Stadtsprecher Friedmann in der Kölnischen Rundschau:
Die Klausel sei Standard, „Das gilt auch für den Gestaltungsbeirat Rotental.“
Es herrscht eine seltsame politische Kultur in Frechen.




Montag, 21. Mai 2012
Thema: Grube Carl
Am 23. Mai 2012 tagt der Planungsbeirat Grube Carl ein erstes Mal.
"Zur Sicherung einer Planung für die Menschen im neuen Stadtteil Grube Carl sind die Interessen derer, die bereits hier wohnen, zu berücksichtigen! Mehr noch sollten aber die Ideen der zukünftigen Bürgerinnen und Bürger in die Planungsprozesse eingebunden werden."
Dies war der Antrag der SPD-Fraktion im September 2011, auf dessen Grundlage der Stadtrat die Einrichtung eines Planungsbeirates beschloss.

Einfache Geister schlussfolgerten, dass damit eine zumindest partielle Transparenz im Planungsprozess hergestellt werden würde und es Politik und Stadtverwaltung Ernst sein könnte, die Interessen der hier lebenden Stadtteilbewohnerinnen und Bewohner für weitere Planungen aufzunehmen.

Dies scheint jedoch nicht im Interesse der Stadtverwaltung zu liegen. In der nun bekannt gewordenen Geschäftsordnung des Planungsbeirats wird eine umfassende Geheimhaltung dekretiert:
„Die Mitglieder des Beirates und die sonstigen Sitzungsteilnehmer sind zur Geheimhaltung über Inhalte, Beratungen und Wahrnehmungen verpflichtet. Eine Verletzung der Geheimhaltung führt zum Ausschluss vom Beirat."
Im Übrigen ist die Geheimhaltung sogar umfassender formuliert als im Gestaltungsbeirat für das Baugebiet Rotental. In der dortigen Arbeitsrichtlinie steht nur:
"(…) sind zu Geheimhaltung über interne Beratungen und Wahrnehmungen verpflichtet."
Man stellt sich die Frage, was Stadt und Politik auf Grube Carl vorhaben, dass diese Form der Ausgrenzung der Öffentlichkeit notwendig sein könnte. Warum dürfen die Vertreter der Bürgerschaft in diesem Gremium die Ideen und Planungen nicht öffentlich diskutieren?

Man stelle sich nur vor, ein Bürger hat eine Idee, okay, das kommt nicht oft vor, soll es aber schon gegeben haben. Der Bürger geht nun auf ein Mitglied des Planungsbeirates zu, teilt diesem die Idee mit und fragt einige Zeit später nach, was aus dieser Idee geworden ist. Er wird keine Auskunft erhalten, da alle Inhalte, Beratungen und Wahrnehmungen der Geheimhaltung unterliegen. Gelebtes Absurdistan!

Wir können es ganz einfach formulieren: über diese eng gefasste Geheimhaltungsklausel wird eben das Gegenteil von dem erreicht, was der Antrag der SPD ursprünglich intendierte: die Integration der Ideen und Vorstellungen der BürgerInnen des Stadtteils. Wie die BI Grube Carl zu Recht erklärt, schafft sich die Stadtverwaltung damit eine Alibirunde, mit einem eng beschränkten Handlungsauftrag. Inwieweit der von der Verwaltung formulierte Auftrag an den Planungsbeirat:
"(…) weitere anstehende Verfahrensschritte und politische Entscheidungen vorzubereiten und zu erleichtern (…) "
erreicht wird, ist doch ernsthaft zu bezweifeln.

Wie sollen den politische Entscheidungen vorbereitet und erleichtert werden, wenn nur einige Auserwählte vom Fortgang der Planungen Kenntnis erhalten?

Transparenz sieht mit Sicherheit anders aus.

Hier wird, so scheint es, ein Modell der „Pseudo-Beteiligung“ eingeführt. Die Stadt sollte daher nicht damit rechnen, dass die Ergebnisse von der Gesellschaft akzeptiert werden.
"Gerade dialogorientierte Methoden der Bürgerbeteiligung müssen einerseits qualitativ hochwertige und andererseits in ihrem Entstehungsprozess legitimierte Ergebnisse liefern und dabei möglichst schnell, effektiv und kostengünstig durchgeführt werden können. Von „Pseudo-Beteiligungen“ ist dabei abzuraten, weil solche Ergebnisse von der Gesellschaft nicht mehr akzeptiert werden."
Ein innerer Zusammenhang mit der massiven Stimmabgabe für die Piratenpartei bei der letzten Landtagswahl und dem Mangel an Transparenz und Offenheit, ist vermutlich nicht zu weit hergeholt.




Freitag, 20. April 2012
Thema: Grube Carl
(textliche Änderungen am 24.04.2012)

Die Stadtverwaltung hat nun die Katze aus dem Sack gelassen. Eine Grundschule auf Grube Carl wird es nicht geben. Nachdem jahrelang über den Bau einer Schule auf Grube Carl nachgedacht worden war, die Gremien der Lindenschule hatte vor mehreren Jahren bereits pädagogische Konzepte entworfen, wird nun deutlich, dass die Stadtverwaltung zu keinem Zeitpunkt irgendwelche konkreten Schritte unternommen hat, die einen Schulneubau auf Grube Carl ermöglicht hätten. Die für die Schule avisierten Grundstücke sind nicht erschlossen.
Der in der frühesten Planung von 2001 festgelegte Standort (Feld 86.8: gegenüber der Danziger Straße)) wurde 2007 im Einvernehmen mit allen Beteiligten aufgegeben zugunsten des Standorts an der Philipp-Faßbender-Straße (86.4). Für dieses Grundstück gibt es einen Flächennutzungsplan, der das Grundstück für einen Schulbau reserviert. Dieses Grundstück ist jedoch nur in Teilen im städtischen Besitz.

Im Wahlkampf 2009 versprach der CDU-Bürgermeister schriftlich eine Grundschule auf Grube Carl bis zum Schuljahr 2012/13 im Feld 86.8, also in einem Bereich, der von der Stadt nur eineinhalb Jahre zuvor als Schulstandort aufgeben worden war. Der Bürgermeister versprach den Bewohnern des Stadtteils also eine Grundschule auf einem dafür nicht mehr vorgesehenen und nicht erschlossenen Grundstück ohne entsprechendes Planungsrecht innerhalb von 4 Jahren!
Nach heutiger Aussage seiner Stadtverwaltung ein Ding der Unmöglichkeit - darf man auch von Wahlkampflügen sprechen?

2010 nun entschied der Stadtrat sich auf Empfehlung der Stadtverwaltung, das Grundstück an der Philipp-Faßbender-Straße umzuwidmen. Zukünftig sollen hier Wohnungen entstehen und die Grundschule, so erklärte die Verwaltung, solle zurück auf das frühere Grundstück (86,8).

Soweit so schlecht, denn zwischen 2007 und 2012 sind städtischerseits keinerlei Maßnahmen ergriffen worden, um eines der beiden Grundstücke baureif zu machen.
Die gesamten Begründungen für die Vorteile des Schulstandorts an der Philipp-Faßbender-Straße , bspw. die Nähe zu den östlich gelegenen Wohngebieten zwischen der Trasse Freiheitsring und der Dürener Straße, fanden 2010 keinen Niederschlag in der Entscheidung der Umwidmung.
Aus den Unterlagen ist nicht ersichtlich, warum diese Umwidmung erfolgte - sicher ist jedoch, dass die Betroffenen, also die Bewohner des Stadtteils, zu keinem Zeitpunkt informiert wurden.

Aber die Ungereimtheiten gehen noch weiter. Der Standort 86.8 galt in den Ursprungsplanungen von 2001 als geeignet, da er in der Mitte des neuen Stadtteils gelegen war. Als er 2010 wieder in die Konzeptplanung aufgenommen wurde, lag der Standort plötzlich am westlichen Ende des Stadtteils, da im zeitgleich erstellten Verkerhsgutachten erklärt wurde, dass die westlich dieses Schulstandorts gelegenen Baufelder erst dann erschlossen werden könnten, wenn der Freiheitsring verlängert sei. Die Erschließungsstrasse "Grube Carl" ist spätestens mit der Bebauung des Baufelds in dem die neue Schule liegen sollte, an ihrer Kapazitätsgrenze.
Aber die Verlängerung des Freiheitsrings steht in den Sternen und damit auch die komplette Bebauung der Grube Carl.

Mit anderen Worten:
Eine Schule auf Grube Carl benötigt die Kinder der östlich der Schule gelegenen Wohngebiete.
Die Westverlagerung des Schulstandortes, wie er 2010 beschlossen wurde, widerspricht diesen Vorgaben.
Die Vertagung der Verlängerung des Freiheitsrings führt dazu, dass die Schule am Standort (86.8) am westlichen Rand des Wohngebietes liegt und nicht mitten drin.
Weder am einen noch am anderen Standort hat die Stadt die Erschließung vorangetrieben.

Ein Narr wohl, wer annimmt, diese Zusammenhänge seien der Standtverwaltung nicht bekannt gewesen.
Dummerweise haben Politik und Stadtverwaltung jedoch vergessen, die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils darauf aufmerksam zu machen.

Der Umgang von Stadtverwaltung und Politik deutet aber darauf hin, dass eine Grundschule auf Grube Carl keinerlei Priorität beigemessen wurde und als im Kommunalwahlkampf 2009 die ersten Proteste ertönten, versprach der CDU-Bürgermeister mal schnell den Neubau der Schule, schriftlich und mündlich. Seiner Wiederwahl hat dieses Verhalten sicherlich nicht geschadet, seiner Glaubwürdigkeit und auch der Glaubwürdigkeit der gesamten Frechener Politik sehr wohl.

Wer sich darüber wundern sollte, warum im Stadtteil Grube Carl die Glaubwürdigkeit der Frechener Parteien nicht übermäßig hoch eingeschätzt wird und davon kaum eine Partei ausgenommen wird, der sollte die Schulgeschichte als Lehrstück begreifen. Eine Geschichte gebrochener Versprechungen, fehlender Einbindung der Betroffenen und des Vorenthaltens von Entscheidungen.
Man kann es auch noch kritischer formulieren: der Hauserwerb der ersten Bewohner des neuen Stadtteils fand unter falschen Voraussetzungen statt. Spätestens 2007 hätte die Stadt kommunizieren müssen, dass die versprochene Grundschule noch viele Jahre auf sich warten lassen wird (wenn man heute von mindestens 8 Jahren Planungsvorlauf spricht, so galt dieser Wert auch schon 2007). Einer mit Planungen erfahrenen Stadtverwaltung dürfte das auch schon im Jahre 2007 bewußt gewesen sein.

Hat man hier Rücksicht genommen auf die Verkaufsinteressen der Bauträger, die die Grundstücke bereits erworben hatten?