Freitag, 14. September 2012
Thema: Benzelrath
Im Januar dieses Jahres war bekannt geworden, dass im Rahmen einer Insolvenzabwicklung das Gelände an der Dürener Straße bis zur Straßenabzweigung „Am Hang“ an einen Frechener „Immobilienunternehmer“ verkauft worden war. Bestandteil des Grundstücks ist der Rommépark, ein von der Dorfgemeinschaft Benzelrath in Eigenarbeit errichteter kleiner Park am oberen Ende des Grundstücks. Der Stadt war das Grundstück angeboten worden, sie hatte sich aber bewußt gegen den Erwerb entschieden.
„Damals hat sich die Stadt jedoch bewusst dagegen entschieden, weil sie das Geld des Steuerzahlers nicht für ein Grundstück ausgeben wollte, mit dem sie nichts anfangen kann“, erklärt der Leiter des Rechtsamtes, Dieter Dumstorff,
da das Gelände als Landschaftschutzgebiet geschützt und nicht wirtschaftlich zu nutzen sei.
„Wenn wir gewusst hätten, dass die Fläche des Parks zum Grundstück gehört, hätten wir den Teil gekauft“, räumt Bürgermeister Hans-Willi Meier ein.
Im Ergebnis jedoch ist die Dorfgemeinschaft von der Gnade eines „Immobilienunternehmers“ abhängig und die Stadt hat in diesem Zusammenhang auch einen bis dahin als öffentlich betrachteten Fußweg verloren. Auch er gehört nun dem neuen Grundstückseigner.
Der Stadt habe er aber bereits ein Schreiben geschickt, in dem er mitteilt, dass sie auf seinem Grundstück einen öffentlichen Gehweg habe verlegen lassen. 43 Quadratmeter seines Grundstücks würden demnach unrechtmäßig von der Stadt beansprucht. Fassold: „Ich warte jetzt mal ab, was die Stadt damit macht“.
Man hätte dies ja als einmaligen Ausrutscher abtun können, als ein Versehen resultierend aus einem nicht vorhandenen Interesse der Stadt an dem Grundstück. Es hatte daher vermutlich niemand wirklich intensiv in den alten Akten geblättert und das Grundbuch studiert.

Wirklich, man hätte es als blödes Versehen abtun können, wenn nicht, ja wenn nicht heute bekannt geworden wäre, dass die Stadt auch bei einem anderen Grundstücksgeschäft die realen Verhältnisse nicht kennen wollte.
Der Rosmarpark mit seinem Biotop ist ein viel besuchtes grünes Fleckchen in Frechen. Kindergartenkinder nutzen ihn zum Spielen, Naturinteressierte lassen sich über die Biosphäre und Lebewesen am Biotop aufklären. Die Wegbeschreibung zu diesen naturkundlichen Führungen lautete bis dato immer „Zugang über die Sandstraße“. Diesen Weg kann man nun nicht mehr nutzen. Auf dem Grundstück, an dessen Rand der Weg bisher entlangführte, werden zwei Mehrfamilienhäuser gebaut.
Man sollte meinen, die Stadtverwaltung kenne ihre Gemarkung, wisse um den Weg, an dessen Beginn ja sogar ein Schild angebracht war „Zum Biotop“.
Was aber erfahren wir aus dem Munde des Bürgermeisters:
Die Stadt Frechen war bisher davon ausgegangen, dass der Weg ihr gehört, wie Bürgermeister Hans-Willi Meier im Hauptausschuss einräumte.
Ein Irrtum. Die Stadt hatte das Gesamtgrundstück Sandstraße 7-9 an die Quarzwerke verkauft, die es ihrerseits an den Frechener Investor Ewald Lüttgen veräußerten. „Wir haben leider keine Möglichkeit, den Weg zu erhalten“, so Meier.
Nun ja, es gibt Grundbücher, die Familie Lindemann-Berk ist keine unbekannte Familie in Frechen, auch die Quarzwerke sollen hier in der Stadt eine feste Größe sein. Und niemand in der Stadtverwaltung hatte von dem Verkauf des Grundstücks an einen Frechener Investor erfahren?
Auch die grundlegende Frage, warum der schmale Streifen, auf dem der Fußweg verlief, beim Verkauf des Grundstücks an die Quarzwerke nicht abgetrennt worden war, wurde bisher nicht beantwortet.

Im Endeffekt wird der Frechener Investor nun das gesamte Grundstück bebauen und der Zugang zum Rosmarpark ist weg.
Übrigens, der Weg wurde auch von EinwohnerInnen des Stadtteils Grube Carl als kürzeste Verbindung zur Straßenbahnendhaltestelle genutzt. Es war ein schöner Spaziergang durch den Park. ES WAR!

Vermutlich gilt aber auch hier: die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben einen deutlich geringeren Stellenwert als die Interessen von Investoren. Und wenn man sich nicht wirklich interessiert, dann „übersieht“ man leicht … und wäscht anschließend seine Hände in Unschuld.

Zum Nachlesen:
(KR v. 06.01.2012)
(KStA v. 06.01.2012)
(KR v. 04.01.2012)
(KStA v. 19.09.2012)