Thema: Mobilität
22. Juni 21 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
"Parkplatz wird autofreies Quartier" schreibt der KStA heute über die geplante Bebauung der Wolf-Höfe (das Carré zwischen Rothkampstraße, Hauptstraße und Alte Straße).
Ein Projekt, das jeden Immobilienentwickler sicherlich in Verzückung versetzt hat. Eine große, weitestgehend als Parkplatz genutzte Fläche in der "historisch gewachsenen" Frechener Innenstadt, die nun großflächig mit mehreren 3- bis 4-geschossigen Häusern bebaut werden soll. Es werden 72 Wohneinheiten entstehen.
So weit, so gut, aber ein "autofreies Quartier", dabei handelt es sich doch bestenfalls um einen hübschen Marketing-Gag. Andernorts werden autofreie Quartiere oder Stadtteile ausgewiesen und wer dort Wohnraum erwerben will, der verpflichtet sich vertraglich, kein Auto auf seinen Namen zuzulassen.
Das ist aber nicht die Frechener Variante von "autofrei", autofrei heißt hier, dass der Raum zwischen den Häusern nicht durch parkende Autos zugestellt werden darf sondern für Gärten, Spielplätze und großzügigen Freiraum zur Verfügung steht.
Die Anwohner*innen der umliegenden Straßen dürfen jetzt nur hoffen, dass eine ausreichende Anzahl an Tiefgaragenplätzen je Wohneinheit zur Verfügung gestellt wird. Andernfalls werden nämlich die Zweit- und Drittautos der Bewohner*innen des "autofreien Quartiers" die umliegenden Straßen verstopfen. Oder wie sagen es die Autobesitzer*innen mit der ihnen gemäßen Offenheit: "Irgendwo muss das Auto ja stehen."
Die vermutlich finanziell gut ausgestatteten zukünftigen Besitzer*innen der mit einem Blockheizkraftwerk und Solarpaneelen bestückten Häuser werden ihren autofreien Innenraum auf Kosten der Bewohner*innen der umliegenden Straßen genießen, da bin ich mir sicher.
Und der Parkplatzsuchverkehr wird auch außerhalb stattfinden und man wird die eigenen Kinder ungestört im Hof spielen lassen können, ohne Angst, dass sie von einem Auto angefahren werden. Eine tolle Lösung. Halt nur für die Bewohner*innen der Wolf-Höfe.
Im Grunde wäre das nun die passende Gelegenheit gewesen, eine Lanze zu brechen für das kostenpflichtige Parken am Straßenrand. Das aber ist ja in Frechen nicht gewollt. Hier zahlt die Allgemeinheit mit ihren Steuergeldern und Abgaben die Privatisierung öffentlichen Straßenraums in Form des Abstellens privater PKWs. Und das Ganze vor dem Hintergrund, dass auch 2020 die Anzahl der zugelassenen PKWs in NRW (und der BRD) weiter gestiegen ist.
Und die Begüterten bekommen ihr kleines autofreies Paradies.
Ein Projekt, das jeden Immobilienentwickler sicherlich in Verzückung versetzt hat. Eine große, weitestgehend als Parkplatz genutzte Fläche in der "historisch gewachsenen" Frechener Innenstadt, die nun großflächig mit mehreren 3- bis 4-geschossigen Häusern bebaut werden soll. Es werden 72 Wohneinheiten entstehen.
So weit, so gut, aber ein "autofreies Quartier", dabei handelt es sich doch bestenfalls um einen hübschen Marketing-Gag. Andernorts werden autofreie Quartiere oder Stadtteile ausgewiesen und wer dort Wohnraum erwerben will, der verpflichtet sich vertraglich, kein Auto auf seinen Namen zuzulassen.
Das ist aber nicht die Frechener Variante von "autofrei", autofrei heißt hier, dass der Raum zwischen den Häusern nicht durch parkende Autos zugestellt werden darf sondern für Gärten, Spielplätze und großzügigen Freiraum zur Verfügung steht.
Die Anwohner*innen der umliegenden Straßen dürfen jetzt nur hoffen, dass eine ausreichende Anzahl an Tiefgaragenplätzen je Wohneinheit zur Verfügung gestellt wird. Andernfalls werden nämlich die Zweit- und Drittautos der Bewohner*innen des "autofreien Quartiers" die umliegenden Straßen verstopfen. Oder wie sagen es die Autobesitzer*innen mit der ihnen gemäßen Offenheit: "Irgendwo muss das Auto ja stehen."
Die vermutlich finanziell gut ausgestatteten zukünftigen Besitzer*innen der mit einem Blockheizkraftwerk und Solarpaneelen bestückten Häuser werden ihren autofreien Innenraum auf Kosten der Bewohner*innen der umliegenden Straßen genießen, da bin ich mir sicher.
Und der Parkplatzsuchverkehr wird auch außerhalb stattfinden und man wird die eigenen Kinder ungestört im Hof spielen lassen können, ohne Angst, dass sie von einem Auto angefahren werden. Eine tolle Lösung. Halt nur für die Bewohner*innen der Wolf-Höfe.
Im Grunde wäre das nun die passende Gelegenheit gewesen, eine Lanze zu brechen für das kostenpflichtige Parken am Straßenrand. Das aber ist ja in Frechen nicht gewollt. Hier zahlt die Allgemeinheit mit ihren Steuergeldern und Abgaben die Privatisierung öffentlichen Straßenraums in Form des Abstellens privater PKWs. Und das Ganze vor dem Hintergrund, dass auch 2020 die Anzahl der zugelassenen PKWs in NRW (und der BRD) weiter gestiegen ist.
Und die Begüterten bekommen ihr kleines autofreies Paradies.
Thema: Umwelt
04. Mai 21 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Das Bundesverfassungsgericht hat die Ziele des Pariser Klima-Abkommens in Verfassungsrang erhoben. Im Zuge des fortschreitenden Klimawandels, so das Gericht, nimmt das Gewicht des in Art. 20a GG geregelten Klimaschutzgebotes zu.
Zudem gilt: bereits heute hat der Staat die Aufgabe seinen Sorgfaltspflichten gegenüber zukünftigen Generationen gerecht zu werden, in dem er heute alle die klimaschützenden Maßnahmen ergreift, die notwendig sind, um die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen nicht über die Maßen durch unser heutiges klimaschädigendes Verhalten einzuschränken. Diese Regel greift bereits trotz bestehender wissenschaftlicher Ungewissheiten über umweltrelevante Ursachenzusammenhänge.
Man kann den aus dem Urteil resultierenden Auftrag an die Politik sehr einfach übersetzen: bisher wurde zu wenig getan, um so viel CO2 einzusparen, dass die Ziele des Pariser Klimaabkommens erreicht werden. Das bedeutet, dass wir alle hier auf Kosten der zukünftigen Generationen zu viel CO2 in die Atmosphäre blasen, wodurch die Lebenschancen und Freiheitsrechte der zukünftigen Generationen massiv bedroht sind.
Ein Urteil, das, wie in der Presse erkennbar, zu sofortigen Reaktionen der Politik geführt hat. Alle Parteien, mit Ausnahme der AfD, erklären unisono, dass das Klimagesetz nachgeschärft werden muss, dass die BRD schneller CO2-neutral werden muss, als geplant. Einzelne Politiker mit hohem Selbstdarstellungspotential bieten bereits erste Lösungen an. Lösungen, die im Regelfall davon ablenken sollen, dass eben diese Politiker bisher alles getan haben, um die durch eine ernsthafte Klimapolitik resultierenden Belastungen von uns Lebenden fern zu halten und auf die Zukunft zu verschieben.
Damit hat es nun ein Ende. Die Zeit des Vertagens und Verschiebens ist vorbei.
Und hierzu lohnt es sich das Urteil genauer anzuschauen. Es sagt, dass der Staat "Voraussetzungen und Anreize für die Entwicklung klimaneutraler Alternativen zu schaffen" hat um vorausschauend "künftige Freiheit" zu schonen. Hierfür sind jetzt bereits die erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse einzuleiten, um schon heute für die Zeit nach 2030 Orientierung zu geben und einen entsprechenden Entwicklungsdruck aufzubauen.
Die Stadt Frechen hat ein integriertes Klimaschutzkonzept, von dem sie behauptet, es repräsentiere eine Klimaschutzstrategie. Man darf nur nicht genauer hinschauen:
Das bedeutet, dass die Stadt sich im Schwerpunkt darauf zurückzieht zu informieren und einige öffentlichkeitswirksame Kampagnen anzustoßen, die, so der einzige Anspruch, Verhaltensänderungen bei den Bürgerinnen und Bürgern auslösen sollen.
Im gesamten Klimakonzept der Stadt finden sich keine relevanten, einschneidenden Maßnahmen, die die städtische Infrastruktur derart verändern würden, dass von vornherein bspw. weniger Mobilität entsteht.
So ist das städtische Parkraumkonzept, das auf die Bereitstellung von kostenlosen Parkplätzen setzt, eine Form der Subventionierung von CO2-produzierender Mobilität.
Fehlende Radwege modellieren einen autozentrierten Verkehrsraum, der von nicht motorisierten Vekehrsteilnehmer*innen als strukturelle Gewalt erfahren wird und damit die CO2-produzierende Mobilität befördert.
Solche Grundsatzentscheidungen zu Lasten unserer Kinder sind in allen städtischen Planungen erkennbar. So müssten die gesamten städtischen Planungen in Bezug auf das Wohngebiet Grube Carl unter diesem Blickwinkel hinterfragt werden.
Wie hoch sind bspw. die CO2-Emissionen, die beim Bau von Straßen und Wohnhäusern entstehen? Die Produktion von Stahl und Beton etwa ist extrem klimaschädigend.
Welche CO2-Emissionen werden provoziert, weil kein klimaschonender ÖPNV zur Verfügung steht?
Die Liste klimaschädigender Eingriffe bei derartig großen Baugebieten ist sicherlich Legion.
Solche Fragen können auch hinsichtlich des geplante Gewerbegebiet am Krankenhaus formuliert werden.
Man muss nur wollen.
Oder bedeuten die beiden hier genannten städtischen Entwicklungsmaßnahmen nicht, dass ein klimaschädigender Politikansatz des Wachstums um jeden Preis zu Lasten zukünftiger Generationen unhinterfragt fortgesetzt wird?
Man sollte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflichtlektüre für alle politischen Entscheidungsträger*innen machen, denn viel zu viele Entscheidungen, die die Freiheit unserer Kinder negativ beeinflussen, fallen auf lokaler Ebene.
Wieviel Zukunft dürfen wir unseren Kindern und Enkelkindern noch stehlen?
Zudem gilt: bereits heute hat der Staat die Aufgabe seinen Sorgfaltspflichten gegenüber zukünftigen Generationen gerecht zu werden, in dem er heute alle die klimaschützenden Maßnahmen ergreift, die notwendig sind, um die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen nicht über die Maßen durch unser heutiges klimaschädigendes Verhalten einzuschränken. Diese Regel greift bereits trotz bestehender wissenschaftlicher Ungewissheiten über umweltrelevante Ursachenzusammenhänge.
Man kann den aus dem Urteil resultierenden Auftrag an die Politik sehr einfach übersetzen: bisher wurde zu wenig getan, um so viel CO2 einzusparen, dass die Ziele des Pariser Klimaabkommens erreicht werden. Das bedeutet, dass wir alle hier auf Kosten der zukünftigen Generationen zu viel CO2 in die Atmosphäre blasen, wodurch die Lebenschancen und Freiheitsrechte der zukünftigen Generationen massiv bedroht sind.
Ein Urteil, das, wie in der Presse erkennbar, zu sofortigen Reaktionen der Politik geführt hat. Alle Parteien, mit Ausnahme der AfD, erklären unisono, dass das Klimagesetz nachgeschärft werden muss, dass die BRD schneller CO2-neutral werden muss, als geplant. Einzelne Politiker mit hohem Selbstdarstellungspotential bieten bereits erste Lösungen an. Lösungen, die im Regelfall davon ablenken sollen, dass eben diese Politiker bisher alles getan haben, um die durch eine ernsthafte Klimapolitik resultierenden Belastungen von uns Lebenden fern zu halten und auf die Zukunft zu verschieben.
Damit hat es nun ein Ende. Die Zeit des Vertagens und Verschiebens ist vorbei.
Und hierzu lohnt es sich das Urteil genauer anzuschauen. Es sagt, dass der Staat "Voraussetzungen und Anreize für die Entwicklung klimaneutraler Alternativen zu schaffen" hat um vorausschauend "künftige Freiheit" zu schonen. Hierfür sind jetzt bereits die erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse einzuleiten, um schon heute für die Zeit nach 2030 Orientierung zu geben und einen entsprechenden Entwicklungsdruck aufzubauen.
Legte der Gesetzgeber beispielsweise frühzeitig konkret fest, dass dem Verkehrssektor ab einem bestimmten Zeitpunkt nur noch geringe jährliche Emissionsmengen zur Verfügung stehen, könnte dies Anreiz und Druck für die Entwicklung und Verbreitung alternativer Techniken und der dafür erforderlichen Infrastruktur entfalten. Die frühzeitige Erkennbarkeit einer Verteuerung und Verknappung CO2-relevanter Mobilität könnte etwa auch dazu führen, dass grundlegende Entscheidungen und Entwicklungen zu Berufs- und Arbeitsplatzwahl oder zur Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsabläufen rechtzeitig so getroffen und eingeleitet würden, dass sie von vornherein weniger Mobilität erforderten. Würde dann der festgelegte Zeitpunkt erreicht, könnte das CO2-Budget des Verkehrssektors verringert werden, ohne damit Freiheiten erheblich zu verkürzenAn diesem vom Bundesverfassungsgericht sicherlich nur zufällig gewählten Beispiel sind wir auch wieder ganz nah an der lokalen Politik. Die meisten Wege, die Menschen zurücklegen, sind kürzere Strecken, finden vor Ort statt, und orientieren sich an der vor Ort vorhandenen Infrastruktur. Also werden die konkreten Umsetzungsmaßnahmen nicht im Bundestag in Berlin entschieden, sondern sehr oft in den Kommunen.
Die Stadt Frechen hat ein integriertes Klimaschutzkonzept, von dem sie behauptet, es repräsentiere eine Klimaschutzstrategie. Man darf nur nicht genauer hinschauen:
Einer der bedeutendsten Faktoren für den Erfolg der Klimaschutzaktivitäten ist die Sensibilisierung und das Motivieren der Bürgerinnen und Bürger. Sie sind die Hauptakteure, die das Gelingen fördern oder hemmen können. Daher sind speziell die qualitativen Ziele auf diese wichtige Zielgruppe ausgerichtet.Aha.
Das bedeutet, dass die Stadt sich im Schwerpunkt darauf zurückzieht zu informieren und einige öffentlichkeitswirksame Kampagnen anzustoßen, die, so der einzige Anspruch, Verhaltensänderungen bei den Bürgerinnen und Bürgern auslösen sollen.
Im gesamten Klimakonzept der Stadt finden sich keine relevanten, einschneidenden Maßnahmen, die die städtische Infrastruktur derart verändern würden, dass von vornherein bspw. weniger Mobilität entsteht.
So ist das städtische Parkraumkonzept, das auf die Bereitstellung von kostenlosen Parkplätzen setzt, eine Form der Subventionierung von CO2-produzierender Mobilität.
Fehlende Radwege modellieren einen autozentrierten Verkehrsraum, der von nicht motorisierten Vekehrsteilnehmer*innen als strukturelle Gewalt erfahren wird und damit die CO2-produzierende Mobilität befördert.
Solche Grundsatzentscheidungen zu Lasten unserer Kinder sind in allen städtischen Planungen erkennbar. So müssten die gesamten städtischen Planungen in Bezug auf das Wohngebiet Grube Carl unter diesem Blickwinkel hinterfragt werden.
Wie hoch sind bspw. die CO2-Emissionen, die beim Bau von Straßen und Wohnhäusern entstehen? Die Produktion von Stahl und Beton etwa ist extrem klimaschädigend.
Welche CO2-Emissionen werden provoziert, weil kein klimaschonender ÖPNV zur Verfügung steht?
Die Liste klimaschädigender Eingriffe bei derartig großen Baugebieten ist sicherlich Legion.
Solche Fragen können auch hinsichtlich des geplante Gewerbegebiet am Krankenhaus formuliert werden.
Man muss nur wollen.
Oder bedeuten die beiden hier genannten städtischen Entwicklungsmaßnahmen nicht, dass ein klimaschädigender Politikansatz des Wachstums um jeden Preis zu Lasten zukünftiger Generationen unhinterfragt fortgesetzt wird?
Man sollte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflichtlektüre für alle politischen Entscheidungsträger*innen machen, denn viel zu viele Entscheidungen, die die Freiheit unserer Kinder negativ beeinflussen, fallen auf lokaler Ebene.
Wieviel Zukunft dürfen wir unseren Kindern und Enkelkindern noch stehlen?
Thema: Umwelt
26. April 21 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Wie erwartet sind die Bäume in der Hasenheide weg und neue Bäume werden nicht gepflanzt werden.
Die Begründung der Stadtverwaltung ist nachvollziehbar. Maßstab bei Bepflanzungen müssen die Bedürfnisse des ausgewachsenen Baumes sein.
Dabei hat die Stadt ja aufgeschrieben, wie die Hasenheide zu einigen Baumscheiben kommen könnte, die diesen Mindestanforderungen genügen würden:
So weit aber reicht in Frechen der Mut der Parteienvertreter nicht. Mit den Autobesitzern anlegen? Lieber nicht. Da greift man denn doch gerne den Vorschlag der Stadtverwaltung auf:
Und so können sich alle Beteiligten auf die Schultern klopfen. Kein einziger Parkplatz bleibt auf der Strecke und im Rahmen eines Pseudokompromisses gibt es doch noch ein oder zwei neue Bäume.
So schafft man die Grundlagen für einen ?Glutofen Innenstadt?. Das ist kein Scherz, in Görlitz hat man mit einer Wärmebildkamera im letzten Sommer Temperaturen über 56 Grad Celsius ermittelt. Der ersatzlose Wegfall der Bäume um keine Parkplätze zu verlieren, erhöht die Chancen für derartige Temperaturspitzen auch in Frechen.
Die Begründung der Stadtverwaltung ist nachvollziehbar. Maßstab bei Bepflanzungen müssen die Bedürfnisse des ausgewachsenen Baumes sein.
Die Baumscheibe bzw. der Wurzelraum soll möglichst unversiegelt, wasser- und luftdurchlässig sein. Im Idealfall beträgt die Größe der Baumscheibe für eine dauerhaft problemlos zu unterhaltende Baumpflanzung mindestens 16 m².Bei allen im Ausschuss diskutierten Gegenvorschläge, sei es Blumentöpfe oder kleinere Baumscheiben handelt es sich um Totgeburten. Mittelfristig würden Bäume gepflanzt, die bei zunehmender Trockenheit in den kommenden Jahren nicht überleben könnten.
Dabei hat die Stadt ja aufgeschrieben, wie die Hasenheide zu einigen Baumscheiben kommen könnte, die diesen Mindestanforderungen genügen würden:
"Baumscheiben" (?) stehen im Flächenanspruch in der direkten Konkurrenz mit den anderen Nutzungsansprüchen (z.B. Anzahl der Parkplätze, Einfahrten, Straßenlaternen)Und
Eine Begrünung von größeren Bereichen der Hasenweide z.B. durch Grünbeete kann somit nur mit vollständiger Neuordnung des Straßenraums und ggfls. durch Reduzierung vorhandener Parkplätzen erfolgen. Entsprechende straßenbautechnische Umplanungen sind in den nächsten Jahren nicht vorgesehen, so dass zurzeit keine Baumpflanzungen erfolgen können.Mit anderen Worten: wer eine Begrünung der Hasenheide wünscht muss in die Vollen gehen und konsequent eine Neuordnung des Straßenraums fordern und damit den Wegfall von Parkplätzen in Kauf nehmen und gegenüber den Autobesitzer*innen der Straße verteidigen.
So weit aber reicht in Frechen der Mut der Parteienvertreter nicht. Mit den Autobesitzern anlegen? Lieber nicht. Da greift man denn doch gerne den Vorschlag der Stadtverwaltung auf:
Gestaltungs- und Begrünungsmöglichkeiten sieht die Stadtverwaltung im Übergang von Hasenweide und Josefstraße. Dort soll eine Neugestaltung erfolgen.Da gibt es nämlich ein kleines Fleckchen, auf das man sicherlich auch ein oder zwei Bäume pflanzen kann ohne Parkplätze zu gefährden.
Und so können sich alle Beteiligten auf die Schultern klopfen. Kein einziger Parkplatz bleibt auf der Strecke und im Rahmen eines Pseudokompromisses gibt es doch noch ein oder zwei neue Bäume.
So schafft man die Grundlagen für einen ?Glutofen Innenstadt?. Das ist kein Scherz, in Görlitz hat man mit einer Wärmebildkamera im letzten Sommer Temperaturen über 56 Grad Celsius ermittelt. Der ersatzlose Wegfall der Bäume um keine Parkplätze zu verlieren, erhöht die Chancen für derartige Temperaturspitzen auch in Frechen.
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