Donnerstag, 28. Mai 2015
Thema: Umwelt
Nun hat das norwegische Parlament also entschieden. Der norwegische Staatsfonds soll alle Anteile, die er an Energie- und Bergbauunternehmen hält, abstoßen, wenn deren Kohlegeschäft mehr als 30% des Umsatzes ausmacht.

Damit ist RWE betroffen, denn hier steht das Kohlegeschäft für rund 60% des Umsatzes. Der norwegische Staatsfonds hält 2% des Unternehmens im Wert von rund 300 Mio EUR.

Das wird den übrigen Anteileignern sicherlich nicht gefallen nachdem die Aktie derzeit eh unter Druck steht. Buchverluste sind programmiert.

Schlimmer noch, der norwegische Staatsfonds ist Vorbild für viele andere kleiner Fonds. Wenn diese der Entscheidung der Norweger folgen, so stehen weitere Aktienverkäufe auf der Tagesordnung.

Dabei hat es die Begründung des Ausstiegs in sich, denn hier wird dem Geschäftsmodell von RWE das Totenglöckchen geläutet: wegen des hohen Kohleanteils sieht der norwegische Staatsfonds die Zukunft des Unternehmens für gefährdet an.

Und damit nicht genug, nun drohen auch noch hohe Kosten für die bestehenden Kohlekraftwerke, ganz unabhängig von der derzeit heiß diskutierten Klimaabgabe, denn die EU will den Ausstoß diverser Schadstoffe reduzieren. Unter die Schadstoffe fällt auch Quecksilber, das insbesondere bei der Verstromung von Braunkohle freigesetzt wird. Derzeit dürfen deutsche Kraftwerke 30mg Quecksilber je Kubikmeter Rauch ausstoßen. Bis 2020 soll der Wert auf 10 mg reduziert werden. Das ist zwar immer noch zu viel, bedeutet aber für die deutschen Kraftwerke den Einbau neuer teurer Filter.

Wirtschaftlicher wird die Produktion von Strom aus Braunkohle damit sicherlich nicht.

Und allen Beteuerungen zum Trotz, Frau Merkel hat erst vor wenigen Tagen nochmals betont, dass die CO2-Reduktion von 40% gegenüber 1990, zu der sich Deutschland verpflichtet hat, erreicht werden soll. Alle Vorschläge der Kohlefreunde sind nicht dergestalt, dass das Ziel bis 2020 ohne Klimaabgabe erreicht werden kann. Um eine massive Reduktion des CO2-Ausstoßes aus Kraftwerken führt wohl kein Weg vorbei.

Man sollte vielleicht auf den norwegischen Staatsfonds hören – das kohlebasierte Geschäftsmodell der RWE ist nicht (mehr) zukunftsfähig.




Freitag, 22. Mai 2015
Thema: Inklusion
Der UN-Fachausschuss zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat im März und April 2014 den in Deutschland erreichten Stand der Umsetzung der UN-BRK überprüft.
Zwischenzeitlich wurde der entsprechende Staatenbericht veröffentlicht.

In seinem Bericht übte der Fachausschuss scharfe Kritik am mangelhaften Stand der Umsetzung in Deutschland.

Im Bildungsbereich empfiehlt der UN-Ausschuss unverzüglich Strategien, Aktionspläne und Ziele zu entwickeln, um einen Zugang zu einem qualitativ hochwertigen inklusiven Bildungssystem in allen Bundesländern zu gewährleisten. Hierzu sind entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen bereit zu stellen. Ebenso sollen Förderschulen abgebaut werden, um Inklusion zu ermöglichen. Des weiteren sollen Regelschulen verpflichtet werden SchülerInnen mit Behinderung aufzunehmen. Der Ausschuss fordert auch, dass inklusive Bildung muss Teil der LehrerInnenausbildung werden.
Bildung (Artikel 24)
45. Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass der Großteil der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in dem Bildungssystem des Vertragsstaats segregierte Förderschulen besucht.

46. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat,
(a) umgehend eine Strategie, einen Aktionsplan, einen Zeitplan und Zielvorgaben zu entwickeln, um in allen Bundesländern den Zugang zu einem qualitativ hochwertigen, inklusiven Bildungssystem herzustellen, einschließlich der notwendigen Finanzmittel und des erforderlichen Personals auf allen Ebenen;
(b) im Interesse der Inklusion das segregierte Schulwesen zurückzubauen, und empfiehlt, dass Regelschulen mit sofortiger Wirkung Kinder mit Behinderungen aufnehmen, sofern dies deren Willensentscheidung ist;
(c) dafür Sorge zu tragen, dass auf allen Bildungsebenen angemessene Vorkehrungen bereitgestellt werden und vor Gericht rechtlich durchsetzbar und einklagbar sind;
(d) die Schulung aller Lehrkräfte auf dem Gebiet der inklusiven Bildung sowie die erhöhte Barrierefreiheit des schulischen Umfelds, der Schulmaterialien und der Lehrpläne und die Bereitstellung von Gebärdensprache in den regulären Bildungseinrichtungen, einschließlich für Postdoktoranden, sicherzustellen

Man sollte dazu die Forsa-Studie "Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer– Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen" parallel lesen.

So halten nur 53% der befragten GymnasiallehrerInnen den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern für sinnvoll. Bei den Grundschulen sind es dann immerhin schon 73%, aber dort wird gemeinsamer Unterricht auch schon seit vielen Jahren praktiziert.

Einzig die SonderschullehrerInnen sind in ihrer Mehrheit gegen den gemeinsamen Unterricht ... wen wundert's, denn eine Abschaffung der Sonderschulen bedeutet den Abschied von einem kompletten Arbeitsmodell.



Wir dürfen also gespannt sein, zu welchen Ausflüchten hier in der Region gegriffen wird, um den klaren Forderungen des UN-Fachausschusses nicht zu entsprechen sondern die Pfründe der SonderschullehrerInnen zu sichern.




Montag, 18. Mai 2015
Thema: Zuckungen
So sah es früher aus in der Hauptstraße, als H&M seine neue Dependance noch nicht errichtet hatte.


Aufnahme P.Roth, KStA v. 14.03.2012

Meine erste Erinnerung an dieses Gebäude ist einige Jahre alt. Es war November, blattlos die Platanen und das Gebäude erstrahlte in seiner ganzen „Schönheit“. Gelbe Kacheln und das ganze Gebäude etwas in die Jahre gekommen. Ein bisschen Charme der verblichenen DDR ging von dem Gebäude aus.
Das Gefühl etwas aus der Zeit herausgefallen zu sein stellte sich ein und zur Überlegung, ob Sprengen nicht eine Alternative wäre, war es nicht allzu weit.

Doch aus, vorbei, passé. Die gelben Kacheln sind verschwunden, der rote Klinker gehört der Vergangenheit an.

Jetzt strahlt alles in reinem Weiß und soll sich schön in die Umgebung einfügen. Zwar war „Weiß“ bisher nicht die vorherrschende Farbe in der Frechener Fußgängerzone, weswegen, so berichtete der Kölner Stadtanzeiger, in den sozialen Medien mit dem Gebäude eher Luftschutzbunker, Lärmschutzwand oder auch Leichenhalle assoziiert wird.

Aber so wirklich stimmig scheinen diese Assoziationen nicht zu sein – so viel weiße Fläche in dieser Größe ... wer braucht schon eine Leichenhalle dieser Größe? Und die nationalsozialistischen Hochbunker waren vorzugsweise grau.

Es erinnert doch vielmehr an Hochgebirge, an Schneeflächen, an eine weiße Steilwand, wie etwa die Annapurna-Südwand im Himalaya. Der Phantasie sind also keine Grenzen gesetzt..


Foto/Montage: Jürgen Weidemann / Uli Lussem

Link: Bild Annapurna-Massiv