Thema: Grüne
02. März 15 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Nicht nur die Grünen bedauern, dass in Frechen das Fällen von Bäumen so einfach ist. In den Städten, die eine Baumschutz-satzung haben, dürfen Privatleute Bäume nämlich nur nach Antragstellung und schriftlicher Genehmigung durch die Stadtverwaltung fällen.So die grüne Fraktion im November 2011.
Armin Schipper, sachverständiger Baumgutachter und Mitglied der Grünen-Fraktion macht sich für die Wiedereinführung der Baumschutzsatzung stark: „Baumschutz ist aktiver und gelebter Umweltschutz zum Wohle aller Bürger.“
Und wie schrieb der Kölner Stadtanzeiger am 13. Dezember 2012:
Nach wie vor gibt es also keine Baumschutzsatzung für Frechen. (…) Im Rhein-Erft-Kreis haben nur Frechen und Wesseling keine Baumschutzsatzung, die in den anderen Städten meist bestimmte Baumarten schützt. Damit dürfen diese Bäume auch in Privatgärten nur mit Genehmigung der Behörden gefällt werden.“Die SPD hat es auf einen einfachen aber stimmigen Nenner gebracht:
„Eine Baumschutzsatzung, die den Umgang mit Bäumen auf privatem Grund nicht regelt, ist keine Baumschutzsatzung“Bis zur Begründung der Jamaika-Koalition waren sich die Grünen und die SPD da sehr einig.
Aber seit die Grünen nach Jamaika gezogen sind, hat sich ihr Blick – mir fehlen etwas die Worte – irgendwie, na sagen wir mal, eFDePeisiert. Denn, so findet es sich im Koalitionsvertrag:
Die Koalitionsparteien erkennen die Notwendigkeit der Erhaltung der Bäume für den Klimaschutz an und werden die Einführung einer der Baumschutzsatzung vergleichbaren Regelung beschließen, von der privat genutzte Grundstücke ausgenommen sind.Häh? Darf nicht so heißen, darf nicht in privaten Gärten greifen aber soll irgendwie wirken?
Was daran „grün“ sein soll? Keine Ahnung aber was daran FDP sein soll, läßt sich leicht erklären, war es doch die FDP, die 2006 erklärte, „die Baumschutzsatzung (ist ein) Zeichen hoheitlicher Bevormundung der Frechener Bürger“. Und eigener Garten ist eigener Garten, da hat eine kommunale Baumschutzsatzung nichts drin zu suchen.
Zum besseren Verständnis des Sachverhalts eine einfache Anleihe bei der Werbewirtschaft:
Nur wo Nutella draufsteht, ist auch Nutella drin
Eben, wo nicht Baumschutzsatzung drauf steht ist auch keine Baumschutzsatzung drin.
Hätte man wissen können - aber eine grüne Partei, die endlich mitregieren will, die schluckt wohl jede Kröte.
Thema: Jamaika
26. Februar 15 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Das steht im Koalitionsvertrag der Frechener JamaikanerInnen:
Also: das „allerletzte Mittel“ ist die erste Maßnahme dieser Koalition?
Vermutlich meint die Koalition, dass die Steuererhöhungen so diskreter über die politische Bühne gehen. Bis 2017 ist noch lange hin, 2017 selber muss man dann nicht drüber reden, weil es ja schon 2015 entschieden wurde. Und wenn dann 2017 der Steuerbescheid ins Haus flattert, wer liest ihn denn dann noch so genau?
Aber im Koalitionsvertrag klang es doch so gut und politisch so hochvernünftig, wer mag da denn wirklich widersprechen Steuererhöhungen sind nur „allerletztes Mittel (…) in Krisenzeiten.“
Da steht doch die Vermutung im Raum, dass zum Zeitpunkt der Präsentation des Koalitionsvertrages am Aschermittwoch bereits klar war, dass die Koalition nur 6 Tage später eine Steuererhöhung beschließen wird.
Ein lustiger Koalitionsvertrag mit kurzer Halbwertszeit.
Was für Zeiten, was für Krisen!
Bestmögliche Haushaltsführung ist für uns vorrangiges Ziel. Wir leisten einen entscheidenden Beitrag für eine nachhaltige Politik, wenn wir künftige Generationen nicht mit unseren Schulden belasten. Daher ist esDie Krise hat uns schon, wirklich, ehrlich und geschworen, denn am 24. Februar 2015 beschlossen unser JamaikanerInnen im, wie heißt das Ungetüm, genau, im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss:
gemeinsames Ziel unserer Haushaltspolitik, mit möglichst geringen neuen Schulden nur für investive Ausgaben nach diesem Koalitionsvertrag auszukommen. In diesem Verständnis wollen wir in Krisenzeiten Steuererhöhungen nur als allerletztes Mittel einsetzen.
Für die Haushaltsjahre 2017 ff. wird der Hebesatz für Grundsteuer B auf 450 v.H. und für Gewerbesteuer auf 475 v.H. festgesetzt.Wir verstehen das richtig: das ist eine Steuererhöhung, die da entschieden wurde. Heute bereits für das Jahr 2017? So im Vorgriff, um für 2017 nichts mehr entscheiden zu müssen?
Beschluss des HPFA vom 24.02.2015:
beschlossen bei 13 Ja-Stimmen (CDU, B90/Grüne, FDP, Perspektive, BM (Bürgermeister)) und 6 Nein-Stimmen (SPD, Linksfraktion)
Also: das „allerletzte Mittel“ ist die erste Maßnahme dieser Koalition?
Vermutlich meint die Koalition, dass die Steuererhöhungen so diskreter über die politische Bühne gehen. Bis 2017 ist noch lange hin, 2017 selber muss man dann nicht drüber reden, weil es ja schon 2015 entschieden wurde. Und wenn dann 2017 der Steuerbescheid ins Haus flattert, wer liest ihn denn dann noch so genau?
Aber im Koalitionsvertrag klang es doch so gut und politisch so hochvernünftig, wer mag da denn wirklich widersprechen Steuererhöhungen sind nur „allerletztes Mittel (…) in Krisenzeiten.“
Da steht doch die Vermutung im Raum, dass zum Zeitpunkt der Präsentation des Koalitionsvertrages am Aschermittwoch bereits klar war, dass die Koalition nur 6 Tage später eine Steuererhöhung beschließen wird.
Ein lustiger Koalitionsvertrag mit kurzer Halbwertszeit.
Was für Zeiten, was für Krisen!
Thema: Grube Carl
20. Februar 15 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Als man in den 90er Jahren beschloss, mittelfristig die Grube Carl zu einem neuen Stadtteil zu entwickeln, da galt der Bau einer Grundschule im neuen Stadtteil als eine unumstößliche Tatsache.
Es war nicht vorstellbar, dass die kleine Lindenschule im Oberdorf in der Lage sein sollte, ausreichenden Klassenraum für die vielen Kinder der Neubürger zur Verfügung zu stellen.
Die Stadt plante mit der Schließung der „alten“ Lindenschule und einem Neubau auf Grube Carl. Dafür wurde in den frühesten Planungen ein zentraler Standort, mitten im Stadtteil fixiert (Feld 86.8: gegenüber der Danziger Straße)
Im Jahre 2007 wurde dieser Standort im Einvernehmen mit allen Beteiligten zugunsten des Standorts an der Philipp-Faßbender-Straße (86.4) aufgegeben. Die Grundschule wanderte an den östlichen Rand des neuen Stadtteils. Für dieses Grundstück gibt es einen Flächennutzungsplan, der das Grundstück für einen Schulbau reserviert. Dieses Grundstück ist jedoch nur in Teilen im städtischen Besitz.
Im Wahlkampf 2009 versprach der CDU-Bürgermeister schriftlich eine Grundschule auf Grube Carl bis zum Schuljahr 2012/13 im Feld 86.8, also in einem Bereich, der von der Stadt nur eineinhalb Jahre zuvor als Schulstandort aufgeben worden war. Der Bürgermeister versprach den Bewohnern des Stadtteils also eine Grundschule auf einem dafür nicht mehr vorgesehenen und nicht erschlossenen Grundstück ohne entsprechendes Planungsrecht innerhalb von 4 Jahren!
2010 dann entschied der Stadtrat, auf Empfehlung der Stadtverwaltung, das Grundstück an der Philipp-Faßbender-Straße umzuwidmen. Zukünftig sollen hier Wohnungen entstehen und die Grundschule, so erklärte die Verwaltung, solle zurück auf das frühere Grundstück (86,8).
Soweit so schlecht, denn zwischen 2007 und 2012 sind städtischerseits keinerlei Maßnahmen ergriffen worden, um eines der beiden Grundstücke baureif zu machen.
Im April 2012 dann wurde öffentlich, was man sich hätte denken können, nachdem ohne ersichtliche Gründe der Grundschulstandort von links nach rechts und wieder zurück geschoben wurde: der Grundschulstandort auf Grube Carl wurde endgültig aufgegeben, stattdessen sollte die Lindenschule saniert werden.
Die BI Grube Carl hat seit Jahren darauf hingewiesen, dass die Schulplanungen unter keinen Umständen aufgehen können. Die ehrgeizigen Ausbaupläne auf Grube Carl lassen erwarten, dass eine Lindenschule, egal ob 2,5-zügig oder 3-zügig, niemals ausreichen kann, um die Kinder der Neubürger ausreichend mit Grundschulplätzen zu versorgen.
Nun, im Rahmen des jetzt vorgestellten Schulentwicklungsplans erfolgt die Quittung für diese unselige Planungsgeschichte. Der Gutachter hat in aller Offenheit erklärt, dass die Lindenschule auch ohne den Ausbau der Grube Carl dreizügig ausgebaut werden müsse.
Aber noch viel gravierender, der Gutachter formuliert es höflich zurückhaltend:
Die Schlussfolgerungen sind eindeutig:
Die Bedenken der BI Grube Carl bezüglich der Grundschulsituation im Stadtteil wurden durch den Gutachter vollumfänglich bestätigt.
Er geht sogar noch einen Schritt weiter und empfiehlt einen Baustopp, bis sich der aktuelle Druck auf die Grundschulen reduziert – womit er ab 2025 rechnet.
Man kann also recht eindeutig formulieren: der Beschluss im Stadtteil Grube Carl keine Grundschule zu bauen fällt den Verantwortlichen jetzt auf die Füße, denn der Schulgutachter rät von einem Ausbau des Stadtteils ohne ausreichenden Grundschulplatz ausdrücklich ab.
Die BewohnerInnen der Grube Carl werden gespannt auf die hoffentlich klaren Worte der BürgermeisterkandidatInnen zu diesem Thema warten.
Es war nicht vorstellbar, dass die kleine Lindenschule im Oberdorf in der Lage sein sollte, ausreichenden Klassenraum für die vielen Kinder der Neubürger zur Verfügung zu stellen.
Die Stadt plante mit der Schließung der „alten“ Lindenschule und einem Neubau auf Grube Carl. Dafür wurde in den frühesten Planungen ein zentraler Standort, mitten im Stadtteil fixiert (Feld 86.8: gegenüber der Danziger Straße)
Im Jahre 2007 wurde dieser Standort im Einvernehmen mit allen Beteiligten zugunsten des Standorts an der Philipp-Faßbender-Straße (86.4) aufgegeben. Die Grundschule wanderte an den östlichen Rand des neuen Stadtteils. Für dieses Grundstück gibt es einen Flächennutzungsplan, der das Grundstück für einen Schulbau reserviert. Dieses Grundstück ist jedoch nur in Teilen im städtischen Besitz.
Im Wahlkampf 2009 versprach der CDU-Bürgermeister schriftlich eine Grundschule auf Grube Carl bis zum Schuljahr 2012/13 im Feld 86.8, also in einem Bereich, der von der Stadt nur eineinhalb Jahre zuvor als Schulstandort aufgeben worden war. Der Bürgermeister versprach den Bewohnern des Stadtteils also eine Grundschule auf einem dafür nicht mehr vorgesehenen und nicht erschlossenen Grundstück ohne entsprechendes Planungsrecht innerhalb von 4 Jahren!
2010 dann entschied der Stadtrat, auf Empfehlung der Stadtverwaltung, das Grundstück an der Philipp-Faßbender-Straße umzuwidmen. Zukünftig sollen hier Wohnungen entstehen und die Grundschule, so erklärte die Verwaltung, solle zurück auf das frühere Grundstück (86,8).
Soweit so schlecht, denn zwischen 2007 und 2012 sind städtischerseits keinerlei Maßnahmen ergriffen worden, um eines der beiden Grundstücke baureif zu machen.
Im April 2012 dann wurde öffentlich, was man sich hätte denken können, nachdem ohne ersichtliche Gründe der Grundschulstandort von links nach rechts und wieder zurück geschoben wurde: der Grundschulstandort auf Grube Carl wurde endgültig aufgegeben, stattdessen sollte die Lindenschule saniert werden.
Die BI Grube Carl hat seit Jahren darauf hingewiesen, dass die Schulplanungen unter keinen Umständen aufgehen können. Die ehrgeizigen Ausbaupläne auf Grube Carl lassen erwarten, dass eine Lindenschule, egal ob 2,5-zügig oder 3-zügig, niemals ausreichen kann, um die Kinder der Neubürger ausreichend mit Grundschulplätzen zu versorgen.
Nun, im Rahmen des jetzt vorgestellten Schulentwicklungsplans erfolgt die Quittung für diese unselige Planungsgeschichte. Der Gutachter hat in aller Offenheit erklärt, dass die Lindenschule auch ohne den Ausbau der Grube Carl dreizügig ausgebaut werden müsse.
Aber noch viel gravierender, der Gutachter formuliert es höflich zurückhaltend:
Die Entwicklung der Stadt Frechen ist demnach weiter überaus dynamisch zu sehen – und vielleicht auch viel dynamischer, als dies die Schulen mit den Erwartungen an die notwendigen Klassenzahlen, an die Betreuung und den Ganztag und an die Inklusion umsetzen können.In seinem mündlichen Vortrag in der letzten Schulausschusssitzung wurde der Gutachter in dieser Hinsicht jedoch sehr deutlich. Er erklärte in aller Offenheit, dass die Frechener Schulen nicht in der Lage sind, alle die Kinder zu versorgen, mit denen zu rechnen ist, wenn die Stadt an ihrer bisherigen Ausbauplanungen festhalte. Die Stadt habe nur zwei Möglichkeiten: massiver und beschleunigter Ausbau der Schulen, beginnend bei den Grundschulen und mit zeitlichen Versatz dann auch bei den weiterführenden Schulen als Voraussetzung für weitere Wohnbebauung, oder aber so seine Worte: die Bagger müssen angehalten werden.
Die Schlussfolgerungen sind eindeutig:
Die Bedenken der BI Grube Carl bezüglich der Grundschulsituation im Stadtteil wurden durch den Gutachter vollumfänglich bestätigt.
Er geht sogar noch einen Schritt weiter und empfiehlt einen Baustopp, bis sich der aktuelle Druck auf die Grundschulen reduziert – womit er ab 2025 rechnet.
Man kann also recht eindeutig formulieren: der Beschluss im Stadtteil Grube Carl keine Grundschule zu bauen fällt den Verantwortlichen jetzt auf die Füße, denn der Schulgutachter rät von einem Ausbau des Stadtteils ohne ausreichenden Grundschulplatz ausdrücklich ab.
Die BewohnerInnen der Grube Carl werden gespannt auf die hoffentlich klaren Worte der BürgermeisterkandidatInnen zu diesem Thema warten.
Gegenentwürfe