Freitag, 6. Februar 2015
Thema: Helfen
Auch in Frechen sind sie angekommen, die Flüchtlingen aus den vom Bürgerkrieg zerstörten Ländern des mittleren Ostens.

Der Frechener Integrationsrat hat sich des Themas angenommen und versucht, die Zivilgesellschaft dort zu aktivieren, wo staatliche oder kommunale Hilfestellungen nicht greifen. So hat die Erfahrung von Uli Lussem, SPD-Stadtverordneter und Mitglied des Integrationsrates, der sich persönlich um die Betreuung von Flüchtlingen kümmert, gezeigt, dass die Bedarfslagen der Flüchtlinge oft sehr unterschiedlich sind. Innerhalb der Strukturen staatlicher Flüchtlingshilfe können diese individuellen Probleme und Nöte nicht aufgefangen werden und die wohlwollende Spendenbereitschaft der lokalen Bevölkerung reicht leider nichtt aus, um alle Probleme zu lösen.
Vor diesem Hintergrund hat der Arbeitskreis „Willkommenskultur“ des Integrationsrates beschlossen, die Gründung eines Vereins für Flüchtlingshilfe zu unterstützen, mit dem Ziel, über diesen Verein Flüchtlingsfamilien zielgerichtet und konkret mit Sachspenden zu unterstützen.

Der Verein soll in den kommenden Wochen seine Arbeit aufnehmen.

Wir hoffen auf gutes Gelingen.




Thema: Helfen
(Eine Politische Erklärung des Integrationsrates)
Der Rat der Stadt Frechen hat in seiner Sitzung am 9. April 2013 einstimmig eine Erklärung gegen Rassismus und Diskriminierung verabschiedet. Damit haben alle Fraktionen eindrucksvoll erklärt: In Frechen gibt es keinen Platz für Rassismus. Wir erleben jetzt aber eine Zeit, in der es dringender denn je notwendig wird, diese Resolution mit Leben zu füllen.
Die Pegida-Demonstrationen vor allem in Dresden haben einerseits gezeigt, wie tief die Vorurteile gegenüber Menschen mit anderen ethnischen Wurzeln in unserer Gesellschaft verankert sind, andererseits machen aber auch die vielen Gegendemonstrationen Mut. Die große Mehrheit der Bevölkerung steht für ein tolerantes und buntes Miteinander mit allen Zuwanderern, egal welcher ethnischen Herkunft und Religion.
Durch die Mordanschläge von Paris und durch den täglichen Terror der Mörderbanden des sog. Islamischen Staates, Boko Haram oder Al Quaida wird die islamfeindliche Stimmung in Europa angeheizt. Auch in Anbetracht des islamistischen Hintergrundes, auf den sich die Terroristen gerne berufen, stellen wir fest: Terrorismus hat keine Nationalität und keine Religion. Der Anschlag auf die Redaktion der Zeitschrift Charlie Hebdo in Paris hat uns alle getroffen. Es war ein Anschlag auf unsere gemeinsamen demokratischen und kulturellen Werte, unabhängig davon, welcher Glaubensgemeinschaft wir angehören.
Nach dem Anschlag haben die Pegida-Organisatoren verkündet, ihre Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen intensivieren zu wollen. Die bisherigen Kundgebungen in NRW hatten wenig Zulauf und wurden von großen Gegendemonstrationen begleitet. Wir rufen dazu auf, sich an den Gegendemonstrationen zu beteiligen und aktiv für Toleranz, Offenheit, Menschenwürde und Demokratie einzutreten.
In Frechen leben Menschen mit Migrationshintergrund aus ca.120 Nationen und unterschiedlichen Kulturkreisen friedvoll zusammen. Hier wollen wir ein Klima schaffen, das geprägt ist, vom gemeinsamen Dialog zwischen den Kulturen und Religionen, von Toleranz, gegenseitigem Vertrauen und Wertschätzung, und das frei ist von Vorurteilen jeder Art. Dies gilt insbesondere auch für die Asylbewerber/innen, die in unserer Stadt leben.
Wir wollen in Frechen eine Willkommenskultur schaffen, die diesen Namen auch verdient.
Mit verschiedenen Aktionen, Initiativen und Veranstaltungen hat der Integrationsrat bereits einen Beitrag dazu geleistet den hier lebenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, sowie den Zugewanderten und Asylsuchenden den Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe zu erleichtern. Unser besonderes Augenmerk liegt derzeit bei den hier ankommenden Flüchtlingsfamilien. Hier gilt es, die Familien zunächst mit den notwendigen Gütern des täglichen Bedarfs zu versorgen.
Der Integrationsrat möchte sich auch an dieser Stelle ausdrücklich bedanken für die vielen Sach- und Geldspenden, die uns vor Weihnachten erreichten. Dadurch wurde die erste Not gelindert. Eine Willkommenskultur zu entwickeln und mit Leben zu füllen, ist die Aufgabe aller Frechener Bürger. Helfen Sie mit, damit Frechen für alle eine Heimat wird, in der kulturelle Vielfalt, Wertschätzung und Toleranz aktiv gelebt werden.




Dienstag, 27. Januar 2015
Morgen, am 28. Januar 2015, tagt der Schulausschuss, der sich mit den weiteren Planungen und Entscheidungen für die Errichtung einer Gesamtschule auseinandersetzten soll.

In der Ratssitzung vom 16.12.2014 hat der Rat der Stadt einen klaren Auftrag erteilt:
„ Der Rat beschließt die Errichtung einer Gesamtschule und die sukzessive Auflösung der Hauptschule zum Schuljahr 2016/2017.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung der Planung zum Beginn der Gesamtschule am Standort Herbertskaul auf der Basis des Schulentwicklungsplans.
Der Rat beschließt dazu die Durchführung einer förmlichen Elternbefragung im ersten Halbjahr 2015 und beauftragt die Verwaltung mit deren Vorbereitung.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Schritte zur Einhaltung der Fristen zur Errichtung der Gesamtschule zum Schuljahr 2016/2017 einschließlich der damit verbundenen Kosten aufzuzeigen und diese auf einer Zeitschiene mit ihren Abhängigkeiten zur nächsten Schulausschusssitzung am 28.01.2015 darzustellen.“
Die Verwaltungsvorlage liegt vor, doch bei der Lektüre derselben kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass auf Zeit gespielt werden soll.

Die zentrale Aufgabe für die kommende Sitzung lautet: „alle erforderlichen Schritte … auf einer Zeitschiene … darzustellen.“

In den Ausschussunterlagen jedoch sucht man diese Zeitschiene vergeblich.

Dafür findet sich dieses Zitat:
Eine Zeitschiene ist abhängig von den grundsätzlichen Beschlüssen ob die geplante Elternbefragung gewünscht ist und welches Raumprogramm zugrunde gelegt werden soll.“
Da wird heiße Luft produziert, denn die Rollen werden still und heimlich vertauscht. Der Rat der Stadt hat der Verwaltung einen klaren Auftrag erteilt, im ersten Halbjahr 2015 eine Elternbefragung durchzuführen und alle notwendigen Schritte zur Errichtung einer Gesamtschule in den Gebäuden der bisherigen Hauptschule einzuleiten.

Warum also stellt die Verwaltung die vom Rat beschlossene Elternbefragung im Rahmen dieser Verwaltungsvorlage zur Disposition? Sie, die einige Absätze zuvor noch erklärt hat, dass die Bezirksregierung dringend zu einer Elternbefragung geraten habe und die Elternbefragung „Auskunft über den Elternwillen“ gebe, bei der „Akzeptanz der Entscheidung“ helfe und die „Frage der Zügigkeit einer neuen Gesamtschule und der anderen Schulformen“ kläre.

Ebenso verwirrend ist der Verweis auf das Raumprogramm. Das Raumprogramm orientiert sich an der Zügigkeit und an den Notwendigkeiten einer auf Inklusion ausgelegten Schule. Eine vierzügige Schule benötigt weniger Räume als eine sechszügige. So weit, so einfach.

Im Rahmen einer Planung, die mit gewissen Unwägbarkeiten verknüpft ist, sollte es Aufgabe der Stadtverwaltung sein, dem Schulausschuss die verschiedenen Varianten grob zu skizzieren. Es ist sicherlich keine Unmöglichkeit, Prämissen zu definieren und auf Basis der Prämissen Raumprogramme und baulichen Anforderungen an das zukünftige Schulgebäude bei einer Vier- Fünf- oder Sechszügigkeit zu benennen und mit finanziellen Größenordnungen zu unterlegen. Niemand wird annehmen, dass die Angaben schon alle in Stein gemeiselt sind, denn es handelt sich um Annahmen in einem frühen Planungsstand. Aber der Ausschuss hätte erste Anhaltspunkte. Aber die soll er wohl nicht bekommen.

Mit anderen Worten: nach dem Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2014 konnte man erwarten, dass der Schulausschuss ein klares Zeitkonzept vorgegeben bekommt, was bis zu welchem Termin erledigt sein muss, um zum Schuljahr 2016/17 in Frechen eine Gesamtschule zu errichten.

Erhalten hat der Schulausschuss eine längere Vorlage, die den Forderungen des Rates jedoch in wesentlichen Punkten nicht gerecht wird. Der Schulausschuss erfährt leider nicht, bis wann welche Entscheidungen zu treffen sind:

Wann sollen die Elterninformationsveranstaltungen stattfinden?
Wann und mit welchen konkreten Fragen bspw. soll die Elternbefragung konkret stattfinden?
Wann müssen die Gremien der von der Umgestaltung mitbetroffenen Frechener Schulen informiert werden?
Bis wann müssen die benachbarten Kommunen informiert werden? Bis wann sind in den städtischen Gremien bestimmte Beschlüsse zu fassen?

Und was der Entscheidungen mehr ist.

Was findet sich davon in der Vorlage? Nichts!

Es riecht nach Zeitspiel.

Die interessierte Öffentlichkeit wird sicherlich mit Argusaugen darüber wachen, wie sich die politischen Parteien dazu stellen. Wo steht die sogenannte Jamaika-Fraktion? Bei der Verzögerungsfraktion? Ist das auch der Wunsch der Bürgermeisterkandidatin der CDU? Und wie ist es mit der SPD? Folgt die Partei ihrem Kandidaten, der die Gesamtschule 2016 eröffnet sehen will?




Freitag, 23. Januar 2015
Vor wenigen Tagen wurde hier im Blog laut darüber nachgedacht, wie sich wohl der Prozess der Auflösung der Hauptschule in den kommenden Jahren gestalten wird:
Was nun aber die Eltern der letzten Jahrgänge sicherlich interessieren muss, ist die Frage, wie der Prozess des Auslaufens der Schule gestaltet wird. Was passiert eigentlich, wenn die Schule ab 2018 möglicherweise nur noch aus 4 Klassen zweier Jahrgänge besteht? Die Hauptschule ist dann gerade noch eine Zwergschule. Ist dann ein normaler Schulbetrieb überhaupt noch gewährleistet? Von außen betrachtet, ist die positive Gestaltung des Schulalltags vor dem Hintergrund des absehbaren Endes einer Schule ein schwieriges Geschäft. Wie wird das - auch von den Lehrkräften - bewältigt? Wie reagieren die Kinder? Es wird auch Eltern geben, die sich überlegen, ob es für ihre Kinder keine Alternative zu einer Hauptschule gibt, die sich in Abwicklung befindet.
Wie ungewiss das weitere Schicksal der Schule wirklich ist, zeigt sich erst, wenn man einen genauen Blick in die Beschlussvorlage zur Errichtung einer Gesamtschule der Verwaltung wirft.

Hinter der sehr kryptisch wirkenden Überschrift „Benennung des Termins des Beginns und ggf. des Endes der Maßnahme“ verbirgt sich potentieller Sprengstoff. Bei der „Maßnahme“ handelt es sich um den Beschluss, die Hauptschule auslaufen zu lassen. Der Beginn der „Maßnahme“ ist mit dem Ratsbeschluss vom 16.12.2104 definiert. Mit dem Schuljahr 2016/17 beginnt die Auflösungsphase der Hauptschule: Es werden keine neuen Kinder mehr aufgenommen.

Das Ende der Maßnahme muss die Stadt noch benennen. Hierzu fehlt noch ein entsprechender Beschluss.

Das Gesetz lässt dem Schulträger hier gewisse Freiheiten. Er kann einen konkreten Endermin benennen, also das Ende des Schuljahres des letzten Schülerjahrgangs: den 02.07.2021.

Oder aber der Schulträger wählt eine Formulierung, die das Ende der „Maßnahme“ offen läßt:
„Die Auflösungsmaßnahme wird solange fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb an der Schule gewährleistet werden kann.“
Wird die zweite Formulierung gewählt, dann kann man in unsicheres Fahrwasser kommen, denn wer entscheidet darüber, was ein „ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb“ ist? Was ist, wenn die gesamte Hauptschule nur noch aus 2 Klassen mit vielleicht 25 Kindern besteht? Ist dann noch ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb aus Sicht des Schulträgers gewährleistet? Oder könnte es dem Schulträger einfallen, die Schule vorzeitig zu schließen – mit dem Argument, dass ein „ordnungsgemäßer Schulbetrieb“ nicht mehr gewährleistet sei?

Wer gibt den Eltern noch vor der jetzt anstehenden Anmeldung zu den weiterführenden Schulen die notwendige Sicherheit, dass die Kinder, die jetzt möglicherweise noch an der auslaufenden Hauptschule angemeldet werden, mit Sicherheit an dieser Schule ihren Abschluss machen können?

Oder sollte man vor diesem Hintergrund sein Kind nicht besser an einer anderen Schule anmelden?