Thema: Inklusion
10. Dezember 14 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Das ist der Grundsatz des NRW-Inklusionsplans mit dem Menschen mit Behinderungen als Betroffene und Experten in eigener Sache beteiligt werden sollen. Der NRW-Inklusionsplan dient der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Rahmen dieses Planes wurde ein NRW-Inklusionsbeirat gegründet:
In Frechen ist eine Gruppe von Betroffenen (SHG Handicap
e.V.) an den Bürgermeister herangetreten und hat darum gebeten, auch in Frechen einen Inklusionsbeirat einzurichten.
Und wie lautet der Antwortvorschlag der Verwaltung, über den der Rat in seiner kommenden Sitzung (16.12.2014) abstimmen soll:
Man hätte sich gefreut, wenn die „Vielzahl der Beteiligungsgremien“ dargestellt worden wäre.
Man hätte sich gefreut, zu erfahren, welche „unterschiedlichen Fragestellungen rund um das Thema Inklusion“ von den Fachbereichen angegangen worden sind und mit welchem Ergebnis.
Man hätte sich auch gefreut, zu hören, in welcher Form Betroffene in diesem Prozess integriert sind.
Wir stellen aber fest: genau das scheint nicht erwünscht zu sein. Lieber redet die Verwaltung über behinderte Menschen und vermittelt den Glauben, dass die Probleme der Inklusion individuelle Probleme sind, die individuell durch die kommunalen Fachdienste gelöst werden können.
Inklusion ist ein gesamtgesellschaftliches Thema. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert den Übergang zu einer inklusive Gesellschaft, es handelt sich also nicht um individuelle Notlagen sondern um einen gesellschaftliche Veränderung, zu der sich der deutsche Staat auf allen Ebenen, also auch auf der kommunalen Ebene der Stadt Frechen verpflichtet hat. Die Stadt verweigert sich dieser Einsicht.
NRW-Sozialminister Guntram Schneider hat erstmals den „Inklusionsbeirat NRW“ einberufen. Dieser berät die Landesregierung künftig bei ihren Vorhaben zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. „Damit bekommen die behinderten Menschen in unserem Land eine gewichtige Stimme – und ihre Beteiligung in allen sie betreffenden Fragen erhält ein solides Fundament“, sagte der Minister bei der Konstituierung. „Wir wollen mit den Betroffenen auf Augenhöhe reden. Dies sind zentrale Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, die wir in NRW sehr ernst nehmen“, so Schneider weiter.Auch auf nationaler Ebene wurden entsprechende Fachgremien eingerichtet, denn die UN-Behindertenrechtskonvention fordert alle staatlichen Ebenen, also auch die Kommunen auf, den Umsetzungsprozess aktiv zu gestalten. Ein kommunaler Inklusionsbeirat dient dazu, Menschen mit Behinderung sowie die breite Zivilgesellschaft aktiv in den Umsetzungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention einzubinden. Eine kommunale Koordinierungsstelle ist somit die Schnittstelle zwischen Zivilgesellschaft und der kommunalen Ebene.
In Frechen ist eine Gruppe von Betroffenen (SHG Handicap
e.V.) an den Bürgermeister herangetreten und hat darum gebeten, auch in Frechen einen Inklusionsbeirat einzurichten.
Bezugnehmend auf die UN-Behindertenrechtskonvention weisen wir darauf hin, dass die bisherigen Lösungen zur Ermittlung und Beseitigung von Barrieren als noch nicht ausreichend zu bezeichnen sind. Hilfreich wären hierbei die Erkenntnisse und Bedürfnisse behinderter Menschen in der Stadt Frechen mit einfließen zu lassen. Um diesen Zustand verbessern zu können, erscheint die Einrichtung einer Inklusions-Gesprächsrunde sehr sinnvoll. Über dieses Gremium werden alle diese Probleme besprochen und Lösungsvorschläge können nach den Bedürfnissen der betroffenen Bevölkerung und im Sinne der UN-BRK gefunden werden.Mit anderen Worten: hier fordern Betroffene die Stadt auf, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aktiv anzugehen und die Betroffenen in diesen Prozess zu integrieren, mit ihnen auf Augenhöhe zu kommunizieren.
Und wie lautet der Antwortvorschlag der Verwaltung, über den der Rat in seiner kommenden Sitzung (16.12.2014) abstimmen soll:
Von Seiten der Stadt Frechen kann festgehalten werden, dass es bereits eine Vielzahl von Beteiligungsgremien gibt, die sich mit den unterschiedlichen Fragestellungen rund um das Thema Inklusion auseinandersetzen. Des Weiteren hält die Stadt Frechen eigene Personalressourcen vor, um einerseits die unterschiedlichen Bedarfslagen behinderter Menschen in die verschiedensten Planungsprozesse der Stadt Frechen einzubeziehen sowie diese regelmäßig zu evaluieren.Der Einrichtung eines Inklusionsbeirates wird also eine Absage erteilt.
Evaluation und Fortschreibung findet ebenfalls regelmäßig und in Form einer umfangreichen Jugendhilfe-und Sozialplanung statt.
Des Weiteren ist grundsätzliches Ziel der Stadt Frechen, eben nicht einzelne Bedürfnisse von Bürgern - gleich ob mit oder ohne Behinderung - in übergreifenden Gremien zu diskutieren, sondern möglichst schnell und am individuellen Bedarf orientiert, Lösungen zu schaffen. Dies gelingt aus Sicht der Verwaltung in erster Linie unmittelbar in den jeweils betroffenen Fachdiensten.
Man hätte sich gefreut, wenn die „Vielzahl der Beteiligungsgremien“ dargestellt worden wäre.
Man hätte sich gefreut, zu erfahren, welche „unterschiedlichen Fragestellungen rund um das Thema Inklusion“ von den Fachbereichen angegangen worden sind und mit welchem Ergebnis.
Man hätte sich auch gefreut, zu hören, in welcher Form Betroffene in diesem Prozess integriert sind.
Wir stellen aber fest: genau das scheint nicht erwünscht zu sein. Lieber redet die Verwaltung über behinderte Menschen und vermittelt den Glauben, dass die Probleme der Inklusion individuelle Probleme sind, die individuell durch die kommunalen Fachdienste gelöst werden können.
Inklusion ist ein gesamtgesellschaftliches Thema. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert den Übergang zu einer inklusive Gesellschaft, es handelt sich also nicht um individuelle Notlagen sondern um einen gesellschaftliche Veränderung, zu der sich der deutsche Staat auf allen Ebenen, also auch auf der kommunalen Ebene der Stadt Frechen verpflichtet hat. Die Stadt verweigert sich dieser Einsicht.
Thema: Grüne
05. Dezember 14 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Gewählt wurden die beiden über die Liste von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und nicht als Direktkandidaten. Wer dieses Mandat wie persönlichen Besitz behandelt, missachtet den Willen der Wählerinnen und Wähler“, so die Fraktionsvorsitzende Miriam Erbacher. „Deshalb fordern wir von Jürgen Weidemann und Susanne Neustadt die Rückgabe der Mandate und die Übergabe an die legitimen Vertreter von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN."So tönt es von der Homepage der Grünen, die den Weggang der beiden Stadträte Jürgen Weidemann und Susanne Neuhaus wohl noch nicht wirklich verstanden, geschweige denn verschmerzt haben.
Grundsätzlich steht jedem gewählten Mandatsträger das Recht zu, aufgrund einer Gewissensentscheidung Fraktion und Partei zu verlassen, für die er in ein Gremium gewählt worden ist.
Hier nun wird behauptet, dass das Mandat kein persönlicher Besitz sei.
Stimmt, wer wollte widersprechen.
Es handelt sich um ein auf Zeit verliehenes Mandat.
Es gehört also weder dem gewählten Vertreter noch einer bestimmten Partei, für die eine Person in ein politisches Gremium gewählt worden ist.
Es gehört den Wählerinnen und Wählern.
Man kann also als Partei nur zurückfordern, was einem gehört.
Das Mandat jedenfalls gehört nicht in den Besitzstand einer bestimmten Partei.
Steht der Vorwurf im Raum, dass der Wille der Wählerinnen und Wähler missachtet worden sei.
Aber: wer definiert, was der Wähler / die Wählerin mir ihrer Stimme gewollt hat?
Der Parteivorstand?
Die Fraktionsvorsitzende?
Oder kann darüber nur der Wähler, die Wählerin selber entscheiden, ob er oder sie sich verraten fühlt davon, dass ein bestimmtes Mitglied einer Partei im Laufe einer Legislaturperiode Partei und Fraktion verlässt?
Man stelle sich vor, ich hätte bei der letzten Kommunalwahl die Grünen gewählt. Weswegen wohl hätte ich sie gewählt? Oder anders gefragt: weswegen wohl wollen die Grünen gewählt worden sein?
Genau in diesem Punkt treffen wir uns: ich könnte sie gewählt haben aufgrund ihres Wahlprogramms und die Grünen nun haben eben darum ein Wahlprogramm veröffentlicht, um gewählt zu werden.
Wenn nun aber der Vorwurf im Raum steht, die Grünen würden im Rahmen der Jamaika-Koalitionsverhandlungen ihr eigenes Wahlprogramm missachten, ja sogar Beschlüsse der eigenen Basis uminterpretieren, um ja Jamaikastromlinienförmig zu werden, so ist doch die Frage zu stellen, wer hier wen missachtet:
Missachten die Frechener Grünen ihre eigenen WählerInnen oder ist der Vorwurf der Grünen an die beiden Ausgetretenen zutreffend?
Was die beiden Ex-Grünen in ihrer Pressemitteilung veröffentlicht haben, lässt da wenig Interpretationsspielraum: die Grünen missachten den Willen ihrer WählerInnen.
Thema: Briefe an die LeserInnen
27. November 14 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
da freut er sich der kleine Blogger, der die lokalen politischen Entwicklungen kommentiert, dass eine Bürgermeisterkandidatin in spe, eine echte Fraktionsvorsitzende in einer Sitzung des Schulausschusses offen bekennt, dass sie den Blog liest. Das ist wie ein Ritterschlag!
Und dann wird ein kleiner Text, ein Zweizeiler, der noch nicht einmal als Artikel durchgehen kann, dann wird eine solche Petitesse von Ihnen in Ihrem Redebeitrag zweimal zitiert. Frau Stupp, das ist ja fast zu viel der Ehre. Was machen Sie denn mit den richtigen Artikeln?
Aber, wir sollten uns mal zusammensetzen, denn in Ihrem oben erwähnten Redebeitrag bildeten die Verweise auf den Blogger eine Klammer, fanden sich am Anfang und am Ende der Wortmeldung. Dazwischen aber berichteten Sie, dass man Sie angegangen hätte ob des Gerüchts, der Schulentwicklungsplan sei da. Wer waren denn die bösen Buben, die Sie mit dem Schulentwicklungsplan in Verbindung gebracht haben? Der im Blog veröffentlichte Zweizeiler war frei von Namen, berichtete lapidar davon, dass ein Gerücht besage, der Schulentwicklungsplan sei da.
Wenn ich eine Geschichte zum Gerücht zu erzählen gehabt hätte, was ich natürlich nicht habe, aber wenn, dann wäre Ihr Name nicht genannt worden. Auf meiner politischen Landkarte der lokalen schulpolitischen Kompetenzen sind Sie bisher noch nicht verzeichnet, sind Sie doch erstmalig diesen Sommer zum Mitglied des Schulausschusses ernannt worden. Schulpolitisch sind Sie für mich ein fast unbeschriebenes Blatt. Meine Geschichte, wie gesagt, wenn ich denn eine zu erzählen gehabt hätte, hätte andere Namen enthalten, doch ehrlich.
Also Frau Stupp, wer sind die bösen Buben?
Und dann wird ein kleiner Text, ein Zweizeiler, der noch nicht einmal als Artikel durchgehen kann, dann wird eine solche Petitesse von Ihnen in Ihrem Redebeitrag zweimal zitiert. Frau Stupp, das ist ja fast zu viel der Ehre. Was machen Sie denn mit den richtigen Artikeln?
Aber, wir sollten uns mal zusammensetzen, denn in Ihrem oben erwähnten Redebeitrag bildeten die Verweise auf den Blogger eine Klammer, fanden sich am Anfang und am Ende der Wortmeldung. Dazwischen aber berichteten Sie, dass man Sie angegangen hätte ob des Gerüchts, der Schulentwicklungsplan sei da. Wer waren denn die bösen Buben, die Sie mit dem Schulentwicklungsplan in Verbindung gebracht haben? Der im Blog veröffentlichte Zweizeiler war frei von Namen, berichtete lapidar davon, dass ein Gerücht besage, der Schulentwicklungsplan sei da.
Wenn ich eine Geschichte zum Gerücht zu erzählen gehabt hätte, was ich natürlich nicht habe, aber wenn, dann wäre Ihr Name nicht genannt worden. Auf meiner politischen Landkarte der lokalen schulpolitischen Kompetenzen sind Sie bisher noch nicht verzeichnet, sind Sie doch erstmalig diesen Sommer zum Mitglied des Schulausschusses ernannt worden. Schulpolitisch sind Sie für mich ein fast unbeschriebenes Blatt. Meine Geschichte, wie gesagt, wenn ich denn eine zu erzählen gehabt hätte, hätte andere Namen enthalten, doch ehrlich.
Also Frau Stupp, wer sind die bösen Buben?
Gegenentwürfe