Thema: Grüne
19. November 14 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
... und drei macht neune". Seit Andrea Nahles ist der Titelsong der Pippi-Langstrumpf- Filme etwas in Veruf geraten, aber trotzdem ist die Textzeile die tagesaktuell korrekte Beschreibung des Zustands der grünen Ratsfraktion. Da hat man nach den Kommunalwahlen stolz auf 6 Mandate geblickt und die damalige Spitzenkandidatin Miriam Erbacher spekulierte bereits über ein schwarz-grünes Bündnis. Jetzt rückt dieses Bündnis, erweitert um die FDP, in greifbare Nähe, da schrumpft die Fraktion auf nunmehr nur noch vier Mandate.
Näheres erfährt man aus der nachfolgende Pressemitteilung der nun ehemaligen grünen Ratsmitgliedern Susanne Neustadt und Jürgen Weidemann:
Nun wird der politische Nahkampf bei den Grünen wohl mit pseudojuristischen Argumenten ausgefochten. Kein Zeichen politischer Reife vielmehr ein Zeichen fehlender Argumente.
Man darf, ja man muss sich vor diesem Hintergrund die Frage stellen, was denn vom grünen Wahlprogramm der Kommunalwahl 2014 noch Bestand hat auf dem Weg in die Jamaika-Koalition.
Viel wird es wohl nicht sein.
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Presse:
Wochenende Frechen
Näheres erfährt man aus der nachfolgende Pressemitteilung der nun ehemaligen grünen Ratsmitgliedern Susanne Neustadt und Jürgen Weidemann:
Hiermit teilen wir mit, dass wir mit sofortiger Wirkung aus der grünen Ratsfraktion ausgetreten sind. Zu unserem Bedauern müssen wir feststellen, dass sowohl die sich seit längerem abzeichnenden inhaltlichen Differenzen, als auch die Art der politischen Auseinandersetzung diesen Schritt unausweichlich gemacht haben.Es scheinen sich nun die schlimmsten Befürchtungen zu bestätigen, dass nämlich die Grünen sich Knall auf Fall von ihrer Forderung nach einer schnellstmöglichen Einführung einer Gesamtschule verabschieden. Dabei war diese Forderung zentral für den grünen Kommunalwahlkampf und diese Position wurde auf der letzten grünen Mitgliederversammlung Ende Oktober nochmals ausdrücklich bestätigt.
Die Zuspitzung erfolgte nach der letzten Mitgliederversammlung, auf der nach ausführlicher Diskussion und in Anwesenheit der Presse nachfolgender Beschluss gefasst wurde:
„Die Grünen bekräftigen ihre langjährige Position zur Errichtung einer Gesamtschule zum frühestmöglichen Zeitpunkt, voraussichtlich 2016. Dazu halten wir einen entsprechenden zeitnahen Ratsbeschluss, nach Vorlage des SEP und vor den Sommerferien 2015, mit anschließender Elternbefragung für erforderlich.“
Offensichtlich war der Beschluss nur der vorhandenen Öffentlichkeit geschuldet, denn bereits auf der nächsten Fraktionssitzung einige Tage danach wurde deutlich, dass die Fraktionsvorsitzende Miriam Erbacher diese Position der grünen Mitgliederversammlung in den Koalitionsverhandlungen gar nicht vertreten hatte. Die neugewählte OV-Vorsitzende Anna Stenz teilte noch am gleichen Abend in einer Mail dazu mit, dass sie den einstimmig gefassten Beschluss (inklusive der eigenen Stimme) zur Gesamtschule für „formal fehlerhaft und damit anfechtbar“ hielte.
Dieses, nach unserer Meinung recht denkwürdige Demokratieverständnis, ist mit unserer Vorstellung von Mandatsausübung und Wahrnehmung unseres Wählerauftrages nicht vereinbar und so sehen wir politisch und menschlich keine Basis mehr für eine weitere Arbeit innerhalb der grünen Fraktion. Deshalb haben wir am vergangenen Montag nach weiteren Auseinandersetzungen die Fraktion endgültig verlassen.
Gleichwohl fühlen wir uns weiterhin unserem Kommunalwahlprogramm verpflichtet und werden uns für die dort benannten Ziele, insbesondere für einen zeitnahen Ratsbeschluss zur Einführung einer Gesamtschule in Frechen zum Schuljahr 2016/17 einsetzen.
Nun wird der politische Nahkampf bei den Grünen wohl mit pseudojuristischen Argumenten ausgefochten. Kein Zeichen politischer Reife vielmehr ein Zeichen fehlender Argumente.
Man darf, ja man muss sich vor diesem Hintergrund die Frage stellen, was denn vom grünen Wahlprogramm der Kommunalwahl 2014 noch Bestand hat auf dem Weg in die Jamaika-Koalition.
Viel wird es wohl nicht sein.
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Presse:
Wochenende Frechen
Thema: Grüne
18. November 14 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Ausschüsse sind vereinfacht formuliert Unterabteilungen des Stadtrates, die die fachlichen Entscheidungen des Rates vorberaten und dem Rat Entscheidungsvorschläge unterbreiten.
In der Kommunalverfassung ist geregelt, welche Ausschüsse jede Kommune haben muss. Dem Rat einer Stadt bleibt es überlassen, weitere Ausschüsse einzurichten. Nun sind Ausschüsse aus Gründen der Arbeitsfähigkeit natürlich kleiner als der Rat einer Stadt. In Frechen bspw. hat der Rat 46 Mitglieder, die Ausschüsse dagegen verfügen entweder über 9 oder 15 Sitze.
Wie nun übersetzt sich die Sitzverteilung des Rates in die Ausschüsse, nachdem die Sitzverteilung im Rat nicht so einfach auf Gremium heruntergebrochen werden kann, dass nur 15 bzw. 9 Sitze hat?
Laut Kommunalgesetz wird bei der Sitzverteilung für Ausschüsse das Hare-Niemeyer-Verfahren angewandt.
Wenn wir jetzt mal ganz hypothetisch von einem Stadtrat ausgehen, der bei 46 Mandaten folgende Sitzverteilung aufweist:
Partei A: 20 Mandate / Partei B: 14 Mandate / Partei C: 6 Mandate / Partei D: 2 Mandate / Partei E: 2 Mandate / Partei F: 2 Mandate,
so ergibt das in einem 15er-Ausschuss folgende Verteilung: Partei A: 6 Sitze, Partei B: 4 Sitze, Partei C: 2 Sitze und die Parteien D bis F je einen Sitz.
Und nun mal ein Gedankenspiel:
Was passiert nun, wenn der Partei C aus politischen Gründen 2 Stadträte verlustigt gehen, hat das Auswirkung auf die Ausschusssitze?
Ja, beim 15 Ausschuss hat es Auswirkungen:
Variante 1: die beiden schließen sich der Partei B an, (B hat dann 16 Mandate), so sieht das Ergebnis wie folgt aus: Partei A: 6 Sitze, Partei B: 5 Sitze, Partei C: 1 Sitz und die Parteien D bis F je einen Sitz. B gewinnt also einen Sitz, der C verloren geht.
Variante 2: die beiden schließen sich der Partei F an, F hat dann 4 Mandate im Rat, so sieht das Ergebnis wie folgt aus: Partei A: 6 Sitze, Partei B: 5 Sitze, Partei C bis F je einen Sitz. B gewinnt also einen Sitz, der C verloren geht, Partei F hat sich im Rat verdoppelt, in den Ausschüssen aber bleibt für F alles beim Alten.
Variante 3: die beiden bilden eine weitere Partei, die Partei G mit 2 Sitzen im Rat, dann sieht das Ergebnis wie folgt aus: Partei A: 6 Sitze, Partei B: 4 Sitze, Partei C bis G: je einen Sitz. Hier erhält die neue Partei G einen Sitz im 15er-Auschuss, der Partei C verloren geht. Ansonsten ändert sich nichts.
So bleibt in unserem hypothetischen Spiel festzuhalten, dass in dem Fall eines Verlustes von 2 Ratsmitgliedern die betroffene Partei C in den 15er-Ausschüssen immer einen Sitz verlieren würde, egal, wie sich die beiden Austreter entscheiden. Treten sie einer kleinen Partei bei, so profitiert nicht die kleine Partei vom Übertritt, sondern vielmehr die zweitgrößte Partei. Da sieht man mal, welch paradoxe Effekte sich in einer solchen Konstellation ergeben können.
In den 9er-Ausschüssen des Rates dagegen gibt es keine Veränderungen.
Also, ich finde das sehr amüsant, aber wie gesagt, das Ganze ist ein Gedankenspiel und rein hypothetisch.
In der Kommunalverfassung ist geregelt, welche Ausschüsse jede Kommune haben muss. Dem Rat einer Stadt bleibt es überlassen, weitere Ausschüsse einzurichten. Nun sind Ausschüsse aus Gründen der Arbeitsfähigkeit natürlich kleiner als der Rat einer Stadt. In Frechen bspw. hat der Rat 46 Mitglieder, die Ausschüsse dagegen verfügen entweder über 9 oder 15 Sitze.
Wie nun übersetzt sich die Sitzverteilung des Rates in die Ausschüsse, nachdem die Sitzverteilung im Rat nicht so einfach auf Gremium heruntergebrochen werden kann, dass nur 15 bzw. 9 Sitze hat?
Laut Kommunalgesetz wird bei der Sitzverteilung für Ausschüsse das Hare-Niemeyer-Verfahren angewandt.
Wenn wir jetzt mal ganz hypothetisch von einem Stadtrat ausgehen, der bei 46 Mandaten folgende Sitzverteilung aufweist:
Partei A: 20 Mandate / Partei B: 14 Mandate / Partei C: 6 Mandate / Partei D: 2 Mandate / Partei E: 2 Mandate / Partei F: 2 Mandate,
so ergibt das in einem 15er-Ausschuss folgende Verteilung: Partei A: 6 Sitze, Partei B: 4 Sitze, Partei C: 2 Sitze und die Parteien D bis F je einen Sitz.
Und nun mal ein Gedankenspiel:
Was passiert nun, wenn der Partei C aus politischen Gründen 2 Stadträte verlustigt gehen, hat das Auswirkung auf die Ausschusssitze?
Ja, beim 15 Ausschuss hat es Auswirkungen:
Variante 1: die beiden schließen sich der Partei B an, (B hat dann 16 Mandate), so sieht das Ergebnis wie folgt aus: Partei A: 6 Sitze, Partei B: 5 Sitze, Partei C: 1 Sitz und die Parteien D bis F je einen Sitz. B gewinnt also einen Sitz, der C verloren geht.
Variante 2: die beiden schließen sich der Partei F an, F hat dann 4 Mandate im Rat, so sieht das Ergebnis wie folgt aus: Partei A: 6 Sitze, Partei B: 5 Sitze, Partei C bis F je einen Sitz. B gewinnt also einen Sitz, der C verloren geht, Partei F hat sich im Rat verdoppelt, in den Ausschüssen aber bleibt für F alles beim Alten.
Variante 3: die beiden bilden eine weitere Partei, die Partei G mit 2 Sitzen im Rat, dann sieht das Ergebnis wie folgt aus: Partei A: 6 Sitze, Partei B: 4 Sitze, Partei C bis G: je einen Sitz. Hier erhält die neue Partei G einen Sitz im 15er-Auschuss, der Partei C verloren geht. Ansonsten ändert sich nichts.
So bleibt in unserem hypothetischen Spiel festzuhalten, dass in dem Fall eines Verlustes von 2 Ratsmitgliedern die betroffene Partei C in den 15er-Ausschüssen immer einen Sitz verlieren würde, egal, wie sich die beiden Austreter entscheiden. Treten sie einer kleinen Partei bei, so profitiert nicht die kleine Partei vom Übertritt, sondern vielmehr die zweitgrößte Partei. Da sieht man mal, welch paradoxe Effekte sich in einer solchen Konstellation ergeben können.
In den 9er-Ausschüssen des Rates dagegen gibt es keine Veränderungen.
Also, ich finde das sehr amüsant, aber wie gesagt, das Ganze ist ein Gedankenspiel und rein hypothetisch.
Thema: Schulpolitik
17. November 14 | Autor: antoine favier | 1 Kommentar | Kommentieren
Wie wird der offene Ganztag an den Frechener Grundschulen finanziert?
Eine Frage die den Schulausschuss in der kommenden Woche (26.11.2014) beschäftigen wird.
Die Sache ist auf den ersten Blick relativ unspektakulär, gibt es doch einen Landeszuschuss von 935 Euro je Kind und einen kommunalen Pflichtanteil von 410 Euro je Kind. Also je OGS-Platz fließen mindestens 1.345 Euro. Liegt ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor, so erhöht sich der Landesanteil auf 1.890 Euro.
Dann gibt es jedoch noch einen kommunalen Eigenanteil, sozusagen das Sahnehäubchen, die freiwilligen Leistungen einer Stadt. In Frechen beläuft sich dieser Anteil auf 200 Euro je Kind, liegt ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor, so zahlt die Stadt sogar 610 Euro je Kind.
Das klingt jetzt alles recht großzügig – es relativiert sich aber, wenn man überprüft, wie diese Ausgaben refinanziert werden. Der kommunale Pflichtanteil wird nämlich vollständig durch Elternbeiträge gegenfinanziert. Die Stadt gibt 315.700 Euro für die OGS aus, nimmt aber im Gegenzug 362.711 Euro ein. Der Überschuss in Höhe von 47.000 Euro erhalten die OGS als Einmalzahlungen (4.800 Euro), immerhin.
So bleiben alleine die freiwilligen Leistungen in Höhe von rund 200 Euro je Kind, die die Stadt als zusätzliche Ausgabe je Kind leistet.
Im interkommunalen Vergleich (Rhein-Erft-Kreis) ist die Sachlage uneinheitlich. Bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf landet Frechen auf dem vorletzten Platz. Nur Bedburg zahlt weniger – was einen Rückschluss auf den Stellenwert der Inklusion im Frechener Weltbild zulässt. Ansonsten liegt Frechen im stabilen Mittelfeld.
Eigentlich also nichts übermäßig Erstaunliches. Zum Aufreger wird die Sache erst in dem Moment, in dem man sich fragt, was andere Kommunen für ihren offenen Ganztag aufwenden. Wird in den Nachbarkommunen auch nur das Geld ausgegeben, das über Elternbeiträge eingenommen wird?
Ein Blick nach Hürth belegt, dass es auch ganz anders gehen kann.
Hürth hat im Schuljahr 2013/2014 über Elternbeiträge rund 770.000 Euro eingenommen. Aus städtischen Mitteln hat Hürth aber 1,5 Mio Euro aufgewendet, also auf die Elternbeiträge nochmals 730.000 Euro draufgelegt. Mit anderen Worten: Hürth hat jeden Euro aus Elternbeiträgen verdoppelt, um an allen Schulen einen guten und funktionierenden offenen Ganztag zu gewährleisten.
Also stellt es sich so dar, dass der Stadt Hürth ein Kind im offenen Ganztag rund 50% mehr wert ist, wie der Stadt Frechen.
Problematisch scheint jedoch zu sein, dass rund die Hälfte der freiwilligen Leistungen der Stadt den Offenen Ganztagsschulen nur in Form von Projektmitteln zufließen. Diese Projektmittel müssen jedes Jahr neu beantragt und genehmigt werden. Vor diesem Hintergrund kann eine Offene Ganztagschule mit diesen Mitteln nicht mehrjährig fest kalkulieren, sondern je nach kommunaler Kassenlage ist es nicht ausgeschlossen, dass die Mittel von der Kommune von einem Jahr auf das andere gekürzt oder ganz gestrichen werden.
Dabei werden aus diesen Mitteln große Teile des nachmittäglichen Programms finanziert. Ohne diese Mittel gibt es keine Sport-, Musik-, Tanz- oder Kreativangebote. Auch die Angebote der städtischen Musikschule bspw. werden aus diesen Mitteln finanziert.
NIcht nur, dass Frechen als eine der wohlhabenden Gemeinden des Rhein-Erft-Kreises seine Offenen Ganztagsschulen im Vergleich eher knapp hält, nein, die hierfür zur Verfügung gestellten Mittel entstammen auch noch zu rund 65% den Elternbeiträgen und das was die Stadt nun wirklich freiwillig erbringt, kann jederzeit gestrichen werden.
Kein guter Zustand.
Eine Frage die den Schulausschuss in der kommenden Woche (26.11.2014) beschäftigen wird.
Die Sache ist auf den ersten Blick relativ unspektakulär, gibt es doch einen Landeszuschuss von 935 Euro je Kind und einen kommunalen Pflichtanteil von 410 Euro je Kind. Also je OGS-Platz fließen mindestens 1.345 Euro. Liegt ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor, so erhöht sich der Landesanteil auf 1.890 Euro.
Dann gibt es jedoch noch einen kommunalen Eigenanteil, sozusagen das Sahnehäubchen, die freiwilligen Leistungen einer Stadt. In Frechen beläuft sich dieser Anteil auf 200 Euro je Kind, liegt ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor, so zahlt die Stadt sogar 610 Euro je Kind.
Das klingt jetzt alles recht großzügig – es relativiert sich aber, wenn man überprüft, wie diese Ausgaben refinanziert werden. Der kommunale Pflichtanteil wird nämlich vollständig durch Elternbeiträge gegenfinanziert. Die Stadt gibt 315.700 Euro für die OGS aus, nimmt aber im Gegenzug 362.711 Euro ein. Der Überschuss in Höhe von 47.000 Euro erhalten die OGS als Einmalzahlungen (4.800 Euro), immerhin.
So bleiben alleine die freiwilligen Leistungen in Höhe von rund 200 Euro je Kind, die die Stadt als zusätzliche Ausgabe je Kind leistet.
Im interkommunalen Vergleich (Rhein-Erft-Kreis) ist die Sachlage uneinheitlich. Bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf landet Frechen auf dem vorletzten Platz. Nur Bedburg zahlt weniger – was einen Rückschluss auf den Stellenwert der Inklusion im Frechener Weltbild zulässt. Ansonsten liegt Frechen im stabilen Mittelfeld.
Eigentlich also nichts übermäßig Erstaunliches. Zum Aufreger wird die Sache erst in dem Moment, in dem man sich fragt, was andere Kommunen für ihren offenen Ganztag aufwenden. Wird in den Nachbarkommunen auch nur das Geld ausgegeben, das über Elternbeiträge eingenommen wird?
Ein Blick nach Hürth belegt, dass es auch ganz anders gehen kann.
Hürth hat im Schuljahr 2013/2014 über Elternbeiträge rund 770.000 Euro eingenommen. Aus städtischen Mitteln hat Hürth aber 1,5 Mio Euro aufgewendet, also auf die Elternbeiträge nochmals 730.000 Euro draufgelegt. Mit anderen Worten: Hürth hat jeden Euro aus Elternbeiträgen verdoppelt, um an allen Schulen einen guten und funktionierenden offenen Ganztag zu gewährleisten.
Also stellt es sich so dar, dass der Stadt Hürth ein Kind im offenen Ganztag rund 50% mehr wert ist, wie der Stadt Frechen.
Problematisch scheint jedoch zu sein, dass rund die Hälfte der freiwilligen Leistungen der Stadt den Offenen Ganztagsschulen nur in Form von Projektmitteln zufließen. Diese Projektmittel müssen jedes Jahr neu beantragt und genehmigt werden. Vor diesem Hintergrund kann eine Offene Ganztagschule mit diesen Mitteln nicht mehrjährig fest kalkulieren, sondern je nach kommunaler Kassenlage ist es nicht ausgeschlossen, dass die Mittel von der Kommune von einem Jahr auf das andere gekürzt oder ganz gestrichen werden.
Dabei werden aus diesen Mitteln große Teile des nachmittäglichen Programms finanziert. Ohne diese Mittel gibt es keine Sport-, Musik-, Tanz- oder Kreativangebote. Auch die Angebote der städtischen Musikschule bspw. werden aus diesen Mitteln finanziert.
NIcht nur, dass Frechen als eine der wohlhabenden Gemeinden des Rhein-Erft-Kreises seine Offenen Ganztagsschulen im Vergleich eher knapp hält, nein, die hierfür zur Verfügung gestellten Mittel entstammen auch noch zu rund 65% den Elternbeiträgen und das was die Stadt nun wirklich freiwillig erbringt, kann jederzeit gestrichen werden.
Kein guter Zustand.
Gegenentwürfe