Thema: Schulpolitik
20. Juni 13 | Autor: antoine favier | 1 Kommentar | Kommentieren
Gestern war Schulausschuss. Keine Veranstaltung, die Herzen höher schlagen läßt, Ein bisschen träge, vieles scheint im Vorfeld bereits abgestimmt … aber gestern, ja gestern erlebten wir ein echtes Highlight, sozusagen einen Leckerbissen im politischen Nahkampf.
Man stelle sich mal vor, ein Mitglied des Ausschusses stelle einen Antrag, der Schulausschuss möge beschließen, seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen und der Auschluss sagt: Nö.
Klingt jetzt komisch, war aber so.
Nun also in medias res:
Realschule und Gymnasium werden ab kommendem Schuljahr mehrere Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf aufnehmen müssen, das Recht aller Kinder auf eine Beschulung im Regelschulsystem macht diesen Schritt unumgänglich. Man nennt das Inklusion und aktuell berät der nordrhein-westfälische Landtag das entsprechende Gesetz (9. Schuländerungsgesetz), mit dem die Pflichten der Inklusion in Gesetzestexte gegossen werden.
Der Vertreter der Schulpflegschaften der Grundschulen, Herr Tietz, forderte nun den Schulausschuss auf, zu beschließen, dass die Stadt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten alles tun solle, um diese Schulen bei der Inklusion zu unterstützen. Er bezog sich dabei ausdrücklich auf die entsprechende Passage des Schulgesetzes, die da besagt, dass das Land die Kosten für das Lehrpersonal übernimmt, die Kommune aber für Sachkosten, Hausmeister und Sekretariat aufkommen muss.
Was bedeutet das nun konkret?
Da stellen wir uns mal ganz dumm und denken an einen Jungen mit massiven Sehbeeinträchtigungen. Der benötigt nun einen speziellen Bildschirm für den Schulcomputer, um dem Unterricht folgen zu können. Diesen Bildschirm muss die Kommune bezahlen.
Eigentlich einfach zu verstehen. Nicht aber, wenn man nicht verstehen will. Und dieser Schulausschuss wollte nicht verstehen, denn angeführt vom SPD-Vertreter im Ausschuss wurde die Behauptung aufgestellt, dieser Antrag fordere Dinge, die nicht von der Kommune zu bezahlen seien (bspw. zusätzliches Lehrpersonal). Selbst die Vorsitzende des Ausschusses wiederholte in ihrem Schlussplädoyer nochmals diese von Herrn Tietz mehrfach zurückgewiesene Behauptung. Die Stadtverwaltung hätte vermutlich aufklären können, allein sie tat es nicht. Gegen die einsame Stimme der grünen Vertreterin lehnte der Schulausschuss es ab, seinen Willen zur Unterstützung der Inklusionsbemühungen der Schulen zu bekunden. Also: ein Antrag, der inhaltlich den entsprechenden Paragraphen des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes wiederholte, wurde vom Schulausschuss abgelehnt.
Man darf gespannt sein, ob der Schulausschuss in seiner nächsten Sitzung das 9.Schulrechtsänderungsgesetz für die Gemarkung Frechen für ungültig erklärt. Überraschen sollte es einen nach diesen Erfahrungen aber nicht.
Nun ja, es tröstet, dass sich durch diesen Beschluss nichts ändern wird, die finanziellen Verantwortlichkeiten der Kommune bleiben davon unberührt, einzig, was sich ereignet hat: der Schulausschuss hat sich unsäglich blamiert, hat er doch erklärt, dass er einen Antrag, mit dem die schulische Inklusion förderungsbedürftiger Kinder unterstützt werden sollte, ablehne!
Wie leitete Herr Tietz seinen Antrag ein:
Zu anderen Aspekten dieser Sitzung aber schon, weshalb gilt: Wird fortgesetzt.
Man stelle sich mal vor, ein Mitglied des Ausschusses stelle einen Antrag, der Schulausschuss möge beschließen, seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen und der Auschluss sagt: Nö.
Klingt jetzt komisch, war aber so.
Nun also in medias res:
Realschule und Gymnasium werden ab kommendem Schuljahr mehrere Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf aufnehmen müssen, das Recht aller Kinder auf eine Beschulung im Regelschulsystem macht diesen Schritt unumgänglich. Man nennt das Inklusion und aktuell berät der nordrhein-westfälische Landtag das entsprechende Gesetz (9. Schuländerungsgesetz), mit dem die Pflichten der Inklusion in Gesetzestexte gegossen werden.
Der Vertreter der Schulpflegschaften der Grundschulen, Herr Tietz, forderte nun den Schulausschuss auf, zu beschließen, dass die Stadt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten alles tun solle, um diese Schulen bei der Inklusion zu unterstützen. Er bezog sich dabei ausdrücklich auf die entsprechende Passage des Schulgesetzes, die da besagt, dass das Land die Kosten für das Lehrpersonal übernimmt, die Kommune aber für Sachkosten, Hausmeister und Sekretariat aufkommen muss.
Was bedeutet das nun konkret?
Da stellen wir uns mal ganz dumm und denken an einen Jungen mit massiven Sehbeeinträchtigungen. Der benötigt nun einen speziellen Bildschirm für den Schulcomputer, um dem Unterricht folgen zu können. Diesen Bildschirm muss die Kommune bezahlen.
Eigentlich einfach zu verstehen. Nicht aber, wenn man nicht verstehen will. Und dieser Schulausschuss wollte nicht verstehen, denn angeführt vom SPD-Vertreter im Ausschuss wurde die Behauptung aufgestellt, dieser Antrag fordere Dinge, die nicht von der Kommune zu bezahlen seien (bspw. zusätzliches Lehrpersonal). Selbst die Vorsitzende des Ausschusses wiederholte in ihrem Schlussplädoyer nochmals diese von Herrn Tietz mehrfach zurückgewiesene Behauptung. Die Stadtverwaltung hätte vermutlich aufklären können, allein sie tat es nicht. Gegen die einsame Stimme der grünen Vertreterin lehnte der Schulausschuss es ab, seinen Willen zur Unterstützung der Inklusionsbemühungen der Schulen zu bekunden. Also: ein Antrag, der inhaltlich den entsprechenden Paragraphen des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes wiederholte, wurde vom Schulausschuss abgelehnt.
Man darf gespannt sein, ob der Schulausschuss in seiner nächsten Sitzung das 9.Schulrechtsänderungsgesetz für die Gemarkung Frechen für ungültig erklärt. Überraschen sollte es einen nach diesen Erfahrungen aber nicht.
Nun ja, es tröstet, dass sich durch diesen Beschluss nichts ändern wird, die finanziellen Verantwortlichkeiten der Kommune bleiben davon unberührt, einzig, was sich ereignet hat: der Schulausschuss hat sich unsäglich blamiert, hat er doch erklärt, dass er einen Antrag, mit dem die schulische Inklusion förderungsbedürftiger Kinder unterstützt werden sollte, ablehne!
Wie leitete Herr Tietz seinen Antrag ein:
Warum stelle ich diesen Antrag, das kann man fragen, nachdem die gesetzlichen Grundlagen der Inklusion in Nordrhein-Westfalen immer noch nicht verabschiedet sind.Hierzu gibt es nicht mehr zu sagen.
Womit dann auch zusammenhängt, das umstritten ist, wer was und warum überhaupt bei der Inklusion zahlen soll. Wer hat die Inklusion bestellt und wer muss nun für die Kosten aufkommen? Darum geht es beim Streit zwischen den Kommunen und dem Land. In der oberen Etagen spricht man dann vom Konnexitätsprinzip und meint doch nur: wer kriegt die Rechnung.
Aber ehrlich, das ist nicht wirklich relevant. Es geht hier um zwei Sachen: Erstens die konsequente Anwendung des § 92 Abs. 3 SchulG. Und zweitens: Wir haben Kinder mit Förderbedarf, die wollen unterrichtet werden – an einer Regelschule. Von diesen Kindern wurde die Inklusion bestellt, von Kindern, die wir bisher auf Förderschulen abschieben mit der Behauptung, dort gehe es ihnen besser. Da diese Kinder aber in unserer Gesellschaft leben, ja leben und lernen wollen, ist es Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge, diesen Kinder jede Unterstützung zu geben, die ihnen den Weg mit uns ermöglicht. Die UN-Behindertenrechtskonvention erklärt – bezogen auf das Schulsystem – das Recht auf die Beschulung in einer Regelschule zu einem Menschenrecht. Daran müssen wir uns messen lassen und mir ist kein Menschenrecht bekannt, das unter einen kommunalen Finanzierungsvorbehalt gestellt ist.
Mit diesem Antrag stelle ich daher der Stadt und ihren politischen Vertretern die Frage, was sie bereit sind zu tun, damit die schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft in unserer aller Mitte leben und lernen können.
Zu anderen Aspekten dieser Sitzung aber schon, weshalb gilt: Wird fortgesetzt.
Thema: Inklusion
17. Juni 13 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Zur kommenden Schulausschusssitzung hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefragt, wieviele Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf an den Frechener weiterführenden Schulen angemeldet wurden. In Auszügen veröffentlichen wir hier die Antwort der Verwaltung.
Die Frechener Hauptschule ist zu klein, um diese Kinder alle aufzunehmen. Zudem, so die klare Ansage der Schulaufsicht, muss Inklusion an allen Schulen stattfinden. Im Umkehrschluss läßt sich also annehmen, dass es von Seiten der Schulaufsicht für notwendig erachtet wurde, die Frechener Schulen darauf hinzuweisen.
Man hat im ersten Anlauf wieder die Förderschulen ins Spiel gebracht und versucht dies dahingehend zu verstärken, dass ja Kinder mit einer Hauptschulempfehlung eigentlich auf einem Gymnasium nichts zu suchen hätten. Die Schulaufsicht erklärte klar und deutlich: Der Elternwunsch nach einer Regelschule steht im Vordergrund.
Der Hinweis des Gymnasiums, man sei völlig unvorbereitet wurde von der Schulaufsicht zur Kenntnis genommen, wie in der Vorlgae steht. Das ist Dipolmatensprache für: das interessiert die Schulaufsicht nicht. Man hätte sich an dieser Stelle gewünscht, die Begründung zu lesen …….
Zu guter Letzt kamen Stadtverwaltung und Hauptschule mit dem Vorschlag, mit einer Sondergenehmigung die wenigen Hauptschulkinder auf 3 Züge zu verteilen, um so mehr Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnehmen zu können. Ein Vorschlag mit politischem Charme, denn mit dieser Sondergenehmigung in der Tasche hätte man mehrere Dinge gleichzeitig erreicht:
Eine nach hinten offene Laufzeitverlängerung der Hauptschule und zugleich eine Konzentration der Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf an einer Schule, nämlich der Hauptschule.
Man hätte, durch die Hintertüre, aus der Hauptschule die neue Förderschule gemacht und zugleich erklärt, in Frechen sei die Inklusion schon auf dem besten Wege.
Die Schulverwaltung war wohl wenig amused: der Vorschlag wurde zurückgewiesen.
Die Verwaltungsvorlage endet dann mit der Beschreibung, wie im weiteren Prozess die Kinder den jeweiligen Schulen, also Hauptschule, Realschule und Gymnasium zugewiesen wurden.
Bereits Mitte März wurde der Rhein-Erft-Kreis über die Anmeldungen von 14 GU-SchülerInnen in der Hauptschule informiert; zum derzeitigen Anmeldestand für das Schuljahr 2013/2014 konnten nur 5 Kinder mit Förderbedarf an der Hautpschule verbleiben.Zu Zeiten der verpflichtenden Schulempfehlungen wurde die Mehrzahl dieser Kinder auf Förderschulen verwiesen. Mit der Behindertenrechtskonvention im Rücken ist dieser Umgang mit Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf nicht mehr möglich.
Auf Wunsch der Schulaufsicht lud die Stadtverwaltung die Leiter der weiterführenden Schulen ein.
In dem Gesprächstermin am 25.04.13 informierte die Schulaufsicht dann über den Bedarf, nunmehr 21 Kinder im Übergang von der Grundschule zu versorgen. Sie stellte die klare Erwartung in den Raum, dass alle weiterführende Schulen Kinder aufnehmen, sie andernfalls anordnen werde, dass alle Schulen gleichermaßen aufnehmen.
Die Frechener Hauptschule ist zu klein, um diese Kinder alle aufzunehmen. Zudem, so die klare Ansage der Schulaufsicht, muss Inklusion an allen Schulen stattfinden. Im Umkehrschluss läßt sich also annehmen, dass es von Seiten der Schulaufsicht für notwendig erachtet wurde, die Frechener Schulen darauf hinzuweisen.
Aus dem Gespräch ist festzuhalten:Hinter diesen dürren Worten kann man eine sehr lebhafte Diskussion vermuten, bei der der Schulaufsicht mehrere Optionen vorgeschlagen wurden, um die Inklusion von der Realschule und vorzugsweise dem Gymnasium fern zu halten.
Aus Sicht des Schulträgers sind alle Optionen an den weiterführenden Schulen wie auch der Förderschulen denkbar, die räumlichen und sachlichen Voraussetzungen herstellbar.
Aus Sicht der Schulleitungen war die Alternative, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Verbindung mit der Hauptschulempfehlung z.B. dem Gymnasium zuzuweisen, unglücklich. Aus Sicht der Schulaufsicht stand unverändert der Elternwunsch nach einer allgemeinbildenden Schule im Vordergrund, wozu auch das Gymnasium gehört.
Der Einwand des Gymnasiums, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Schulaufsicht nur den Bedarf für ein Gymnasium kreisweit formuliert hatte und das Gymnasium Frechen vor diesem Hintergrund keine Gelegenheit hatte und bekommen hat, sich auf GU vorzubereiten, wurde zur Kenntnis genommen.
Das Angebot der HSH sowie der Stadtverwaltung, seitens der Schulaufsicht über eine Ausnahme bzgl. der Senkung der Klassenrichtzahl zuzustimmen und für einen dritten Zug zusätzliches Lehrpersonal einzusetzen, wurde zurückgewiesen. Insofern stand abschließend die örtliche Abstimmung der Schulleitungen oder die Weisung der Schulaufsicht im Raum.
Man hat im ersten Anlauf wieder die Förderschulen ins Spiel gebracht und versucht dies dahingehend zu verstärken, dass ja Kinder mit einer Hauptschulempfehlung eigentlich auf einem Gymnasium nichts zu suchen hätten. Die Schulaufsicht erklärte klar und deutlich: Der Elternwunsch nach einer Regelschule steht im Vordergrund.
Der Hinweis des Gymnasiums, man sei völlig unvorbereitet wurde von der Schulaufsicht zur Kenntnis genommen, wie in der Vorlgae steht. Das ist Dipolmatensprache für: das interessiert die Schulaufsicht nicht. Man hätte sich an dieser Stelle gewünscht, die Begründung zu lesen …….
Zu guter Letzt kamen Stadtverwaltung und Hauptschule mit dem Vorschlag, mit einer Sondergenehmigung die wenigen Hauptschulkinder auf 3 Züge zu verteilen, um so mehr Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnehmen zu können. Ein Vorschlag mit politischem Charme, denn mit dieser Sondergenehmigung in der Tasche hätte man mehrere Dinge gleichzeitig erreicht:
Eine nach hinten offene Laufzeitverlängerung der Hauptschule und zugleich eine Konzentration der Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf an einer Schule, nämlich der Hauptschule.
Man hätte, durch die Hintertüre, aus der Hauptschule die neue Förderschule gemacht und zugleich erklärt, in Frechen sei die Inklusion schon auf dem besten Wege.
Die Schulverwaltung war wohl wenig amused: der Vorschlag wurde zurückgewiesen.
Die Verwaltungsvorlage endet dann mit der Beschreibung, wie im weiteren Prozess die Kinder den jeweiligen Schulen, also Hauptschule, Realschule und Gymnasium zugewiesen wurden.
Auf Vermittlung der Verwaltung fand dann am 16.05. ein Termin der weiterführenden Schulen einschl. Förderschule gemeinsam mit den abgebenden Grundschulen statt, um die unterschiedlichen Eigenschaften und Fähigkeiten der betroffenen Kinder auszutauschen, da lediglich die Schule, bei der die Anmeldung erfolgt, also die Hauptschule, diese Informationen vorliegen.Freude über die Inklusion sieht anders aus.
Darüber hinaus war es der Verwaltung wichtig, dass ein weiterer gemeinsamer Termin der unteren und oberen Schulaufsicht, der Frechener Schulleitungen der weiterführenden Schulen sowie der betroffenen Eltern terminiert wird, um die Eltern über die Zuweisung des Förderortes durch die Schulaufsicht entsprechend zu informieren. Dieser Termin fand am 24.05.2013 in der Hauptschule statt.
Thema: Schulpolitik
07. Juni 13 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Der erste Beitrag hier Blog (Febr. 2011) hat sich mit den anstehenden Veränderungen der Frechener Schullandschaft beschäftigt. Er hatte „programmatischen Charakter“ da die lokale Schulpolitik einer der Schwerpunkte des Blogs sein sollte.
Aus diesem Artikel greife ich folgendes Zitat auf:
Es war vorgeschlagen worden, im lokalen Rahmen ein Konzept „Inklusion an Frechener Schulen“ zu entwickeln, bei denen alle in der Stadt tätigen Institutionen, die mit Bildung und Förderung zu tun haben, beteiligt werden sollten.
Die Stadtverwaltung jedoch fand die Rechtslage unübersichtlich und empfahl dem Schulausschuss das Abwarten.
Im November 2012, im NRW-Landtag gibt es eine rot-grüne Mehrheit, die Landesregierung hat das Thema Inklusion zu einem der wichtigsten Themen dieser Legislaturperiode erklärt, entsprechende Gesetze sind in Planung, wurde mittels eines Bürgerantrags erneut versucht, das Thema Inklusion zu platzieren. Im Bürgerantrag wurde insbesondere folgende Übergangsvorschrift zitiert:
„Eltern können die Rechte auf Gemeinsames Lernen … für ihre Kinder geltend machen, die ab dem Schuljahr 2013/14 … die Klassen 5 einer weiterführenden Schule … besuchen werden.“
Vor dem Hintergrund, dass es seit zwei Jahren keine verpflichtende Schulempfehlung für die weiterführenden Schulen gibt, bedeutet dies, dass förderungsbedürftige Kinder ab dem kommenden Schuljahr jede, aber auch jede weiterführende Schule besuchen dürfen. Die Stadt war also aufgerufen, sich des Themas anzunehmen, denn:
Nun haben wir Juni 2013 und die Stadt steht vor den Trümmern ihrer Politik und muss sich im Grunde eingestehen, dass sie ihrer Verantwortung für eben die schwächsten Mitglieder der Stadtgesellschaft nicht gerecht geworden ist.
Es ist geschehen, was geschehen musste. Schon zum kommenden Schuljahr wollen mehr Eltern ihre förderbedürftigen Kinder an einer Regelschule unterrichtet sehen, als wohl von der Stadtverwaltung angenommen. Da eine normale Klasse nicht unbegrenzt förderbedürftige Kinder aufnehmen kann, kommen nur wenige dieser Kinder an der Frechener Hauptschule unter. Den Rest hätte man früher zwangsweise auf die Förderschulen verfrachtet. Das geht ja nun nicht mehr. Also wurde entschieden, dass sowohl die lokale Realschule als auch das Gymnasium förderbedürftige Kinder aufnehmen müssen.
So schreibt das städtische Gymnasium aktuell die Eltern an, deren Kinder für die nun neu zu bildende integrative Klasse vorgesehen sind:
So schnell hat man in Frechen nicht damit gerechnet …
Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Man kann es auch anders formulieren: Stadtverwaltung und Politik wurden mehrfach – auch von der Fraktion Bündnis90/die Grünen - auf diese zu erwartenden Entwicklungen hingewiesen. Die Stadt hat jede, aber auch jede Beschäftigung mit diesem Thema verweigert, so wie sie auch noch im November 2012 von einem ungefährdeten Fortbestand der Hauptschule ausgegangen ist und wohl insgeheim glaubte und hoffte, „Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf“ auf der Hauptschule konzentrieren zu können, um Realschule und Gymnasium von den Anmutungen der Inklusion zu schützen.
Das war wohl nix.
Die Hautschule schrumpft sich zu Tode, die Inklusion kommt schneller als geglaubt, die Schulen sind nicht vorbereitet und wir können fest davon ausgehen, dass wir im Schulausschuss zu hören bekommen werden, dass daran alleine die Landesregierung schuld sei.
Deshalb nochmals ins Stammbuch von Politik und Stadtverwaltung:
„Behinderte und förderbedürftigte Kinder zählen zu den schwächsten Mitgliedern der Stadtgesellschaft. Ihnen gegenüber hat die Stadt eine besondere Verantwortung.“
Aus diesem Artikel greife ich folgendes Zitat auf:
InklusionDem vorausgehend war bereits im Juni 2010 mittels eines Bürgerantrags versucht worden, das Thema Inklusion in der politischen Debatte zu platzieren.
Auch hier wird es spannend werden. Die Landesregierung bastelt an einem Inklusionsplan für das ganze Land. Die Kommunen sollten das als Hinweis darauf verstehen, dass die Einbeziehung behinderter Menschen in den Alltag, ins ganz normale Leben, auf der politischen Agenda steht.
Bezogen auf unsere Schullandschaft bedeutet das:
eine wahrscheinlich sogar kurzfristige Ausdünnung der Förderschulen und damit zwingend der Verbleib von Kindern mit Behinderungen, Integrationsproblemen etc. in den Grundschulen vor Ort. Und nur wenige Jahre später werden diese Kinder, die bisher auf Förderschulen abgeschoben wurden, darauf pochen, an weiterführenden Schulen angemessen gefödert zu werden.
ein Recht behinderter Kinder auf eine Beschulung in einer wohnortnahen Schule und zwar in Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien.
Ohne hier über pädagogische Veränderungen reden zu wollen, bedeutet dies, dass unsere Frechener Schulen in einem überschaubaren Zeitraum behindertengerecht ausgebaut werden müssen. Es kann auch bedeuten, dass sich die Raumanforderungen verändern, weil Klassen mit behinderten Kindern vielleicht kleiner sein werden, weil andere Hygieneräume benötigt werden, weil Therapieräume erforderlich sein werden.
Es war vorgeschlagen worden, im lokalen Rahmen ein Konzept „Inklusion an Frechener Schulen“ zu entwickeln, bei denen alle in der Stadt tätigen Institutionen, die mit Bildung und Förderung zu tun haben, beteiligt werden sollten.
Die Stadtverwaltung jedoch fand die Rechtslage unübersichtlich und empfahl dem Schulausschuss das Abwarten.
Viel eher führt das von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Vorgehen dazu, dass die Diskriminierung behinderter Kinder durch Nichtstun fortgesetzt wird. Es stellt sich natürlich auch die Frage, ob die durch die Un-BRK geforderten "angemessenen Vorkehrungen" mit dem Einbau von Rampen und rollstuhlgerechter Toiletten Genüge getan ist, einen Eindruck jedoch den die Vorlage der Stadtverwaltung erweckt. In unserem Inklusionsantrag haben wir von Kindern mit besonderem Förderbedarf gesprochen, für die Räumlichkeiten und Hilfsmittel vorzuhalten sind.Dafür versprach die damalige Vorsitzende des Schulausschusses, dass der Schulausschuss sich in 2011 intensiv der Frage der Inklusion widmen werde. Es gab denn wohl in diesem Jahr auch einen Fachvortrag eines ausgewiesenen Inklusionsexperten, Prof. Dr. Wocken. Ob dessen Anregungen in der täglichen Arbeit der Verwaltung Eingang gefunden haben, läßt sich bisher jedoch nicht erkennen.
Im November 2012, im NRW-Landtag gibt es eine rot-grüne Mehrheit, die Landesregierung hat das Thema Inklusion zu einem der wichtigsten Themen dieser Legislaturperiode erklärt, entsprechende Gesetze sind in Planung, wurde mittels eines Bürgerantrags erneut versucht, das Thema Inklusion zu platzieren. Im Bürgerantrag wurde insbesondere folgende Übergangsvorschrift zitiert:
„Eltern können die Rechte auf Gemeinsames Lernen … für ihre Kinder geltend machen, die ab dem Schuljahr 2013/14 … die Klassen 5 einer weiterführenden Schule … besuchen werden.“
Vor dem Hintergrund, dass es seit zwei Jahren keine verpflichtende Schulempfehlung für die weiterführenden Schulen gibt, bedeutet dies, dass förderungsbedürftige Kinder ab dem kommenden Schuljahr jede, aber auch jede weiterführende Schule besuchen dürfen. Die Stadt war also aufgerufen, sich des Themas anzunehmen, denn:
„Die Stadt trägt die Verantwortung für alle ihre Bürgerinnen und Bürger. Behinderte und förderbedürftigte Kinder zählen zu den schwächsten Mitgliedern der Stadtgesellschaft. Ihnen gegenüber hat die Stadt eine besondere Verantwortung.“Die Stadtverwaltung lehnte auch diesen zweiten Vorstoß ab, da die in Diskussion befindlichen Gesetze noch nicht verabschiedet seien.
Nun haben wir Juni 2013 und die Stadt steht vor den Trümmern ihrer Politik und muss sich im Grunde eingestehen, dass sie ihrer Verantwortung für eben die schwächsten Mitglieder der Stadtgesellschaft nicht gerecht geworden ist.
Es ist geschehen, was geschehen musste. Schon zum kommenden Schuljahr wollen mehr Eltern ihre förderbedürftigen Kinder an einer Regelschule unterrichtet sehen, als wohl von der Stadtverwaltung angenommen. Da eine normale Klasse nicht unbegrenzt förderbedürftige Kinder aufnehmen kann, kommen nur wenige dieser Kinder an der Frechener Hauptschule unter. Den Rest hätte man früher zwangsweise auf die Förderschulen verfrachtet. Das geht ja nun nicht mehr. Also wurde entschieden, dass sowohl die lokale Realschule als auch das Gymnasium förderbedürftige Kinder aufnehmen müssen.
So schreibt das städtische Gymnasium aktuell die Eltern an, deren Kinder für die nun neu zu bildende integrative Klasse vorgesehen sind:
Die Klasse 5a wird eine ganz besondere Klasse sein. Zu ihr werden drei oder vier Kinder gehören, die einer besonderen Förderung bedürfen. Diese Kinder waren bisher im gemeinsamen Unterricht an der Grundschule, und ihre Eltern haben sie an der Hauptschule für das kommende Schuljahr angemeldet. Da die Anmeldezahlen an der Hauptschule aber niedriger sind als erwartet, können nicht alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Hauptschule aufgenommen werden.“
Wir wollen ihnen ganz offen sagen, dass uns diese Entwicklung überrascht. So schnell hat man in Frechen nicht damit gerechnet, dass Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf an der Realschule und dem Gymnasium aufgenommen werden.Ist es nicht herrlich?
So schnell hat man in Frechen nicht damit gerechnet …
Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Man kann es auch anders formulieren: Stadtverwaltung und Politik wurden mehrfach – auch von der Fraktion Bündnis90/die Grünen - auf diese zu erwartenden Entwicklungen hingewiesen. Die Stadt hat jede, aber auch jede Beschäftigung mit diesem Thema verweigert, so wie sie auch noch im November 2012 von einem ungefährdeten Fortbestand der Hauptschule ausgegangen ist und wohl insgeheim glaubte und hoffte, „Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf“ auf der Hauptschule konzentrieren zu können, um Realschule und Gymnasium von den Anmutungen der Inklusion zu schützen.
Das war wohl nix.
Die Hautschule schrumpft sich zu Tode, die Inklusion kommt schneller als geglaubt, die Schulen sind nicht vorbereitet und wir können fest davon ausgehen, dass wir im Schulausschuss zu hören bekommen werden, dass daran alleine die Landesregierung schuld sei.
Deshalb nochmals ins Stammbuch von Politik und Stadtverwaltung:
„Behinderte und förderbedürftigte Kinder zählen zu den schwächsten Mitgliedern der Stadtgesellschaft. Ihnen gegenüber hat die Stadt eine besondere Verantwortung.“
Gegenentwürfe