Thema: Zuckungen
23. Mai 13 | Autor: antoine favier | 2 Kommentare | Kommentieren
Es ist schon überraschend, wie sich in Frechen die Dinge so vermischen.
Zum 1. August 2013 greift der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz schon für die einjährigen Kinder. Wie der KStA am 16. Mai berichtet hat, darf Eltern ein Tagespflegeplatz bei einer Tagesmutter / ~vater nicht mehr kosten als ein Kitaplatz. Bisher war es so, dass ein Platz bei einer Tagesmutter mit rund 7 Euro je Stunde zu Buche schlug, die Stadt hat davon 4 Euro übernommen. Der Rest verblieb bei den Eltern und dies unabhängig vom Einkommen. Der Eigenanteil für einen Kitaplatz jedoch ist einkommensabhängig gestaffelt. Bei einer Betreuungszeit von 45 Stunden je Woche addierten sich die von den Eltern zu tragenden Mehrkosten für eine Tagesmutter auf 540 Euro im Monat.
Bis zum 1. August 2013 also war die Betreuung eines Kleinkindes bei einer Tagesmutter etwas, was sich nur gutverdienende Eltern leisten konnten, da 3 Euro Eigenanteil je Stunde zu zahlen waren, gleichgültig über welches Einkommen die Eltern verfügten. Das hat die Stadt bis heute nicht interessiert.
Nun aber gibt es Rechtsgutachten, die besagen, dass ab dem 1. August 2013 eben diese Zusatzkosten nicht mehr von den Eltern bezahlt werden müssen, sondern von der Kommune. In der Stadt gibt es ca. 150 Betreuungsplätze bei Tagesmüttern, auf die die Stadt angewiesen ist. Sie hat diese Plätze in ihren Bedarfsberechnungen fest einkalkuliert, da sie andernfalls den Rechtsanspruch nicht erfüllen kann. Mit anderen Worten, die Stadt ist auf die Tagesmütter und Tagesväter angewiesen.
Nun könnte die Stadt ja diese Personen anstellen, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllen zu können. Einfacher und flexibler jedoch fährt die Stadt, wenn sie dafür Freiberufler einspannt. Sie spart sich Lohnkosten, sie spart Arbeitgeberkosten, sie muss keine Kindergärten bauen und einrichten. Zudem verbleibt das wirschaftliche Risiko, dass weniger Kinder zu betreuen sind, als man Ressourcen zur Verfügung stellt, bei den freiberuflich tätigen Tagesmüttern und ~vätern.
Negativ an dieser ganzen Konstellation ist aber, dass die Tagesmütter und ~väter der Meinung sind, dass ihre Tätigkeit pro Kind und Stunde zumindest 7 Euro wert ist, was vor dem Hintergrund jeglicher fehlender sozialer Absicherung und des wirtschaftliche Risikos einer freiberuflichen Existenz nicht übermäßig üppig erscheint. Der Stadt jedoch ist es zu üppig. Deshalb sollen die Tagersmütter und ~väter auf Einnahmen verzichten. Die Stadt will pro Kind maximal 5 Euro zahlen, dafür darf den Eltern nichts mehr in Rechnung gestellt werden.
Die Stadt übt sich im „Lohndumping“.
Die Erfüllung des Rechtsanspruchs soll die Kommune möglichst wenig kosten und die Kommune scheint willens, die Kostenreduktion auf dem Rücken der Tagesmütter und ~väter auszutragen.
Und zu allem Überfluss erklärt der sozialdemokratische Beigeordnete Herr Uttecht laut KStA:
Die Einkommenskürzungen, die hier geplant sind, führen im Zweifelsfall dazu, dass die Tagersmütter und ~väter sich an die Arbeitsagentur wenden müssen, um ihr dann zu geringes Entgelt via Hartz IV aufstocken zu lassen.
Wer, um alles in der Welt, protestiert lauthals gegen diese Form der Subventionierung unzureichend bezahlter Arbeitsverhältnisse? Die FDP? Die CDU?

Zum 1. August 2013 greift der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz schon für die einjährigen Kinder. Wie der KStA am 16. Mai berichtet hat, darf Eltern ein Tagespflegeplatz bei einer Tagesmutter / ~vater nicht mehr kosten als ein Kitaplatz. Bisher war es so, dass ein Platz bei einer Tagesmutter mit rund 7 Euro je Stunde zu Buche schlug, die Stadt hat davon 4 Euro übernommen. Der Rest verblieb bei den Eltern und dies unabhängig vom Einkommen. Der Eigenanteil für einen Kitaplatz jedoch ist einkommensabhängig gestaffelt. Bei einer Betreuungszeit von 45 Stunden je Woche addierten sich die von den Eltern zu tragenden Mehrkosten für eine Tagesmutter auf 540 Euro im Monat.
Bis zum 1. August 2013 also war die Betreuung eines Kleinkindes bei einer Tagesmutter etwas, was sich nur gutverdienende Eltern leisten konnten, da 3 Euro Eigenanteil je Stunde zu zahlen waren, gleichgültig über welches Einkommen die Eltern verfügten. Das hat die Stadt bis heute nicht interessiert.
Nun aber gibt es Rechtsgutachten, die besagen, dass ab dem 1. August 2013 eben diese Zusatzkosten nicht mehr von den Eltern bezahlt werden müssen, sondern von der Kommune. In der Stadt gibt es ca. 150 Betreuungsplätze bei Tagesmüttern, auf die die Stadt angewiesen ist. Sie hat diese Plätze in ihren Bedarfsberechnungen fest einkalkuliert, da sie andernfalls den Rechtsanspruch nicht erfüllen kann. Mit anderen Worten, die Stadt ist auf die Tagesmütter und Tagesväter angewiesen.
Nun könnte die Stadt ja diese Personen anstellen, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllen zu können. Einfacher und flexibler jedoch fährt die Stadt, wenn sie dafür Freiberufler einspannt. Sie spart sich Lohnkosten, sie spart Arbeitgeberkosten, sie muss keine Kindergärten bauen und einrichten. Zudem verbleibt das wirschaftliche Risiko, dass weniger Kinder zu betreuen sind, als man Ressourcen zur Verfügung stellt, bei den freiberuflich tätigen Tagesmüttern und ~vätern.
Negativ an dieser ganzen Konstellation ist aber, dass die Tagesmütter und ~väter der Meinung sind, dass ihre Tätigkeit pro Kind und Stunde zumindest 7 Euro wert ist, was vor dem Hintergrund jeglicher fehlender sozialer Absicherung und des wirtschaftliche Risikos einer freiberuflichen Existenz nicht übermäßig üppig erscheint. Der Stadt jedoch ist es zu üppig. Deshalb sollen die Tagersmütter und ~väter auf Einnahmen verzichten. Die Stadt will pro Kind maximal 5 Euro zahlen, dafür darf den Eltern nichts mehr in Rechnung gestellt werden.
Die Stadt übt sich im „Lohndumping“.
Die Erfüllung des Rechtsanspruchs soll die Kommune möglichst wenig kosten und die Kommune scheint willens, die Kostenreduktion auf dem Rücken der Tagesmütter und ~väter auszutragen.
Und zu allem Überfluss erklärt der sozialdemokratische Beigeordnete Herr Uttecht laut KStA:
„Als Teil des Betreuungsangebotes der Stadt dürfe sich die Tagespflege nicht dahin entwickeln, dass sich nur gut verdienende Eltern eine Tagesmutter leisten könnten, sagt Uttecht.“Nein, Herr Uttecht, bisher war die Tagespflege ein Angebot für gut verdienende Eltern, erst jetzt wird sie „demokratisiert“ und damit allen zugänglich. Im Gegenzug jedoch den Tagesmüttern das Entgelt um 30% zu kürzen, das ist mit sozialdemokratischen Grundsätzen kaum vereinbar. Wer, um alles in der Welt, kämpft denn für einen fairen Mindestlohn? Die FDP? Die CDU?

Wer, um alles in der Welt, protestiert lauthals gegen diese Form der Subventionierung unzureichend bezahlter Arbeitsverhältnisse? Die FDP? Die CDU?

Thema: Inklusion
21. Mai 13 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Der Pionier der Euthanasieforschung ist tot. Er starb am 18.05.2013 in Frankfurt an einer schweren Krebserkrankung.
1983 veröffentlichte Ernst Klee das Standardwerk zum nationalsozialistischen Krankenmord: „Euthanasie im NS-Staat. Die Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Auch 30 Jahre nach dem ersten Erscheinen ist es, regelmäßig erweitert und ergänzt, das Standardwerk zu diesem Thema.

Noch 1964 schrieb die ZEIT über ein Büchlein* eine kurze Notiz die folgendermaßen eingeleitet wurde:
Was wir heute zu diesem Thema wissen, verdankt die deutsche Gesellschaft ihm, auch dadurch, dass er die nachfolgende akademische Forschung angeregt hat.
Und er hat, aller Wissenschaftlichkeit zum Trotz, niemals die Subjekte seines Interesses aus den Augen verloren: die behinderten Menschen und ihr Recht auf ihre Eigenarten, die in ihrer Andersartigkeit die Vielfalt menschlicher Entwicklungsmöglichkeiten repräsentieren.
Nie wieder, so kann man Ernst Klee verstehen, wollte er ein solches Zitat hören:
* (Hans Christoph von Hase (Hg.): Evangelische Dokumente zur Ermordung der „unheilbar Kranken“ unter der nationalsozialistischen Herrschaft in den Jahren 1939–1945.)
1983 veröffentlichte Ernst Klee das Standardwerk zum nationalsozialistischen Krankenmord: „Euthanasie im NS-Staat. Die Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Auch 30 Jahre nach dem ersten Erscheinen ist es, regelmäßig erweitert und ergänzt, das Standardwerk zu diesem Thema.

Noch 1964 schrieb die ZEIT über ein Büchlein* eine kurze Notiz die folgendermaßen eingeleitet wurde:
Es gibt noch keine auf eingehender Forschung beruhende geschichtliche Gesamtdarstellung der sogenannten Euthanasie. Bis diese Geschichte geschrieben werden kann, wird noch einige Zeit vergehen (…)Es bedurfte weiterer 20 Jahre und eines Ernst Klee, bis diese Lücke erstmalig gefüllt wurde.
Was wir heute zu diesem Thema wissen, verdankt die deutsche Gesellschaft ihm, auch dadurch, dass er die nachfolgende akademische Forschung angeregt hat.
Und er hat, aller Wissenschaftlichkeit zum Trotz, niemals die Subjekte seines Interesses aus den Augen verloren: die behinderten Menschen und ihr Recht auf ihre Eigenarten, die in ihrer Andersartigkeit die Vielfalt menschlicher Entwicklungsmöglichkeiten repräsentieren.
Nie wieder, so kann man Ernst Klee verstehen, wollte er ein solches Zitat hören:
Das Dilemma der Behindertenhilfe besteht hauptsächlich darin, daß eine bessere Behandlung und Betreuung der Behinderten die Lebenserwartung dieser Mitmenschen erhöht und so die Zahl der Behinderten ansteigen läßt.“So sprach der der Humangenetiker Ernst Wendt, Vorsitzende der „Stiftung für das behinderte Kind“ von 1974 bis 1979,
„treffender müßte es heißen: gegen das behinderte Kind„,der Begründer der modernen genetischen Beratung, der seine wissenschaftliche Karriere Medizinern verdankte, die alle tief in die Eutahnasiemorde verstrickt gewesen waren, die nach 1945 bruchlos ihre Karrieren fortsetzen und versehen mit allen akademischen und gesellschaftlichen Würden beenden konnten.
* (Hans Christoph von Hase (Hg.): Evangelische Dokumente zur Ermordung der „unheilbar Kranken“ unter der nationalsozialistischen Herrschaft in den Jahren 1939–1945.)
Thema: Briefe an die LeserInnen
15. Mai 13 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Sie sind ja nun nicht nur im nordrhein-westfälischen Landtag und dortselbst sogar noch im Schulausschuss, Sie sind ja auch im hiesigen Kreistag und im Frechener Stadtrat und Beisitzerin im Vorstand des Ortsvereins. Also eigentlich eine einflussreiche Politikerin.
Jetzt haben Sie erstmals im Landtag das Wort ergriffen. Zu einem schulpolitischen Thema, zum Abitur. Und dabei Worte von ewiger Schönheit gefunden für eben dasselbe:
Jetzt haben Sie erstmals im Landtag das Wort ergriffen. Zu einem schulpolitischen Thema, zum Abitur. Und dabei Worte von ewiger Schönheit gefunden für eben dasselbe:
„das Abitur ist ein wichtiger Schritt in das Berufsleben, es ist für viele Schüler die Ein-trittskarte zu einer erfüllenden Berufswahl und oft zukunftsweisend. (…). Alles, was uns diesem Ziel näher bringt, ist gut für unsere Kinder.“Da stimmt doch jede Silbe, Frau D’Moch-Schweren, ehrlich – was uns jetzt noch etwas erstaunt: eigentlich ist das doch ein Plädoyer für die schnelle Gründung einer Gesamtschule in eben Ihrem Heimatort. Als einflussreiche Politikerin … könnten Sie da nicht was tun für und zwar dalli?
Gegenentwürfe