Dienstag, 21. Mai 2013
Thema: Inklusion
Der Pionier der Euthanasieforschung ist tot. Er starb am 18.05.2013 in Frankfurt an einer schweren Krebserkrankung.
1983 veröffentlichte Ernst Klee das Standardwerk zum nationalsozialistischen Krankenmord: „Euthanasie im NS-Staat. Die Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Auch 30 Jahre nach dem ersten Erscheinen ist es, regelmäßig erweitert und ergänzt, das Standardwerk zu diesem Thema.


Noch 1964 schrieb die ZEIT über ein Büchlein* eine kurze Notiz die folgendermaßen eingeleitet wurde:
Es gibt noch keine auf eingehender Forschung beruhende geschichtliche Gesamtdarstellung der sogenannten Euthanasie. Bis diese Geschichte geschrieben werden kann, wird noch einige Zeit vergehen (…)
Es bedurfte weiterer 20 Jahre und eines Ernst Klee, bis diese Lücke erstmalig gefüllt wurde.
Was wir heute zu diesem Thema wissen, verdankt die deutsche Gesellschaft ihm, auch dadurch, dass er die nachfolgende akademische Forschung angeregt hat.
Und er hat, aller Wissenschaftlichkeit zum Trotz, niemals die Subjekte seines Interesses aus den Augen verloren: die behinderten Menschen und ihr Recht auf ihre Eigenarten, die in ihrer Andersartigkeit die Vielfalt menschlicher Entwicklungsmöglichkeiten repräsentieren.
Nie wieder, so kann man Ernst Klee verstehen, wollte er ein solches Zitat hören:
Das Dilemma der Behindertenhilfe besteht hauptsächlich darin, daß eine bessere Behandlung und Betreuung der Behinderten die Lebenserwartung dieser Mitmenschen erhöht und so die Zahl der Behinderten ansteigen läßt.“
So sprach der der Humangenetiker Ernst Wendt, Vorsitzende der „Stiftung für das behinderte Kind“ von 1974 bis 1979,
„treffender müßte es heißen: gegen das behinderte Kind„,
der Begründer der modernen genetischen Beratung, der seine wissenschaftliche Karriere Medizinern verdankte, die alle tief in die Eutahnasiemorde verstrickt gewesen waren, die nach 1945 bruchlos ihre Karrieren fortsetzen und versehen mit allen akademischen und gesellschaftlichen Würden beenden konnten.
* (Hans Christoph von Hase (Hg.): Evangelische Dokumente zur Ermordung der „unheilbar Kranken“ unter der nationalsozialistischen Herrschaft in den Jahren 1939–1945.)




Mittwoch, 15. Mai 2013
Sie sind ja nun nicht nur im nordrhein-westfälischen Landtag und dortselbst sogar noch im Schulausschuss, Sie sind ja auch im hiesigen Kreistag und im Frechener Stadtrat und Beisitzerin im Vorstand des Ortsvereins. Also eigentlich eine einflussreiche Politikerin.
Jetzt haben Sie erstmals im Landtag das Wort ergriffen. Zu einem schulpolitischen Thema, zum Abitur. Und dabei Worte von ewiger Schönheit gefunden für eben dasselbe:
„das Abitur ist ein wichtiger Schritt in das Berufsleben, es ist für viele Schüler die Ein-trittskarte zu einer erfüllenden Berufswahl und oft zukunftsweisend. (…). Alles, was uns diesem Ziel näher bringt, ist gut für unsere Kinder.“
Da stimmt doch jede Silbe, Frau D’Moch-Schweren, ehrlich – was uns jetzt noch etwas erstaunt: eigentlich ist das doch ein Plädoyer für die schnelle Gründung einer Gesamtschule in eben Ihrem Heimatort. Als einflussreiche Politikerin … könnten Sie da nicht was tun für und zwar dalli?




Montag, 13. Mai 2013
Also, eigentlich … gar nicht.
Wie die Grünen aktuell berichten, verfolgt die Verwaltung die an dieser Stelle im Dezember 2012 beschriebene Strategie des Aussitzens.

Das Verfahren hatte der Frechener Schuldezernent in einem Schreiben an die Mitglieder des Schulausschusses beschrieben:
Dem SchulA habe ich zusätzlich empfohlen, nach Klärung des Zeitpunktes der Machbarkeit den anlassbezogenen SEP in Auftrag zu geben, den Entwurf vorzuberaten, ggfls. Varianten auszuschließen und auf dieser Grundlage dann eine Elternbefragung zur Bedürfnisfeststellung durchzuführen. Deren Ergebnis kann dann in den SEP-Entwurf einfließen, der dann vom Rat beschlossen wird.
Der jüngste Beschluss des SchA zu Erarbeitung eines SEP kann verwaltungsseitig zur Abfrage von Angeboten genutzt werden. Eine Beauftragung setzt aber voraus, dass das Zeitfenster bestimmt wird, ab dem der Gutachter die 5 Jahre zum Nachweis der Nachhaltigkeit berechnet. Das wurde noch nicht bestimmt.
Also: ein Schulentwicklungsplan kann erst beauftragt werden, wenn ein möglicher Eröffnungstermin für eine Gesamtschule definiert ist. Über den Termin aber entscheidet nicht die Verwaltung, sondern die politischen Gremien. Bis heute jedoch hat der Schulausschuss sich des Themas Gesamtschule nicht wieder angenommen. Die Verwaltung schweigt, der Schulausschuss schweigt und der Rat, der über die Auftragsvergabe eines Schulentwicklungsplanes entscheiden soll, ja der schweigt auch. Und die Parteien? Bis heute: Schweigen im Walde. Keine SPD, kein Soziales Bündnis, keine Perspektive haben sich bisher des Themas angenommen, trotz aller hehren Formulierungen in den jeweiligen Haushaltsreden.

Nun ja, genau so wurde es hier im Blog ja bereits vorhergesagt, aber es ist immer wieder erstaunlich, wie durchschaubar das Verhalten von Politik und Verwaltung sind.
„Bis zum 31.12.2013 ist der Schulentwicklungsplan anlassbezogen fortgeschrieben sowie im Schulausschuss vorgestellt“.
Genau so steht es im kürzlich verabschiedeten Haushalt der Stadt Frechen, es wurden sogar Mittel für den Schulentwicklungsplan zurückgestellt.

Es ist nun aber nicht zwingend so, dass solche Ziele auch erreicht werden müssen. Erreichungsgrade werden in Frechen mit Smileys dargerstellt. Für das Thema Gesamtschule wurde wohl bereits im vergangenen Dezember dieser Smiley reserviert:
Man darf annehmen, dass genau das so gewollt ist, denn zwar wollen viele Eltern eine Gesamtschule, doch was interessiert in der Frechener Politik so etwas Randständiges wie der Wunsch vieler Eltern?

Eben, sehr wenig bis gar nichts.