Mittwoch, 27. März 2013
Thema: Benzelrath
Frisch von Radio Erft auf den Tisch:

Baustopp in Frechen.
Weil sich eine Anwohnerin gestört fühlt, muss eine Immobiliengesellschaft in Frechen den Bau zweier Mehrfamilienhäuser stoppen. Das Verwaltungsgericht Köln hat erklärt, dass der Bau der Häuser rücksichtslos ist.
Rund 40 Wohnungen sollten auf dem unbebauten Grundstück entstehen. Und zwar direkt neben dem Grundstück der Klägerin. Sie befürchtet, dass die Gebäude zu groß sind und ihrem Grundstück das Licht nehmen. Auch die Ruhe in ihrem Garten werde gestört. Außerdem sei die anliegende Straße für die zusätzliche Anzahl an Autos zu klein.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Neubau der Nachbarin nicht zuzumuten ist. Die Einschränkungen seien zu massiv und es entstehe der Eindruck, dass ihr Grundstück nicht mehr eigenständig, sondern Teil des Baugrundstückes sei.

© Radio Erft

Und hier berichtet der Stadtanzeiger

Ausführlicher und informativer der Bericht der Rundschau




Donnerstag, 21. März 2013
Noch finden diese Ereignisse nicht in Frechen statt. Aber lange ist der Weg nicht mehr.
Sachverhalt:
Gemäß § 81 sind Schulträger verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie stellen sicher, dass in den Schulen Klassen nach den Vorgaben des Ministeriums gebildet werden können.
Hauptschulen müssen mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben. (...) Für die Fortführung einer Schule gelten die gemäß § 6 der Verordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW festgesetzten Klassenbildungswerte und die Mindestzügigkeiten gemäß § 82 SchulG NRW. Gemäß § 6 Abs. 4 der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW gilt für die Eingangsklassen bestehender Hauptschulen eine Bandbreite von 18 bis 30 Schülerinnen und Schülern (Klassenfrequenzrichtwert = 24). Erreicht eine Schule im Anmeldeverfahren die erforderliche Mindestzahl für die Einrichtung einer Eingangsklasse nicht und liegen auch keine Ausnahmetatbestände des § 82 SchulG NRW vor, ist der Schulträger verpflichtet, eine Entscheidung über die Zukunft der Schule zu treffen.
Das Schulamt für den Kreis Viersen hat mit Bericht vom 16. März 2012 der Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 42 H mitgeteilt, dass auf Grund der Anmeldungen für das Schuljahr 2012/13 keine Klasse 5 an der Gemeinschaftshauptschule Niederkrüchten zustande kommt und gemäß § 82 Abs. 1 SchulG und derVO zu § 93 Abs. 2 SchulG der Schulleitung der Gemeinschaftshauptschule Niederkrüchten die Bildung einer Eingangsklasse zu untersagen sei.
So liest es sich in den Unterlagen der Stadt Niederkrüchten, wenn eine Schule von amts wegen geschlossen wird.

Die Gemeinschaftshauptschule Frechen hat für das kommende Schuljahr noch 40 Anmeldungen. Davon 35 Kinder ohne Förderbedarf und 5 Kinder mit Förderbedarf. Laut dem heute veröffentlichtem Artikel der Rundschau, gibt es 8 Kinder mit einer Hauptschulempfehlung, die noch keine Schulanmeldung nachgewiesen haben. Auf diese 8 Kinder hofft die Hauptschule, um weitere Kinder mit Förderbedarf aufnehmen zu können.
Es bestätigen sich hier also unsere schon länger gemachten Vorhersagen:
Die Hauptschule hat ihre gesellschaftliche Anerkennung verloren. Die Anmeldezahlen der Kindern ohne Förderbedarf reichen bereits nicht mehr aus, um einen normalen Schulbetrieb zu gewährleisten. In ihrer Not bedient sich die Hauptschule bei den Kindern mit Förderbedarf. Dieses Vorgehen wird nun mit dem Thema Inklusion verknüpft. Dabei trägt das Modell nicht. Um überhaupt einen vernünftigen Unterricht für alle Kinder darstellen zu können, muss es ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kinder mit und ohne Förderbedarf geben. Da aber immer weniger Kinder ohne Förderbedarf an der Hauptschule angmeldet werden, wird auch diese Notmaßnahme die Hauptschule nicht retten.
Der Zeitpunkt zu dem die Hauptschule schließen muss, scheint berechenbar.

Soll in Frechen wirklich so lange gewartet werden, bis die Schule von amts wegen geschlossen wird?

Im übrigen scheint die Planungssicherheit in Frechen verloren zu gehen. Auch wenn aktuell der Stadt für 22 Kinder noch keine Anmeldung vorliegt, so sind im Vergleich zu den Zahlen des letzten Schuljahres starke Schwankungen zu beobachten. Vergangenes Jahr wurden 113 (35,7% aller Anmeldungen) Kinder an der Realschule angemeldet und 153 (48%) am Gymnasium. Dieses Jahr meldet die Realschule 157 Anmeldungen (42,7%) und das Gymnasium 161 (44%).
Vielleicht sehen wir hier Rückwirkungen der gescheiterten Sekundarschulgründung in Pulheim, in der Art, dass Eltern ihre Kinder lieber an der bestandssicheren Realschule Frechens unterrichtet sehen wollen als an der in Auflösung befindlichen in Brauweiler. Das hieße, dass im Schuljahr 2013/14 deutlich weniger Kinder auspendeln als in früheren Jahren.
Ist das Raumangebot der Frechener Schulen hierfür ausreichend?
Das Gymnasium wächst auch weiter, kontinuierlich, womit sich bestätigt, dass der Trend zu höherwertigen Schulabschlüssen ungebrochen ist.
Die Frechener Hauptschule hat von der Erhöhung der Anmeldezahlen nicht profitiert. Sie verzeichnet aktuell den Verlust von rund 8 Anmeldungen (hat aber noch den Hoffnungswert, davon einige aufzuholen ... Die Hoffnung stirbt zu letzt, aber, sagt der Pessimist, sie stirbt). Wer viele Kinder zu unterrichten hat, dem machen Verluste in diesem Umfang wenig aus. Für die Frechener Hauptschule ist jeder Verlust einer zu viel.




Montag, 18. März 2013
Thema: SPD
Vor einiger Zeit habe ich hier berichtet, dass die Stadtverwaltung den freiwilligen Fahrkostenzuschuss für Königsdorfer Kinder, die die weiterführenden Schulen in Frechen besuchen, zurücknehmen will. Die Stadt ist rechtlich verpflichtet, Fahrkostenzuschüsse zu zahlen, sobald Kinder mehr als 3,5 Kilometer von der Schule entfernt wohnen. Alleine die Königsdorfer Kinder erhalten seit gut 24 Jahren diese Förderung schon ab einer Distanz von 3 Kilometern.
Im letzten Haupt-, Personal- und Finanzausschuss wurde dieser Kürzungsvorschlag diskutiert. Die Grünen plädierten für eine generelle Gleichbehandlung aller Frechener Kinder: entweder bekommen alle Frechener Kinder, die 3 Kilometer von der weiterführenden Schule entfernt wohnen den Fahrkostenzuschuss, oder aber, die Stadt zahlt, wozu sie rechtlich verpflichtet ist, also ab einer Distanz von 3,5 Kilometern.

Vor dem Hintergrund eines drohenden Haushaltsicherungskonzepts war die Bereitschaft der Ausschussmehrheit Zusatzausgaben zu befürworten überschaubar gering, nämlich: nicht vorhanden. CDU, FDP, Perspektive und Grüne stellten sich daher hinter den Kürzungsvorschlag der Verwaltung.

So blieb es der SPD überlassen, die Sonderbehandlung der Königsdorfer Kinder zu verteidigen.

Wenn sie denn wenigstens den Vorschlag der Grünen aufgegriffen hätte! Aber anscheinend ist der Frechener SPD weniger an der Gleichbehandlung aller Frechener Kinder gelegen als an einer Sonderbehandlung der Köngisdorfer Eltern.

Die Partei scheint ihren sozialpolitischen Kompass komplett verloren zu haben.




Thema: Inklusion
In der kommenden Schulausschussitzung wird die Verwaltung einen Sachstandsbericht „Inklusion“ veröffentlichen. Darin steht, wenn man ehrlich ist, NICHTS!
Na ja, fast nichts, ausser, dass das bestätigt wird, was hier bereits früher thematisiert wurde, dass nämlich die kommunale Frechener Förderschule vor dem Aus steht:
Die beabsichtigte Änderung der Mindestgröße von Schulen führt dazu, dass künftig keine kommunale Förderschule mehr betrieben werden kann und auch die interkommunale Kooperation fraglich ist.
Zeiitgleich aber hat die Bertelsmannstiftung heute eine weitere Studie zum Thema Inklusion veröffentlicht: Inklusion in Deutschland – eine bildungsstatistische Analyse
Und darin können wir folgende zentralen Aussagen finden:
Solange das Doppelsystem aus Regel- und Förderschulen in der heutigen Form besteht, ist erfolgreiche Inklusion schwierig, weil die Förderschulen jene Ressourcen binden, die dringend für den gemeinsamen Unterricht benötigt werden
Mit anderen Worten: das Ende der Förderschulen ist unabdingbar, um die Inklusion in den Regelschulen voran zu treiben. Das ist insbesondere in NRW notwendig, da die Inklusion hierzulande nur sehr zögerlich vorankommt. Die Studie belegt auch, dass die Inklusion von Bildungsstufe zu Bildungsstufe abnimmt:
In der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen zuzüglich öffentlich geförderter Kindertagespflege) liegt der Inklusionsanteil bei 67,1 Prozent (NRW: 71,0 Prozent), in den Grundschulen bei 39,2 Prozent (NRW: 36,2 Prozent) und in den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I bei nur noch 21,9 Prozent (NRW: 14,5 Prozent). Das bedeutet: Ein Teil der Kinder, die im Elementarbereich gemeinsam mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf betreut werden, erfährt beim Eintritt in die Schule, nicht zur großen Mehrheit aller Kinder zu gehören. Beim Übergang in die weiterführenden Schulen wird wiederum einem beachtlichen Teil deutlich gemacht, nicht länger zur großen Gruppe der übrigen Schülerinnen und Schuler zu gehören.
Wenn man nun den Blick vom großen Ganzen auf das kleine Frechen wendet, so ist festzustellen, dass das Thema Inklusion weiträumig umschifft wird. Der Sachstandsbericht ist ein dafür bezeichnendes Dokument, denn die Verwaltung referiert den Stand des Gesetzgebungsverfahrens und den Konflikt zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden.

Wer aber wissen will, was in Frechen unternommen wurde, um den Postulaten der Behindertenrechtskonvention auch nur ansatzweise näher zu kommen, der liest diesen Bericht umsonst. Man fühlt sich wie in der Wüste Gobi. Da ist das große NICHTS. Vermutlich, weil im Bereich der Inklusion wirklich nichts Berichtenswertes geschehen ist. Was wiederum ermöglicht, den Stellenwert zu bestimmen, den das Thema Inklusion hier genießt.

Zwar war die Stadt 2010 und 2012 datzu aufgefordert worden, einen Inklusionsplan zu erstellen, doch beide Male verwies die Stadt auf die ungeklärte Rechtslage im Lande, weswegen eine kleine Kommune wie Frechen von sich aus natürlich nichts tun kann.

Man muss die Stadt mal wieder daran erinnern, dass die Behindertenrechtskonvention jeder Verwaltungsebene, also auch einer kleinen Kommune wie Frechen den Auftrag zur Umsetzung der Postulate der Inklusion ins Auftragsbuch geschrieben hat. Das Weiterreichen der Verantwortung an die nächst höhere Ebene kann nicht als vernünftiges Verwaltungshandeln verstanden werden sondern einzig als der Versuch, sich des Themas Inklusion durch Aussitzen zu entziehen.

Im Bürgerantrag aus dem Jahr 2012 findet sich diese Formulierung:
„Die Stadt trägt die Verantwortung für alle ihre Bürgerinnen und Bürger. Behinderte und förderbedürftige Kinder zählen zu den schwächsten Mitgleidernd der Stadtgesellschaft. Ihnen gegenüber hat die Stasdt eine besondere Verantwortung.“
Der hier abgelieferte Sachstandsbericht belegt diese besondere Verantwortung der Stadt für die Schwächsten der Stadtgesellschaft nicht. Er ist ein Armutszeugnis.