Dienstag, 19. Februar 2013
Eine Weisheit der Dakota-Indianer besagt: „Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!”
Die Pulheimer Politik kennt diese Weisheit wohl nicht. Für ihre, wie es ausschaut, zum Scheitern verurteilte Sekundarschule sucht sie verzweifelt nach einer Lösung:

Am Wochenende hat die Verwaltung für einen vierstelligen Betrag kreisweit eine Werbung geschaltet, mit der sie aufzeigte, was das Pferd könnte, wenn es noch leben würde.

Ziel dieser kurzfristigen Marketingkampagne: Von ausserhalb Leute einkaufen, die angeblich tote Pferde reiten können.

Aktuell hat sie nun wohl beschlossen, die Kriterien dafür zu ändern, ab wann ein Pferd tot ist:
Per Dringlichkeitsentscheidung, so berichtet ein Eintrag bei Brauweilerblog, habe die Pulheimer Verwaltung das Anmeldeverfahren mal schnell um eine Woche verlängert.
Der Beitrag endet mit einem deutlichen Aufruf:
Als ob eine Verlängerung der Anmeldefrist um eine Woche den Bürgern plötzlich vorgaukeln würde, die Sekundarschule wäre mehr als sie ist. Wieder einmal werden die Brauweiler Bürger von CDU, FDP und SPD verraten und verkauft.
Bürger nehmt Eure demokratischen Rechte wahr, eure gewählten Ratsmitglieder tun das schon lange nicht mehr!
Es gibt aber noch eine weitere Option, die man in Pulheim erwägen könnte: Sendet jemandem das tote Pferd als Geschenk. Geschenke darf man nicht zurücksenden. In Frechen gibt es bei CDU und FDP wohl ein gewisses Interesse.

Und hier in den wohlgesetzten Worten der Presse zum Weiterlesen:

Kölnische Rundschau v. 20.02.2013
Kölner Stadtanzeiger v. 20.02.2013




Montag, 18. Februar 2013
So stellt man sich doch eine interkommunale Zusammenarbeit vor. Da wirbt die Stadt Pulheim in der Sonntagspost dieses Wochenende für ihre Sekundarschule in Brauweiler. In den Ausgaben für Bergheim, Frechen, Hürth und Pulheim.
Mit anderen Worten, da wird bewußt ausserhalb der eigenen Kommune für die eigene Sekundarschule geworben.

Werbung für eine Schule – in der Zeitung – wann hat es das schon gegeben. Klar kenne ich aus der „ZEIT“ – Schule Schloss Salem und so. Eliteinternate für die „Ich glaub’ ich bin Elite-Fraktion“ dieser Gesellschaft.

Aber für eine Sekundarschule – in Pulheim? Wenn das Schule macht, das wird lustig:

„Wir machen den Weg frei – Abitur an der Gesamtschule Kerpen.“

Oder

„Bist du zu schwach sind wir zu stark – das schnelle Abitur am Frechener Gymnasium“

Die in Gründung befindliche Brauweiler Sekundarschule benötigt 75 Anmeldungen um überhaupt eröffnet zu werden. Diese Anmeldezahl scheint sie bisher noch nicht erreicht zu haben.

Also macht man Werbung für, auch in den Nachbargemeinden. Sollten sich nun viele Frechener Hauptschüler und Hauptschülerinnen angesprochen fühlen, dann hat die Stadt Frechen ein Problem. Dann fehlen möglicherweise der eigenen Frechener Hauptschule ausreichend Kinder für den Fortbestand.

Ob das so zwischen den Kommunen abgesprochen war? So im Sinne von: wir werben für unsere Sekundarschule und wenn alles klappt, dann seid ihr eure Hauptschule los? Erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit halt ….




Donnerstag, 14. Februar 2013
Thema: Benzelrath
Am 29. Januar 2013 hat der Rat der Stadt Frechen, mit dem Ziel der Herstellung des Rechtsfriedens eine von der CDU-Fraktion auf Basis des Antrags der SPD-Fraktion modifizierten Beschlussvorschlag eingereicht, der mit 36 Ja-Stimmen verabschiedet wurde.

Der Beschluss hatte diese beiden zentralen Inhalte:
„Der Rat beauftragt die Verwaltung, die beim OVG Münster eingelegten Rechtsmittel zurück zu nehmen und auf weitere Rechtsmittel zu verzichten.
Der Rat beauftragt die Verwaltung zudem sicherzustellen, dass das Bauvorhaben tatsächlich lediglich in der Form des durch den Investor vorgelegten Nachtrags einer reduzierten Bauweise ausgeführt wird.
Der erste Punkt, also der Verzicht der Stadt Frechen, Rechtsmittel einzulegen, folgt der Logik der Idee des Rechtsfriedens, denn damit steigt die Stadt aus der Konfrontation mit der klagenden Anwohnerin aus.
Noch fehlt ein Stockwerk und das Satteldach

Der zweite Beschluss jeodch ist rätselhaft. Der Leiter des Rechtsamtes hat in dieser Sitzung erklärt, dass sowohl die Stadtverwaltung als auch der Investor von der Korrektheit der erteilten Baugenehmigung ausgehen. Wird diese Position des Investors durch das OVG bestätigt, so verfügt er über die ursprüngliche Baugenehmigung. Er darf bauen, wie bisher geplant. Schlimmer noch: er muss bauen wie geplant, denn nur hierfür hat er eine Baugenehmigung. Will er anders bauen, so muss seine jetzige Baugenehmigung zurückgezogen werden und durch eine neue ersetzt werden.
Der Rat hat diese Ausführungen wohl nicht richtig zur Kenntnis genommen.

Es ist kaum zu erwarten, dass der Investor diesen Weg gehen wird, sollte das OVG seine bisherige Baugenehmigung bestätigen. Das Grundstück Sandtraße 7 bis 9 ist im Flächennutzungsplan der Stadt Frechen als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan wurde nicht geändert.Ein aus dem Flächennutzungsplan abgeleiteter Bebauungsplan existiert nicht, gebaut wird nach §34 Baugesetzbuch. Logisch, denn die Verabschiedung eines Bebauungsplans erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Wohnbunker des Investors wären in dieser Form vermutlich nicht durch gekommen.
Bei Erteilung einer neuen Baugenehmigung, genau dies verlangt der Rat von der Verwaltung, können die AnwohnerInnen wieder gegen diese Baugenehmigung klagen. Rechtsfrieden sieht anders aus.
Der Abstand zwischen den Gebäuden beträgt weniger als fünf Meter. Noch fehlen die Balkone

Zudem greift der Rat in Baugenehmigungsverfahren ein, in dem er fordert, gegen bestehendes Recht (die Verwaltung ist ja davon überzeugt, dass die erteilte Baugenehmigung korrekt nach Recht und Gesetz erfolgt ist) „sicherzustellen, dass das Bauvorhaben tatsächlich lediglich in der Form des durch den Investor vorgelegten Nachtrags einer reduzierten Bauweise ausgeführt wird“.

Hat der Rat die Verwaltung wirklich zum Rechtsbruch aufgefordert?